Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316, 22 B 10.2320 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall;Krankheitserreger als schädliche Umwelteinwirkungen auf eine benachbarte Schweinehaltung;Gefahr im Sinn des § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG;Vorsorgepflicht
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 3 Abs. 1, 2, § 5 Abs. 1 BImSchG, § 35 BauGB
Immissionsschutzrecht: Reichweite und Grenzen des immissionsschutz-rechtlichen Nachbarschutzes sowie des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots | Rechtliche Grenzen des immissionsschutzrechtlichen Nachbarschutzes aufgrund eines seuchenhygienischen Risikos bei ... - Landesanwaltschaft Bayern
§ 3 Abs. 1, 2, § 5 Abs. 1 BImSchG, § 35 BauGB
Immissionsschutzrecht: Reichweite und Grenzen des immissionsschutz-rechtlichen Nachbarschutzes sowie des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots | Rechtliche Grenzen des immissionsschutzrechtlichen Nachbarschutzes aufgrund eines seuchenhygienischen Risikos bei ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dem Vorsorgegebot nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BImSchG kommt keine drittschützende Wirkung zu; Gegenseitige Infektionsgefahren für benachbarte Tierhaltungen unterfallen im Regelfall nicht den drittschützenden Schutzpflichten nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG; Übertragung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 04.02.2009 - Au 4 K 08.978
- VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.978
- VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316, 22 B 10.2320
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 595
- DVBl 2011, 773
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02
Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
An dieser Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Urteil vom 11. Dezember 2003 (BVerwGE 119, 329 = , zu "Nanopartikeln") festgehalten.Zur Präzisierung der aus diesem gesetzlichen Ziel sich ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. im Urteil vom 11. Dezember 2003 (a.a.O. ) auf die klassische, dem allgemeinen Polizeirecht entlehnte Begriffsdefinition im Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts - PrOVG - vom 15. Oktober 1894 (PrVBl 16, 125) zurückgegriffen, wonach eine Gefahr dort vorliegt, wo "aus gewissen gegenwärtigen Zuständen nach dem Gesetz der Kausalität gewisse andere Schaden bringende Zustände und Ereignisse erwachsen werden".
An dieser Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Urteil vom 11. Dezember 2003 (BVerwGE 119, 329 = , zu "Nanopartikeln") festgehalten.
Zur Präzisierung der aus diesem gesetzlichen Ziel sich ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. im Urteil vom 11. Dezember 2003 (a.a.O. ) auf die klassische, dem allgemeinen Polizeirecht entlehnte Begriffsdefinition im Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts - PrOVG - vom 15. Oktober 1894 (PrVBl 16, 125) zurückgegriffen, wonach eine Gefahr dort vorliegt, wo "aus gewissen gegenwärtigen Zuständen nach dem Gesetz der Kausalität gewisse andere Schaden bringende Zustände und Ereignisse erwachsen werden".
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot bei Außenbereichsvorhaben insbesondere in der Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthalten ist (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122) und dass der durch § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG vermittelte Nachbarschutz nicht weiter reicht als derjenige gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG.Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot bei Außenbereichsvorhaben insbesondere in der Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthalten ist (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122 und dass der durch § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG vermittelte Nachbarschutz nicht weiter reicht als derjenige gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG.
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Diesem Vorsorgegebot kommt nach der Rechtsprechung (grundlegend BVerwG vom 18.5.1982 BVerwGE 65, 313) keine drittschützende Wirkung zu; das Gebot dient nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinen bestimmten Emittenten zuzuordnen sind.Diesem Vorsorgegebot kommt nach der Rechtsprechung (grundlegend BVerwG vom 18.5.1982 BVerwGE 65, 313) keine drittschützende Wirkung zu; das Gebot dient nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinen bestimmten Emittenten zuzuordnen sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 8 B 1015/09
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Der vom OVG NRW im Urteil vom 14. Januar 2010 (UPR 2011, 33) angesprochene Entwurf einer VDI-Richtlinie 4250 empfahl in seinem Anhang C zum Schutz der menschlichen, nicht der tierischen Gesundheit einen Mindestabstand von 500 m zu Geflügelhaltungsanlagen, wobei jedoch einschränkend hinzugefügt war, dass das Gesundheitsrisiko, das von - gegenüber den Hintergrundwerten - erhöhten Bioaerosol-Konzentrationen ausgehe, nicht quantifiziert werden könne; im aktuellen Entwurf der gegenwärtig überarbeiteten VDI- Richtlinie 4250 findet sich der Stellungnahme des LGL vom 20. Dezember 2010 zufolge gar keine Empfehlung zu Mindestabständen mehr.Der vom OVG NRW im Urteil vom 14. Januar 2010 (UPR 2011, 33) angesprochene Entwurf einer VDI-Richtlinie 4250 empfahl in seinem Anhang C zum Schutz der menschlichen, nicht der tierischen Gesundheit einen Mindestabstand von 500 m zu Geflügelhaltungsanlagen, wobei jedoch einschränkend hinzugefügt war, dass das Gesundheitsrisiko, das von - gegenüber den Hintergrundwerten - erhöhten Bioaerosol-Konzentrationen ausgehe, nicht quantifiziert werden könne; im aktuellen Entwurf der gegenwärtig überarbeiteten VDI-Richtlinie 4250 findet sich der Stellungnahme des LGL vom 20. Dezember 2010 zufolge gar keine Empfehlung zu Mindestabständen mehr.
- OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93
Nachbarrecht; Abwehrrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Gemeinschaftsgülleanlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen.Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen.
- VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
36 Dr. Schenk Koch Demling Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 B 10.2320 Sachgebietsschlüssel: 1021.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Urteil des 22. Senats vom 24. März 2011 (VG Augsburg, Entscheidung vom 17. März 2010, Az.: Au 4 K 08.994) 22 B 10.2320 Großes Staats- Au 4 K 08.994 wappen.
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81
Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Nach ganz herrschender Auffassung (BVerwG vom 18.2.1983 NJW 1983, 2716;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 113 zu § 35) kann die Gemeinde aber gegenüber einem nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB zulässigen Vorhaben ihre planerischen Vorstellungen nur durchsetzen, indem sie durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit von Vorhaben ändert bzw. diese Planung mittels der Instrumente der §§ 14 und 15 BauGB vorläufig sichert (vgl. auch NdsOVG vom 6.11.2007 Az. 12 ME 309/07 ). - VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Fehlendes Einvernehmen darf die Baugenehmigungsbehörde nach Art. 74 Abs. 1 BayBO nur ersetzen, wenn es zu Unrecht verweigert wurde, weil das Vorhaben nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB zulässig ist (BayVGH vom 10.12.2007 BauR 2008, 654); Entsprechendes gilt, wenn - wie vorliegend - gemäß § 13 BImSchG die Baugenehmigung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen wird (§ 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB). - OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 12 ME 309/07
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Nach ganz herrschender Auffassung (BVerwG vom 18.2.1983 NJW 1983, 2716;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 113 zu § 35) kann die Gemeinde aber gegenüber einem nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB zulässigen Vorhaben ihre planerischen Vorstellungen nur durchsetzen, indem sie durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit von Vorhaben ändert bzw. diese Planung mittels der Instrumente der §§ 14 und 15 BauGB vorläufig sichert (vgl. auch NdsOVG vom 6.11.2007 Az. 12 ME 309/07 ). - VGH Bayern, 07.08.2008 - 15 ZB 07.3157
Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung im Außenbereich; privilegiertes Vorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Hinzu kommt, dass mit der geplanten Ausweisung der Wohnbebauung in den durch landwirtschaftliche Nutzung bereits vorbelasteten Außenbereich hinein (vgl. die Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans, Seite 20, Nr. 2.1 Abschnitt "Bewertung") der Nutzungskonflikt zwischen Wohnnutzung und geruchsemittierender landwirtschaftlicher Nutzung schon in der Planung der Klägerin angelegt ist (vgl. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 15 ZB 07.3157). - VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.994
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch immissionsschutzrechtliche …
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11
Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …
Auch in dem Entwurf der VDI-Richtlinie 4250 wird darauf hingewiesen, dass es bis heute weder international noch auf nationaler Ebene gelungen sei, Dosis-Wirkungs-Beziehungen für gesundheitsrelevante Bioaerosole zu erstellen oder allgemeingültige auf die Wirkung am Menschen bezogene Schwellenwerte bzw. Grenzwerte abzuleiten (…vgl. auch OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 12 LA 55/10 - RdL 2011, 262 - juris Rn. 10 …und vom 14. Februar 2011 - 12 LA 8/09 - NVwZ-RR 2011, 397 - juris Rn. 11;… OVG Münster, Beschlüsse vom 10. Mai 2010 - 8 B 992/09 - juris Rn. 53 ff., vom 14. Januar 2010 - 8 B 1015/09 - UPR 2011, 33 …und vom 12. August 2008 - 10 A 1666/05 - juris Rn. 26; VGH München, Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.23 16 - NVwZ-RR 2011, 595 - juris Rn. 24). - VG Augsburg, 17.09.2020 - Au 5 K 19.1370
Biolegehennenstall im Außenbereich - kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme
Nicht ausreichend, um den Gefahrenbegriff zu erfüllen, sind jedoch ein nur möglicher Zusammenhang zwischen Emission und Schadenseintritt, ein generelles Besorgnispotential oder nur potentiell schädliche Umwelteinwirkungen (BayVGH, U.v. 24.3.2011 - 22 B 10.2316 - juris Rn. 21).In derartigen Fällen sind belastbare Aussagen über einen künftigen Erregereintrag nicht möglich (BayVGH, U.v. 24.3.2011 a.a.O. Rn. 22).
Weitergehende Ansprüche, als sie § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG vermittelt, kann der Kläger aus dem nachbarschaftlichen Rücksichtnahmegebot nicht ableiten (BayVGH, U.v. 24.3.2011 a.a.O. Rn. 28).
- VGH Bayern, 30.11.2012 - 22 ZB 11.2794
Schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Bioaerosolen aus einem …
Diese Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 9.7.2012 Az. 22 CS 12.575 und vom 22.3.2012 Az. 22 ZB 12.149 u.a., Urteil vom 24.3.2011 Az. 22 B 10.2316).Die von den Klägern behauptete Divergenz zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2011 Az. 22 B 10.2316 (S. 16 unten, S. 17 oben der Antragsbegründung) ergibt sich aus ihren Darlegungen gleichfalls nicht.
- OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
Annahme der schädlichen Umwelteinwirkungen von Bioaerosolen aus …
Medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte für Bioaerosole existieren zurzeit ebenfalls nicht (vgl. zum Ganzen insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.5.2010 - 8 B 92/09 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773; Senat, Beschluss vom 14.2.2011 - 12 LA 8/09 -, NVwZ-RR 2011, 397; 1. Senat des beschl. - VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000 …
Insoweit räumt sie ein, der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.2316 - DVBl 2011, 773 zu Recht ausgeführt, dass ein möglicher Zusammenhang zwischen Emission und Schadenseintritt oder ein generelles Besorgnispotenzial nicht ausreichten, um den Schutzanspruch nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG auszulösen. - OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 12 LA 55/10
Gesundheitsbelastung durch luftgetragene Schadstoffe aus Tierhaltungsanlagen; …
Medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte für Bioaerosole existieren zurzeit ebenfalls nicht (vgl. zum Ganzen insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.5.2010 - 8 B 92/09 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773; Senat, Beschluss vom 14.2.2011 - 12 LA 8/09 -, NVwZ-RR 2011, 397; 1. Senat des beschl. - VG Oldenburg, 06.02.2013 - 5 A 4052/12
Abluftreinigungsanlagen in der Geflügelmast; Abwägungskriterien; …
Medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte für Bioaerosole existieren zurzeit ebenfalls nicht (vgl. zum Ganzen insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.5.2010 - 8 B 92/09 -, juris; Bay. VGH, Urt. v. 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773; Senat, Beschl. v. 14.2.2011 - 12 LA 8/09 -, NVwZ-RR 2011, 397; 1. Senat des beschl. - VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 ZB 12.149
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenställe
Insoweit unterscheidet sich die hier vorliegende Fallkonstellation nicht grundlegend von der Fallkonstellation, die den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2011 (Az. 22 B 10.2316 und 22 B 10.2320) zu Grunde gelegen hat. - VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000 …
Insoweit räumt er allerdings ein, der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.2316 - DVBl 2011, 773 zu Recht ausgeführt, dass ein möglicher Zusammenhang zwischen Emission und Schadenseintritt oder ein generelles Besorgnispotenzial nicht ausreichten, um den Schutzanspruch nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG auszulösen. - OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 1 ME 76/11
Erhöhen des Maßes der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme wegen der besonderen …
Diese kann sich etwa aus hier nicht vorliegenden, über Geruchsbelästigungen hinausgehenden seuchenhygienischen Risiken ergeben (vgl. Senatsurt. v. 16.2.1995 - 1 L 1070/93 -, NuR 1995, 416 ; Beschl. v. 10.8.2000 - 1 M 760/00 -, NuR 2001, 101 ; VGH München, Urt. v. 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage
- VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 237/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
- VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer …
- VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 242/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
- VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 246/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
- VG München, 10.02.2014 - M 1 SN 13.5660
Materielle Präklusion; Voraussetzungen einer Bekanntmachung im Internet
- VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 240/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
- VG Schleswig, 23.06.2021 - 6 B 44/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgrund des Niedergehens von …
- VG Schleswig, 23.06.2021 - 6 B 42/20
Immissionsschutzrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- VG München, 12.08.2014 - M 1 K 13.2932
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall;Krankheitserreger als schädliche Umwelteinwirkungen auf die benachbarte Schweinehaltung Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG; Vorsorgepflicht; kommunale Planungshoheit; Ammoniakbelastung ...
- rechtsportal.de
Durchsetzung der planerischen Vorstellungen einer Gemeinde gegenüber zulässigen Vorhaben durch Änderung der Grundlagen für die Zulässigkeit der Vorhaben; Entstehung eines Nutzenkonflikts bei geplanter Ausweisung der Wohnbebauung in den durch landwirtschaftliche Nutzung ...
- Wolters Kluwer
Durchsetzung der planerischen Vorstellungen einer Gemeinde gegenüber zulässigen Vorhaben kann durch Änderung der Grundlagen für die Zulässigkeit der Vorhaben erfolgen; Eine geplanten Ausweisung der Wohnbebauung in den durch landwirtschaftliche Nutzung bereits ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.03.2010 - Au 4 K 08.994
- VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02
Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
An dieser Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Urteil vom 11. Dezember 2003 (BVerwGE 119, 329 = , zu "Nanopartikeln") festgehalten.Zur Präzisierung der aus diesem gesetzlichen Ziel sich ergebenden Tatbestandsvoraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. im Urteil vom 11. Dezember 2003 (a.a.O. ) auf die klassische, dem allgemeinen Polizeirecht entlehnte Begriffsdefinition im Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts - PrOVG - vom 15. Oktober 1894 (PrVBl 16, 125) zurückgegriffen, wonach eine Gefahr dort vorliegt, wo "aus gewissen gegenwärtigen Zuständen nach dem Gesetz der Kausalität gewisse andere Schaden bringende Zustände und Ereignisse erwachsen werden".
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot bei Außenbereichsvorhaben insbesondere in der Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthalten ist (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977 BVerwGE 52, 122 und dass der durch § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG vermittelte Nachbarschutz nicht weiter reicht als derjenige gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG. - BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Diesem Vorsorgegebot kommt nach der Rechtsprechung (grundlegend BVerwG vom 18.5.1982 BVerwGE 65, 313) keine drittschützende Wirkung zu; das Gebot dient nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinen bestimmten Emittenten zuzuordnen sind.
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81
Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Nach ganz herrschender Auffassung (BVerwG vom 18.2.1983 NJW 1983, 2716;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 113 zu § 35) kann die Gemeinde aber gegenüber einem nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB zulässigen Vorhaben ihre planerischen Vorstellungen nur durchsetzen, indem sie durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit von Vorhaben ändert bzw. diese Planung mittels der Instrumente der §§ 14 und 15 BauGB vorläufig sichert (vgl. auch NdsOVG vom 6.11.2007 Az. 12 ME 309/07 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 8 B 1015/09
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Er schließt - obgleich er zuvor dem Abstandskriterium eine wichtige Rolle bei der Abwehr aerogener oder vektorgetragener Infektionserreger beigemessen und das Risiko einer Keimübertragung bei einer Entfernung von nur 120 m als hoch bezeichnet hat - mit der Bemerkung, dass es derzeit keine standardisierte einfache Bestimmung von "sicheren" Abständen zwischen Ställen gebe und dass eine detaillierte Berücksichtigung aller Faktoren auf beiden Anlagen für eine jahresmittelbezogene Ausbreitung von Keimen nötig sei.Der vom OVG NRW im Urteil vom 14. Januar 2010 (UPR 2011, 33) angesprochene Entwurf einer VDI-Richtlinie 4250 empfahl in seinem Anhang C zum Schutz der menschlichen, nicht der tierischen Gesundheit einen Mindestabstand von 500 m zu Geflügelhaltungsanlagen, wobei jedoch einschränkend hinzugefügt war, dass das Gesundheitsrisiko, das von - gegenüber den Hintergrundwerten - erhöhten Bioaerosol-Konzentrationen ausgehe, nicht quantifiziert werden könne; im aktuellen Entwurf der gegenwärtig überarbeiteten VDI-Richtlinie 4250 findet sich der Stellungnahme des LGL vom 20. Dezember 2010 zufolge gar keine Empfehlung zu Mindestabständen mehr. - VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Fehlendes Einvernehmen darf die Baugenehmigungsbehörde nach Art. 74 Abs. 1 BayBO nur ersetzen, wenn es zu Unrecht verweigert wurde, weil das Vorhaben nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB zulässig ist (BayVGH vom 10.12.2007 BauR 2008, 654); Entsprechendes gilt, wenn - wie vorliegend - gemäß § 13 BImSchG die Baugenehmigung von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen wird (§ 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB). - OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 12 ME 309/07
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Nach ganz herrschender Auffassung (BVerwG vom 18.2.1983 NJW 1983, 2716;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 113 zu § 35) kann die Gemeinde aber gegenüber einem nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB zulässigen Vorhaben ihre planerischen Vorstellungen nur durchsetzen, indem sie durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit von Vorhaben ändert bzw. diese Planung mittels der Instrumente der §§ 14 und 15 BauGB vorläufig sichert (vgl. auch NdsOVG vom 6.11.2007 Az. 12 ME 309/07 ). - OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93
Nachbarrecht; Abwehrrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Gemeinschaftsgülleanlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Rn. 24 Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen. - VGH Bayern, 07.08.2008 - 15 ZB 07.3157
Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung im Außenbereich; privilegiertes Vorhaben; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Hinzu kommt, dass mit der geplanten Ausweisung der Wohnbebauung in den durch landwirtschaftliche Nutzung bereits vorbelasteten Außenbereich hinein (vgl. die Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans, Seite 20, Nr. 2.1 Abschnitt "Bewertung") der Nutzungskonflikt zwischen Wohnnutzung und geruchsemittierender landwirtschaftlicher Nutzung schon in der Planung der Klägerin angelegt ist (vgl. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 15 ZB 07.3157).
- VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12
Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der …
Dies ist bei dem Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG jedoch zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 42/80 - juris; Bay. VGH, Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.2320 - juris).Rn. 51 Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch Immissionen liegt nach dieser Vorschrift vor, wenn durch die Errichtung und/oder den Betrieb der genehmigten Anlage die dem Betreiber nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG obliegende Pflicht zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft verletzt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 22 ZB 13.2381 - und Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.2320 - juris).
- VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall
36 Dr. Schenk Koch Demling Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 B 10.2320 Sachgebietsschlüssel: 1021.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Urteil des 22. Senats vom 24. März 2011 (VG Augsburg, Entscheidung vom 17. März 2010, Az.: Au 4 K 08.994) 22 B 10.2320 Großes Staats- Au 4 K 08.994 wappen.
- VGH Bayern, 30.06.2015 - 22 B 14.564
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Hühnermaststall
Ein fehlendes Einvernehmen darf die Baugenehmigungsbehörde nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, Art. 74 Abs. 1 BayBO nur ersetzen, wenn es nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu Unrecht verweigert wurde, weil das Vorhaben nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB zulässig ist (BayVGH, U.v. 10.12.2007 - 1 BV 04.843 - BauR 2008, 654 und U.v. 24.3.2011 - 22 B 10.2320 - juris Rn. 11 m.w.N.;… BVerwG, B.v. 17.6.2003 -4 B 14/03 - BayVBl 2004, 185, Rn. 6). - VG Schwerin, 16.03.2012 - 7 B 130/12
Eilrechtsschutz einer Gemeinde gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer …
Zu der Frage, ob sich eine Gemeinde nur auf Belange berufen kann, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (…offen der Beschluss des BVerwG vom 11. August 2008 - 4 B 25.08 -, a. a. O., S. 797), judizierten die Obergerichte uneinheitlich (…s. etwa die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2010 - 9 CE 10.983 -, juris Rdnr. 9, 12…, vom 15. Juni 2011 - 22 ZB 10.2357 -, juris Rdnr. 10 ff., und vom 26. Januar 2012 - 22 CS 11.2783 -, juris Rdnr. 10 ff., und dessen Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.2320 -, juris Rdnr. 16 ff., 28, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 - 2 S 115/05 -, Landes- und Kommunalverwaltung 2006, S. 513 f., das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2008 - 12 LB 22/07 -, ZfBR 2008, S. 366 [371 f.], und die von Gatz, juris-Praxisreport BVerwG vom 13. Oktober 2008, zitierten Entscheidungen).
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