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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7488
OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04 (https://dejure.org/2005,7488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2005 - 23 U 83/04 (https://dejure.org/2005,7488)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2005 - 23 U 83/04 (https://dejure.org/2005,7488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 141 Abs 1 BGB, § 182 Abs 1 BGB, § 184 Abs 1 BGB, § 242 BGB
    Unwirksamer Darlehensvertrag: Wirksamwerden durch Bestätigung in Form der Prolongation

  • Judicialis

    BGB § 141 I; ; BGB § 182 I; ; BGB § 184 I; ; BGB § 242; ; RBerG Art. 1 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages infolge fehlender Vollmacht des Geschäftsbesorgers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschluss eines Darlehnsvertrages durch einen nach dem Rechtsberatungsgesetz vollmachtlosen Vertreter; Genehmigung eines Darlehnsvertrages; Schlüssiges Verhalten als Willenserklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 30.11.2005 - 11 U 140/02

    Mängelhaftung und Vorwurf der arglistigen Täuschung beim Kauf eines Hengstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    Zumindest sei eine Genehmigung des Abschlusses des Darlehensvertrages durch die Kläger anzunehmen, wobei die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) verweist.

    So ist denn auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) zum selben Ergebnis der Wirksamkeit des Darlehensvertrags gelangt, indem es in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt eine Genehmigung des ursprünglichen, möglicherweise nichtigen Darlehensvertrages durch einen vom Darlehensnehmer später persönlich unterzeichneten Vertrag angenommen hat, bei dem einvernehmlich der Saldo des Vorgängervertrages festgelegt und im Hinblick auf den Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Konditionen vereinbart worden sind.

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    Der rechtliche Gesichtspunkt des zwischen den Parteien umstrittenen Vorliegens der Vollmachtsurkunde und des Treuhandvertrages bei Abschluss des Darlehensvertrages ist wegen der obigen Ausführungen nicht mehr entscheidungserheblich, weshalb es hier zur Frage einer Rechtsscheinhaftung nach den §§ 171, 172 BGB auch keiner Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH vom 14.6.2004 (Az.: II ZR 407/02, WM 2004, 1536) in Abgrenzung zur einschlägigen Rechtsprechung des 3. und 11. Zivilsenats des BGH (zuletzt WM 2004, 922 und 1227 sowie Urteil vom 26.10.2004 Az. XI ZR 255/03 - bei juris) bedurfte.
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02

    Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    Der rechtliche Gesichtspunkt des zwischen den Parteien umstrittenen Vorliegens der Vollmachtsurkunde und des Treuhandvertrages bei Abschluss des Darlehensvertrages ist wegen der obigen Ausführungen nicht mehr entscheidungserheblich, weshalb es hier zur Frage einer Rechtsscheinhaftung nach den §§ 171, 172 BGB auch keiner Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH vom 14.6.2004 (Az.: II ZR 407/02, WM 2004, 1536) in Abgrenzung zur einschlägigen Rechtsprechung des 3. und 11. Zivilsenats des BGH (zuletzt WM 2004, 922 und 1227 sowie Urteil vom 26.10.2004 Az. XI ZR 255/03 - bei juris) bedurfte.
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    Der rechtliche Gesichtspunkt des zwischen den Parteien umstrittenen Vorliegens der Vollmachtsurkunde und des Treuhandvertrages bei Abschluss des Darlehensvertrages ist wegen der obigen Ausführungen nicht mehr entscheidungserheblich, weshalb es hier zur Frage einer Rechtsscheinhaftung nach den §§ 171, 172 BGB auch keiner Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH vom 14.6.2004 (Az.: II ZR 407/02, WM 2004, 1536) in Abgrenzung zur einschlägigen Rechtsprechung des 3. und 11. Zivilsenats des BGH (zuletzt WM 2004, 922 und 1227 sowie Urteil vom 26.10.2004 Az. XI ZR 255/03 - bei juris) bedurfte.
  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    Diesen Weg hat letztlich auch der BGH in seinem o.g. Urteil vom 29.4.2003 (Az.: XI ZR 201/02, WM 2004, 21 ff.) beschritten.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Handelnde zumindest erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden dürfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat, was auch für Zustimmungen und Bestätigungen gilt (BGHZ 109, 171 (177); WM 2000, 164;… Palandt-Heinrichs, aaO).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 9 U 112/02

    Finanzierter Immobilienkauf: Genehmigung eines wegen unerlaubter Rechtsberatung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    In ähnlicher Weise hat der 9. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.8.2003 (Az.: 9 U 112/02 = BKR 2003, 831) das Vorliegen einer Genehmigung eines wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz mögicherweise unwirksamen Darlehensvertrages sowohl im Falle der Prolongation des ursprünglichen als auch bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrages anstelle des alten Vertrages bejaht.
  • LG Bremen, 30.11.1989 - 2 O 1457/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
    Zwar wird für den Bestätigungswillen im Regelfall verlangt, dass die Parteien die Nichtigkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (BGHZ 129, 377); es genügt aber auch, dass der Bestätigende die mögliche Deutung seines Verhaltens als Bestätigung per pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können (BGH NJW 1990, 456).
  • OLG Dresden, 11.01.2006 - 8 U 1373/05

    Wirksamkeit einer zur Finanzierung einer Immoblienfonds-Beteiligung durch einen …

    (2) Dass eine nachträgliche Vereinbarung der hier in Rede stehenden Art eine ausdrückliche Genehmigung des schwebend unwirksamen Ausgangsvertrages, bei der sich die Frage ihrer Deutung nicht stellt und es auf ein Bewusstsein von der möglichen Unwirksamkeit des zu genehmigenden Vertrages nicht ankommt (BGHZ 47, 341, 352), darstellt oder enthält, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet angenommen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.04.2003 - 11 U 140/02, Umdruck S. 25 [Anlage K 17], rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BGH vom 04.05.2004 - XI ZR 214/03; OLG Frankfurt [9. Zivilsenat], Urteil vom 13.08.2003 - 9 U 112/02, BKR 2003, 831; OLG Frankfurt [23. Zivilsenat], Urteile vom 11.08.2004 - 23 U 204/03, NJW-RR 2004, 1640, vom 02.03.2005 - 23 U 83/04, OLGR 2005, 609 und vom 13.04.2005 - 23 U 143/04, NJW-RR 2005, 1514; KG, Urteil vom 01.09.2004 - 23 U 326/01, Umdruck S. 9 f. [Anlage K 15]; OLG München, Urteile vom 05.04.2005 - 5 U 5195/04, Umdruck S. 14 [Anlage K 14] und vom 10.05.2005 - 5 U 4975/04, Juris).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05

    Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Genehmigung eines wegen vollmachtlosen …

    Diese Bewertung entspricht auch der Rechtsprechung des Senats und weiterer Obergerichte zur Genehmigung bzw. Bestätigung von Darlehensverträgen durch Abschluss neuer Verträge bzw. Prolongation des ursprünglichen Vertrages durch den Darlehensnehmer selbst, weshalb insoweit auf das rechtskräftige Urteil des Senats vom 8.9.2004 (Az.: 23 U 231/03) sowie die weiteren Entscheidungen vom 2.3.2005 (Az.: 23 U 83/04) und vom 13.4.2005 (23 U 143/04) Bezug genommen wird.
  • OLG Frankfurt, 13.04.2005 - 23 U 143/04

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf im Bauträgermodell: Wirksamkeit des …

    Dieses Verhalten ist gemäß dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 8.9.2004 (Az.: 23 U 231/03) sowie der weiteren Entscheidung vom 2.3.2005 (Az.: 23 U 83/04) jedenfalls als Genehmigung des von der Treuhänderin abgeschlossenen Darlehensvertrages nach §§ 184 Abs. 1, 182 Abs. 1 BGB zu bewerten; insoweit wird zur Begründung auf die vorgenannten Entscheidungen Bezug genommen.
  • LG Düsseldorf, 23.06.2006 - 6 O 71/05

    Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde in ein Grundstück; Ansprüche aus einem …

    Darin ist eine ausdrückliche Genehmigung des durch die X zuvor abgeschlossenen Darlehensvertrages zu sehen (…vgl. OLG München, Urt. v. 05.04.2005, Az.: 5 U 5195/04;… Urt. v. 10.05.2005, Az.: 5 U 4975/04; OLG Frankfurt/M. OLG-Report 2005, 609).
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