Rechtsprechung
| BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Windseegesetz
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
WindSeeG
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden: Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz; WindSeeG) aufgrund fehlender Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks teilweise mit allgemeinem ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden: Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz; WindSeeG) aufgrund fehlender Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks teilweise mit allgemeinem ... - doev.de
Windenergie-auf-See-Gesetz; fehlende Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigentumsfähige Rechtsposition als Voraussetzung für den Schutz des Vertrauens in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum; Vertrauensschutz wegen erfolgter frustrierter Investitionen mit Blick auf eine künftige unternehmerische ...
- datenbank.nwb.de
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden: Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz; WindSeeG) aufgrund fehlender Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks teilweise mit allgemeinem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks zu einem Teil erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender Ausgleichsregelung für bereits geplante Offshore-Windparks zu einem Teil erfolgreich
- lto.de (Kurzinformation)
WindSeeG zum Teil verfassungswidrig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz zum Teil erfolgreich - Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz zum Teil erfolgreich
- juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Streit um Offshoreausbau: Strabag im Schiedsverfahren gegen Deutschland
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 155, 238
- NVwZ 2020, 1661
- NVwZ-RR 2021, 177
- WM 2020, 1691
Wird zitiert von ... (211) Zitiert selbst (50)
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Die Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes ist deshalb dann nicht geboten, wenn von der vorherigen Durchführung eines Gerichtsverfahrens weder die Klärung von Tatsachen noch die Klärung von einfachrechtlichen Fragen zu erwarten ist, auf die das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen wäre, sondern deren Beantwortung allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 91, 294 ; 98, 218 ; zur Subsidiarität gegenüber einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ).Ein Feststellungsantrag, der über die den Verwaltungsgerichten verwehrte Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Normen hinausginge und diese gleichwohl zum Gegenstand der Klärung eines konkreten Rechtsverhältnisses machte, kommt hier nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 143, 246 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die früher offengelassene Frage der Eigentumsfähigkeit von Anlagenzulassungsentscheidungen jedoch bereits in seinem Urteil vom 6. Dezember 2016 zum Atomausstieg (BVerfGE 143, 246) verneint.
Sie unterscheiden sich damit von jenen subjektiven öffentlichen Rechten, denen nach gefestigter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung Eigentumsschutz deshalb zuerkannt wird, weil sie dem Einzelnen eine Rechtsposition verschaffen, welche derjenigen eines Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 143, 246 ).
Im Urteil zum Atomausstieg wurde mit der Feststellung, es handele sich um eine Genehmigung zum Betrieb gefährlicher Anlagen (vgl. BVerfGE 143, 246 ), nicht zum Ausdruck gebracht, dass eine solche Genehmigung gerade wegen der besonderen Gefährlichkeit von Atomkraftwerken keinen Eigentumsschutz genieße.
Auch erst nach erheblichen Investitionen erteilte Genehmigungen werden dadurch allein nicht zum Eigentum in der Hand der Genehmigungsinhaber (vgl. BVerfGE 143, 246 ).
Rn. 86 Ob das im Fachrecht als sonstiges Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB anerkannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG genießt, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offengelassen (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.).
Der Schutz des Gewerbebetriebs kann jedenfalls nicht weiter gehen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt (vgl. grundlegend BVerfGE 58, 300 ), und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.).
Das Eigentumsgrundrecht schützt damit auch berechtigtes Vertrauen in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum und seiner Nutzbarkeit; ob und inwieweit ein solches Vertrauen berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerfGE 143, 246 m.w.N.).
In der durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit findet der nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz von Investitionsvertrauen (vgl. BVerfGE 143, 246 , oben Rn. 88) jedoch grundsätzlich keine Entsprechung.
Art. 14 Abs. 1 GG bietet einen gewissen Schutz dagegen, dass Investitionen in das Eigentum durch Rechtsänderungen entwertet werden, weil er das Eigentum in der Hand von Alteigentümern generell auch als Dispositionsgrundlage schützt (vgl. BVerfGE 143, 246 ).
Insbesondere für unternehmerische Tätigkeit sind zunächst der eigentumsspezifische Vertrauensschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG einschließlich eines davon umfassten Schutzes von Investitionsvertrauen (vgl. BVerfGE 143, 246 ;… oben Rn. 88) und das in Art. 12 Abs. 1 GG enthaltene Gebot relevant, die Neuregelung einer zuvor in erlaubter Weise ausgeübten Berufstätigkeit durch Übergangsregelungen zumutbar auszugestalten (vgl. BVerfGE 131, 47 ;… oben Rn. 108).
Eine Garantie der Erfüllung aller Investitionserwartungen besteht nicht (BVerfGE 143, 246 ; vgl. BVerfGE 145, 20 ).
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 148, 217 ), gerade weil der Gesetzgeber weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 131, 47 ; 132, 302 ; 143, 246 ).
Insbesondere ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten, bei Systemwechseln und der Umstellung von Rechtslagen die Betroffenen von jeder Belastung zu verschonen oder jeglicher Sonderlast mit einer Übergangsregelung zu begegnen (BVerfGE 131, 47 ; 143, 246 ).
Ein Hinweis auf eine gewisse Stabilität einer günstigen Rechtslage kann darin liegen, dass zu Investitionen ermutigt wird; je deutlicher dies konkret ausgesprochen wird, umso eher ist das Vertrauen der Betroffenen schutzwürdig, dass die ihrer Investition zugrunde liegende Rechtslage einen gewissen Bestand haben wird (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; s. auch schon BVerfGE 30, 392 ).
Das Vertrauen in den Bestand der Rechtslage kann auch dann besonderes Gewicht haben, wenn eine Vorschrift geändert wird, die ihrerseits bereits aus Vertrauensschutzgründen den Übergang zu einer neuen Rechtslage geregelt hatte (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.).
Die Gesamtregelung durch Nichtigerklärung des Windenergie-auf-See-Gesetzes auszuhebeln, wäre daher nicht gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 143, 246 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Rn. 127 c) aa) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG schützt das Vertrauen, nicht mit in unzulässiger Weise rückwirkenden Gesetzen belastet zu werden (vgl. BVerfGE 148, 217 ; stRspr).Die aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten verfassungsrechtlichen Grenzen rückwirkender Gesetze sind nicht allein auf das Steuerrecht bezogen (vgl. zum Steuerrecht BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ; stRspr), sondern finden auch in anderen Rechtsgebieten Anwendung (vgl. BVerfGE 71, 230 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 109, 133 ; 122, 374 ; 128, 90 ; 128, 326 ).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") (BVerfGE 148, 217 ).
Normen mit echter Rückwirkung sind verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 148, 217 ; stRspr).
Rn. 130 (2) (a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet, etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung") (BVerfGE 148, 217 ).
Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfGE 148, 217 ; stRspr).
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 148, 217 ), gerade weil der Gesetzgeber weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 131, 47 ; 132, 302 ; 143, 246 ).
Das ist gemeint, wenn unechte Rückwirkung dadurch charakterisiert wird, dass eine Rechtsänderung die betroffene "Rechtsposition" entwerte (vgl. BVerfGE 148, 217 ; s. auch BVerfGE 128, 90 ).
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Die Grundrechte wie auch das Rechtsstaatsprinzip garantieren im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen (BVerfGE 132, 302 ).Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 m.w.N.; stRspr).
Rn. 126 Aufschluss darüber, ob besondere Momente der Schutzwürdigkeit des Vertrauens bestehen (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 ), also nicht bloß die allgemeine Erwartung betroffen ist, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, kann das Kriterium der Rückwirkung geben.
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (BVerfGE 132, 302 ).
Die aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten verfassungsrechtlichen Grenzen rückwirkender Gesetze sind nicht allein auf das Steuerrecht bezogen (vgl. zum Steuerrecht BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ; stRspr), sondern finden auch in anderen Rechtsgebieten Anwendung (vgl. BVerfGE 71, 230 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 109, 133 ; 122, 374 ; 128, 90 ; 128, 326 ).
Rn. 132 (bb) Ist danach im konkreten Fall für die Verfassungsmäßigkeit einer ansonsten zu rechtfertigenden unechten Rückwirkung entscheidend, ob die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen, sind das Vertrauen der Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage und die gerade mit der Rückwirkung verfolgten Interessen der Allgemeinheit abzuwägen (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 148, 217 ), gerade weil der Gesetzgeber weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 131, 47 ; 132, 302 ; 143, 246 ).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Als Eingriffe in die Berufsfreiheit sind danach etwa Vorschriften anzusehen, die eine berufliche Tätigkeit grundsätzlich verbieten und nur unter dem Vorbehalt behördlicher Einzelzulassung erlauben (vgl. BVerfGE 8, 71 ; 145, 20 ).Auch ein in umfangreichen Dispositionen betätigtes besonderes Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts begründet grundsätzlich noch keinen abwägungsresistenten Vertrauensschutz (BVerfGE 145, 20 ).
Eine Garantie der Erfüllung aller Investitionserwartungen besteht nicht (BVerfGE 143, 246 ; vgl. BVerfGE 145, 20 ).
Ein Hinweis auf eine gewisse Stabilität einer günstigen Rechtslage kann darin liegen, dass zu Investitionen ermutigt wird; je deutlicher dies konkret ausgesprochen wird, umso eher ist das Vertrauen der Betroffenen schutzwürdig, dass die ihrer Investition zugrunde liegende Rechtslage einen gewissen Bestand haben wird (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 145, 20 ; s. auch schon BVerfGE 30, 392 ).
Rn. 149 a) Vertrauen in den Fortbestand von Recht ist ab dem Zeitpunkt von vornherein nicht mehr berechtigt, ab dem mit der Neuregelung ernsthaft zu rechnen ist (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 127, 31 ; 145, 20 m.w.N.).
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Rn. 95 aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt vor solchen Beeinträchtigungen, die gerade auf die berufliche Betätigung bezogen sind, indem sie eine Berufstätigkeit unmittelbar unterbinden oder beschränken (vgl. BVerfGE 113, 29 ; stRspr).Es genügt nicht, dass eine Rechtsnorm oder ihre Anwendung unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfalten (vgl. BVerfGE 113, 29 m.w.N.).
So entfaltet Art. 12 Abs. 1 GG seine Schutzwirkung auch gegenüber Normen, die eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 113, 29 ; stRspr).
Wenn Normen lediglich mittelbar die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, liegt ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann vor, wenn die Vorschriften in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 148, 40 ) oder objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
- BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Eine Übergangsregelung, insbesondere das spätere Inkrafttreten des neuen Rechts, kann nicht zuletzt in Fällen notwendig sein, in denen die Beachtung neuer Berufsausübungsregelungen nicht ohne zeitaufwendige und kapitalintensive Umstellungen des Betriebsablaufs möglich ist und die bislang in erlaubter Weise ausgeübte Berufstätigkeit bei unmittelbarem Inkrafttreten der Neuregelung zeitweise eingestellt werden müsste oder aber nur zu unzumutbaren Bedingungen fortgeführt werden könnte (vgl. BVerfGE 131, 47 ; stRspr).Insbesondere für unternehmerische Tätigkeit sind zunächst der eigentumsspezifische Vertrauensschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG einschließlich eines davon umfassten Schutzes von Investitionsvertrauen (vgl. BVerfGE 143, 246 ;… oben Rn. 88) und das in Art. 12 Abs. 1 GG enthaltene Gebot relevant, die Neuregelung einer zuvor in erlaubter Weise ausgeübten Berufstätigkeit durch Übergangsregelungen zumutbar auszugestalten (vgl. BVerfGE 131, 47 ;… oben Rn. 108).
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 148, 217 ), gerade weil der Gesetzgeber weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 131, 47 ; 132, 302 ; 143, 246 ).
Insbesondere ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten, bei Systemwechseln und der Umstellung von Rechtslagen die Betroffenen von jeder Belastung zu verschonen oder jeglicher Sonderlast mit einer Übergangsregelung zu begegnen (BVerfGE 131, 47 ; 143, 246 ).
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Rn. 96 Hingegen schützt die Berufsfreiheit nicht gegen jede Regelung, die Rahmenbedingungen der unternehmerischen Tätigkeit beeinflusst (vgl. BVerfGE 148, 40 ).Insbesondere gewährleistet das Grundrecht keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Marktteilhabe oder künftige Erwerbsmöglichkeiten (BVerfGE 148, 40 ).
Wenn Normen lediglich mittelbar die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, liegt ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann vor, wenn die Vorschriften in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 148, 40 ) oder objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Rn. 124 Ist eine Rechtsänderung konkret vorhersehbar, ist ein Vertrauen in den Fortbestand des Rechts - freilich erst ab dem Zeitpunkt der konkreten Vorhersehbarkeit - von vornherein unberechtigt und verfassungsrechtlich nicht weiter schutzwürdig (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 127, 31 ; vgl. zu weiteren Konstellationen von vornherein unberechtigten Vertrauens BVerfGE 135, 1 m.w.N.).Rn. 149 a) Vertrauen in den Fortbestand von Recht ist ab dem Zeitpunkt von vornherein nicht mehr berechtigt, ab dem mit der Neuregelung ernsthaft zu rechnen ist (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 127, 31 ; 145, 20 m.w.N.).
Zwar macht die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2190/17 geltend, dass ihr Projekt näher an der in die Übergangsregelung einbezogenen Zone 2 liegt als die anderen Projekte in Zone 3. Insofern ist dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen zuzubilligen, bei der legitimen Clusterbildung zwischen bestimmten Clustern eine Grenze zu ziehen, auch wenn damit eine Härte für diejenigen verbunden ist, deren Projekte der Grenzlinie besonders nahe sind (vgl. entsprechend zu Stichtagsregelungen BVerfGE 126, 369 m.w.N.).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 m.w.N.; stRspr).Rn. 126 Aufschluss darüber, ob besondere Momente der Schutzwürdigkeit des Vertrauens bestehen (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 132, 302 ), also nicht bloß die allgemeine Erwartung betroffen ist, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, kann das Kriterium der Rückwirkung geben.
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 148, 217 ), gerade weil der Gesetzgeber weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfGE 127, 61 ; 131, 47 ; 132, 302 ; 143, 246 ).
- BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Rn. 122 1. a) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG enthält ein allgemeines Vertrauensschutzgebot (vgl. BVerfGE 128, 90 ; stRspr).Die aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten verfassungsrechtlichen Grenzen rückwirkender Gesetze sind nicht allein auf das Steuerrecht bezogen (vgl. zum Steuerrecht BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ; stRspr), sondern finden auch in anderen Rechtsgebieten Anwendung (vgl. BVerfGE 71, 230 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 109, 133 ; 122, 374 ; 128, 90 ; 128, 326 ).
Das ist gemeint, wenn unechte Rückwirkung dadurch charakterisiert wird, dass eine Rechtsänderung die betroffene "Rechtsposition" entwerte (vgl. BVerfGE 148, 217 ; s. auch BVerfGE 128, 90 ).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Privater Rettungsdienst
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13
Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist …
- BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84
Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Zinsanpassungsgesetz
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- EuGH, 28.03.2019 - C-405/16
Deutsches Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) war keine …
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
Rückwirkende Klarstellung
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Urheberrechtsgesetz
- BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91
Mietpreisbindung
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82
Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 284/05
Eigentumsrechtlicher Schutz öffentlich-rechtlicher Bewilligungen zur Gewinnung …
- BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58
Bestimmtheit einer Rechtsverordnung
- BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend …
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 155, 238 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Die Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes ist im Übrigen auch dann nicht geboten, wenn von der vorherigen Durchführung eines Gerichtsverfahrens weder die Klärung von Tatsachen noch die Klärung von einfachrechtlichen Fragen zu erwarten ist, auf die das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen wäre, sondern deren Beantwortung allein von der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 88, 384 ; 91, 294 ; 98, 218 ; 143, 246 ; 150, 309 ; 155, 238 ; stRspr).Verfassungsrechtlich maßgeblich ist insoweit das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 137, 350 ; 155, 238 ), das vom Gesetzgeber durch das Ziel konkretisiert ist, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1, 5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (…unten Rn. 208 ff.).
Rn. 198 (1) Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 137, 350 ; 155, 238 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2025 - 10 A 10446/24
Öffentliche Bereitstellung geologischer Fachdaten sowie deren …
Es erscheint zumindest möglich, dass die Klägerin durch die öffentliche Bereitstellung der die 3D-Seismik Sch... 3D 2007 betreffenden Fachdaten sowie der Seismiken B... 2D, St... und Scha... 3D in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG - und in dem in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG enthaltenen allgemeinen Vertrauensschutzgebot (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 122) verletzt sein könnte.Rn. 91 (a) Art. 12 Abs. 1 GG gewährt allen Deutschen das Recht, eine Tätigkeit als Beruf zu ergreifen und frei auszuüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 92; Beschluss vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14 -, BVerfGE 158, 1 = juris Rn 48).
Unter Beruf ist dabei jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verstehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 -, BVerfGE 141, 121 = Rn. 34; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 92), ohne dass der Schutz der Berufsfreiheit auf erlaubte Tätigkeiten beschränkt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 92).
Rn. 98 (a) Art. 12 Abs. 1 GG schützt vor solchen Beeinträchtigungen, die gerade auf die berufliche Betätigung bezogen sind, indem sie eine Berufstätigkeit unmittelbar unterbinden oder beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 95).
Hingegen schützt die Berufsfreiheit nicht gegen jede Regelung, die Rahmenbedingungen der unternehmerischen Tätigkeit beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 96;… Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, BVerfGE 148, 40 = juris Rn. 27).
Es genügt nicht, dass eine Rechtsnorm oder ihre Anwendung unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 96;… Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228 = juris Rn. 93).
Der Abwehrgehalt der Grundrechte kann auch bei mittelbaren und faktischen Beeinträchtigungen betroffen sein, wenn diese in Zielsetzung und Wirkung Eingriffen im herkömmlichen Sinne funktional gleichkommen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14 -, BVerfGE 158, 1 = juris Rn. 54;… Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, BVerfGE 148, 40 = juris Rn. 28) beziehungsweise wenn der Norm eine objektiv berufsregelnde Tendenz zukommt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Februar 1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228 = juris Rn. 93; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 97).
Zum Umwelt- und Klimaschutz ist der Gesetzgeber nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich berechtigt und verpflichtet; es handelt sich um ein verfassungsrechtlich besonders gewichtiges Ziel, wenngleich auch Art. 20a GG keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen genießt, sondern im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 100, 106; BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, BVerfGE 157, 30 = juris Rn. 198).
Es genügt bereits die Möglichkeit einer Zweckerreichung (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 102;… Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, BVerfGE 159, 223 = juris Rn. 185;… Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 = juris Rn. 285).
Rn. 128 (aa) An der Erforderlichkeit fehlt es, wenn ein gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Gemeinwohlziels zur Verfügung steht, das den Grundrechtsträger weniger und Dritte und die Allgemeinheit nicht stärker belastet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, BVerfGE 159, 223 = juris Rn. 203 m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 105; stRspr.).
Für die Beurteilung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Einschätzungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 105;… Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 -, BVerfGE 159, 223 = juris Rn. 204; stRspr.).
So entfällt die Erforderlichkeit nicht schon deswegen, weil eine Finanzierung der Aufgabe aus Steuermitteln für die Betroffenen ein milderes Mittel wäre; mildere Mittel sind nicht solche, die eine Kostenlast lediglich verschieben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 BvR 302/96 -, BVerfGE 109, 64 = juris Rn. 199;… siehe auch Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 -, BVerfGE 125, 260 = juris Rn. 298; BVerfG…, Urteil vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 -, juris Rn. 298;… Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 -, BVerfGE 123, 186 = juris Rn. 174;… Wollenschläger, in: Dreier [Hrsg.], GG Kommentar, 4. Aufl. 2023, Art. 12 Rn. 138;… Wischmeyer/Herzog, a.a.O., S. 293; vgl. allerdings BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 153, 157 ff., wobei sich der dort entschiedene Fall von der vorliegenden Konstellation unterscheidet).
Hinzu kommt - besonders hinsichtlich der Wärme- bzw. Energiegewinnung durch die regenerative Energiequelle Geothermie, die Potentiale in Deutschland aufweist - der Aspekt des Klimaschutzes, dem ebenfalls eine immer größere Bedeutung und Dringlichkeit beizumessen ist und zu dem der Gesetzgeber nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 100 m.w.N.; BVerfG…, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, BVerfGE 157, 30 = juris Rn. 198).
Außerdem sind die erforderlichen Investitionen in die hier streitgegenständlichen Seismiken zwar absolut betrachtet relativ hoch, im Vergleich zu den geschätzten Gesamtinvestitionen - laut Angaben der Klägerin können diese für die Herstellung eines Geothermiekraftwerks ...,- EUR betragen (…siehe Anlage NZB 01 zum Schriftsatz der Klägerin vom 2. November 2023, S. 15) - wie auch zu erwartbaren Gewinnen aber letztlich vergleichsweise niedrig (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 165).
Dabei hat die Klägerin hier - anders als in dem dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2020 (1 BvR 1679/17, BVerfGE 155, 238 = juris) zugrundeliegenden Fall, in dem laufende Genehmigungsverfahren durch eine gesetzgeberische Entscheidung beendet wurden - von der Weiterverfolgung der besonderen - auch öffentlichen - Interessen, für die ihr die Aufsuchung/Datenerhebung staatlich erlaubt wurde, aus Gründen abgesehen, die einzig in ihrem Unternehmen selbst wurzeln.
Gerade auch mit Blick auf die Regelung einer Frist von zehn Jahren, in der die Daten (grundsätzlich) nicht öffentlich bereitgestellt werden und von den Betroffenen genutzt und verwertet werden können, unterscheidet sich vorliegender Fall auch von der Konstellation, die dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2020 zur teilweisen Unvereinbarkeit des Windenergie-auf-See-Gesetzes mit dem allgemeinen Vertrauensschutzgebot (1 BvR 1679/17, BVerfGE 155, 238 = juris) zugrunde lag.
Rn. 155 Zwar kann ein Eingriff in die Berufsfreiheit im engeren Sinne unverhältnismäßig sein, wenn das von Art. 12 Abs. 1 GG unter bestimmten Voraussetzungen geschützte Vertrauen in die rechtliche Fortführbarkeit einer beruflichen Tätigkeit nicht hinreichend berücksichtigt ist (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 107).
Eine Übergangsregelung, insbesondere das spätere Inkrafttreten des neuen Rechts, kann nicht zuletzt in Fällen notwendig sein, in denen die Beachtung neuer Berufsausübungsregelungen nicht ohne zeitaufwendige und kapitalintensive Umstellungen des Betriebsablaufs möglich ist und die bislang in erlaubter Weise ausgeübte Berufstätigkeit bei unmittelbarem Inkrafttreten der Neuregelung zeitweise eingestellt werden müsste oder aber nur zu unzumutbaren Bedingungen fortgeführt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 108;… Beschluss vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 -, BVerfGE 131, 47 = juris Rn. 36 f.).
Art. 12 Abs. 1 GG bietet allerdings von vornherein keinen solchen Vertrauensschutz wegen frustrierter Investitionen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 110).
In der durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit findet der nach Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz von Investitionsvertrauen grundsätzlich keine Entsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 110).
Es bleibt ihnen insoweit der allgemeine Vertrauensschutz nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, nach dem sich der Schutz ihrer getätigten Investitionen bestimmt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 110, 117).
Rn. 160 (a) Unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen ausüben dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 74; stRspr.;… Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 8/07 -, BVerfGE 126, 331 = juris Rn. 84; BVerfG…, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66 = juris Rn. 41; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 2760/08 -, juris Rn. 15 zum Urheberrecht).
Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG ist nicht auf Eigentumspositionen im Sinne des Privatrechts begrenzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 76; stRspr.).
Dass etwas am Markt ein Wert beigemessen wird, macht es nicht schon zu Eigentum im Sinne des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 79 zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen).
Das Bundesverfassungsgericht hat bislang offengelassen, ob das im Fachrecht als sonstiges Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB anerkannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 = juris Rn. 240; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 86).
Der Schutz des Gewerbebetriebs kann danach aber jedenfalls nicht weiter gehen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 = juris Rn. 240; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 86), und erfasst damit nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 -, BVerfGE 123, 186 = juris Rn. 218 m.w.N.;… Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 = juris Rn. 240); bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (vgl. BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 = juris Rn. 240; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 86).
Diese Daten sind jedoch ungeachtet ihres Marktwertes - wie gezeigt - gerade kein Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG (siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 87).
Das Eigentumsgrundrecht schützt damit auch berechtigtes Vertrauen in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum und seiner Nutzbarkeit; ob und inwieweit ein solches Vertrauen berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246-396 = juris Rn. 372; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 88).
Hingegen können nicht umgekehrt Investitionen selbst eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Position bilden, wenn - wie hier - kein Eigentum besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 80, 88).
Bei den Investitionen handelt es sich insoweit letztlich "nur" um Ausgaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 80, 88), nicht um Eigentum i.S.d. Art. 14 Abs. 1 GG.
Auch die wirtschaftliche Bedeutung der Daten und deren Veräußerungsfähigkeit begründen für sich genommen nicht deren Eigentumscharakter (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 79 zu öffentlich-rechtlichen Genehmigungen).
Rn. 178 Das Vertrauen in den Fortbestand des Rechts ist auch nicht deswegen von vornherein unberechtigt und verfassungsrechtlich nicht weiter schutzwürdig, weil die Rechtsänderung konkret vorhersehbar gewesen wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 124 m.w.N.).
Dabei entfällt schutzwürdiges Vertrauen in die geltende Rechtslage nicht erst dann, wenn eine Änderung der Rechtslage sicher ist, sondern bereits dann, wenn mit einer Neuregelung ernsthaft zu rechnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 149;… Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 = juris Rn. 199;… Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 -, BVerfGE 126, 369 = juris Rn. 82;… Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, BVerfGE 135, 1 = juris Rn. 65).
Insbesondere hat sie die maßgeblichen Erkundungen und Messungen deutlich früher durchgeführt (siehe etwa auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 149).
Die Änderung der Rechtslage war zu diesem Zeitpunkt noch nicht hinreichend konkret vorhersehbar (siehe etwa auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 149).
Rn. 184 (a) Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG enthält als eine subjektivrechtliche Grundrechtsverbürgung ein allgemeines Vertrauensschutzgebot, dessen Verletzung zu prüfen ist, wenn - wie hier - die Voraussetzungen eines grundrechtsspezifischen Vertrauensschutzes nicht erfüllt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 122 m.w.N.).
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG schützt insoweit das Vertrauen, nicht mit in unzulässiger Weise rückwirkenden Gesetzen belastet zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 127;… Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 132).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen", vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, BVerfGE 127, 1 = juris Rn. 56;… Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -, BVerfGE 97, 67 = juris Rn. 40;… Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 135;… Beschluss vom 12. Februar 2019 - 1 BvR 2914/17 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 129;… Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11 -, BVerfGE 156, 63 = Rn. 234 f.).
Normen mit echter Rückwirkung sind verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, BVerfGE 127, 1 = juris Rn. 56 Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 135; stRspr.; BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 1 BvR 2914/17 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 129).
Rn. 186 Eine - grundsätzlich zulässige - unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet, etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung", BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 -, BVerfGE 127, 1 = juris Rn. 57;… Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 136;… Beschluss vom 12. Februar 2019 - 1 BvR 2914/17 -, juris Rn. 11 m.w.N., Rn. 15; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 130;… Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11 -, BVerfGE 156, 63 = Rn. 234 f.).
Im Einzelnen verlangt dies also einen ins Werk gesetzten, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt, auf den die Norm für die Zukunft so einwirkt, dass eine nach altem Recht erreichte Position entwertet wird und gerade die Rechtsänderung Ursache dieser Entwertung ist (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 130).
Auch wenn eine Rechtsänderung nicht konkret vorhersehbar ist, muss im Grundsatz mit Rechtsänderungen gerechnet werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 -, BVerfGE 127, 31 = juris Rn. 68;… Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 = juris Rn. 171; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 125;… Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 138).
Auch ein in umfangreichen Dispositionen betätigtes besonderes Vertrauen in den Bestand des geltenden Rechts begründet grundsätzlich noch keinen abwägungsresistenten Vertrauensschutz (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 125;… Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 = juris Rn. 189).
Eine Garantie der Erfüllung aller Investitionserwartungen beziehungsweise auf Amortisierung getätigter Investitionen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 125;… Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 = juris Rn. 189; siehe außerdem BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 = juris Rn. 372 zu Art. 14 Abs. 1 GG).
Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 136; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 131;… Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, BVerfGE 132, 302 = juris Rn. 43).
Vielmehr müssen die Vorschriften gerade insoweit verhältnismäßig sein, als sie eine unechte Rückwirkung herbeiführen (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 151; BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 139).
Insoweit muss bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleiben (BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 -, BVerfGE 148, 217 = juris Rn. 139; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 132;… Beschluss vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 -, BVerfGE 131, 47 = juris Rn. 36;… Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 -, BVerfGE 127, 31 = juris Rn. 69;… Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, BVerfGE 127, 1 = juris Rn. 58).
Für die Gewichtung der Gründe des Gesetzgebers bleibt aber von Bedeutung, dass Normen mit unechter Rückwirkung grundsätzlich zulässig sind, gerade weil der Gesetzgeber einen weiten Spielraum benötigt, um in demokratischer Verantwortung seinen Gemeinwohlverpflichtungen gerecht werden zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 132 m.w.N.).
Insbesondere ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten, bei Systemwechseln und der Umstellung von Rechtslagen die Betroffenen von jeder Belastung zu verschonen oder jeglicher Sonderlast mit einer Übergangsregelung zu begegnen (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 132 m.w.N.;… Beschluss vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 -, BVerfGE 131, 47 = juris Rn. 36).
Ein Hinweis auf eine gewisse Stabilität einer günstigen Rechtslage kann darin liegen, dass zu Investitionen ermutigt wird; je deutlicher dies konkret ausgesprochen wird, umso eher ist das Vertrauen der Betroffenen schutzwürdig, dass die ihrer Investition zugrunde liegende Rechtslage einen gewissen Bestand haben wird (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 133;… Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 = juris Rn. 189).
Je weniger gewiss dies schon nach altem Recht war, umso weniger schutzwürdig ist das Vertrauen in den Fortbestand der günstigen Rechtslage und umgekehrt (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 133).
Weiter sind allerdings die hier in Rede stehenden, bisherigen Investitionen auch in ein Verhältnis zu setzen zu den geschätzten Gesamtinvestitionen für ein - hier ursprünglich beabsichtigtes - Geothermiekraftwerk, die laut Angaben der Klägerin ...,- EUR betragen können (…siehe Anlage NZB 01 zum Schriftsatz der Klägerin vom 2. November 2023, S. 15) sowie den erwartbaren Gewinnen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 165).
Rn. 202 Vor allem aber wiegt das Gewicht des enttäuschten Vertrauens der Betroffenen hier insoweit weniger schwer, als Betroffene wie die Klägerin auch nach der bisherigen Rechtslage nicht auf die dauerhafte Geheimhaltung ihrer geologischen Fachdaten vertrauen konnten (siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 116, 164;… Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 = juris Rn. 191, beide zur Relevanz der Frage, wie sicher die Position des Betroffenen bei Fortbestand des alten Rechts gewesen wäre).
So ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten, bei der Umstellung von Rechtslagen die Betroffenen von jeder Belastung zu verschonen oder jeglicher Sonderlast mit einer Übergangsregelung zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 132;… Beschluss vom 4. Mai 2012 - 1 BvR 367/12 -, BVerfGE 131, 47 = juris Rn. 36).
Auch eine Garantie der Erfüllung aller Investitionserwartungen beziehungsweise auf Amortisierung getätigter Investitionen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 125;… Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 = juris Rn. 189; siehe außerdem BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 = juris Rn. 372 zu Art. 14 Abs. 1 GG).
Rn. 205 Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2020 (1 BvR 1679/17, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 150 ff.) zum Windenergie-auf-See-Gesetz folgt nicht, dass das Geologiedatengesetz zwingend eine Regelung hätte vorsehen müssen, nach der den Betroffenen ein finanzieller Ausgleich für die öffentliche Bereitstellung ihrer Daten zu gewähren wäre.
Denn anders als unter Geltung des Bundesberggesetzes erfolgten die Untersuchungen nach der Vorgängerregelung zum Windenergie-auf-See-Gesetz - der Seeanlagenverordnung - zwar nicht auf Grundlage einer Erlaubnis mit daran anknüpfender Vorrangregelung, auch danach bestand aber eine (zeitliche) Prioritätsregel, durch die die jeweiligen Projektgesellschaften im Wesentlichen vor nachträglicher Konkurrenz um die von ihnen beplante Fläche geschützt waren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 4 ff.).
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Fällen besteht aber schon darin, dass dieser Schutz vor Konkurrenz um die wirtschaftliche Nutzung der beplanten Fläche in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall gerade durch das Inkrafttreten des Windenergie-auf-See-Gesetz aufgehoben und damit das Vertrauen darauf, die untersuchte Fläche selbst durch Errichtung und Inbetriebnahme der geplanten Anlagen nutzen zu können, vollständig enttäuscht wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 -, BVerfGE 155, 238 = juris Rn. 158), während die Untersuchungsergebnisse sodann zumindest teilweise für (nunmehr erforderliche) behördliche Voruntersuchungen weiter verwendet werden sollten.
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Rn. 101 1. Nach dem in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde müssen Beschwerdeführende grundsätzlich über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus zunächst alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; 155, 238 ; stRspr).Die Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes ist also insbesondere dann geboten, wenn von der vorherigen Durchführung eines Gerichtsverfahrens die Klärung einfachrechtlicher Fragen zu erwarten ist, auf die das Bundesverfassungsgericht bei der Entscheidung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen ist, deren Beantwortung mithin nicht allein von der Auslegung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe abhängt (vgl. BVerfGE 155, 238 m.w.N.).
Rn. 185 (a) (aa) Verfassungsrechtlich genügt für die Eignung bereits die Möglichkeit, durch die gesetzliche Regelung den Gesetzeszweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 152, 68 ; 155, 238 ; 156, 63 ; stRspr).
Rn. 204 Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 152, 68 ; 155, 238 ; stRspr;… hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 123;… zu entsprechenden Spielräumen Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 2020-808 DC vom 13. November 2020, Rn. 28 f.;… Österreichischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 10. März 2021 - V 583/2020 u.a. -, Rn. 28 f. m.w.N.;… Verfassungsgericht der Tschechischen Republik, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - PI. ÚS 106/20 -, Rn. 76).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Rn. 103 1. Nach dem in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde müssen Beschwerdeführende grundsätzlich über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus zunächst alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; 155, 238 ; stRspr).Rn. 166 (1) Verfassungsrechtlich genügt für die Eignung bereits die Möglichkeit, durch die gesetzliche Regelung den Gesetzeszweck zu erreichen (vgl. BVerfGE 155, 238 ; 156, 63 ; stRspr).
Unter Beruf ist dabei jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verstehen (vgl. BVerfGE 141, 121 ; 155, 238 ).
Rn. 249 aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt insbesondere vor solchen Beeinträchtigungen, die gerade auf die berufliche Betätigung bezogen sind, indem sie eine Berufstätigkeit unmittelbar unterbinden oder beschränken (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 155, 238 ).
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Rn. 44 Der Betrieb von Windenergieanlagen ist eine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte berufliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 155, 238 zum Betreiben eines Offshore-Windparks).Jedoch können auch Normen, die sich zwar nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen, aber objektiv berufsregelnde Tendenz haben, in die Berufsfreiheit eingreifen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 155, 238 ; stRspr).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Rn. 123 Dem Gesetzgeber steht grundsätzlich auch für die Beurteilung der Erforderlichkeit ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 152, 68 ; 155, 238 ; stRspr;… hierzu auch Beschluss vom heutigen Tage - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 204;… zu entsprechenden Spielräumen Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 2020-808 DC vom 13. November 2020, Rn. 28 f.;… Österreichischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 10. März 2021 - V 583/2020 u.a. -, Rn. 28 f. m.w.N.;… Verfassungsgericht der Tschechischen Republik, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Pl. ÚS 106/20 -, Rn. 76). - BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
Auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 155, 238 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …
Rn. 119 Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ) oder wenn ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht letztlich zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 155, 238 - WindseeG; stRspr). - BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Unter Beruf ist dabei jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu verstehen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - BVerfGE 141, 121 Rn. 32 ff. und vom 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17, 2190/17 - BVerfGE 155, 238 Rn. 92). - BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22
Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerwG, 17.12.2020 - 1 C 30.19
Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten bei Eheschließung nach Verlassen …
- VG Osnabrück, 03.09.2024 - 3 A 224/22
BVerfG-Vorlage zu Impfpflicht für Pflegepersonal
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23
Altersgrenze Anwaltsnotare - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche …
- BSG, 03.02.2022 - B 5 R 26/21 R
Berücksichtigung eines Verstoßes gegen die vertrauensschützenden Regelungen in …
- BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 362/19
"Kaufvertrag über den Patientenstamm" verstößt gegen bayerische Berufsordnung für …
- BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20
Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen …
- BVerfG, 27.11.2024 - 1 BvR 1726/23
Tübinger Verpackungssteuer - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von …
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 6 S 2249/22
Wirksamkeit eines Rettungsdienstplanes
- BVerfG, 20.05.2026 - 1 BvR 2324/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung der Entnahme von Blut zur …
- BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 2284/23
Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- BVerfG, 27.01.2026 - 1 BvR 2637/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im …
- BGH, 18.12.2024 - VIII ZR 16/23
Rechtmäßigkeit der Zweiten Berliner Mietenbegrenzungsverordnung
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
- OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
- BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 4.19
Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013 …
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
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Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme …
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Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der …
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- FG Köln, 14.03.2024 - 7 V 10/24
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Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
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Strompreisbremse - Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Betreibern von …
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Baurecht; Abstandsflächen
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Anspruch der Betreiberin eines bundesweiten Tankstellennetzes auf Gewährung von …
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Zu den Anforderungen an eine Ausnahme von dem Regelausschlussgrund des § 36a Abs. …
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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von …
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Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
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VerfGH Stuttgart: Zur Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Sportwettvermittlung …
- BVerfG, 07.05.2025 - 1 BvR 1507/23
GKV-FinanzstabilisierungsG - Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen …
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§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BFH, 30.06.2022 - IV R 42/19
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- BVerwG, 24.06.2026 - 10 B 6.25
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 5.22
Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …
- BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- BVerwG, 26.01.2022 - 9 C 5.20
Grundwasserentnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig
- BVerwG, 23.05.2023 - 4 C 1.22
Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung von Unterwasserkabeln zur …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25
Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …
- BGH, 30.06.2026 - EnVR 2/25
Verspätungspönalen
- VGH Bayern, 15.03.2023 - 12 ZB 21.2983
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Festsetzung des …
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R
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- BGH, 14.12.2021 - XIII ZR 1/21
Sanktion bei Meldepflichtverstoß - Solarstromerzeugung: Nachträgliche …
- VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20
Nichtigkeit einzelner Vorschriften der Thüringer …
- BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 1277/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …
- BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20
Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2024 - 6 SLa 101/24
Personenbedingte Änderungskündigung eines Rettungsassistenten nach Einführung des …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2025 - 8 S 937/23
Abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 …
- BVerwG, 25.07.2024 - 3 CN 3.22
Verbot der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche …
- BGH, 30.06.2026 - EnVR 4/25
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 5 K 1270/18
EEG 2014: Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot durch Ausschluss des Abzugs der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 15 B 1285/20
Antrag auf einstweilige Anordnung unter Schwärzung etwaiger personenbezogener …
- BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22
Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG
- LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23
Anfangsverdacht der Billigung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriff der …
- BGH, 30.06.2026 - EnVR 3/25
Anfallen einer Verspätungspönale bei Ablauf der relativen Realisierungsfrist für …
- BVerwG, 10.04.2026 - 3 BN 10.24
- BGH, 15.07.2025 - XIII ZR 2/23
KWK-Zuschlag
- VG Berlin, 08.07.2025 - 4 L 66.25
Vorverlegung der Sperrzeit für den Schankvorgarten einer Gaststätte in einer …
- OLG München, 21.07.2025 - 19 U 3555/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dynamische Verweisung, Kostenentscheidung, …
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 163/20
Kommen im Wesentlichen Rechtsnormen zur Anwendung, die im Landesrecht Bayerns …
- OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …
- BVerfG, 16.12.2025 - 1 BvR 2681/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen niedersächsische Regelungen zum …
- VGH Baden-Württemberg, 04.05.2026 - 1 S 325/24
Anpflanzung; Bäume; Eigentum; Erledigung; Enteignungsgleicher Eingriff; …
- OVG Sachsen, 07.12.2021 - 3 B 423/21
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung: Entscheidung über weitere Eilanträge
- BGH, 12.09.2023 - XIII ZB 22/20
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen; Annahme der …
- FG Niedersachsen, 12.05.2023 - 9 K 10/23
Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast …
- OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - 3 Kart 237/23
Ausgestaltung der Frist zur Stellung des Antrags auf Erteilung einer …
- VG Düsseldorf, 06.04.2022 - 4 L 2626/21
Erfolgloser Eilantrag auf Widerruf eines ministeriellen Runderlasses; Prüfung von …
- BGH, 27.05.2021 - V ZB 152/18
Kürzung der Vergütung eines Zwangsverwalters aufgrund dessen Pflicht zur …
- FG Niedersachsen, 14.04.2023 - 9 K 10/23
Aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast …
- OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21
Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 416/23
Auswahlentscheidung nach § 42 Abs. 1 GlSpielG BW; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21
Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und …
- OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21
Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung …
- OVG Niedersachsen, 04.12.2024 - 7 ME 66/24
Einweggetränkeverpackung; Folgenabwägung; objektiv berufsregelnde Tendenz; …
- OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 435/21
Corona; 2G; Gaststätte
- BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung …
- VerfG Hamburg, 06.09.2024 - HVerfG 1/23
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" überwiegend durchzuführen - Verstoß gegen Art …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2023 - 1 MR 9/20
Bebauungsplan Nr. 35 Heisch in Westerrönfeld vorerst vollziehbar
- BVerwG, 23.02.2022 - 3 B 11.21
Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG
- VG Freiburg, 09.11.2023 - 10 K 2605/22
Inhaber der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle; Vereinbarkeit der …
- BFH, 03.12.2024 - IV R 5/22
Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes für …
- BVerwG, 15.03.2021 - 6 BN 2.20
Rückwirkende Änderung der Modalitäten der Einbeziehung der Modulnoten in die …
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2026 - 14 S 970/26
Widerruf der Registrierung eines beruflichen Betreuers nach mehrfacher Entlassung …
- BVerwG, 06.05.2026 - 9 A 9.25
Klage eines Fährunternehmens gegen das Autobahnkreuz Kehdingen (A 20/A 26) …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2024 - 1 K 410/21
Wirksamkeit der CoronaVV MV 5 §§ 4 und 5 und ihre Vereinbarkeit mit GG Art 14
- VerfGH Sachsen, 12.06.2025 - 13-II-21
Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen …
- VG Berlin, 19.03.2026 - 6 K 214.24
Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
- OVG Sachsen, 06.12.2021 - 3 B 419/21
Corona-Pandemie: Zur Verhältnismäßigkeit der Schließung von Reisebüros für den …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines …
- VG Frankfurt/Main, 24.01.2024 - 6 K 3944/18
Vereinbarkeit von Massenanmeldungen von Montagearbeitern an einem Stützpunkt mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 4 A 325/21
Zustehen eines Anspruchs eines Betroffenen auf Eintragung in die Liste der …
- BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der …
- VerfG Brandenburg, 20.02.2026 - VfGBbg 73/21
- BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den …
- OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20
Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel; …
- OVG Sachsen, 10.12.2021 - 3 B 421/21
Hotel; touristischer Zweck; Corona
- OVG Sachsen, 05.12.2025 - 3 C 17/21
Zur Schließung von Sonnenstudios im Frühjahr 2021 zur Bekämpfung des Coronavirus; …
- VerfGH Saarland, 19.06.2025 - Lv 5/24
Wohnungsgrundrecht, Durchsuchung, Verfahrenshindernis, Geldwäsche, SVerf Art. 1, …
- OVG Sachsen, 16.01.2025 - 3 C 85/21
Normenkontrollverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2024 - 8 A 10775/23
Abfallbeseitigung von Leichtverpackungen; Rahmenvorgabe eines …
- VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige …
- VG Kassel, 24.07.2026 - 7 L 1604/26
Kein Anspruch eines Straßenanliegers auf Verschiebung von Bauarbeiten und …
- VG Karlsruhe, 08.04.2024 - 2 K 3865/23
Einreichen eines Bauantrags bzw. einer Bauvoranfrage bei der Gemeinde
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22
Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 11 S 41.21
Schließung von Hotelbetrieben
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20
Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …
- OVG Thüringen, 10.01.2022 - 3 EN 801/21
Corona-Pandemie ("4. Welle"): Ausschluss von Zuschauern bei Sportveranstaltungen
- VGH Bayern, 03.04.2025 - 20 N 21.778
Corona-Pandemie, Betriebsuntersagung Gastronomie (März bis Juni 2021)
- BFH, 07.08.2024 - IV R 22/23
Rückwirkende Änderung des § 7 Satz 3 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2009 …
- VerfGH Saarland, 21.06.2024 - Lv 3/23
Durchsuchung, Abgeordneter, Immunität, Unverletzlichkeit der Wohnung, Grundrecht …
- VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7177/21
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 114/20
Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen zum Umfang der …
- FG Düsseldorf, 31.03.2026 - 10 K 803/24
- BVerwG, 15.01.2025 - 11 A 5.24
K. GmbH ./. Land Mecklenburg-Vorpommern - Planergänzungsbeschluss vom 29.01.2024 …
- VGH Bayern, 21.04.2023 - 8 A 20.40017
Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Planfeststellungsbeschluss für …
- VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis zum …
- OVG Sachsen, 04.08.2022 - 3 C 24/20
Untersagung Gastronomie; Corona-Pandemie; Eingriff Berufsausübungsfreiheit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2025 - 3 S 36.25
Sekundarstufe I, Übergang, Gymnasium, Eignung, Förderprognose, Änderung, …
- LSG Sachsen, 23.06.2022 - L 3 BK 10/21
Sonderregelung des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung …
- OVG Thüringen, 24.01.2022 - 3 EN 804/21
Corona-Krise; (4. Welle/5. Welle): Pflicht zur Kontrolle der 2G-Nachweise im …
- OVG Sachsen, 25.05.2022 - 3 B 162/22
Verlängerung Genesenenstatus; Verwaltungsaktsqualität des digitalen …
- OVG Hamburg, 20.01.2021 - 5 Bs 228/20
Eilantrag einer Hotelbetreiberin gegen coronabedingte Einschränkungen auch in …
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 140/24
Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 138/24
Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 139/24
Beschränkung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie
- OVG Thüringen, 30.10.2024 - 3 N 471/22
Corona-Pandemie: Schließung von Elektronikfachmärkten im Frühjahr 2021
- VGH Bayern, 18.10.2024 - 20 N 20.2817
Corona-Pandemie, Schließung und Beschränkung der Gastronomiebetriebe und …
- VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 501.22
Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelung …
- FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 68/21
Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen …
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- VG Düsseldorf, 24.04.2026 - 16 K 9592/24
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2026 - 1 B 17.23
Bestandsschutz; Erlaubnis für eine Wettvermittlungsstelle; faktische Duldung; …
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 141/24
Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie
- VG Düsseldorf, 21.08.2025 - 16 K 1182/22
Wettvermittlungsstellen müssen untereinander Mindestabstand einhalten
- OVG Thüringen, 26.11.2024 - 3 N 462/22
Corona-Pandemie; Schließung von Elektronikfachmärkten im Winter 2020/2021 …
- VG Karlsruhe, 23.04.2024 - 8 K 615/23
Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch das Pflegebonusgesetz
- BSG, 24.07.2024 - B 6 KA 1/24 B
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde; Entschädigungsanspruch eines an der …
- OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 142/24
Corona-Krise; Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels Frühjahr 2020 im …
- VG Berlin, 10.12.2024 - 4 K 372.22
Glückspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen
- VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7178/21
Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist …
- VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 2 K 1838/21
Verfassungsmäßigkeit der Vorgabe zum Mindestabstand für Wettvermittlungsstellen …
- VG Berlin, 09.03.2026 - 5 L 31.26
- OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2025 - 3 KN 8/21
Normenkontrolle gegen Corona-Verordnungen in Schleswig-Holstein; Schließung und …
- BSG, 24.07.2024 - B 6 KA 3/24 B
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde; Entschädigungsanspruch eines an der …
- LG Stuttgart, 18.10.2023 - 6 Qs 6/23
Beschwerde in Strafsache: Einreichung eines per E-Mail übersandtes PDF-Dokuments …
- OVG Sachsen, 31.01.2023 - 2 A 130/21
Berufung in das Beamtenverhältnis; Altersgrenze; Übergangsregelung; …
- VG Berlin, 29.01.2025 - 4 K 353.22
Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle; maßgeblicher …
- VG Düsseldorf, 10.12.2024 - 3 K 168/23
Rechtliche Rahmenbedingungen für Wettvermittlungsstellen: Aktuelle Entscheidungen …
- VG Hamburg, 30.12.2022 - 14 E 3672/21
Zum Verbot des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle oder …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2022 - LVerfG 2/20
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde mehrerer KiTa-Betreiber gegen …
- VGH Bayern, 18.06.2025 - 20 N 20.844
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen coronabedingte Betriebsuntersagungen …
- LG München I, 22.01.2025 - 15 O 16736/23
Entschädigungsansprüche aus Enteignung, Richterliche Rechtsfortbildung, …
- VGH Bayern, 04.03.2024 - 20 N 20.2765
Corona-Pandemie, Schließung und Beschränkung der Gastronomiebetriebe
- VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 443.22
Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelungen …
- VG Berlin, 09.03.2026 - 35 L 31.26
- VG Berlin, 17.10.2025 - 37 L 374.25
- BVerwG, 15.01.2025 - 11 A 6.24
K. GmbH ./. Land Mecklenburg-Vorpommern - PFB vom 22.12.2023 gem. § 43 EnWG für …
- VGH Bayern, 10.03.2025 - 20 N 21.2746
Corona-Pandemie, Untersagung der Öffnung von Gastronomie- und …
- VG Berlin, 17.06.2024 - 4 K 500.22
Verfassungs- und Europarechtskonformität der Mindestabstandsregelungen in § 9 …
- OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22
Genesenenstatus; einrichtungsbezogene Impfpflicht; keine evidente …
- VG Hannover, 08.12.2021 - 7 A 4595/21
Unterlassungsanspruch gegen die Erneuerung einer Brücke und die damit verbundene …
- VG Düsseldorf, 10.12.2024 - 3 K 8652/22
- LSG Sachsen, 25.11.2021 - L 3 AL 217/13
- VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055
Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses - Existenzgefährdung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2025 - 3 S 154.25
Normenkontrollverfahren; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; allgemeine …
- VG Schwerin, 30.03.2022 - 7 B 421/22
Eilantrag auf Beibehaltung des 6monatigen Genesenenstatus
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2025 - 8 B 11049/25
Klage- bzw. Antragsbefugnis eines Flugplatzbetreibers gegen eine WEA
- OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 99/22
Genesenenstatus; Verkürzung; Antragsänderung; Anordnungsgrund; …
- VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
Widerruf der staatlichen Anerkennung einer privaten Hochschule
- VG Bayreuth, 06.11.2020 - B 6 K 19.794
Prozesskostenhilfe für in der Hauptsache für erledigt erklärtes Verfahren
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2024 - 2 L 1684/23
- VG Berlin, 21.06.2022 - 8 K 228.19
- VG Stade, 20.08.2025 - 2 A 255/25
Gelbe Tonne; gelber Sack; Rahmenvorgabe; LVP-Sammlung; Regelungsbefugnis; …
- VG Karlsruhe, 06.12.2021 - 2 K 3947/19
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit vor Berufung ins Beamtenverhältnis
- VG Schwerin, 26.04.2024 - 2 A 1602/21
Ermessensfehlerhafte Vergabe von Erlaubnissen zur Befahrung des Schaalsees
- VG Berlin, 21.06.2022 - 8 K 138.20
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Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 08.11.2017 - K 2190/17 |
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2017 - K 2190/17
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2017 - 2a K 2190/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 4 A 234/18
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