Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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ZPO §§ 924, 927, 939; BGB §§ 648, 883, 885
Bauvertrag; einstweilige Verfügung; Vormerkung; Bauhandwerker-Sicherungshypothek; Aufhebung; Sicherheitsleistung; Hinterlegung; Bürgschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauvertrag; einstweilige Verfügung; Vormerkung; Bauhandwerker-Sicherungshypothek; Aufhebung; Sicherheitsleistung; Hinterlegung; Bürgschaft
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Aufhebung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek nach Leistung der Sicherheit durch Bankbürgschaft
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Bauhandwerker-Sicherungshypothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hinterlegung oder Bürgschaft als ausreichende Sicherung des Anspruchs aus § 648 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek nach Leistung der Sicherheit durch Bankbürgschaft
Verfahrensgang
- LG Essen, 04.03.2016 - 17 O 51/16
- OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1237
- NZBau 2016, 638
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.04.2008 - I ZB 14/07
Nachweis der Sicherheitsleistung
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
4.2008, Az. I ZB 14/07, NJW 2008, 3220, 3221).Es kommt bei einem derartigen Verfahren mangels Zugang des Bürgschaftsversprechens beim Gläubiger nicht zum wirksamen Abschluss eines Bürgschaftsvertrags, so dass die Bürgschaft als Sicherheit rechtlich noch nicht existiert, solange die Urkunde nicht der Berufungsklägerin zugegangen ist (vgl. BGH NJW 2008, 3220, 3221).
- KG, 29.07.2008 - 7 U 230/07
Bauhandwerkersicherungshypothek; einstweilige Verfügung: Aufhebung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Ausreichend ist eine anderweitige Sicherheit, wenn sie der Sicherungshypothek quantitativ und qualitativ gleichwertig ist, während es nicht darauf ankommt, ob die Grundbucheintragung dem Auftragnehmer eine stärkere Verhandlungsposition verschafft (Anschluss an KG, Urteil v. 29.7.2008, Az. 7 U 230/07, IBR 2010, 335; Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil v. 27.10.1992, Az. 26 U 132/92, BauR 1993, 115, 117).Unbeachtlich ist hingegen, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, im Hinblick auf den Normzweck des § 648 BGB der Wunsch des Auftragnehmers, durch die Vormerkung Druck auf den am Weiterverkauf interessierten Auftraggeber ausüben zu können, da § 648 BGB nur das Sicherungsbedürfnis und nicht das damit verbundene Druckpotential schützt (KG, IBR 2010, 335;… Sacher, a.a.O.;… Schmitz, a.a.O., Rn. 52, 55).
- OLG Hamm, 27.10.1992 - 26 U 132/92
Erfüllung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Ausreichend ist eine anderweitige Sicherheit, wenn sie der Sicherungshypothek quantitativ und qualitativ gleichwertig ist, während es nicht darauf ankommt, ob die Grundbucheintragung dem Auftragnehmer eine stärkere Verhandlungsposition verschafft (Anschluss an KG, Urteil v. 29.7.2008, Az. 7 U 230/07, IBR 2010, 335; Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil v. 27.10.1992, Az. 26 U 132/92, BauR 1993, 115, 117).Es kommt deshalb nicht darauf an, ob das dingliche Sicherungsmittel dem Werkunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber eine stärkere Position verschafft (so wohl OLG Hamm, BauR 1993, 115, 117).
- OLG Düsseldorf, 21.02.1984 - 23 U 82/83
Bauhandwerkersicherungshypothek
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Eine auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs aus § 648 BGB auf eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek gerichtete einstweilige Verfügung ist gem. § 939 ZPO aufzuheben, wenn der Besteller eine ausreichende Sicherheit in Form der Hinterlegung oder einer Bürgschaft stellt, da in diesem Fall zumindest das Erfordernis einer vorläufigen Sicherung beseitigt wird (Anschluss an RG, Urteil v. 28.8.1903, Az. VII 32/03, RGZ 55, 140, 143; OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.2.1984, Az. 23 U 82/83, BauR 1985, 334, 336).Zu beachten ist in diesem Zusammenhang nämlich, dass die Eintragung einer Vormerkung im Wege der einstweiligen Verfügung nur der Sicherung des Anspruchs auf die Hypothek selbst dient und diese vorläufige Sicherung eben auch durch eine anderweitige Sicherheitsleistung erreicht werden kann, die zumindest den Grund für eine vorläufige Sicherung des Gläubigers im Wege der einstweiligen Verfügung als eine eigene Maßnahme entfallen lässt (OLG Düsseldorf, BauR 1985, 334, 336;… RG, a.a.O., 143).
- RG, 28.04.1903 - VII 32/03
Aufhebung einer Hypothekvormerkung.
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Eine auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs aus § 648 BGB auf eine Bauhandwerker-Sicherungshypothek gerichtete einstweilige Verfügung ist gem. § 939 ZPO aufzuheben, wenn der Besteller eine ausreichende Sicherheit in Form der Hinterlegung oder einer Bürgschaft stellt, da in diesem Fall zumindest das Erfordernis einer vorläufigen Sicherung beseitigt wird (Anschluss an RG, Urteil v. 28.8.1903, Az. VII 32/03, RGZ 55, 140, 143; OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.2.1984, Az. 23 U 82/83, BauR 1985, 334, 336).Auf Seiten des Antragsgegners müssen nicht zusätzlich besondere Umstände vorliegen (RG, Urteil v. 28.8.1903, Az. VII 32/03, RGZ 55, 140, 142;… Huber in Musielak/Voit, a.a.O., § 939 Rn. 2;… Schmitz in Kniffka u.a., Bauvertragsrecht, 2. Aufl., § 648 Rn. 51).
- BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Zumeist bietet eine Bürgschaft hinsichtlich des durch § 648 BGB allein gesicherten Anspruchs des Unternehmers auf Werklohn für bereits erbrachte Leistungen sogar eine wirksamere Sicherung als die an hinterer Rangstelle eingetragene Hypothek bzw. eine den Eintragungsanspruch sichernde Vormerkung, denn regelmäßig wird das Baugrundstück bereits bei Baubeginn bis an die Grenze der Beleihungsfähigkeit belastet sein (vgl. dazu BGH NZBau 2010, 495, 497). - OLG Rostock, 21.03.2006 - 3 U 18/06
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung gemäß § 707 …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Außerdem ist der Grundsatz zu beachten, dass regelmäßig kein Anlass zu einer einstweiligen Einstellung gegen Sicherheitsleistung besteht, wenn der Gläubiger ohnehin erst gegen Sicherheitsleistung vollstrecken kann (OLG Rostock, NJOZ 2006, 2053;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 707 Rn. 12). - BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88
Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
Ihre rügelose Einlassung führte dementsprechend gem. § 295 I ZPO jedenfalls zur Heilung eines insofern möglicherweise gegebenen Verfahrensfehlers, denn auf die Einhaltung der Ladungsfrist kann die Partei verzichten, so dass § 295 II ZPO nicht eingreift (BVerwG, NJW 1989, 601;… Huber in Musielak/Voit, a.a.O., § 295 Rn. 4). - LG Essen, 04.03.2016 - 17 O 51/16
Ablösung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
1. Der Antrag der Berufungsklägerin auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem am 4.3.2016 verkündeten Urteil des Landgerichts Essen (17 O 51/16) wird zurückgewiesen. - OLG Köln, 27.11.1974 - 16 U 124/74
Verfahrensrecht-Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gg. Sicherheitsleistung
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16
In einem solchen Fall wäre über den Aufhebungsantrag dennoch zu entscheiden (OLG Köln, NJW 1975, 454).
- OLG Hamm, 17.10.2024 - 17 W 14/24
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich Eintragung einer …
Bietet der Auftraggeber eine mindestens gleichwertige Sicherheit wie eine Sicherungshypothek an, entfällt der Sicherungsgrund für eine einstweilige Verfügung (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 14.04.2016 - 21 U 40/16 -, juris, Rn. 18;… KG Berlin, Urteil v. 29.07.2008 - 7 U 230/07 -, juris, Rn. 20, 21; OLG Saarbrücken Beschluss v. 17.05.1990 - 7 W 7/90 -, BauR 1993, 348 - vorstehende Entscheidungen zur nachträglichen Aufhebung einer einstweiligen Verfügung;… vgl. ferner Koeble in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, Rn. 180; Vowinckel in NZBau 2017, 14).Rn. 39 cc) Unbeachtlich ist der Wunsch des Auftragnehmers, durch eine Vormerkung auf einen an einer Weiterveräußerung des Grundstücks interessierten Auftraggeber Druck auszuüben (so auch OLG Hamm, Beschluss v. 14.04.2016 - 21 U 40/16 -, juris, Rn. 21, m.w.Nw.).
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