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Rechtsprechung
   EuGH, 29.01.1985 - 228/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2039
EuGH, 29.01.1985 - 228/83 (https://dejure.org/1985,2039)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - 228/83 (https://dejure.org/1985,2039)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 228/83 (https://dejure.org/1985,2039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 15

  • EU-Kommission PDF

    F. / Kommission

    1 . BEAMTE - DISZIPLINARORDNUNG - STELLUNGNAHME DES DISZIPLINARRATS - ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    F. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Natur und Struktur einer Disziplinarordnung im Beamtenrecht; Aufgaben eines Disziplinarrats als Untersuchungsstelle; Beachtung des rechtlichen Gehörs im Rahmen eines Disziplinarverfahrens; Kontradiktorischer Charakter eines Disziplinarverfahrens; Umfangreiche Begründung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 15
    1. BEAMTE - DISZIPLINARORDNUNG - STELLUNGNAHME DES DISZIPLINARRATS - ANFECHTUNGSKLAGE - ZULÄSSIGKEIT - [BEAMTENSTATUT , TITEL VI UND ANHANG IX]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erreichen der Aufhebung einer Stellungnahme eines beschuldigten Beamten; Kontradiktorischer Charakter eines Verfahrens wie des Disziplinarverfahrens und der Grundsatz des rechtlichen Gehörs in einem solchen Verfahren; Nichteinhlatung der Frist von einem Monat ab ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.05.1973 - 46/72

    De Greef / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 228/83
    34 WIE DER GERICHTSHOF BEREITS UNTER ANDEREM IN SEINEM URTEIL VOM 30. MAI 1973 IN DER RECHTSSACHE 46/72 ( DE GREEF/KOMMISSION , SLG. 1973, 543 ) FESTGESTELLT HAT , KANN DIE ANSTELLUNGSBEHÖRDE DIE ANGEMESSENE DISZIPLINARSTRAFE WÄHLEN , WENN DIE DEM BEAMTEN ZUR LAST GELEGTE TAT FESTGESTELLT IST.
  • EuGH, 04.02.1970 - 13/69

    Van Eick / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 228/83
    NACH DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 4. FEBRUAR 1970 IN DER RECHTSSACHE 13/69 ( VAN EICK/KOMMISSION , SLG. 1970, 3 ) IST DIE FRIST VON EINEM MONAT AB ÜBERMITTLUNG DER STELLUNGNAHME DES DISZIPLINARRATS , DIE ARTIKEL 7 ABSATZ 3 DES ANHANGS IX ZUM BEAMTENSTATUT DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE FÜR DEREN ENDGÜLTIGEN BESCHLUSS EINGERÄUMT , NICHT ALS EINE AUSSCHLUSSFRIST ANZUSEHEN , DEREN NICHTEINHALTUNG DIE NICHTIGKEIT NACH IHREM ABLAUF GETROFFENER MASSNAHMEN ZUR FOLGE HÄTTE ; SIE STELLT VIELMEHR EINE REGEL GUTER VERWALTUNGSFÜHRUNG DAR , DEREN NICHTEINHALTUNG DIE HAFTUNG DES ORGANS FÜR ETWAIGE DEN BETROFFENEN ENTSTEHENDE SCHÄDEN BEGRÜNDEN KANN.
  • EuG, 17.10.1991 - T-26/89

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung - …

    Diese Fristen sind zwar keine Ausschlußfristen, lassen jedoch eine Regel ordnungsgemässer Verwaltung erkennen, die im Interesse sowohl der Verwaltung als auch der Beamten eine ungerechtfertigte Verzögerung beim Erlaß des Beschlusses, der das Disziplinarverfahren beendet, verhindern soll (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69, Van Eick/Kommission, Slg. 1970, 3, vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, und vom 19. April 1988 in der Rechtssache 209/86, M./Rat, 1988, 1891).

    Er beruft sich insoweit auf die in der Rechtsprechung getroffene klare Unterscheidung zwischen solchen Protokollen und den Protokollen über die Anhörung von Zeugen, die diese mit ihrer Unterschrift billigen müssten und die daher für die Parteien von Interesse seien (Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, a. a. O.).

    122 Angesichts dieser Vorschriften können der beschuldigte Beamte und seine Beistände von allen tatsächlichen Umständen, auf die sich die Disziplinarentscheidung stützt, so rechtzeitig Kenntnis erhalten, daß sie dazu Stellung nehmen können (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, a. a. O., Randnr. 23).

    Auf jeden Fall habe das Protokoll rein formalen Charakter und sei für die endgültige Entscheidung des Disziplinarrats ohne Belang; seine verspätete Übermittlung habe daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes den kontradiktorischen Charakter des Verfahrens nicht beeinträchtigen können (Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, a. a. O.).

    129 Wie der Gerichthof entschieden hat (Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, a. a. O., Randnrn.

    Das Gericht kann die Beurteilung der Anstellungsbehörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, es sei denn, es läge ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmißbrauch vor (Urteile vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72, De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543, vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, a. a. O., vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 255/83 und 256/83, R./Kommission, a. a. O., und vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85, F./Kommission, Slg, 1987, 645).

  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …

    Im Übrigen hat der Kläger nichts vorgetragen, um darzutun, dass der Disziplinarrat keine so vollständigen Ermittlungen durchgeführt hätte, dass ihm die vom Statut gewollten Garantien vorenthalten worden wären (vgl. Urteil [vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83,] F/Kommission [Slg. 1985, 275], Randnr. 30, und Urteil des Gerichts vom 28. Juni 1996 in der Rechtssache T-500/93, Y/Gerichtshof, Slg. ÖD 1996, II-977, Randnr. 52) und er daher nicht in voller Kenntnis des Falles habe entscheiden können.
  • EuG, 26.11.1991 - T-146/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Das Gericht kann die Beurteilung der Disziplinarbehörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, es sei denn, es liege ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmißbrauch vor (Urteile vom 19. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 175/86 und 209/86, M./Rat, Slg. 1988, 1891, Randnr. 9, und vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 34).

    Der Gerichtshof hat ausdrücklich anerkannt, daß der Disziplinarrat einen längeren als den in Artikel 7 vorgeschriebenen Zeitraum benötigen kann, um ausreichend vollständige Ermittlungen durchzuführen, die für den Betroffenen alle vom Statut gewollten Garantien enthalten (Urteile vom 19. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 175/86 und 209/86, M./Rat, Slg. 1988, 1891, Randnr. 16, und vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 30).

    Das Gericht kann nicht die Beurteilung dieser Behörde durch seine eigene Beurteilung ersetzen, es sei denn, es läge ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmißbrauch vor (Urteile vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 34, und vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72, De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543, Randnrn.

    Was insbesondere die Frage betrifft, ob die gegen den Kläger verhängte Disziplinarstrafe unverhältnismässig ist im Hinblick auf die Schwere der ihm vorgeworfenen Handlungen, so ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof ebenfalls entschieden hat, daß die Bestimmung der Disziplinarstrafe auf einer Gesamtwürdigung aller konkreten Tatsachen und aller Umstände des jeweiligen Falles durch die Anstellungsbehörde beruht, da die Artikel 86 bis 89 des Statuts das Verhältnis zwischen den Strafen und den verschiedenen Arten von Pflichtverletzungen der Beamten nicht festlegen (Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85, F./Kommission, Slg. 1987, 645, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2026 - C-893/24

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - Disziplinarstrafe - …

    Zur späteren Rechtsprechung des Gerichtshofs vgl. Urteile vom 29. Januar 1985, F./Kommission (228/83, EU:C:1985:28, Rn. 34), vom 19. April 1988, M./Rat (…175/86 und 209/86, EU:C:1988:180, Rn. 9), und vom 6. März 2001, Connolly/Kommission (…C-274/99 P, EU:C:2001:127, Rn. 127).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-270/99

    Z / Parlament - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Überschreitung …

    3 ff., vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 30, und vom 19. April 1988 in den Rechtssachen 175/86 und 209/86, M./Rat, Slg. 1988, 1891, Randnr. 16) sind die in Artikel 7 des Anhangs IX des Statuts vorgesehenen Fristen keine Ausschlussfristen, sondern stellen Regeln guter Verwaltungsführung dar, deren Nichteinhaltung die Haftung des betreffenden Organs für etwaige den Betroffenen entstehende Schäden begründen kann, ohne für sich allein die Gültigkeit der nach ihrem Ablauf verhängten Disziplinarstrafe zu beeinträchtigen.

    Erstens ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 7 des Anhangs IX des Statuts vorgesehenen Fristen keine Ausschlussfristen sind, sondern Regeln guter Verwaltungsführung darstellen, deren Nichteinhaltung die Haftung des betreffenden Organs für etwaige den Betroffenen entstehende Schäden begründen kann, ohne für sich allein die Gültigkeit der nach ihrem Ablauf verhängten Disziplinarstrafe zu beeinträchtigen (vgl. u. a. Urteile Van Eick/Kommission, Randnrn. 3 bis 7, F./Kommission, Randnr. 30, und M./Rat, Randnr. 16).

    Wie sich nämlich eindeutig aus dieser Rechtsprechung (Urteile Van Eick/Kommission, Randnr. 1, F./Kommission, Randnr. 29, und M./Rat, Randnr. 15) ergibt, hat derGerichtshof dort lediglich über den Rechtsmittelgrund entschieden, wonach eine nach Ablauf der in Artikel 7 des Anhangs IX des Statuts vorgesehenen Fristen erlassene Disziplinarmaßnahme aufzuheben sei.

  • EuG, 25.10.2018 - T-286/15

    KF/ CSUE - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - Personal des SATCEN - …

    Rn. 147 Ebenso hat der Gerichtshof in dem vom SATCEN angeführten Urteil vom 29. Januar 1985, F./Kommission (228/83, EU:C:1985:28, Rn. 16), festgestellt, dass es mit dem Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens und mit den Verteidigungsrechten der von einem Disziplinarverfahren betroffenen Person unvereinbar wäre, davon auszugehen, dass diese Person die Stellungnahme des Disziplinarrates nicht gesondert angreifen und ihre Aufhebung erreichen kann, damit das Disziplinarverfahren neu eingeleitet wird.
  • EuG, 02.10.2024 - T-669/22

    IP/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Disziplinarverfahren …

    Rn. 121 Wie eine systematische Auslegung des Statuts, insbesondere der Art. 18, 22 und 25 des Anhangs IX des Statuts ergibt, handelt es sich beim Disziplinarrat um ein beratendes Organ, und seine Stellungnahme ist für die Disziplinarbehörde im Hinblick auf die Richtigkeit der vorgeworfenen Tatsachen nicht bindend (…Urteile vom 3. Juni 2015, Bedin/Kommission, F-128/14, EU:F:2015:51, Rn. 23 bis 29, …und vom 10. Juni 2016, HI/Kommission, F-133/15, EU:F:2016:127, Rn. 147 und 148; vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1985, F./Kommission, 228/83, EU:C:1985:28, Rn. 16).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Stellungnahme des Disziplinarrats selbst Gegenstand eines zulässigen Aufhebungsantrags sein kann (Urteil vom 29. Januar 1985, F./Kommission, 228/83, EU:C:1985:28, Rn. 16).

  • EuG, 26.09.1990 - T-122/89

    F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - 1) …

    Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch den Gerichtshof wegen unzureichender Begründung ( Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275 ) erließ die Kommission am 6. Mai 1985 eine neue, ordnungsgemäß begründete Entscheidung über die Entfernung aus dem Dienst ohne Kürzung oder Aberkennung des Anspruchs auf das Ruhegehalt.

    Mit Urteil vom 5. Februar 1987 wies der Gerichtshof die Klage des Klägers gegen diese Entscheidung ab ( Rechtssache 403/85, F./Kommission, Slg. 1987, 645 ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1985 - 255/83

    R gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Klagen auf …

    Dies folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, der mit Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83 4.

    Danach hat der Gerichtshof 2 - Urteil vom.4.2.1970 in der Rechtssache 13/69 - August Joseph van Eick/Kommission - Slg. 1970, 3.3 - Urteil vom 30.5.1973 in der Rechtssache 46/72 - Robert De Greef/Kommission - Slg. 1973, 543.4 _ Urteil vom 29.1.1985 in der Rechtssache 228/83 - F./Kommissiòn - Slg. 1985, 290, Rdnr. 34 ff. '.

  • EuGH, 16.07.1998 - C-252/97

    N / Kommission - "Rechtsmittel - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst"

    Sodann ist festzustellen, daß es, wie das Gericht in Randnummer 147 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn die Tatsachen, auf denen der gegen den Beamten erhobene Vorwurf beruht, festgestellt sind, Sache der Anstellungsbehörde ist, die angemessene Disziplinarstrafe zu wählen, und daß der Gemeinschaftsrichter diese Wahl nur bei Vorliegen eines offensichtlichen Rechtsfehlers oder Ermessensmißbrauchs beanstanden kann (vgl. u. a. Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 34).
  • EuGöD, 28.04.2009 - F-5/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DES OLAF, DIE IM VERLAUF EINER INTERNEN UNTERSUCHUNG BEI DER …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-270/99

    Z / Parlament

  • EuG, 15.12.2021 - T-693/16

    HG/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche …

  • EuGöD, 17.03.2015 - F-73/13

    AX / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Disziplinarverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuGöD, 17.07.2012 - F-54/11

    BG / Bürgerbeauftragter - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-326/91

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Rechtsmittel - Beamte - …

  • EuG, 10.06.2004 - T-307/01

    François / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Einstufung in eine …

  • EuGH, 19.04.1988 - 175/86

    M. / Rat

  • EuGöD, 08.11.2007 - F-40/05

    Marta Andreasen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Statut und …

  • EuGH, 05.02.1987 - 403/85

    F. / Kommission

  • EuG, 01.04.2004 - T-198/02

    N / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst ohne …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1997 - C-188/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen V. - Beamte - Entfernung aus dem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-166/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Frédéric Daffix. - Beamte - …

  • EuG, 30.11.1993 - T-549/93
  • EuGöD, 18.06.2015 - F-27/13

    Öffentlicher Dienst - Antrag auf Aufhebung der Entscheidungen über die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 175/86

    M. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Disziplinarmaßnahmen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 403/85

    F gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1985 - 141/84

    Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Öffentlicher Dienst - …

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   FG Hamburg, 12.04.1985 - V 228/83   

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https://dejure.org/1985,20279
FG Hamburg, 12.04.1985 - V 228/83 (https://dejure.org/1985,20279)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.1985 - V 228/83 (https://dejure.org/1985,20279)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 1985 - V 228/83 (https://dejure.org/1985,20279)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83 (https://dejure.org/1984,9653)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1984 - 228/83 (https://dejure.org/1984,9653)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 228/83 (https://dejure.org/1984,9653)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    F gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Disziplinarordnung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.05.1973 - 46/72

    De Greef / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83
    Dazu sei auf die Urteile vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69 (…Van Eick/ Kommission, a.a.O.) und vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72 (De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543) verwiesen.

    Dieser Mangel kann keine Haftung der Verwaltung begründen: "Das Recht", dies sind die Worte des Generalanwalts Trabucchi in der erwähnten Rechtssache 46/72, hat "nicht nur Formverstöße zu heilen ..., um damit zugleich die Substanz einer austeilenden Gerechtigkeit zu vernichten".

  • EuGH, 04.02.1970 - 13/69

    Van Eick / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83
    Daraus ist zu schließen, daß der Zweck der Frist nur darin besteht, die rechtzeitige Durchführung des Disziplinarverfahrens sicherzustellen, und daß folglich die Überschreitung der Frist allenfalls die Haftung der Verwaltung begründen (vgl. das Urteil vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 16/69, Van Eick/Kommission, Slg. 1970, 3), mit Sicherheit aber nicht die Nichtigkeit der endgültigen Maßnahme nach sich ziehen kann.

    Dazu sei auf die Urteile vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69 (…Van Eick/ Kommission, a.a.O.) und vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72 (De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543) verwiesen.

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83
    Nach seiner Ansicht stellt Ihr Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639) einen Präzedenzfall in diesem Sinne dar.
  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83
    In dem kürzlich ergangenen Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83 (Lux/Rechnungshof) haben Sie festgestellt, daß "die Begründungspflicht zu dem Ermessensspielraum, über den die Anstellungsbehörde auf diesem Gebiet verfügt, sowie zu der Geringfügigkeit der Nachteile, die diese Art von Maßnahme für den betroffenen Beamten bedeuten kann, in Beziehung zu setzen" ist.
  • EuGH, 30.05.1984 - 111/83

    Picciolo / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83
    Dies kann natürlich der Fall sein, doch nur dann - so haben Sie in dem Urteil vom 30. Mai 1984 in der Rechtssache 111/83 (Picciolo/Parlament) gesagt -, wenn "aufgrund der Erläuterungen [der Verwaltung]... der Gerichtshof seine Rechtmäßigkeitskontrolle [hat] ausüben und die Richtigkeit der Begründung [hat] nachprüfen können".
  • EuGH, 11.07.1968 - 35/67

    Van Eick / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1984 - 228/83
    Die Kommission begründet ihre Einrede der Unzulässigkeit damit, die Stellungnähme des Disziplinarrates sei nur eine vorbereitende Maßnahme und nicht bindend, obwohl der Gerichtshof implizit anders entschieden habe (Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 35/67, Van Eick/Kommission, Slg. 1968, 489).
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   FG Berlin, 03.11.1987 - V 228/83   

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https://dejure.org/1987,22728
FG Berlin, 03.11.1987 - V 228/83 (https://dejure.org/1987,22728)
FG Berlin, Entscheidung vom 03.11.1987 - V 228/83 (https://dejure.org/1987,22728)
FG Berlin, Entscheidung vom 03. November 1987 - V 228/83 (https://dejure.org/1987,22728)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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