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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985

Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.1986 - 262/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1288
EuGH, 26.02.1986 - 262/84 (https://dejure.org/1986,1288)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - 262/84 (https://dejure.org/1986,1288)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 262/84 (https://dejure.org/1986,1288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG Art. 5; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 1

  • EU-Kommission PDF

    Beets-Proper / Van Lanschot Bankiers

    1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ZUGANG ZUR BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSBEDINGUNGEN - GLEICHBEHANDLUNG - RICHTLINIE 76/207 - ARTIKEL 5 ABSATZ 1 - ENTLASSUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Beets-Proper / Van Lanschot Bankiers

  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Arbeitsvertrages ; Gleichbehandlung von Männern und Frauen ; Anspruch auf eine Altersrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - ZUGANG ZUR BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSBEDINGUNGEN - GLEICHBEHANDLUNG - RICHTLINIE 76/207 - ARTIKEL 5 ABSATZ 1 - ENTLASSUNG - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung des Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207; Ausnahme von der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bei einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Klausel eines aufgrund eines Tarifvertrags geschlossenen Arbeitsvertrags, wonach das Arbeitsverhältnis ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2181 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • EuGH, 18.11.2010 - C-356/09

    Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und …

    Rn. 26 In diesem Zusammenhang fällt eine Altersgrenze für das obligatorische Ausscheiden der Arbeitnehmer im Rahmen einer allgemeinen Pensionierungspolitik eines Arbeitgebers unter den - weit auszulegenden - Begriff der Entlassung in dieser Bestimmung, auch wenn dieses Ausscheiden die Gewährung einer Altersrente mit sich bringt (vgl. entsprechend Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall, Randnr. 34, und Beets-Proper, 262/84, Slg. 1986, 773, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa - Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner …

    {FN:13} - Vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1986, Vera Mia Beets-Proper (262/84, Slg. 1986, 773), und M. H. Marshall (152/84, Slg. 1986, 723).

    {FN:14} - Vgl. Urteile Vera Mia Beets-Proper (angeführt in Fn. 13, Randnr. 34) und M. H. Marshall (angeführt in Fn. 13, Randnr. 32).

    {FN:15} - Vgl. Urteile Vera Mia Beets-Proper (angeführt in Fn. 13, Randnr. 36) und M. H. Marshall (angeführt in Fn. 13, Randnr. 34).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-423/04

    DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM …

    36 Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 79/7 enthaltene Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eng auszulegen (vgl. Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 36, und in der Rechtssache 262/84, Beets-Proper, Slg. 1986, 773, Randnr. 38, sowie vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91, Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247, Randnr. 8).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,9224
Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84 (https://dejure.org/1985,9224)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.09.1985 - 262/84 (https://dejure.org/1985,9224)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. September 1985 - 262/84 (https://dejure.org/1985,9224)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Vera Mia Beets-Proper gegen F. Van Lanschot Bankiers NV.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassungsbedingungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84
    Da diese Bestimmung erlassen wurde, um der Richtlinie 76/207 nachzukommen, ist davon auszugehen, daß der Hoge Raad sie in Übereinstimmung mit der Auslegung anwenden wird, die der Gerichtshof der Richtlinie in dieser Rechtssache gibt (Rechtssache 14/83, Von Colson und Kamann/Land Nordrhein-Westfalen, Slg. 1984, 1891, Randnrn.
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84
    Die Festsetzung eines Alters, in dem das Arbeitsverhältnis ende - auch wenn dies durch eine Rentenregelung geschehe -, bleibe unter allen Umständen ein Bestandteil des Arbeitsverhältnisses (Randnr. 21 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 149/77, Defrenne/Sabena, Slg. 1978, 1365 (1377), "Defrenne Nr. 3").
  • EuGH, 26.10.1983 - 163/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84
    Für diese Ansicht sprechen das Urteil des Gerichtshofes Defrenne Nr. 3, Randnr. 21 der Entscheidungsgründe, das Urteil in der Rechtssache 163/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 3273, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe, in der eine Bestimmung des nationalen Rechts, wonach Frauen ihre Berufstätigkeit bis zu der für Männer vorgesehenen Altersgrenze ausüben durften, den "wichtigsten Arbeitsbedingungen" zugerechnet wurde, und das Urteil Burton, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe.
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84
    Die Begründungserwägungen der Richtlinie 76/207, die bis Ende August 1978 durchzuführen war, lauten unter anderem wie folgt: "Die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern stellt eines der Ziele der Gemeinschaft dar, soweit es sich insbesondere darum handelt, auf dem Wege des Fortschritts die Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte zu fördern." Der Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, daß die Beseitigung der auf dem Geschlecht beruhenden Diskriminierungen zu den Grundrechten gehört, deren Einhaltung er zu sichern hat (Urteil Defrenne Nr. 3, Randnr. 27 der Entscheidungsgründe; Urteil in der Rechtssache 165/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 3431; Urteil in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun/Kommission, Slg. 1984, 1509).
  • EuGH, 08.11.1983 - 165/82

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84
    Die Begründungserwägungen der Richtlinie 76/207, die bis Ende August 1978 durchzuführen war, lauten unter anderem wie folgt: "Die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern stellt eines der Ziele der Gemeinschaft dar, soweit es sich insbesondere darum handelt, auf dem Wege des Fortschritts die Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte zu fördern." Der Gerichtshof hat wiederholt festgestellt, daß die Beseitigung der auf dem Geschlecht beruhenden Diskriminierungen zu den Grundrechten gehört, deren Einhaltung er zu sichern hat (Urteil Defrenne Nr. 3, Randnr. 27 der Entscheidungsgründe; Urteil in der Rechtssache 165/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 3431; Urteil in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk und Beydoun/Kommission, Slg. 1984, 1509).
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