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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - I-23 U 204/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3559
OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - I-23 U 204/02 (https://dejure.org/2003,3559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2003 - I-23 U 204/02 (https://dejure.org/2003,3559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2003 - I-23 U 204/02 (https://dejure.org/2003,3559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Auswirkungen einer Komplettheitsklausel in einem BGB -Pauschalpreisvertrag und zum Gewährleistungseinbehalt bei einer Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Komplettheitsklausel beim Pauschalpreisvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn; Vorliegen eines Pauschalpreisvertrages; Wirkung von Komplettheitsklauseln; Vorliegen Kriegsbedingter Ausbesserungen; Erkennbarkeit eines Mehraufwandes; Entstehung von Mehrkosten; Vorliegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage; ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Komplettheitsklausel ist wirksam, wenn Auftragnehmer das Leistungsverzeichnis erstellt! (IBR 2004, 61)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitentausch: Muss Auftragnehmer vor Auszahlung des Einbehalts Bürgschaft stellen? (IBR 2004, 137)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1150 (Ls.)
  • MDR 2006, 1151 (Ls.)
  • BauR 2004, 506
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme einer Bauwesenversicherung und der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 23 U 204/02
    Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, dass für Bauschuttbeseitigung 0, 9 % von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht werden, ist wegen Verstoßes gegen das AGBG unwirksam (BGH NJW 2000, 3348).

    (BGH NJW 2000, 3348).

  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01

    Sicherheitsleistung des Bestellers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 23 U 204/02
    Um einen effektiven Schutz des Auftragnehmers vor vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers zu gewährleisten, ist es daher gerechtfertigt, ihr die Möglichkeit einzuräumen, die Austauschsicherheit Zug-um-Zug anzubieten (OLG Dresden, BauR 2002, 1274).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 23 U 204/02
    (2) Durch die Störung darf kein Risiko verwirklicht sein, das nach den Vereinbarungen der Parteien in den Risikobereich einer Partei fallen soll (BGH NJW 2000, 1714/1720).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 23 U 204/02
    Wie mit der Berufung nicht angegriffen wird, ist über einen solchen Sicherungseinbehalt und die Gestellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern am 14.07.1999 eine ergebnisoffene Verhandlung geführt worden, anschließend der Sicherungseinbehalt sowie die Bürgschaftsgestellung individuell und insoweit wirksam vereinbart worden (vgl. BGH BauR 2002, 1533 wegen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel) und begründet damit nur ein Zurückbehaltungsrecht der Beklagten im Hinblick auf 5% der Schlussrechnungssumme.
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 59/95

    Vertragsinhalt - Ausschreibungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2003 - 23 U 204/02
    Wird ein sogenannter Global-Pauschalvertrag, dem nur eine das Leistungsziel beschreibende und keine detaillierte Leistungsbeschreibung zugrunde liegt, geschlossen, ist eine Komplettheitsklausel stets zulässig, weil der Auftragnehmer aufgrund der globalen (und damit unzweifelhaft erkennbar lückenhaften und unvollständigen) Ausschreibung das Risiko der möglichen Vervollständigung der in der Leistungsbeschreibung erfassten Bauleistung bewusst übernimmt (BGH NJW 1997, 61).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 22 U 159/11

    Kriterien für die Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess; …

    Ein effektiver Schutz des Auftragnehmers vor einem solchen vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers ist nur gewährleistet, wenn man ihm die Möglichkeit einräumt, die Austauschsicherheit Zug um Zug anzubieten (OLG Düsseldorf BauR 2004, 506; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Naumburg IBR 2004, 498;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1630).
  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits …

    Bei einem Detail-Pauschalpreisvertrag, bei dem das Leistungsverzeichnis wie hier von der Auftragnehmerin stammt, kann vertraglich mit einer Komplettheitsklausel dem Auftragnehmer das Risiko für in seinem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigte Mehrmengen auferlegt werden (…Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 7, Rn. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2003 - 23 U 204/02 -, Rn. 25, juris).

    Diese Bezugnahme diente lediglich der näheren Beschreibung des geschuldeten Erfolges, der darin bestand, einen entsprechenden Fahrbahnunterbau gemäß den Anforderungen des H. -Gutachtens herzustellen (vgl. hierzu ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2003 - 23 U 204/02 -, Rn. 23, juris).

  • OLG Schleswig, 15.07.2026 - 1 U 11/25

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vollständigkeitsklausel; Pauschalpreis; …

    Bei Detailpauschalverträgen, bei denen die Leistung in einem Leistungsverzeichnis beschrieben ist, soll eine Vollständigkeitsklausel den Auftragnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB benachteiligen (OLG Celle…, Urteil vom 04.01.2007, 13 U 244/05, juris Rn. 21; OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.07.2002, 11 U 187/01, juris Rn. 35;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 19. Aufl., Rn. 1489), jedenfalls, wenn das Leistungsverzeichnis von dem Auftraggeber stammt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2003, 23 U 204/02, juris Rn. 25), beziehungsweise soll nicht zu einer Leistungserweiterung führen (OLG Rostock…, Urteil vom 19.05.2009, 4 U 84/05, juris Rn. 314).

    Rn. 97 Allerdings muss die Reichweite der Klausel im Wege der Auslegung dahin begrenzt werden, dass sich nur Umstände zulasten des Auftragnehmers auswirken, die er bei der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses erkennen konnte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2003, 23 U 204/02, Rn. 25 bei juris; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 26.02.2004, VII ZR 96/03, juris Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 220/02

    Pauschalvertrag: Sind zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten?

    Der Vertrag enthält im übrigen keine sog. "Komplettheitsklausel", wie sie etwa dem Urteil des Senats vom 30.9.2003 (23 U 204/02) zugrunde lag, sondern sieht im Gegenteil in Nr. 3.2 der "Besonderen Vertragsbedingungen" ausdrücklich die Möglichkeit von Nachtragsleistungen gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B vor.
  • OLG Frankfurt, 02.09.2022 - 29 U 167/21

    Keine Notwendigkeit der Aufforderung zur Ausübung eines Wahlrechts bezüglich …

    Der Senat folgt der die Frage bejahenden Gegenansicht, weil der Auftragnehmer nur so vor dem Risiko bewahrt werden kann, doppelt Sicherheit leisten bzw. dem Einbehalt hinterher klagen zu müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2013, 618 ff. und BauR 2004, 506 ff.;… Schwarz, in: F/K/Z/G/M, 6. Aufl. 2017, § 17 VOB/B Rn. 64;… Kapellmann/Messerschmidt-Thierau, 7. Aufl. 2020, § 17 Rn. 119;… Rudolph/Koos, in: Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 17 III VOB/B Rn. 12;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 1580;… a. A. etwa Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB Kommentar, 20. Aufl., § 17 Abs. 3 VOB/B Rn. 23).
  • LG Krefeld, 03.11.2011 - 3 O 9/08

    Anspruch eines Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Auszahlung des Werklohns …

    Zum Schutz des Auftragnehmers muss es vielmehr möglich sein, die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes Zug um Zug gegen Gestellung der Bürgschaft zu verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.09.2003, 23 U 204/02, I-23 U 204/02).
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