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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7902
VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091 (https://dejure.org/2005,7902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.05.2005 - 22 A 96.40091 (https://dejure.org/2005,7902)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 22 A 96.40091 (https://dejure.org/2005,7902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BImSchG § 1; ; BImSchG § ... 3 Abs. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 2; ; BImSchG § 3 Abs. 6; ; BImSchG § 4 Abs. 1; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BImSchG § 6; ; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BImSchG § 16 Abs. 1; ; BImSchG § 16 Abs. 2; ; BImSchG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; BImSchG § 67 Abs. 5; ; 17. BImSchV § 5; ; 17. BImSchV § 16 Abs. 2; ; TA Luft 1986 Nr. 2.2.1.3; ; UVPG 1990 § 3 Abs. 1; ; RL 96/61/EG Art. 2 Nr. 10; ; RL 96/61/EG Art. 2 Nr. 11; ; RL 96/61/EG Art. 12 Abs. 2; ; RL 96/61/EG Art. 15 Abs. 1

  • nomos.de PDF, S. 42

    Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung im Änderungsgenehmigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht - Thermoselect-Abfallbehandlungsanlage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Änderungsgenehmigung vor Errichtung, Alternativenprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung, "erhebliche nachteilige Auswirkungen" der Änderung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Neuerrichtung bei Änderungen von Lage, Beschaffenheit oder Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage; Bestehen einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei baulichen und verfahrenstechnischen Modifikationen einer bereits genehmigten ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 456
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Die Genehmigungsbehörde konnte insoweit der sachverständigen Risikoabschätzung folgen, die der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) in seinem Bericht an die Umweltministerkonferenz vom 22. September 1994 ("Beurteilungswerte für luftverunreinigende Immissionen") vorgenommen hat und die in den dort vorgeschlagenen Orientierungswerten ihren konkreten Niederschlag findet (s. BVerwG vom 11.12.2003, NVwZ 2004, 610/611).

    In der angegriffenen Genehmigung wird der rechtlich gebotene Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen insbesondere durch krebserzeugende Stoffe, für die keine verbindlichen Immissionsgrenzwerte festgelegt worden sind, durch die insoweit ebenfalls drittschützende Minimierung entsprechender Emissionen (vgl. BVerwG vom 11.12.2003, NVwZ 2004, 610/611; BayVGH vom 31.1. 2000, NVwZ-RR 2000, 661/663) auf nicht zu beanstandende Weise sichergestellt.

  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87

    Amtliche Auskunft - Mündliche Form - Sitzungsprotokoll - Aufbewahrungspflicht - …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Abgesehen davon, dass ein nicht vom Gericht bestellter, sondern vom Beklagten als Sachbeistand hinzugezogener Gutachter weder "Gerichtsperson" (§ 54 Abs. 1 VwGO) noch Gerichtssachverständiger im Sinne von § 98 VwGO i.V.m. § 406 ZPO ist und daher nicht entsprechend dem hier gestellten Antrag durch förmlichen Beschluss aus dem Verfahren ausgeschlossen werden kann, sieht das Gericht aufgrund des klägerischen Vorbringens auch keine Veranlassung, an der Eignung des LfU-Gutachters zur Erteilung amtlicher Auskünfte wegen etwaiger Befangenheitsgründe zu zweifeln und daher seine bisherigen fachlichen Ausführungen nicht mehr im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärung zu berücksichtigen (zur Beachtlichkeit von Ausschluss- und Befangenheitsgründen bei amtlichen Auskunftspersonen s. BVerwG vom 11.1.1988, NJW 1988, 2491; vom 22.2.1988, NVwZ 1989, 184).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Selbst wenn der Behörde entgegen den vorstehenden Ausführungen im Verfahren zur Erteilung der Ausgangs- oder der Änderungsgenehmigung Fehler unterlaufen wären, die sich zumindest indirekt auch auf Beteiligungsrechte der Klägerin oder auf ihre allgemeine Rechtsstellung auswirken könnten, ergäbe sich daraus im vorliegenden Klageverfahren wegen Art. 46 BayVwVfG kein Anspruch auf gerichtliche Aufhebung der angegriffenen Genehmigung, da es angesichts ihrer fehlenden materiellen Betroffenheit durch den Anlagenbetrieb und der auch im Übrigen bestehenden Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die noch im Einzelnen darzustellen sein wird, offensichtlich ist, dass ein derartiger Fehler die nach zwingendem Recht (§ 6 Abs. 1 BImSchG) zu treffende behördliche Sachentscheidung nicht beeinflusst haben kann (vgl. VGH BW vom 16.6. 1999, NVwZ-RR 1999, 298; HessVGH vom 15.2.2001, UPR 2001, 358).
  • VG Regensburg, 01.08.1988 - RO 9 K 87 2324
    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Abgesehen davon, dass ein nicht vom Gericht bestellter, sondern vom Beklagten als Sachbeistand hinzugezogener Gutachter weder "Gerichtsperson" (§ 54 Abs. 1 VwGO) noch Gerichtssachverständiger im Sinne von § 98 VwGO i.V.m. § 406 ZPO ist und daher nicht entsprechend dem hier gestellten Antrag durch förmlichen Beschluss aus dem Verfahren ausgeschlossen werden kann, sieht das Gericht aufgrund des klägerischen Vorbringens auch keine Veranlassung, an der Eignung des LfU-Gutachters zur Erteilung amtlicher Auskünfte wegen etwaiger Befangenheitsgründe zu zweifeln und daher seine bisherigen fachlichen Ausführungen nicht mehr im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärung zu berücksichtigen (zur Beachtlichkeit von Ausschluss- und Befangenheitsgründen bei amtlichen Auskunftspersonen s. BVerwG vom 11.1.1988, NJW 1988, 2491; vom 22.2.1988, NVwZ 1989, 184).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Eine anderes Verständnis lässt sich auch aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11. August 1995 zur UVP-RL 1985 (NVwZ 1996, 369) nicht herleiten.
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Eine derartige Alternativenprüfung war auch weder nach dem (damaligen) UVP-Gesetz noch nach der ihm zugrunde liegenden Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. Nr. L 175 vom 5.7.1985 S. 40; UVP-RL 1985) rechtlich geboten (vgl. BVerwG vom 14.5.1996, BVerwGE 101, 166; Hien, NVwZ 1997, 422/427).
  • BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 6.95

    Kommunale Steuern: Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Dabei ist nach dem erkennbaren Regelungsgehalt davon auszugehen, dass die Änderungsgenehmigung in dem durch die beantragten technischen Änderungen und durch neue Erkenntnisse bestimmten Umfang die Ausgangsgenehmigung inhaltlich modifiziert; zusammen mit dieser bildet sie also nunmehr eine neue einheitliche Anlagengenehmigung (vgl. BayVGH vom 26.9.1996, NVwZ-RR 1997, 111).
  • BVerwG, 31.01.1990 - 4 B 167.89

    Verletzung der Sachaufklärungsplicht auf Grund fehlender weiterer Beweisaufnahme …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Eine derartige Alternativenprüfung war auch weder nach dem (damaligen) UVP-Gesetz noch nach der ihm zugrunde liegenden Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. Nr. L 175 vom 5.7.1985 S. 40; UVP-RL 1985) rechtlich geboten (vgl. BVerwG vom 14.5.1996, BVerwGE 101, 166; Hien, NVwZ 1997, 422/427).
  • VGH Bayern, 25.05.2005 - 22 AS 02.40081
    Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2005 - 22 A 96.40091
    Zur näheren Begründung nahm die Klägerin Bezug auf eine in einem weiteren Eilverfahren (22 AS 02.40081) als Anlage zum Schriftsatz vom 19. August 2002 übermittelte (undatierte) "sachverständige und zusammenfassende Darstellung".
  • VGH Bayern, 01.10.2026 - 22 B 25.243

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bau- und Betriebsgenehmigung für eine Seilbahn, …

    Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung verschmilzt - spätestens bei Umsetzung der Änderung - mit der Ausgangsgenehmigung zu einem einheitlichen Genehmigungstatbestand (BayVGH, U.v. 13.5.2005 - 22 A 96.40091 - juris Rn. 46;… Jarass, BImSchG, 15. Aufl. 2024, § 16 Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung …

    Eine bloße Vermehrung der von der Anlage ausgehenden Emissionen genügt allerdings nicht; entscheidend sind die Einwirkungen (insbesondere Immissionen) auf die Schutzgüter des § 1 BImSchG (BayVGH, Urt. v. 13.05.2005 - 22 A 96.40091 -, NVwZ-RR 2006, 456 [458], RdNr. 60 in juris, m.w.N.).

    Im Begriff der "erheblichen nachteiligen Auswirkungen" liegt eine graduelle Verschärfung gegenüber jenen (einfachen) nachteiligen Auswirkungen, die nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG bereits zur Qualifizierung einer Änderung als wesentlich und damit als genehmigungsbedürftig führen (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.05.2005, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 5 K 4/14

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Die Vorschriften der §§ 15, 16 BImSchG sind auch auf zwar genehmigte, aber noch nicht errichtete Vorhaben anwendbar (vgl. VGH München Urt. v. 13.05.2005 - 22 A 96.40091 -, NVwZ-RR 2006, 456, 458;… Czajka in: Feldhaus, BImSchR, Stand: 05/15, § 16 BImSchG Rn. 24 f.).
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