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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15288
OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15 (https://dejure.org/2015,15288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2015 - 20 W 49/15 (https://dejure.org/2015,15288)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2015 - 20 W 49/15 (https://dejure.org/2015,15288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Wirkungsumfang einer transmortalen Vollmacht - Verfügung über ein Nachlassgrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungsumfang einer transmortalen Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertretung eines Erben aufgrund einer transmortalen Vollmacht

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Mit Hilfe einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte nach dem Erbfall ein Grundstück auf sich übertragen - Der Erbe muss nicht zustimmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertretung eines Erben aufgrund einer transmortalen Vollmacht

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 29 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Übereignung eines Grundstücks kraft transmortaler Vollmacht

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    Auf die Zustimmung des Erben zum Handeln des Bevollmächtigten kommt es danach gerade nicht an, denn abgesehen von Unzuträglichkeiten in solchen Fällen, in denen die Person des Erben noch nicht feststeht bzw. dieser nicht reagiert, liefe die Bejahung eines allgemeinen Zustimmungszwangs dem Zweck von über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkenden Vollmachten zuwider, den Auftrag und seine Verwirklichung gerade von dem Willen späterer Erben unabhängig zu machen (BGH WM 1969, 702 und ZEV 1995, 187).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    Mit dem Erbfall, der für das Grundbuchamt durch die ihm vom Nachlassgericht übermittelte Sterbefallsanzeige des Ortsgerichts nachgewiesen ist, erwirbt der Bevollmächtigte auf Grund der Ermächtigung des Erblassers die Befugnis, innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des bzw. der Erben zu verfügen (BGH NJW 1983, 1487, 1489 = BGHZ 87, 19; KG Urteil v. 13.06.2003 -25 U 214/02- zitiert nach juris;… Palandt/Weidlich: BGB, 74. Aufl., Einf. vor § 2197, Rdnr. 10).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 168/11

    Verwendung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    In dem hier gegebenen Fall, dass die Eigentumsübertragung an einem Nachlassgrundstück eingetragen werden soll, ist gemäß § 40 GBO keine Voreintragung der Erbin des eingetragenen Eigentümers erforderlich und deshalb muss die kraft transmortaler Vollmacht handelnde Antragstellerin zu 2) auch insoweit keinen Erbnachweis vorlegen (Landgericht Neuruppin MittBayNot 2004, 46;… Landgericht Stuttgart, a. a. O; Senat DNotZ 2012, 140;… Palandt/Weidlich, a. a. O;… Bauer/von Oefele/Schaub: GBO, 3. Aufl. § 35, Rdnr. 48 und AT 110;… Hügel/Wilsch: GBO, 2. Aufl., § 35, Rdnr. 71;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 3571;… Bestelmeyer, a. a. O; Böhringer Rpfleger 2009, 124 ff., 136).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 142/13

    Reichweite postmortale Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    Die Ausführungen von Grunewald, auf die sich der Grundbuchrechtspfleger beruft, bieten für den Senat keine Veranlassung, von der auch darin als herrschend bezeichneten Meinung, die er bisher auch selbst vertreten hat (Beschl. v. 23.03.2013 -20 W 142/13- ZEV 2014, 202), abzuweichen, dass die Vorgaben des Erblassers auch nach seinem Tod dem Willen des Erben vorgehen.
  • BGH, 18.04.1969 - V ZR 179/65

    Rechtswirkung einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    Auf die Zustimmung des Erben zum Handeln des Bevollmächtigten kommt es danach gerade nicht an, denn abgesehen von Unzuträglichkeiten in solchen Fällen, in denen die Person des Erben noch nicht feststeht bzw. dieser nicht reagiert, liefe die Bejahung eines allgemeinen Zustimmungszwangs dem Zweck von über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkenden Vollmachten zuwider, den Auftrag und seine Verwirklichung gerade von dem Willen späterer Erben unabhängig zu machen (BGH WM 1969, 702 und ZEV 1995, 187).
  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06

    Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    Es ist also auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie es sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (OLG München FGPrax 2006, 101 [OLG München 14.03.2006 - 32 Wx 29/06] ).
  • KG, 13.06.2003 - 25 U 214/02

    Geschäftsbesorgungsvertrag: Fortbestand der dem Beauftragten erteilten Vollmacht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    Mit dem Erbfall, der für das Grundbuchamt durch die ihm vom Nachlassgericht übermittelte Sterbefallsanzeige des Ortsgerichts nachgewiesen ist, erwirbt der Bevollmächtigte auf Grund der Ermächtigung des Erblassers die Befugnis, innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des bzw. der Erben zu verfügen (BGH NJW 1983, 1487, 1489 = BGHZ 87, 19; KG Urteil v. 13.06.2003 -25 U 214/02- zitiert nach juris;… Palandt/Weidlich: BGB, 74. Aufl., Einf. vor § 2197, Rdnr. 10).
  • LG Stuttgart, 20.07.2007 - 1 T 37/07

    Vollmacht nach Erbfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    Dazu muss der Bevollmächtigte auch nicht die Erben namhaft machen, für die er handelt (Landgericht Stuttgart, Beschl. v. 20.07.2007 -1 T 37/2007- BWNot 2007, 119 = ZEV 2008, 198 [LG Stuttgart 20.07.2007 - 1 T 37/07] ; Bestelmeyer Rpfleger 2008, 552 ff., 563).
  • LG Neuruppin, 29.08.2003 - 5 T 217/03

    Entbehrlichkeit eines Erbscheins bei postmortaler Vollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 20 W 49/15
    In dem hier gegebenen Fall, dass die Eigentumsübertragung an einem Nachlassgrundstück eingetragen werden soll, ist gemäß § 40 GBO keine Voreintragung der Erbin des eingetragenen Eigentümers erforderlich und deshalb muss die kraft transmortaler Vollmacht handelnde Antragstellerin zu 2) auch insoweit keinen Erbnachweis vorlegen (Landgericht Neuruppin MittBayNot 2004, 46;… Landgericht Stuttgart, a. a. O; Senat DNotZ 2012, 140;… Palandt/Weidlich, a. a. O;… Bauer/von Oefele/Schaub: GBO, 3. Aufl. § 35, Rdnr. 48 und AT 110;… Hügel/Wilsch: GBO, 2. Aufl., § 35, Rdnr. 71;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 3571;… Bestelmeyer, a. a. O; Böhringer Rpfleger 2009, 124 ff., 136).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17

    Transmortale Vollmacht

    Aufgrund der umfassenden Ermächtigung in der transmortalen Vollmacht der Erblasserin hat der Antragsteller zu 1) als Bevollmächtigter innerhalb der ihm eingeräumten Vertretungsmacht die Befugnis, über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des Erben zu verfügen, ohne dass er den Erben, für den er handelt, namhaft machen müsste (Senat NotBZ 2015, 268; Senat, Beschluss vom 06.02.2014, Az. 20 W 23/2014, mwN, n.v.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2018 - 20 W 3/18

    Nachweise für Fortbestand der Vollmacht nur bei konkreten Anhaltspunkten für …

    Zunächst zutreffend ist das Grundbuchamt davon ausgegangen, dass es vor dem Vollzug einer Eintragung, die von einem Bevollmächtigten bewilligt worden ist, die Wirksamkeit und den Umfang seiner Vollmacht selbständig zu prüfen hat, auch wenn der Urkundsnotar die Vollmacht als ausreichend angesehen hat (Senat, Beschluss vom 09.03.2015, Az. 20 W 49/15, zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 31.07.2014, Az. 20 W 96/2014, n.v.;… Demharter, aaO, § 19 Rz. 74.1 mwN).

    Auch nach dem Erbfall, der für das Grundbuchamt durch die ihm vom Nachlassgericht übermittelte Sterbefallsanzeige offenkundig ist, hat die Antragstellerin zu 1) als Bevollmächtigte aufgrund der Ermächtigung der Erblasserin weiterhin die Befugnis, innerhalb der ihr eingeräumten Vertretungsmacht über das zum Nachlass gehörende Vermögen in Vertretung des bzw. der Erben zu verfügen, in deren Namen sie jedoch nicht ausdrücklich auftreten und die sie nicht namhaft machen muss (Senat, Beschluss vom 09.03.2015, aaO, Rz. 15; Senat…, Beschluss vom 23.05.2013, Az. 20 W 142/13, zitiert nach juris, Rz. 13; Senat…, Beschluss vom 29.06.2011, Az. 20 W 159/11, 168/11, zitiert nach juris, Rz. 13;… Palandt-Weidlich, BGB, 77. A., Einf. vor § 2197, Rz. 10).

    Da die kraft transmortaler Vollmacht der Erblasserin handelnde Antragstellerin zu 1) somit keinen Erbnachweis vorlegen muss (Senat, Beschluss vom 09.03.2015, aaO, Rz. 20;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. A., Rz. 3571), ist die vom Grundbuchamt mit der angegriffenen Zwischenverfügung vom 30.11.2017 geforderte Sterbeurkunde des im gemeinschaftlichen Testament der Eheleute A vom 16.05.1988 zum Schlusserben eingesetzten Herrn Vorname3 A nicht erforderlich.

    Auf die Zustimmung des oder der Erben zum Handeln des Bevollmächtigten kommt es demnach gerade nicht an, denn die Bejahung etwa eines allgemeinen Zustimmungszwanges des oder der Erben liefe dem Zweck von über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkenden Vollmachten zuwider (ständige Rechtsprechung des Senats und herrschende Meinung, Beschluss vom 09.03.2015, aaO, Rz. 17 mwN).

  • OLG Rostock, 23.11.2023 - 3 W 127/23

    Grundbuch: Eintragung der Grundstücksübertragung bei Gebrauch einer transmortalen …

    Da die Antragstellerin zu 5) als transmortal Bevollmächtigte in Vertretung der Erben handelte, musste dementsprechend kein Erbnachweis vorlegt werden (…vgl. OLG München, a.a.O., Rn. 21;… OLG Celle, Beschluss v. 16.08.2019 - 18 W 33/19 -, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2015 - 20 W 49/15 -, juris Rn. 20).
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