Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Unzulässige Popularklage gegen Vorschriften in mehreren außer Kraft getretenen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BaylfSMV, 2. BaylfSMV und 8. BaylfSMV)
- BAYERN | RECHT
BV Art. 98 S. 4
Popularklageverfahren, Feststellungsinteresse, Betriebsuntersagung, Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Außerkrafttreten, Grundrechte, Allgemeine Handlungsfreiheit, Außer Kraft getretene Rechtsvorschrift, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Verfahrenseinstellung, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- VerfGH Bayern, 27.09.2023 - 62-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen die Maskenpflicht in der 4. BayIfSMV
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Denn der bayerische Normgeber, der aufgrund einer bundesrechtlichen Ermächtigung tätig wird, setzt Landesrecht und bleibt in den Bereichen, in denen das Bundesrecht ihm Entscheidungsfreiheit belässt, an die Bayerische Verfassung gebunden (vgl. VerfGH vom 27.9.2023 BayVBl 2024, 78 Rn. 34 zur 4. BayIfSMV).Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… vom 7.12.2021 VerfGHE 74, 265 Rn. 41;… vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51; BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 23).
Ein objektives Interesse wird hingegen nicht allein dadurch begründet, dass die außer Kraft getretenen Vorschriften schwerwiegende Grundrechtseingriffe bewirkt haben oder ihre Geltungsdauer zu kurz war, um ein Popularklageverfahren in der Hauptsache durchzuführen (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vom 28.1.2025 - Vf. 2-VII-19 - juris Rn. 9).
Die verfassungsgerichtliche Popularklage ist vielmehr - anders als die Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV zum Schutz der eigenen Grundrechte - ein objektives Verfahren (…vgl. VerfGHE 74, 265 Rn. 42;… VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58; BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 98 Rn. 8).
Anders als bei der mit Entscheidung vom 27. September 2023 inhaltlich geprüften allgemeinen Maskenpflicht nach §§ 8 und 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 4. BayIfSMV (VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 37) können die hier beanstandeten Vorschriften insbesondere keine Rechtswirkungen mehr für eine Vielzahl noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Ordnungswidrigkeitenverfahren entfalten.
Das gilt umso mehr, als die beanstandeten Corona-Schutzmaßnahmen auf einer bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage beruhten und deshalb von vornherein nur einer eingeschränkten Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen (vgl. VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 45 ff., 69).
- VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18
Polizeilicher Präventivgewahrsam
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein solches Interesse insbesondere dann bestehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsnorm noch rechtliche Wirkungen entfalten kann, weil sie für künftige (z. B. gerichtliche) Entscheidungen noch rechtlich relevant ist (…vgl. VerfGH vom 30.8.2017 VerfGHE 70, 162 Rn. 75;… vom 20.8.2019 VerfGHE 72, 157 Rn. 18;… vom 7.12.2021 VerfGHE 74, 265 Rn. 41; vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 51;… BayVBl 2024, 78 Rn. 36, jeweils m. w. N.;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 98 Satz 4 Rn. 14;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 98 Rn. 23).Die verfassungsgerichtliche Popularklage ist vielmehr - anders als die Verfassungsbeschwerde nach Art. 120 BV zum Schutz der eigenen Grundrechte - ein objektives Verfahren (…vgl. VerfGHE 74, 265 Rn. 42; VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 54 und 58;… BayVBl 2024, 78 Rn. 36 m. w. N.;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 98 Rn. 8).
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Grundrechte als Institution betroffen sind, etwa weil es um eine Vielzahl nicht abgeschlossener Fälle und nicht nur um einzelne Verfahren geht, in denen die Betroffenen auf Individualrechtsschutz zu verweisen sind (vgl. VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 58;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vgl. auch VerfGH vom 13.3.2025 - Vf. 5-VIII-18 u. a. - juris Rn. 71 zur Verfahrenseinstellung nach Erledigterklärung).
- VerfGH Bayern, 29.04.1993 - 10-VII-91
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Bereits bezahlte Bußgelder könnten auch dann nicht zurückgefordert werden, wenn die Popularklage Erfolg hätte, da in Bestands- bzw. Rechtskraft erwachsene Rechtsanwendungsakte von einer positiven Entscheidung über die Popularklage unberührt blieben (vgl. § 183 VwGO sowie zur entsprechenden Anwendung von § 79 BVerfGG VerfGH vom 29.4.1993 VerfGHE 46, 137/140;… vom 27.8.2018 VerfGHE 71, 223 Rn. 25).Die Popularklage dient dem objektivrechtlichen Schutz der Grundrechte gegenüber Rechtsvorschriften, von denen noch rechtliche Wirkungen ausgehen können, nicht dagegen der nachträglichen Beseitigung von Entscheidungen, die trotz der gegebenen Rechtsmittel des Individualrechtsschutzes einschließlich der damit inzident verbundenen Möglichkeiten der Normüberprüfung rechtskräftig geworden sind (vgl. VerfGHE 46, 137/140).
- VerfGH Bayern, 18.12.2024 - 15-VII-17
Popularklageverfahren, Freiheitsentziehung, Drohende Gefahr, …
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Ein objektives Interesse wird hingegen nicht allein dadurch begründet, dass die außer Kraft getretenen Vorschriften schwerwiegende Grundrechtseingriffe bewirkt haben oder ihre Geltungsdauer zu kurz war, um ein Popularklageverfahren in der Hauptsache durchzuführen (…VerfGH BayVBl 2024, 78 Rn. 36; vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vom 28.1.2025 - Vf. 2-VII-19 - juris Rn. 9).Hinzukommen muss vielmehr, dass die Grundrechte als Institution betroffen sind, etwa weil es um eine Vielzahl nicht abgeschlossener Fälle und nicht nur um einzelne Verfahren geht, in denen die Betroffenen auf Individualrechtsschutz zu verweisen sind (…vgl. VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 58; vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28;… vgl. auch VerfGH vom 13.3.2025 - Vf. 5-VIII-18 u. a. - juris Rn. 71 zur Verfahrenseinstellung nach Erledigterklärung).
- VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767
Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Rn. 4 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. Oktober 2021 (BayVBl 2022, 158, GVBl 2022 S. 755, bestätigt durch BVerwG vom 22.11.2022 BVerwGE 177, 92) festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 BayIfSMV (vorläufige Ausgangsbeschränkung) wegen Verstoßes gegen das im Grundgesetz verankerte Übermaßverbot unwirksam waren. - BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21
Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Rn. 4 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. Oktober 2021 (BayVBl 2022, 158, GVBl 2022 S. 755, bestätigt durch BVerwG vom 22.11.2022 BVerwGE 177, 92) festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 BayIfSMV (vorläufige Ausgangsbeschränkung) wegen Verstoßes gegen das im Grundgesetz verankerte Übermaßverbot unwirksam waren. - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Rn. 13 Denn die Popularklage nach Art. 98 Satz 4 BV, die an die Antragsberechtigung geringe Anforderungen stellt (Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG: "jedermann") und keiner Fristbindung unterliegt, dient nicht in erster Linie dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen, der unter Umständen auch bei überholten Grundrechtseingriffen nachträglichen - subjektiven - gerichtlichen Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren beanspruchen kann (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 ff.;… zur nachträglichen gerichtlichen Klärung in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO vgl. BVerwG vom 22.11.2022 BVerwGE 177, 60 Rn. 12 ff.). - BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Rn. 13 Denn die Popularklage nach Art. 98 Satz 4 BV, die an die Antragsberechtigung geringe Anforderungen stellt (Art. 55 Abs. 1 Satz 1 VfGHG: "jedermann") und keiner Fristbindung unterliegt, dient nicht in erster Linie dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen, der unter Umständen auch bei überholten Grundrechtseingriffen nachträglichen - subjektiven - gerichtlichen Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren beanspruchen kann (vgl. BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/85 ff.; zur nachträglichen gerichtlichen Klärung in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO vgl. BVerwG vom 22.11.2022 BVerwGE 177, 60 Rn. 12 ff.). - VerfGH Bayern, 13.03.2025 - 5-VIII-18
Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Verfassungsrechtliche Anforderungen, …
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Grundrechte als Institution betroffen sind, etwa weil es um eine Vielzahl nicht abgeschlossener Fälle und nicht nur um einzelne Verfahren geht, in denen die Betroffenen auf Individualrechtsschutz zu verweisen sind (…vgl. VerfGH vom 14.6.2023 - Vf. 15-VII-18 - juris Rn. 58;… vom 18.12.2024 - Vf. 15-VII-17 - juris Rn. 28; vgl. auch VerfGH vom 13.3.2025 - Vf. 5-VIII-18 u. a. - juris Rn. 71 zur Verfahrenseinstellung nach Erledigterklärung). - BVerwG, 15.02.2024 - 3 CN 17.22
Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
Auszug aus VerfGH Bayern, 02.07.2025 - 25-VII-20
Weiter hat er mit Urteil vom 6. Oktober 2022 (20 N 20.783 - juris, GVBl 2024 S. 48, bestätigt durch BVerwG vom 15.2.2024 BVerwGE 181, 319) festgestellt, dass § 2 Abs. 1 BayIfSMV (Betriebsuntersagung für Freizeiteinrichtungen) wegen Verstoßes gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot unwirksam war. - VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783
Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …
- VerfGH Bayern, 10.11.2021 - 97-VII-20
Unzulässige Popularklage gegen § 4 Abs. 1 EQV (Testpflicht für "Grenzgänger")
- VerfGH Bayern, 28.01.2025 - 2-VII-19
Ortsgestaltungssatzung, Popularklageverfahren, Bayerischer …
- VerfGH Bayern, 05.05.2026 - 46-VII-20
Popularklage, Ausgangsbeschränkungen, Grundrechtseingriff, Verhältnismäßigkeit, …
Rn. 16 Tragender Gesichtspunkt (teilweise neben anderen Unzulässigkeitsgründen) dafür war, dass das für eine Popularklage erforderliche objektive Feststellungsinteresse für eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der jeweils angegriffenen Vorschriften nicht mehr bestand (vgl. VerfGH vom 1.7.2025 - Vf. 23-VII-21 und Vf. 19-VII-20; vom 2.7.2025 - Vf. 12-VII-20 und Vf. 25-VII-20; vom 10.7.2025 - Vf. 90-VII-20; vom 31.7.2025 - Vf. 24-VII-21; vom 20.8.2025 - Vf. 42-VII-20 und Vf. 60-VII-21; vom 27.8.2025 - Vf. 34-VII-20; vom 7.10.2025 - Vf. 26-VII-20 und Vf. 96-VII-20; vom 21.10.2025 - Vf. 55-VII-21; vom 28.10.2025 - Vf. 65-VII-21; vom 15.1.2026 - Vf. 58-VII-21, sämtliche Entscheidungen sowohl bei juris als auch auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht).
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