Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 20 W 45/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
GBO § 15; ; BGO § 19; ; BGB § 883; ; BGB § 885; ; BGB § 133; ; BGB § 164
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 15; BNotO § 24 Abs. 1 S. 2 E: BGB § 883
Notarvollmacht genügt auch für Bewilligung einer in der Urkunde nicht enthaltenen Auflassungsvollmacht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Notarvollmacht hinsichtlich der Bewilligung und Beantragung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Nachträgliche Bewilligung einer Auflassungsvormerkung; Auflassungserklärung durch notarielle Ermächtigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachträgliche Bewilligung einer Auflassungsvormerkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO § 15; BNotO § 24 Abs. 1 S. 2
Notarvollmacht genügt auch für Bewilligung einer in der Urkunde nicht enthaltenen Auflassungsvormerkung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 27.12.2002 - 3 T 838/02
- OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 20 W 45/03
- OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 20 W 45/02
Papierfundstellen
- BauR 2004, 555 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 11.01.2001 - 20 W 255/00
Zulässigkeit der notariellen Eigenurkunde bei der Bewilligung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 20 W 45/03
Vorsorglich wird für das weitere Verfahren bemerkt, dass die Bewilligung in der vom Notar unterzeichneten und mit seinem Dienstsiegel versehenen Erklärung vom 25.10.2002 als notarielle Eigenurkunde auch der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1GBO genügt ( Senat MittBayNot 2001, 225 mit zustimmender Anmerkung von Reithmann;… Demharter aaO., § 29 Rdnr. 35;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, aaO., Rdnr. 164).
- OLG Frankfurt, 04.09.2006 - 20 W 306/05
Grundbuchverfahren: Abgabe von Löschungsbewilligung und -antrag durch den Notar …
Zu Unrecht stützt sich die weitere Beschwerde in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Senats vom 10.02.2003 -20 W 45/03-.Wie auch der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann der Notar in der Form der notariellen Eigenurkunde eine fehlende Bewilligung oder Zustimmung erklären oder einen fehlenden Antrag ersetzen (Senat, Beschl. v. 11.01.2001 -20 W 255/2000- MittBayNot 2001, 255; Beschl. v. 10.02.2003 -20 W 45/03- ; Beschl. v. 15.06.2004 -20 W 179/2003-).
- OLG Frankfurt, 12.03.2007 - 20 W 524/01
Wohnungsgrundbuch: Anforderungen an die Ergänzung der Kostenverteilungsregelung …
Wie auch der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann der Notar in der Form der notariellen Eigenurkunde eine fehlende Bewilligung oder Zustimmung erklären oder einen fehlenden Antrag ersetzen (Senat, Beschl. v. 11.01.2001- 20 W 255/2000- MittBayNot 2001, 255; Beschl. v. 10.02.2003 -20 W 45/03-; Beschl. v. 15.06.2004 -20 W 179/2003-). - OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 20 W 18/20
Zur Auslegung einer Vollmacht in einem notariellen Grundstückskaufvertrag
Schon aus dem Vergleich zwischen der hier maßgeblichen Vollmacht zu derjenigen im ersten Teil der Ziffer X. der Urkunde wird deutlich, dass Erstere eine Ermächtigung betrifft, die über die zum Vollzug der Urkunde erforderlichen Erklärungen hinausgeht (vgl. dazu etwa Senat, Beschluss vom 10.02.2003, 20 W 45/03, beck online), mithin auch über den bisherigen materiell-rechtlichen Umfang des Vertrags hinausgehende inhaltliche Abänderungen ermöglicht.
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