Rechtsprechung
| KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 13d HGB, § 13e HGB, § 13g HGB, § 39 Abs 1 GmbHG, Art 2 Abs 2 EGV 2157/2001
Handelsregisteranmeldung: Änderung in den Personen der Geschäftsführer einer ausländischen Rechtsträgergesellschaft der deutschen Zweigniederlassung; Beschwerdeeinlegung durch Notar ohne Angabe des Namens des Beschwerdeführers - Deutsches Notarinstitut
FamFG § 59; HGB § 13c; HGB § 13e; HGB § 13g
Eintragung eines neuen Geschäftsführers einer ausländischen Gesellschaft (österreichische GmbH) im Handelsregister der Zweigniederlassung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anmeldung jeder Änderung in den Personen der Geschäftsführer einer ausländischen Rechtsträgergesellschaft zum Handelsregister der Zweigniederlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Auslegung einer durch einen Notar eingelegten Beschwerde im Handelsregisterverfahren; Grundsätze zur Anmeldung und zu Änderungen in der Person der Geschäftsführer einer ausländischen Rechtsträgergesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anmeldung, Beschwerdebefugnis, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Notar
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
GmbHG § 6; GmbHG § 8; GmbHG § 39; HGB § 13d; HGB § 13e; HGB § 13g; SE-VO 2157/2001 Art. 2
Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Registersachen; Juristische Personen und Gesellschaften --> Gesellschaftsstatut, insbesondere Rechts- und Parteifähigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Eintragung des Geschäftsführers einer Auslands-GmbH ins Handelsregister der Zweigniederlassung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 21.11.2011 - 83 HRB 115707
- KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 1609
- DNotZ 2012, 791
- FGPrax 2012, 171
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 18.04.2011 - 12 W 631/11
GmbH-Handelsregistereintragung: Beschwerdeführer bei Einlegung durch einen Notar …
Auszug aus KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12
Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2011, 12 W 631/11), hier also auch für den Beteiligten. - OLG Frankfurt, 22.11.2010 - 20 W 333/10
Zu den Prüfpflichten des Amtsgerichts bei der Aufnahme einer Gesellschafterliste …
Auszug aus KG, 07.02.2012 - 25 W 5/12
Diese Zulassung ist für das Handelsregisterverfahren in § 382 Abs. 4 FamFG jedoch vorgesehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2010, 20 W 333/10, zitiert nach juris, Rn. 22).
- KG, 16.04.2012 - 25 W 39/12
Kommanditgesellschaft: Anmeldung einer neuen inländischen Geschäftsanschrift zum …
Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (KG, Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012, 25 W 5/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011, 12 W 631/11), hier also auch für die Beteiligte, deren Geschäftsadresse und Gesellschaftssitz betroffen sind. - KG, 16.04.2012 - 25 W 23/12
Handelsregistereintragung einer GmbH: Prüfungsumfang des Registergerichts bei …
Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (KG, Senat, Beschluss vom 13. Februar 2012, 25 W 5/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011, 12 W 631/11), hier also auch für die Beteiligte, deren Vertretungsverhältnisse betroffen sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".