Rechtsprechung
LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Beleidigung, Meinungsfreiheit, Facebook, Auskunft
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 3 NetzDG, § 14 Abs 3 TMG, Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
Auskunftsanspruch gegen Facebook: Bekanntgabeanspruch für die Verfasser von Hasskommentaren über eine Politikerin wegen einer Äußerung zum Thema "Sex mit Kindern"
- webshoprecht.de
Ablehnung der Herausgabe von Nutzerdaten durch Facebook
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
"Pädophilen-Trulla" - Beschimpfungen von Politikern auf Facebook keine Beleidigung, § 185 StGB
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Keine Formalbeleidigung durch Kommentare mit Sachbezug zu Facebook-Post
- media-kanzlei-frankfurt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
"Drecks F*tze" als zulässige Meinungsäußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres beschimpft werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Politikerin Renate Künast muss bei Facebook übelste Beschimpfungen hinnehmen - kein Auskunftsanspruch gegen Facebook hinsichtlich Bestandsdaten der Nutzer nach § 14 Abs. 3 TMG
- lto.de (Pressebericht, 19.09.2019)
Verbalattacken auf Renate Künast: Hass, den Politiker aushalten müssen?
- haufe.de (Kurzinformation)
Wenn Richter Beleidigungen großzügig durchwinken
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Facebook-Beschimpfungen von Politikerin zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beschwerde von Künast gegen Facebook wegen Herausgabe von Nutzerdaten teilweise erfolgreich
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Künast-Urteil: Landgericht Berlin ändert seine Entscheidung zu Facebook-Beleidigungen ab
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beschimpfungen und Hass gegen Politiker - was ist die Grenze des Zumutbaren?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bezeichnung einer Politikerin als "Stück Scheiße", "Krank im Kopf", "Geisteskrank", "Schlampe", "Gehirn Amputiert", "Drecks Fotze" stellen zulässige Meinungsäußerung dar - Polarisierende Äußerung der Politikerin rechtfertigt polemische, überspitzte und sexistische Kritik
Besprechungen u.ä. (9)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Künast, "taz" und die (neuen) Grenzen der Meinungsfreiheit
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Apropos Künast-Fall
- lhr-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Lex Facebook?
- wbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Wegen Meme-Falschzitat - Renate Künast verklagt Facebook
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Apropos Künast-Fall
- zeit.de (Entscheidungsbesprechung)
Hasskommentare: Widerlich und die Würde verletzend (Prof. Dr. Volker Boehme-Neßler; ZEIT ONLINE, 23.09.2019)
- spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Künast-Prozess: Beleidigung! Rechtsstaat? Hasskultur? (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 21.09.2019)
- Telepolis (Entscheidungsbesprechung)
Künast-Fall als Testballon für eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (RA Johannes Eisenberg; Telepolis, 27.09.2019)
- forum-recht-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Let’s talk about Hate
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Frankfurt, 16.04.2020 - 16 U 9/20
Äußerungsrecht: Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht
KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine
LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres
Renate Künast
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2019, 754
- K&R 2019, 747
- afp 2019, 540
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erfordern damit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22).Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris). - BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Hiervon kann allenfalls ausnahmsweise abgesehen werden, wenn es sich um eine Äußerung handelt, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Sachzusammenhang als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint und daher unabhängig von ihrem konkreten Kontext stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache - der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 1318/07 -, juris, Rn. 16).
- OLG Köln, 09.12.2014 - 15 U 148/14
Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung …
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Zudem muss sie als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09. Dezember 2014 - I-15 U 148/14 -, Rn. 33, juris). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft ist mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 m. w. Nachw.). - BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17
Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als …
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik nur ausnahmsweise vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Februar 2019 - 1 BvR 1954/17 Rn. 11, juris). - LG Hamburg, 11.05.2017 - 324 O 217/17
Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung einer …
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Soweit die Antragstellerin geltend macht, es liege mit „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“ eine Formalbeleidigung vor, steht dem entgegen, dass wie sich aus dem zweiten Satz ergibt eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte, so dass eine Formalbeleidigung ausscheidet (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 324 O 217/17-, Rn. 17, juris),. - BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04
Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche …
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erfordern damit regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2005 - 1 BvR 1917/04 -, juris, Rn. 22). - LG Berlin, 02.09.2019 - 27 O 433/19
Grünen-Politikerin Künast erringt Teilsieg
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Auf dieser Plattform stellten Unbekannte die auf den Seiten 4 bis 22 der Antragsschrift (Bl. 4 bis 22 d.A.) wiedergegebenen Äußerungen ein, welche auf einen Post Bezug nehmen, der seinerseits ein Foto und ein Zitat der Antragsteller aus einem Online-Artikel in der Welt vom 24.05.2015 unter der Überschrift „Grüne-Politikerin Renate Künast gerät in Erklärungsnot“ (vgl. Bl. 20 bis 23 der Akte 27 O 433/19) aufgreift. - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (BGH NJW 1996, 1131, 1133 m. w. Nachw.).
- KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine …
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 09.09.2019, 27 AR 17/19, in der Gestalt des teilweisen Abhilfebeschlusses des Landgerichts Berlin vom 21.01.2020 in folgendem Umfang geändert:.Das Landgericht Berlin hatte die Anträge der Antragstellerin mit seinem Beschluss vom 09.09.2019, 27 AR 17/19, zunächst insgesamt zurückgewiesen.
- KG, 31.10.2022 - 10 W 13/20
Pädophilen-Trulla
09.09.2019 - 27 AR 17/19 -, in der Gestalt des teilweise abhelfenden Beschlusses des.Das Landgericht Berlin hatte die Anträge der Antragstellerin mit seinem Beschluss vom 09.09.2019, 27 AR 17/19, zunächst insgesamt zurückgewiesen.
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
Dies ergibt sich bereits aus der Äußerung des Beklagten selbst, aber auch aus den Weiterungen der Veröffentlichung der Äußerungen der Klägerin, wie sie z.B. im Beschluss des LG Berlin vom 09.09.2019 (Az. 27 AR 17/19, MMR 2019, 754 = K&R 2019, 747 m. krit. Anm. Höch, K&R 2019, 680) zum Ausdruck kommen. - LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
Sascha Krolzig
Anders als in den von der Verteidigung angeführten jüngeren Urteilen (vgl. etwa LG Berlin, Beschluss vom 09. September 2019 - 27 AR 17/19 -, Rn. 7, juris), geht es aber vorliegend in erster Linie nicht um die Frage der Überspitzung von Kritik in der politischen Diskussion im Wege der Polemik und um die Abgrenzung zur Schmähkritik.
Rechtsprechung
LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- webshoprecht.de
Zur teilweisen Heraugabe von Nutzerdaten durch Facebook
- debier datenbank
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
- tp-presseagentur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine Social Media Plattform auf Gestattung der Herausgabe von Nutzerdaten teilweise erfolgreich
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Herausgabe von Nutzerdaten im Falle Renate Künast
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
LG Berlin korrigiert teilweise Beschluss im Rechtsstreit Künast gegen Facebook um Herausgabe von Bestandsdaten von Nutzern nach § 14 Abs.3 TMG wegen beleidigender Nutzerkommentare
- lto.de (Pressebericht, 21.01.2020)
LG-Berlin-Richter ändern "Drecks Fotze"-Entscheidung: Künast mit Teilerfolg gegen Hasspostings im Netz
- datev.de (Kurzinformation)
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine Social Media Plattform auf Gestattung der Herausgabe von Nutzerdaten teilweise erfolgreich
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Renate Künast erringt weiteren Teilerfolg: Beschwerde in 6 Fällen abgeholfen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2020, 351
- K&R 2019, 747
- afp 2019, 540
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16
Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht …
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH…, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - juris, Rn. 24 m. w. N.; OLG Rostock, Beschluss vom 09. September 2016 - 20 RR 66/16 -, Rn. 24, juris Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).Maßgebend ist diesbezüglich, wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (OLG Rostock, Beschluss vom 09. September 2016 - 20 RR 66/16 -, Rn. 24, juris Fischer, a.a.O. § 185 a.a.O. m.w.N.).
Ein Verhalten im öffentlichen Raum genießt umso weniger Schutz vor Kritik, je mehr es berechtigten Anlass zu einer solchen liefert (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 09. September 2016 - 20 RR 66/16 -, Rn. 42, juris).
- BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv …
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Liegt eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung vor, hat die Meinungsfreiheit des Äußernden gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).Handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die die oben aufgezeigten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262, 2263).
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Liegt eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung vor, hat die Meinungsfreiheit des Äußernden gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15).Bei mehrdeutigen Äußerungen darf die zur Verurteilung führende Bedeutung nicht zu Grunde gelegt werden, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris).
- RG, 04.01.1926 - II 591/25
1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger …
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Vielmehr gilt die Maxime, dass es Äußerungen, die per se beleidigen, nicht gibt (RGSt 60 34, 35; OLG Hamm NJW 1982, 659, 660; KG JR 1984, 165, 166). - BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Eine Schmähung liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage zudem regelmäßig nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014, VI ZR 39/14). - OLG Hamm, 09.12.1981 - 7 Ss 1584/81
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Vielmehr gilt die Maxime, dass es Äußerungen, die per se beleidigen, nicht gibt (RGSt 60 34, 35; OLG Hamm NJW 1982, 659, 660; KG JR 1984, 165, 166). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
DGHS
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die die oben aufgezeigten Grenzen zur Schmähkritik nicht überschreitet, ist eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz geboten, deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist, bei der jedoch alle wesentlichen Umstände des Falls zu berücksichtigen sind und bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt (BVerfG NJW 1996, 1529; 1999, 2262, 2263). - BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen …
- BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57
Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als …
- BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 1955/94
Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch zivilgerichtliches Urteil, bestimmte …
Auszug aus LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Sie muss sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung eines anderen erschöpfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. August 1998 - 1 BvR 1955/94 -, juris). - BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
- BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …
Die Beschlüsse des Kammergerichts vom 11. März 2020 und 6. April 2020 - 10 W 13/20 - und die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 9. September 2019 und 21. Januar 2020 - 27 AR 17/19 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Rechtsprechung
LG Berlin, 16.11.2019 - 27 AR 17/19 |
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Pressebericht, 03.12.2019)
Kampf gegen Online-Beschimpfungen: Renate Künast erringt juristischen Teilsieg
Sonstiges
- hateaid.org (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Beschwerdeschrift