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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16582
VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658 (https://dejure.org/2018,16582)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2018 - 21 CS 18.658 (https://dejure.org/2018,16582)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 21 CS 18.658 (https://dejure.org/2018,16582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Schwarzpulver zum Schießen mit Vorderladerwaffen sowie Nitrocellulosepulver zum Laden/Wiederladen von Patronenhülsen; Widerruf der Erlaubnis wegen vorsätzlichen Erbringens von Zahlungsdiensten ohne ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Schwarzpulver zum Schießen mit Vorderladerwaffen sowie Nitrocellulosepulver zum Laden/Wiederladen von Patronenhülsen; Widerruf der Erlaubnis wegen vorsätzlichen Erbringens von Zahlungsdiensten ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.03.2018 - C-568/16

    Rasool - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste - Richtlinie 2007/64/EG …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
    Es entzieht sich einer summarischen Prüfung im Eilverfahren, ob als Konsequenz der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 22.3.2018 - C-568/16 - juris) zur Auslegung des Begriffs "Zahlungsdienst" im Sinne des Art. 4 Nr. 3 der Richtlinie 2007/64/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (ABl EG Nr. L 319 S. 1), die Regelvermutung im vorliegenden Einzelfall widerlegt ist.

    Danach ist ein Bargeldabhebungsdienst, den ein Spielhallenbetreiber seinen Kunden mittels in den Spielhallen aufgestellter multifunktionaler Terminals anbietet, kein "Zahlungsdienst" im Sinne der Richtlinie, wenn der Betreiber keine die Zahlungskonten dieser Kunden betreffenden Vorgänge abwickelt und sich die dabei von ihm ausgeübten Tätigkeiten darauf beschränken, die Terminals zur Verfügung zu stellen und mit Bargeld zu befüllen (U.v. 22.3.2018 - C-568/16 - juris).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris) kann ein Abweichen von der Regelvermutung allenfalls erwogen werden, wenn der Zeitpunkt der Begehung der Straftat sehr lange, d.h. mindestens 10 Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat.
  • VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247

    Rechtswidriger Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Aufforderung zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
    Danach liegende Umstände sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung maßgebend, sondern können sich gegebenenfalls erst in einem neuen Verfahren auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 20 B 349/12

    Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs einer Nerzfarm im Kreis Borken …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
    Im Zeitpunkt des Eintritts der Bestandskraft der Verfügung unter Nr. 2 (hier Unanfechtbarkeit mit rechtskräftigem für den Antragsteller negativen Abschluss des Klageverfahrens) fällt zugleich die aufschiebende Wirkung der Klage weg und geht die Anordnung der sofortigen Vollziehung für die Folgezeit ins Leere (vgl. OVG NW, B.v. 22.11.2012 - 20 B 349/12 - juris).
  • VGH Bayern, 23.09.2026 - 24 CS 26.1425

    Waffen- und sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit bei unsachgemäßer …

    Rn. 25 III. Die Beschwerde kann darüber hinaus auch deshalb keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung, wie hier in § 45 Abs. 5 und § 46 Abs. 6 WaffG sowie § 34 Abs. 5 SprengG die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (…vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15).
  • VG Regensburg, 07.03.2022 - RO 4 S 22.28

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung einer Klage gegen …

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (…BayVGH, B.v. 4.11.2019 - 21 CS 19.226 - juris Rn. 20; B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 27 jeweils unter Verweis auf BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).

    Der Widerruf der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis dient dem besonderen Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit an einem sicheren und zuverlässigen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und daher dem Schutz überragender Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der Bevölkerung (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 06.08.2025 - 24 CS 25.1307

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Das ist der Fall, wenn die Tat von einem typischen Fall einer Straftat nach §§ 86, 86a StGB wesentlich abweicht (…vgl. BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24.91 - juris Rn. 6;… VGH BW, U.v. 1.7.2025 - 6 S 929/24 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - Rn. 19 und 22).

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die strafgerichtlichen tatsächlichen Feststellungen zutreffen und die Tat auch im Sinne von § 46 StGB schuldangemessen abgeurteilt wurde (…vgl. BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61.92 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - Rn. 19 und 22;… BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 21 CS 17.856 - juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 28.06.2021 - AN 16 S 21.00538

    Widerruf der Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte, neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 27).

    Gegenüber diesem gewichtigen öffentlichen Interesse hat das rein private Interesse eines Antragstellers an einer Aussetzung der Vollziehung, sofern er es nicht besonders begründet hat, weniger Gewicht (BayVGH, B.v. 6.6.2018 a.a.O.).

  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte sowie Ungültigerklärung und Einziehung eines …

    Rn. 30 Daher kann es vorliegend auch dahinstehen, ob - wie der Bevollmächtigte des Klägers geltend macht - die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Abweichen von der Regelvermutung (allenfalls) erwogen werden kann, wenn der Zeitpunkt der Begehung der Straftat sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat, bzw. es rechtlich nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheint, die gesetzliche Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 WaffG als widerlegt anzusehen, wenn zwar die Fünfjahresfrist seit Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung noch nicht verstrichen ist, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat aber sehr lange, d.h. mindestens zehn Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 13;… B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - juris Rn. 7;… B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - juris Rn. 18;… B.v. 15.3.2018 - 21 CS 18.388 - juris Rn. 13) in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht, da es im Fall des Klägers nicht entscheidungserheblich darauf ankommt.
  • VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664

    Offene Erfolgsaussichten der Hauptsache, Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit, …

    Rn. 26 3. Die Beschwerde kann aber keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - wie hier in § 34 Abs. 5 SprengG angeordnet - die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der - hier lediglich offenen - Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (…vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.01.2026 - 24 CS 25.2477

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Anordnung der …

    Rn. 14 3. Die Beschwerde kann darüber hinaus schon deshalb keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung, wie hier in § 45 Abs. 5 und § 46 Abs. 6 WaffG sowie § 34 Abs. 5 SprengG die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (…vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15).
  • VG Arnsberg, 29.04.2019 - 8 K 1234/18
    Rn. 31 Vgl. nur Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.658 - zu § 8a Abs. 2 Nr. 1 a) SprengG und vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - zu § 8a Abs. 1 a) bis c) SprengG, jeweils: juris.
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