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Weitere Entscheidungen unten: VG Göttingen, 23.07.2010 | VG Dessau, 20.11.2008

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12451
VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08 (https://dejure.org/2010,12451)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 31.08.2010 - 3 A 115/08 (https://dejure.org/2010,12451)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 31. August 2010 - 3 A 115/08 (https://dejure.org/2010,12451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 GG; Art. 2 GG; § 38 SOG Nds; § 39 SOG Nds; § 39a SOG Nds; § 481 StPO
    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Handelns nach der Löschung längjährig gespeicherter personenbezogener Daten; Zulässigkeit einer Speicherung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken zu präventiven Zwecken nach Abschluss eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Speicherung in Polizeidatenbanken nur eingeschränkt zulässig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Speicherung in Polizeidatenbanken nur eingeschränkt zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenspeicherung bei der Polizei

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Speicherung in Polizeidatenbanken nur eingeschränkt zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Speicherung personenbezogener Daten in Polizeidatenbanken nur eingeschränkt zulässig - Persönlichkeitsrecht und Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch Datenspeicherung mehr als nur unerheblich beeinträchtigt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Handelns nach der Löschung längjährig gespeicherter personenbezogener Daten; Zulässigkeit einer Speicherung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanken zu präventiven Zwecken nach Abschluss eines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    Eine unverzichtbare Voraussetzung der Speicherung ist nach diesen Regelungen der Strafverdacht sowie eine Wiederholungsgefahr, deren Feststellung unter Berücksichtigung einer relevanten Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris, RN. 15; BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 u.a. - juris, RN.

    So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08 u.a. - juris RN.

    In einem solchen Fall könnte die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Speicherung nicht beurteilt werden, und die Tragweite der Speicherung wäre für den Bürger nicht vorhersehbar (BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 u.a. - juris RN.

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2008 - 11 LA 194/08

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten …

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    Dient der Datenbestand sowohl repressiven als auch präventiven Zwecken, verweist § 483 Abs. 3 StPO hinsichtlich des Rechtsschutzes eines von der Datenverarbeitung der Polizeibehörden Betroffenen auf die betreffenden Regelungen der jeweiligen Polizeigesetze (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 08.08.2008 - 11 LA 194/08 - NdsVBl. 2008, 323 f. - juris RN. 7 ff.).

    Da die Vorgangsverwaltung anders als in § 485 Satz 1 StPO weder in § 38 SOG noch in § 39 SOG konkret als Zweck für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten benannt ist, kann der Zweck der Vorgangsverwaltung eine Datenspeicherung in polizeilichen Daten-Systemen unter Berücksichtigung der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen der Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 8. August 2008 (11 LA 194/08) nicht rechtfertigen.

    Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 VwGO wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und wegen der Abweichung vom Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 8. August 2008 (11 LA 194/08) zuzulassen.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und es ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Datenerhebung und Datenverarbeitung (BVerfG, Beschluss vom 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03 - juris; BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1-71 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 22.06.2010 - 4 Bf 276/08 - juris).

    Eine Speicherung kann nicht als solche abstrakt gerechtfertigt werden, sondern nur insoweit, als sie hinreichend gewichtigen, konkret benannten Zwecken dient (vgl. BVerfGE 65, 1, 46; 118, 168, 187 f.).

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    Eine unverzichtbare Voraussetzung der Speicherung ist nach diesen Regelungen der Strafverdacht sowie eine Wiederholungsgefahr, deren Feststellung unter Berücksichtigung einer relevanten Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris, RN. 15; BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 u.a. - juris, RN.

    Es ist verfassungsrechtlich nicht unzulässig, dass Daten, die mit einer klaren Zweckbindung erhoben worden sind, zu einem anderen Zwecke weiter gespeichert und genutzt werden dürfen, Zweckänderungen sind demnach nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    Eine Speicherung kann nicht als solche abstrakt gerechtfertigt werden, sondern nur insoweit, als sie hinreichend gewichtigen, konkret benannten Zwecken dient (vgl. BVerfGE 65, 1, 46; 118, 168, 187 f.).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    [ vgl. auch BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 - juris RN.
  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Steuerliche Auslandsdaten

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und es ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Datenerhebung und Datenverarbeitung (BVerfG, Beschluss vom 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03 - juris; BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1-71 - juris; OVG Hamburg, Urteil vom 22.06.2010 - 4 Bf 276/08 - juris).
  • VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98

    Datenschutz: Löschungsanspruch; Unzulässigkeit der Speicherung; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 31.08.2010 - 3 A 115/08
    231; vgl. auch VGH Kassel, Urteil vom 23. April 2002 - 10 UE 4135/98 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2016 - 11 LC 148/15

    Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Eintrag; Gefahrenabwehr; Gefährderansprache; …

    Rn. 49 Neben der Verpflichtungsklage auf Löschung personenbezogener Daten können Betroffene im Falle der bereits vorgenommenen Löschung der über ihre Person gespeicherten Daten im Wege der Feststellungsklage gerichtlichen Rechtsschutz erlangen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Speicherung besteht (…VGH Baden-Württ., Urt. v. 10.2.2015 - 1 S 554/13 -, juris, Rn. 65 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2010 - 3 A 115/08 -, juris, Rn. 35-37).
  • VG Lüneburg, 17.01.2018 - 1 A 334/15

    Anmeldung einer Versammlung; Daten; Datenschutz; Landeskriminalamt; …

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen und es ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Datenerhebung und Datenverarbeitung (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.3.2008 - 1 BvR 2388/03 -, juris Rn. 56 ff. …und Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, juris Rn. 145 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 31.8.2010 - 3 A 115/08 -, juris Rn. 39).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 23.07.2010 - 3 A 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,74673
VG Göttingen, 23.07.2010 - 3 A 115/08 (https://dejure.org/2010,74673)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23.07.2010 - 3 A 115/08 (https://dejure.org/2010,74673)
VG Göttingen, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - 3 A 115/08 (https://dejure.org/2010,74673)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Dessau, 20.11.2008 - 3 A 115/08 DE   

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https://dejure.org/2008,96226
VG Dessau, 20.11.2008 - 3 A 115/08 DE (https://dejure.org/2008,96226)
VG Dessau, Entscheidung vom 20.11.2008 - 3 A 115/08 DE (https://dejure.org/2008,96226)
VG Dessau, Entscheidung vom 20. November 2008 - 3 A 115/08 DE (https://dejure.org/2008,96226)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 46 Abs. 1; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 82; AsylbLG § 3 Abs. 1; AufnG § 1 Abs. 5
    D (A), Duldung, abgelehnte Asylbewerber, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinreichtung, Gemeinschaftsunterkünfte, Begründung, Heilung, Widerspruchsverfahren, räumliche Beschränkung, Verhältnismäßigkeit, Mitwirkungspflichten, Ermessen, Asylbewerberleistungsgesetz, Aufnahmegesetz

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958

    Duldung - Nebenbestimmungen - Erwerbstätigkeitsverbot - Beschränkung des …

    Auszug aus VG Dessau, 20.11.2008 - 3 A 115/08
    Zwar ist danach die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft im Einzelfall unter anderem zulässig, wenn dadurch die Ausreise gefördert werden kann (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 - VG München, Beschl. v. 12. März 2007 - M 4 S 07.557 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Eine Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft ist gerade nicht von vornherein geeignet, die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen zu erhöhen; eine solche Maßnahme darf auch keine reine Sanktion eines (möglichen) Fehlverhaltens darstellen (so auch VGH Bayern, Beschl. v. 21. Dezember 2006, a.a.O.).

  • VG München, 12.03.2007 - M 4 S 07.557
    Auszug aus VG Dessau, 20.11.2008 - 3 A 115/08
    Zwar ist danach die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft im Einzelfall unter anderem zulässig, wenn dadurch die Ausreise gefördert werden kann (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - 24 CS 06.2958 - VG München, Beschl. v. 12. März 2007 - M 4 S 07.557 -, jeweils zit. nach JURIS).
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