Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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PARTG § 10 IV
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PartG § 10 Abs. 4; GG Art. 1, 3, 4, 5, 9, 21
Parteiausschluß wegen Mitgliedschaft bei Scientology - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschränkung einer zivilgerichtlichen Überprüfung eines Ausschlusses aus einer politischen Partei auf grobe Unbilligkeit oder Willkür; Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft bei Scientology mit der Mitgliedschaft in der Christlich ...
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
- OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3721
- NVwZ 1999, 107 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87
Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Rn. 21 Zwar ist die eingeschränkte Überprüfung auf grobe Unbilligkeit oder Willkür der Ausschlußmaßnahme bei Monopolverbänden sowie Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Betroffenen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, und die deshalb einem Aufnahmezwang unterliegen, nicht gerechtfertigt (BGH NJW 1988, 552 = BGHZ 102, 265 ff.; BGH ZIP 1997, 1591).Auch bei Anwendung des für Monopolverbände geltenden Prüfungsmaßstabs muß der Ausschluß zwar durch sachliche Gründe gerechtfertigt, er darf also nicht unbillig sein, auch hier ist aber der Vereinigung in Anerkennung ihrer Autonomie zur Wert- und Zielsetzung ein - wenn auch enger zu ziehender -Beurteilungsspielraum zuzubilligen, den das Gericht nicht ohne weiteres durch seine Überzeugungen und Wertmaßstäbe ersetzen kann (BGH NJW 1988, 552; NJW 1994, 2610, 2611).
Eine nachträgliche Klärung im Zivilprozeß mit dem Ziel des Beweises von Ausschlußtatsachen, die im Ausschlußverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Beschlusses hinaus, auf der dieser Beschluß nicht beruht, und ist daher unzulässig (BGH NJW 1988, 552, 554).
- BGH, 02.07.1979 - II ZR 206/77
Mitgliedsausschluß aus politischer Partei
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Dabei können die Gerichte jedenfalls nachprüfen, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGH NJW 1984, 918; NJW 1980, 443).Rn. 20 Für die Ordnungsmaßnahmen einer politischen Partei, insbesondere den Parteiausschluß, kann nichts anderes gelten (BGH NJW 1980, 443, 44; offen gelassen in BGH NJW 1994, 2610).
Neben dem vom Landgericht hervorgehobenen Gesichtspunkt der grundgesetzlichen Parteiendemokratie, die den Parteien als Privatvereinen einen weitgehend staatsfreien Raum zur Bündelung und Vertretung von Meinungen in der Gesellschaft gewährleisten soll, der daher einer weitgehenden Kontrolle, auch bei Parteiausschlußentscheidungen, durch staatliche Gerichte entzogen sein soll, ist zu berücksichtigen, daß auch nach dem Zweck der Bestimmung des § 10 IV PartG die dort aufgestellten Voraussetzungen nur festlegen sollen, welche Mindestanforderungen die Parteisatzung an den Ausschluß eines Mitglieds zu stellen hat, sie verfolgen darüber hinaus aber nicht den Zweck, den staatlichen Gerichten die uneingeschränkte Nachprüfung von Parteiausschlüssen zu eröffnen (vgl. BGH NJW 1980, 443, 444).
- BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93
Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Rn. 20 Für die Ordnungsmaßnahmen einer politischen Partei, insbesondere den Parteiausschluß, kann nichts anderes gelten (BGH NJW 1980, 443, 44; offen gelassen in BGH NJW 1994, 2610).Auch bei Anwendung des für Monopolverbände geltenden Prüfungsmaßstabs muß der Ausschluß zwar durch sachliche Gründe gerechtfertigt, er darf also nicht unbillig sein, auch hier ist aber der Vereinigung in Anerkennung ihrer Autonomie zur Wert- und Zielsetzung ein - wenn auch enger zu ziehender -Beurteilungsspielraum zuzubilligen, den das Gericht nicht ohne weiteres durch seine Überzeugungen und Wertmaßstäbe ersetzen kann (BGH NJW 1988, 552; NJW 1994, 2610, 2611).
- LG Bonn, 09.07.1997 - 7 O 55/97
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Juli 1997 - 7 0 55/97 - werden zurückgewiesen.Rn. 6 Durch Urteil vom 9.7.1997 - 7 0 55/97 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klagen abgewiesen.
- BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94
Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Rn. 59 Sind danach die von der Beklagten vorgelegten Textstellen mit der Wertung der Beklagten im Hinblick auf die hieraus erkennbaren Ziele und den Widerspruch zu ihren Zielen nicht nur ohne weiteres vereinbar, sondern entsprechen sie einem am Wortlaut ausgerichteten objektiven Verständnis, kommt entscheidend hinzu die Bewertung durch eine Vielzahl von Stellungnahmen gesellschaftlich relevanter Kräfte, wie etwa der Kirchen, staatlicher und offizieller Stellen, teilweise von diesen beauftragter Gutachter sowie durch Gerichtsentscheidungen (vgl. insb. BAG NJW 1996, 143 ff.; auch A 1, A 3, A 8 u. A 14 zur Klageerwiderung), die die von der Beklagten vorgenommenen Bewertungen teilen, daß Scientology eine Gesellschaft anstrebe, die mit den Wertordnungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Die politischen Parteien sind jedoch nach der Konzeption des Grundgesetzes nicht Teil der staatlichen Organisation, sondern frei gebildete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde Vereinigungen des bürgerlichen Rechts (…BGH aaO S. 2505; BverfG NJW 1966, 1499). - BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95
Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Rn. 21 Zwar ist die eingeschränkte Überprüfung auf grobe Unbilligkeit oder Willkür der Ausschlußmaßnahme bei Monopolverbänden sowie Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Betroffenen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, und die deshalb einem Aufnahmezwang unterliegen, nicht gerechtfertigt (BGH NJW 1988, 552 = BGHZ 102, 265 ff.; BGH ZIP 1997, 1591). - BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82
Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 21.04.1998 - 22 U 190/97
Dabei können die Gerichte jedenfalls nachprüfen, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet ist, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGH NJW 1984, 918; NJW 1980, 443).
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte der Überprüfung von …
vom 21. April 1998 - 22 U 190/97 -,. - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.10.2006 - 4 C 355/06
Beendigung der Mitgliedschaft in einer Partei aufgrund einer der Parteisatzung …
Diese Beschränkung ergibt sich aus der Parteiautonomie (vgl. OLG Köln, NJW 1998, 3721 ff.). - LG Berlin, 03.08.2012 - 36 O 178/11
Wirksamkeit der Entscheidung der Bundesschiedskommision über den Ausschluss eines …
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| OLG Celle, 13.02.1998 - 22 U 190/97 |
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