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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16530
VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817 (https://dejure.org/2022,16530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817 (https://dejure.org/2022,16530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 22 ZB 21.1817 (https://dejure.org/2022,16530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BImSchG § 4, § 20 Abs. 2 S. 1; 4. BImSchV § 1; KrWG § 3, § 5; BayVwVfG Art. 43 Abs. 1 S. 2; VwGO § 54, § 84, § 86; ZPO § 42 Abs. 2
    Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lagerung von über 100 t Bauschutt/Abfall ist genehmigungspflichtig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lagerung von über 100 t Bauschutt/Abfall ist genehmigungspflichtig! (IBR 2022, 539)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 22 CS 20.895

    Stilllegungsanordnung nach BImSchG bei illegalem Abfalllagerplatz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Rn. 22 Der Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Stilllegungsbescheid blieb erst- und zweitinstanzlich erfolglos (VG Würzburg, B.v. 9.4.2020 - W 4 S 20.377; BayVGH, B.v. 7.7.2020 - 22 CS 20.895 - beide juris).

    Rn. 33 1.1.1 Das Verwaltungsgericht hat zur Frage des Bestehens einer Genehmigung für den Betrieb des Lagerplatzes zunächst die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Beschluss vom 7. Juli 2020 (22 CS 20.895) wiedergegeben.

    Die maßgebliche Fassung der Baugenehmigung wäre aber, wie bereits im Eilbeschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - ausgeführt und vom Verwaltungsgericht in Bezug genommen, die der Rechtsvorgängerin der Klägerin zugestellte Zweitfertigung der Baugenehmigung, die weiterhin nicht vorliegt.

    Die im Eilbeschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - Rn. 51 angesprochene mögliche Indizwirkung der bei der Verwaltungsgemeinschaft vorhandenen Baugenehmigung wird weiterhin dadurch beeinträchtigt, dass auch die nunmehr vorgelegte Fotokopie (VG-Akte, Anlagen KL 12 und 13 zum Schriftsatz vom 5. Mai 2021) der nach Angaben der Klägerin bei der Verwaltungsgemeinschaft vorliegenden Fassung nur die erste Seite des Bescheids enthält; die Seiten 2 und 3 sowie Unterschrift und Dienstsiegel in Bezug auf die Genehmigung fehlen entgegen dem klägerischen Vortrag.

    Rn. 39 Dass die Sachbearbeiter des Landratsamts zwischenzeitlich vom Vorliegen einer Genehmigung in der von der Klägerin angenommenen Fassung ausgegangen sind, ändert an diesem Ergebnis nichts (s. zu den entsprechenden Schreiben des Landratsamts schon den Beschluss vom 7. Juli 2020 im Verfahren 22 CS 20.895, Rn. 53 - 57).

    Rn. 43 1.2.1 Das Verwaltungsgericht hat sich insoweit wiederum die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Beschluss vom 7. Juli 2020, Az. 22 CS 20.895 zu eigen gemacht, wonach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG die Behörde bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen grundsätzlich dazu anhält, eine Stilllegung der betroffenen Anlage zu verfügen; nur in atypischen Fällen verpflichte der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu einer Prüfung der Frage, ob ein milderes Mittel ausreiche, um die Einhaltung der Betreiberpflichten zu gewährleisten.

    Auch wenn das Landratsamt sich in der Folge zum Inhalt der Genehmigung widersprüchlich äußerte, wurde - wie schon im Beschluss 22 CS 20.895 dargelegt (…Rn. 64 ff.) - damit kein Vertrauenstatbestand dahin begründet, dass die Klägerin vom Bestand einer Genehmigung in dem von ihr vertretenen Sinne hätte ausgehen dürfen.

    Ebenso wenig ist ersichtlich, inwieweit sich aus der Beseitigung zwischengelagerter Materialien und der Beprobung von Materialien entsprechend der Anordnung in Ziffer 4. des angefochtenen Bescheids ergeben sollte, dass die Lagerung von Bauschutt nunmehr ohne weiteres zulässig sein sollte (vgl. zur Anforderung der offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit, die einer Stilllegungsverfügung entgegenstehen kann, den Beschluss vom 7.7.2020 - 22 CS 20.895 - Rn. 61 ff.).

    Rn. 46 Eine Zulassung des Betriebs der Brecheranlage für 10 Tage im Jahr kam entgegen der klägerischen Auffassung nicht in Betracht, weil die Anlage nicht der Nr. 2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV unterfällt (vgl. hierzu den Beschluss vom 7.7.2020 - 22 CS 20.895 - Rn. 75 ff., insbes. 77).

    Der Vortrag der Klägerin gibt insoweit jedoch keinen Anlass zu Änderungen der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Ausführungen des Senats im Beschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - Rn. 61 ff.

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - Rn. 48 ff. sowie bezüglich der im erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren vorgelegten Unterlagen auf 1.1.2 verwiesen.

    § 5 KrWG liegt weder den vom Verwaltungsgericht (BA S. 17 - 19) in Bezug genommenen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Beschluss vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - zur Abfalleigenschaft der gelagerten Stoffe noch den weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf S. 35 des angefochtenen Beschlusses zugrunde.

    Soweit sie meint, sie übernehme bei Abbruchverfahren vom Bauherrn gerade keine Abfälle, sondern Wirtschaftsgut, ist dem entgegenzuhalten, dass es nach § 3 Abs. 1 Satz KrWG auf die Entledigung, den Entledigungswillen oder die Entledigungspflicht aus Sicht des Bauherrn und nicht auf den wirtschaftlichen Wert der Materialien oder die Verwendungsabsicht der Klägerin ankommt (vgl. hierzu bereits den vorangehenden Eilbeschluss des BayVGH, B.v. 7.7.2020 - 22 CS 20.895 - Rn. 37 m.w.N.).

    Rn. 75 Zu den weiteren zum Zeitpunkt des Erlasses der Stilllegungsverfügung auf dem Gelände der Klägerin gelagerten Materialien und deren Abfalleigenschaft (Altholz, natürliches Gestein und Muschelkalkschotter, s. hierzu den vorangehenden Eilbeschluss des BayVGH, B.v. 7.7.2020 - 22 CS 20.895 - Rn. 36 f. und die Inbezugnahme durch das Verwaltungsgericht, BA S. 18 f.) fehlt es dem Zulassungsantrag an Vorbringen.

    Rn. 98 5.4 Ein Verfahrensmangel liegt weiterhin nicht darin, dass das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung diverse Passagen aus dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli 2020 - 22 CS 20.895 - übernommen hat.

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Rn. 78 5.1.1 Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung kann nach vollständigem Abschluss einer Instanz die Besorgnis der Befangenheit der dort entscheidenden Richter nicht mehr geltend gemacht werden (…vgl. BVerwG, B.v. 6.10.1989 - 4 CB 23.89 - juris Rn. 3;… s. auch U.v. 16.4.1997 - 6 C 9.95 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 38;… BGH, B.v. 11.7.2007 - IV ZB 38.06 - juris Rn. 5;… BSG, B.v. 16.1.2020 - B 10 ÜG 15.19 B - juris Rn. 12).

    Das Ablehnungsgesuch nach Abschluss der Instanz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst dann unzulässig, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit erst aus den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung ergeben (…BVerwG, U.v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 - juris Rn. 18; B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 38).

    Ein Verfahrensmangel nach § 138 Nr. 1 VwGO (nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts) wird vom Bundesverwaltungsgericht in diesen Fällen nur angenommen, wenn der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (…BVerwG, U.v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 - juris Rn. 18; B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Das Ablehnungsgesuch nach Abschluss der Instanz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst dann unzulässig, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit erst aus den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung ergeben (BVerwG, U.v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 - juris Rn. 18;… B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 38).

    Ein Verfahrensmangel nach § 138 Nr. 1 VwGO (nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts) wird vom Bundesverwaltungsgericht in diesen Fällen nur angenommen, wenn der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (BVerwG, U.v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 - juris Rn. 18;… B.v. 29.6.2016 - 2 B 18.15 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505

    Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Rn. 69 4. Nach Auffassung der Klägerin ist die Berufung weiter zuzulassen, weil der angegriffene Gerichtsbescheid von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 - abweiche (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

    Rn. 72 Demgegenüber sind die klägerischen Aussagen zu den Leitsätzen 1 - 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2020 - 12 CS 19.2505 - juris für das vorliegende Zulassungsverfahren von vornherein nicht relevant, weil es insoweit um Gesichtspunkte geht, die nur das vorangehende - abgeschlossene - Eilverfahren betreffen (Abwägungsentscheidung im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO).

  • OLG München, 26.03.2020 - 9 W 230/20

    Erfolgreicher Befangenheitsantrag bei Festhalten an Beweisbeschluss über …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Die Befangenheit werde durch den Beschluss des OLG München vom 26. März 2020 - 9 W 230/20 Bau - begründet.

    Danach kann bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen Verfahrensrecht - hier dadurch, dass zwischen den Parteien unstreitige Tatsachen unter Beweis gestellt werden sollten - aus einem Beweisbeschluss der Eindruck für eine besonnen und vernünftig denkende Partei entstehen, der Richter werde die verfassungsmäßigen Rechte der Partei missachten und sich ihres Prozessanliegens nicht unvoreingenommen annehmen (vgl. OLG München, B.v. 26.3.2020 - 9 W 230/20 Bau - juris Rn. 25).

  • VG Würzburg, 09.04.2020 - W 4 S 20.377

    Vermutung eines ungenehmigten Anlagenbetriebs

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Rn. 22 Der Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Stilllegungsbescheid blieb erst- und zweitinstanzlich erfolglos (VG Würzburg, B.v. 9.4.2020 - W 4 S 20.377; BayVGH, B.v. 7.7.2020 - 22 CS 20.895 - beide juris).

    Der dortige Leitsatz 1 zeige, dass der "ursprüngliche Beschluss" des Verwaltungsgerichts (gemeint ist wohl der Beschluss vom 9.4.2020 im Verfahren W 4 S 20.377) bezüglich der Annahme überwiegender öffentlicher Interessen rechtsfehlerhaft gewesen sei.

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Darüber hinaus endet die Amtsermittlungspflicht des Gerichts dort, wo die materielle Mitwirkungslast der Prozessbeteiligten beginnt (BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 28;… vgl. zum Ganzen auch Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 86 Rn. 27, 33, 45).
  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2021 - 6 C 26.19 - juris ergebe sich die Zulässigkeit des Feststellungsantrags.
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Dies wird damit begründet, dass die beteiligten Richter in diesem Fall ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben und die getroffene Entscheidung von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden kann (vgl. BGH, B.v. 11.7.2007 - IV ZB 38/06 - juris Rn. 5); zum Teil wird ein nach Abschluss der Instanz gestelltes Befangenheitsgesuch auch als prozessual überholt bezeichnet (…BSG, B.v. 16.1.2020 - B 10 ÜG 15/19 B - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10

    Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
    Rn. 67 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; …

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

  • BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen …

  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1826

    Rüge der Besorgnis der Befangenheit

  • BSG, 16.01.2020 - B 10 ÜG 15/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe …

  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 4 K 21.304

    Bescheidungspflicht der Behörde

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • VGH Bayern, 18.01.2018 - 22 CS 17.2330

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen …

  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036

    Betrieb mit mehreren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen; …

  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463

    Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von …

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 CS 12.1936

    Anforderungen an die schriftliche Begründung einer Anordnung der sofortigen …

  • OVG Sachsen, 21.07.2000 - 1 B 138/00
  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1826

    Rüge der Besorgnis der Befangenheit

    Dies ergibt sich aus den Ausführungen zum Inhalt der der Rechtsvorgängerin der Klägerin erteilten Baugenehmigung im Beschluss des Senats vom 29. Juni 2022 im Verfahren 22 ZB 21.1817 (dort 1.1.2).

    Rn. 38 Mit den vorstehenden Ausführungen nimmt die Klägerin offensichtlich Bezug auf ihren Hilfsantrag auf Feststellung, dass "die einseitige Wertung des Landratsamts in der Mitteilung vom 23. Januar 2020 rechtswidrig sei", den sie erstinstanzlich im Verfahren W 4 K 20.376 (Az. beim Verwaltungsgerichtshof: 22 ZB 21.1817) gestellt hatte.

    Die von der Klägerin formulierte Frage zur Ermittlung des Inhalts der Baugenehmigung lässt sich vielmehr anhand einer einzelfallbezogenen Anwendung der Regelungen zur Beweislast bei Unklarheiten über das Bestehen bzw. den Inhalt von Baugenehmigungen beantworten (s. hierzu den Beschluss des Senats vom 29. Juni 2022, 22 ZB 21.1817, 2.2 sowie 1.1.2).

    Letztlich geht es der Klägerin darum, dass aus ihrer Sicht die Baugenehmigung einen anderen Inhalt habe als vom Verwaltungsgericht angenommen, was jedoch nicht zutrifft (vgl. die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 29. Juni 2022, 22 ZB 21.1817, 1.1.2).

  • VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23

    Stilllegungsverfügung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG

    Aufgrund dieser zeitlich unbegrenzten Wirkung der in Ziffern 1 (Einstellung der Nutzung), 1a (Einstellung der Substratzufuhr) und 1c (Abschaltung Betrieb des Motors) getroffenen Anordnungen kann allein durch die tatsächliche Betriebseinstellung und das Nichtbetreiben der Biogasanlage keine Erledigung eintreten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817 -, juris Rn. 55).

    Rn. 77 Der Beklagte weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass sich die in Ziffer 1b, 1d, 1e und 1f des streitgegenständlichen Bescheids getroffenen Anordnungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i. V. m. § 43 Abs. 2 VwVfG auf andere Weise dadurch erledigt haben, dass sie von der Klägerin freiwillig vollständig erfüllt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817 -, juris Rn. 56).

  • VGH Bayern, 09.08.2024 - 22 ZB 23.1077

    Stilllegungsanordnung für eine Anlage zur Lagerung und Behandlung von nicht …

    Zudem ist in der Rechtsprechung auch geklärt, dass derjenige, der sich gegenüber staatlichen Eingriffsbefugnissen auf eine Genehmigung beruft, diese beweisen muss (zur immissionsschutzrechtlichen Stilllegungsanordnung BayVGH, B.v. 29.6.2022 - 22 ZB 21.1817 - juris Rn. 37;… B.v. 7.7.2020 - 22 CS 20.895 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 17.07.2023 - 22 CS 23.693

    Teilstilllegung eines Abfalllagerplatzes

    Maßgeblich ist insoweit die Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses als der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2022 - 22 ZB 21.1817 - juris Rn. 45;… B.v. 18.1.2018 - 22 CS 17.2330 u.a. - juris Rn. 35;… B.v. 4.7.2017 - 22 ZB 16.1463 - juris Rn. 13 und Rn. 24;… B.v. 1.10.2012 - 22 CS 12.1936 - juris Rn. 12;… SächsOVG, B.v. 21.7.2000 - 1 B 138/00 - juris Rn. 3;… NdsOVG, B.v. 12.7.2011 - 12 LA 184.09 - juris Rn. 13;… Peschau/Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand Februar 2023, § 20 BImSchG Rn. 25;… Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 20 Rn. 53).
  • VG Düsseldorf, 30.10.2024 - 3 K 4270/22
    Rn. 51 vgl. speziell zu immissionsschutzrechtlichen Stilllegungsanordnungen: VGH Bayern, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 22 ZB 21.1817 -, juris Rn. 55; VG Magdeburg, Urteil vom 14. Mai 2024 - 4 A 33/23 MD -, juris Rn. 50; ebenso allgemein zu zukunftsgerichteten Untersagungsverfügungen: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2024 - 3 M 20/24 -, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2024 - 3 K 1603/21 -, juris Rn. 53 ff.
  • VG Würzburg, 19.03.2024 - W 4 K 22.472

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung zur Stilllegung eines nicht typengleichen …

    Das Landratsamt Haßberge ist zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2022 - 22 ZB 21.1817 - juris Rn. 45;… B.v. 18.1.2018 - 22 CS 17.2330 - juris Rn. 35 m.w.N.;… Appel in ders./Ohms/Saurer, BImSchG, Stand: 2021, § 20 Rn. 50) zu Recht davon ausgegangen, dass der Einbau und die Inbetriebnahme des BHKW 3 nicht evident genehmigungsfähig ist.
  • VG Halle, 30.10.2025 - 4 A 276/23

    Immissionsschutzrecht

    Rn. 47 Maßgeblich ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier somit im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 26. Juli 2023 (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 22 ZB 21.1817 - Juris Rn. 45; Nds.OVG…, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 12 LA 184/09 - Juris Rn. 13; SächsOVG…, Beschluss vom 21. Juli 2000 - 1 B 138/00 - Juris Rn. 3, HessVGH Kassel…, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 14 TG 2673/95 - Juris Rn. 23;… Peschau/Czajka in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, § 20 BImSchG Rn. 25;… Jarass, BImSchG, 24. Auflage, § 20 Rn. 20 f., 53; a.A. HessVGH…, Urteil vom 14. Juni 1991 - 14 UE 1162/85 - Juris Rn. 14;… Hansmann/Röckinghausen in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht 107.EL Mai 2025, BImSchG, § 20 Rn. 85).
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