Rechtsprechung
| OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Markenrecht: Herkunftsfunktion eines Werktitels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GMV Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; Art. 9 GMV
Benutzung eines Zeichens als Werktitel ist keine markenmäßige Benutzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sinn und Zweck von Werktiteln und Erfordernis von Hinweisen auf ihre betriebliche Herkunft in diesen; Abgrenzung zwischen Titeln periodisch erscheinender Werke und Titeln von Einzelwerken im Hinblick auf ihre Hinweisfunktion bzgl. ihrer betrieblichen Herkunft; Verletzung ...
Verfahrensgang
- LG München I, 30.11.2010 - 33 O 10320/10
- OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 466
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 06.10.2009 - C-301/07
PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Rn. 41 Der Begriff bekannt im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c) GMV setzt einen gewissen Grad an Bekanntheit beim maßgeblichen Publikum voraus (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 134, Tz. 21 - PAGO).Der erforderliche Bekanntheitsgrad ist als erreicht anzusehen, wenn die Gemeinschaftsmarke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch diese Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 134, Tz. 24 - PAGO).
In territorialer Hinsicht ist die Voraussetzung der Bekanntheit als erfüllt anzusehen, wenn die Gemeinschaftsmarke in einem wesentlichen Teil des Gemeinschaftsgebiets bekannt ist, wobei das Gebiet eines Mitgliedstaates als wesentlicher Teil des Gemeinschaftsgebiets angesehen werden kann (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 134, Tz. 27 ff. - PAGO).
- BGH, 06.06.2002 - I ZR 108/00
"1, 2, 3 im Sauseschritt"; Verwechselungsgefahr zweier klanglich ähnlicher …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Rn. 35 Werktitel dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch; BGH GRUR 2002, 1083, 1085 - 1, 2, 3 im Sauseschritt).Ausnahmen gelten für Titel periodisch erscheinender Werke wie Titel von Zeitschriften oder Fernsehserien; derartige Serien- bzw. Reihentitel vermitteln regelmäßig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft (vgl. BGH GRUR 2002, 1083, 1085 - 1, 2, 3 im Sauseschritt;… Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 14 MarkenG, Rn. 146).
- EuGH, 18.06.2009 - C-487/07
DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Rechte aus der Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) GMV sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (…zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.06.2008 - C-533/06 = GRUR 2008, 698, Tz. 57 - 02/Hutchison; EuGH, Urt. v. 18.06.2009 - C-487/07 = GRUR 2009, 756, Tz. 59 - L'Oréal/Bellure;… zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 17/05, Tz. 25, juris - Pralinenform II).
- BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02
Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Frage, ob eine markenmäßige Benutzung vorliegt, ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung aber weitgehend von Feststellungen über das Verständnis normal informierten, hinreichend aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abhängt (vgl. BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte). - EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Benutzung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01 = GRUR 2003, 55, Tz. 51 ff. - Arsenal Football Club;… BGH, Urt. v. 30.04.2008 - I ZR 123/05 = GRUR 2008, 793, Tz. 15 - Rillenkoffer). - BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05
Pralinenform II
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Rechte aus der Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) GMV sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (…zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.06.2008 - C-533/06 = GRUR 2008, 698, Tz. 57 - 02/Hutchison;… EuGH, Urt. v. 18.06.2009 - C-487/07 = GRUR 2009, 756, Tz. 59 - L'Oréal/Bellure; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 17/05, Tz. 25, juris - Pralinenform II). - EuGH, 12.06.2008 - C-533/06
O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Rechte aus der Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) GMV sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.06.2008 - C-533/06 = GRUR 2008, 698, Tz. 57 - 02/Hutchison;… EuGH, Urt. v. 18.06.2009 - C-487/07 = GRUR 2009, 756, Tz. 59 - L'Oréal/Bellure;… zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 17/05, Tz. 25, juris - Pralinenform II). - BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05
Rillenkoffer
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Benutzung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (…vgl. EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01 = GRUR 2003, 55, Tz. 51 ff. - Arsenal Football Club; BGH, Urt. v. 30.04.2008 - I ZR 123/05 = GRUR 2008, 793, Tz. 15 - Rillenkoffer). - BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04
Bundesdruckerei
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079, Tz. 36 - Bundesdruckerei m. w. N.). - BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02
Das Telefon-Sparbuch
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Rn. 35 Werktitel dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch; BGH GRUR 2002, 1083, 1085 - 1, 2, 3 im Sauseschritt). - BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92
"WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in …
- OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21
Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen
Titel von Einzelwerken vermitteln eine derartige Vorstellung hingegen regelmäßig nicht (OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 29 U 79/11, GRUR-RR 2011, 466, juris-Rn. 35 - Moulin Rouge Story I). - OLG München, 31.03.2022 - 6 U 7149/20
MUTMACHER
Eine Titelangabe kann aus einer Marke aber grundsätzlich nicht angegriffen werden (vgl. OLG München, GRUR-RR 2011, 466 - Moulin Rouge Story I;… Hacker, in: Ströbele/Hacker/Thiering, 13. Aufl. 2021, § 14 216). - LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2014 - 3 O 1565/14
Wer ein Buch mit dem Titel "You & Me" vertreibt, verstößt nicht gegen die Rechte …
Im Urteil vom 09.06.2011 (GRUR-RR 2011, 466) beschäftigte sich das OLG München mit dem Musicaltitel "Moulin Rouge Story" und führte dazu aus:.
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