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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22 BER   

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https://dejure.org/2022,9213
LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22 BER (https://dejure.org/2022,9213)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2022 - L 28 KR 8/22 BER (https://dejure.org/2022,9213)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2022 - L 28 KR 8/22 BER (https://dejure.org/2022,9213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 34 Abs 4 SGB 5, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 4 Abs 1 Nr 3 SGB 9 2018, § 8 Abs 1 S 1 SGB 9 2018
    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Behinderungsausgleich - Austausch einer vorhandenen höherwertigen Versorgung aufgrund von gegenwärtiger Nichterfüllung einer angemessenen Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse - individuelle Krankheitsentwicklung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 Abs 1 SGB 5, § 34 Abs 4 SGB 5, § 86b Abs 2 SGG, Art 20 UNBehRÜbk
    Elektrischer Zusatzantrieb - Rollstuhl - Muskeldystrophie - WheelDrive - E-Motion - Hilfsmittelversorgung - einstweiliger Rechtsschutz - medizinische Rehabilitation - Mobilität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Behinderungsausgleich - Austausch einer vorhandenen höherwertigen Versorgung aufgrund von gegenwärtiger Nichterfüllung einer angemessenen Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse - individuelle Krankheitsentwicklung - ...

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Behinderungsausgleich - Austausch einer vorhandenen höherwertigen Versorgung aufgrund von gegenwärtiger Nichterfüllung einer angemessenen Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse - individuelle Krankheitsentwicklung - ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Es besteht Anspruch auf die im Einzelfall ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung, nicht jedoch auf eine Optimalversorgung (stRspr; vgl. z.B. BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn. 27 m.w.N. [Spezialtherapiedreirad]).

    Hierzu gehören nach einem abstrakten Maßstab die allgemeinen Versorgungswege (Einkauf, Post, Bank) ebenso wie die gesundheitserhaltenden Wege (Aufsuchen von Ärzten, Therapeuten, Apotheken) und auch elementare Freizeitwege (vgl. zu Vorstehendem BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn. 27 m.w.N. [Spezialtherapiedreirad] u.a. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - juris Rn. 34 ff. [Rollstuhl-Bike]).

    Aus den Teilhabezielen des SGB IX (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB V), insbesondere dem Ziel, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX sowie bereits § 1 SGB IX a.F.), aus dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG als Grundrecht und objektive Wertentscheidung in Verbindung mit dem Recht auf persönliche Mobilität nach Art. 20 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) folgt, dass bei der Prüfung eines Anspruchs auf ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich das zu befriedigende Grundbedürfnis der Erschließung des Nahbereichs nicht zu eng gefasst werden darf in Bezug auf die Art und Weise, wie sich Versicherte den Nahbereich der Wohnung zumutbar und in angemessener Weise erschließen (BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn. 29 m.w.N. [Spezialtherapiedreirad]).

    Dies bedeutet auch, dass die Leistung dem Leistungsberechtigten viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung der Lebensumstände lässt und die Selbstbestimmung fördert (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn. 30 f. m.w.N. [Spezialtherapiedreirad] u.a. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 27 [Elektrorollstuhl] sowie BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 - zum Paradigmenwechsel nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG).

  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Denn unter dem Oberbegriff der Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe in der Gesellschaft (vgl. z.B. allgemein § 5 SGB IX) ist die medizinische Rehabilitation - in Abgrenzung zur beruflichen, sozialen und nach dem BTHG nun auch zur die Bildung betreffenden Rehabilitation - auf die Teilhabe am täglichen Leben, einschließlich der mit medizinischen Mitteln zu bewirkenden Selbstbestimmung und Selbstversorgung gerichtet (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 KR 15/19 R - juris Rn. 15 f. m.w.N.).

    Hieraus folgt, dass im Rahmen des Behinderungsausgleichs gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Var. 3 SGB V für den Bereich der Hilfsmittelversorgung der medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung solche speziellen und zeitgemäßen Geräte Versicherten zur Verfügung zu stellen sind, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um die Mobilität des behinderten Menschen durch eine größere Unabhängigkeit und Selbstbestimmung in der persönlichen Bewegungsfreiheit in der Wohnung bzw. im Nahbereich zu erhöhen bzw. zu erleichtern (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2020 - B 3 KR 15/19 R - juris Rn. 28 [GPS-gesteuerte Uhr].

  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Dies bedeutet auch, dass die Leistung dem Leistungsberechtigten viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung der Lebensumstände lässt und die Selbstbestimmung fördert (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn. 30 f. m.w.N. [Spezialtherapiedreirad] u.a. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 27 [Elektrorollstuhl] sowie BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 - zum Paradigmenwechsel nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG).

    Bei der Auslegung des einfachen Rechts ist insbesondere das Recht auf persönliche Mobilität aus Art. 20 UN-BRK angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 - juris Rn. 39).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob ein Sachleistungsanspruch der Antragstellerin auch aus dem Bereich eines anderen Rehabilitationsträgers, etwa als Leistung der sozialen Rehabilitation (vgl. zu § 55 Abs. 1 SGB XII in der bis 31. Dezember 2019 gültigen a.F. [die Vorschrift wurde durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 <BGBl. I 2016, 3234> m.W.v. 1. Januar 2020 aufgehoben] BSG, Urteile vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - und vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - jeweils juris; §§ 5 Nr. 5, 6 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2, 76 ff. SGB IX), in Betracht kommt.
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Für das vorliegende Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann dahinstehen, ob ein Sachleistungsanspruch der Antragstellerin auch aus dem Bereich eines anderen Rehabilitationsträgers, etwa als Leistung der sozialen Rehabilitation (vgl. zu § 55 Abs. 1 SGB XII in der bis 31. Dezember 2019 gültigen a.F. [die Vorschrift wurde durch Art. 13 Nr. 19 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 <BGBl. I 2016, 3234> m.W.v. 1. Januar 2020 aufgehoben] BSG, Urteile vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 32/07 R - und vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R - jeweils juris; §§ 5 Nr. 5, 6 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2, 76 ff. SGB IX), in Betracht kommt.
  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 3/16 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Der begehrte Zusatzantrieb "E-Motion M25" überschreitet nicht bereits wegen seiner Leistungsfähigkeit das Maß des Notwendigen, wie im Übrigen auch von der Beklagten nicht eingewandt wird (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 5 a.F. bzw. Satz 9 SGB V i.d.F. des Terminservice- und Versorgungsgesetzes vom 6. Mai 2019, BGBl. I 646 sowie BSG, Urteil vom 30. November 2017 - B 3 KR 3/16 R - juris Rn. 28 [Speedy-Duo 2]).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Hierzu gehören nach einem abstrakten Maßstab die allgemeinen Versorgungswege (Einkauf, Post, Bank) ebenso wie die gesundheitserhaltenden Wege (Aufsuchen von Ärzten, Therapeuten, Apotheken) und auch elementare Freizeitwege (vgl. zu Vorstehendem BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn. 27 m.w.N. [Spezialtherapiedreirad] u.a. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R - juris Rn. 34 ff. [Rollstuhl-Bike]).
  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl als Hilfsmittel der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Dies bedeutet auch, dass die Leistung dem Leistungsberechtigten viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung der Lebensumstände lässt und die Selbstbestimmung fördert (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R - juris Rn. 30 f. m.w.N. [Spezialtherapiedreirad] u.a. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 21/18 R - juris Rn. 27 [Elektrorollstuhl] sowie BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 - zum Paradigmenwechsel nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 8/22
    Die Gerichte sind aber gehalten, die Sach- und Rechtslage eingehend zu prüfen, wenn dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin ohne die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare und womöglich nicht wiedergutzumachende Nachteile, insbesondere an Leben und Gesundheit, entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - juris m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16 KR 421/21

    Selbstbestimmungsrecht von Rollstuhlfahrern

    Auch die Unabhängigkeit von weiterer Technik, wie sie einem Elektrorollstuhl immanent ist, bedeutet die Verwirklichung größtmöglicher Selbstständigkeit (vgl Urteil des erkennenden Senates vom 16. Juni 2022 - L 16/4 KR 535/19; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2022 - L 28 KR 8/22 B ER; SG Lüneburg, Urteil vom 30. März 2022 - S 41 KR 129/19).
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