Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.2018

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2017 - 3 StR 539/17   

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https://dejure.org/2017,49439
BGH, 30.11.2017 - 3 StR 539/17 (https://dejure.org/2017,49439)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2017 - 3 StR 539/17 (https://dejure.org/2017,49439)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17 (https://dejure.org/2017,49439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 45 StPO
    Unzulässigkeit der verfristet eingelegten Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (unzuverlässiger Verteidiger; rechtzeitige Antragsstellung; Glaubhaftmachung; Unkenntnis gesetzlicher Vorschriften)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 44 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 341 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 341 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    (Un)Verständnis: Wenn der "Verteidiger die Revision aufgrund mangelnder Kenntnis der Rechtsmittelfrist nicht fristgerecht eingelegt" hat

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 3 StR 539/17
    Die eigene Erklärung der Angeklagten reicht hierfür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; Senat NStZ-RR 2010, 378 mwN; Meyer-Goßner, aaO, § 45 Rdn. 9).
  • BGH, 22.07.1994 - 3 StR 350/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Begründung - Tatsachenvortrag

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 3 StR 539/17
    Die eigene Erklärung der Angeklagten reicht hierfür nicht aus (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; Senat NStZ-RR 2010, 378 mwN; Meyer-Goßner, aaO, § 45 Rdn. 9).
  • LG Chemnitz, 12.04.2021 - 4 Qs 108/21

    Corona, Masketragen, Hauptverhandlung, Verteidiger, Attest

    Zunächst verkennt der Beschwerdeführer, dass die eigene eidesstattliche Versicherung eines Antragstellers bzw. Betroffenen regelmäßig kein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung ist (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30.11.2017 - 3 StR 539/17; Meyer-Goßner/Schmitt 63. Aufl. 2020 § 45 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 157/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen:

    c) Für eine gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist ist schon deshalb kein Raum, weil insoweit ein Mitverschulden des - der deutschen Sprache mächtigen - Angeklagten mit Blick auf die ihm durch die Antragsschrift des Generalbundesanwalts womöglich bereits vermittelte Kenntnis von der verfristeten Revisionsbegründung durch seinen Verteidiger nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.; Beschluss vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17; OLG Frankfurt VRS 59, 429, 431; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 44 Rn. 18, § 45 Rn. 12).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 68/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung:

    b) Für eine gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist besteht schon deshalb kein Anlass, weil insoweit ein Mitverschulden des Angeklagten mit Blick auf die ihm durch den Hinweis des Generalbundesanwalts bereits vermittelte Kenntnis von der formunwirksamen Revisionseinlegung durch seinen Verteidiger nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.; Beschluss vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17).
  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 293/22

    Erforderliche Form der Revisionsbegründung (elektronisches Dokument)

    Die erst am 7. November 2022 beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist folglich nicht ohne Verschulden (§ 44 Satz 1 StPO) nicht fristgemäß (§ 45 Abs. 1 StPO) erfolgt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 68/22 Rn. 5 und vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12191
BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17 (https://dejure.org/2018,12191)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2018 - 3 StR 539/17 (https://dejure.org/2018,12191)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2018 - 3 StR 539/17 (https://dejure.org/2018,12191)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 64 StGB; § 29 BtMG
    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen bei der Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung in einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung der gewinnorientierten Motivation bzgl. Gewinnstrebens als Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Doppelverwertungsverbot)

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 2 ; StGB § 46 Abs. 3
    Strafzumessung der gewinnorientierten Motivation bzgl. Gewinnstrebens als Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Doppelverwertungsverbot)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 236
  • StV 2018, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die unterbliebene Anwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17
    Denn das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, weshalb eine gewinnorientierte Motivation regelmäßig keinen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die unterbliebene Anwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17
    Denn das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, weshalb eine gewinnorientierte Motivation regelmäßig keinen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255).
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