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| VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs 1 AsylVfG; § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylVfG
ANA; Asylrückkehrer; Spion; verwestlicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (54)
- OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15
Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Rn. 17 Das Gericht konnte aufgrund der Angaben des Klägers sowie der vorliegenden Erkenntnismittel jedoch weder die Überzeugung davon gewinnen, dass der Kläger vor seiner Ausreise nach Afghanistan verfolgt wurde, noch dass ihm bei seiner Rückkehr nach Afghanistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (…BVerwG, Urt. v. 29.11.1977 - I C 33.71 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris, S. 7 f. m.w.N.) Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG droht.Für eine solche Annahme müssen stichhaltige Gründe vorliegen (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 26.08.2016 - 9 ME 146/16 -, n.v.).
Rn. 42 Eine derartige Individualisierung kann sich bei einem hohen Niveau willkürlicher Gewalt für die Zivilbevölkerung aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Betroffenen ergeben, wie etwa einer berufsbedingten Nähe zu einer Gefahrenquelle oder einer bestimmten religiösen Zugehörigkeit (…BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, n.v.).
Wenn solche individuellen gefahrerhöhenden Umstände fehlen, kann eine entsprechende Individualisierung ausnahmsweise auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (…BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Nds. OVG Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 26.08.2016 - 9 ME 146/16 -, n.v.; Beschl. v. 14.04.2016 - 9 LA 57/16 -, n.v.; Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Dies setzt aber ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich voraus (…BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 14.04.2016 - 9 LA 57/16 -, n.v.; Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Permanente Gefährdungen der Bevölkerung und schwere Menschenrechtsverletzungen im Rahmen eines innerstaatlichen Konflikts reichen für sich allein nicht aus (…BVerwG, Urt. v. 13.02.2014 - 10 C 6/13 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Für die Bestimmung der Gefahrendichte hat eine quantitative Ermittlung der Verletzten und getöteten Zivilpersonen im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Gewaltniveau) und daneben auch eine wertende Gesamtbetrachtung jedenfalls auch im Hinblick auf die medizinische Versorgungslage zu erfolgen (…BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 26.08.2016 - 9 ME 146/16 -, n.v.; Nds. OVG, Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Das Risiko einer Zivilperson von 1:800 verletzt oder getötet zu werden (bezogen auf ein Jahr) ist dabei weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eines ihr drohenden Schadens entfernt (…BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 23; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Rn. 49 a) § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK steht einer Abschiebung entgegen, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene dadurch tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 12 m.w.N.).
Ob eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK vorliegt, hängt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wie etwa der Art und dem Kontext der Fehlbehandlung, der Dauer, den körperlichen und geistigen Auswirkungen, sowie - in einigen Fällen - vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13;… Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25; jeweils m.w.N.).
Eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK hat der EGMR etwa dann angenommen, wenn sie unter anderem geplant war, ohne Unterbrechung über mehrere Stunden erfolgte und körperliche Verletzungen oder ein erhebliches körperliches oder seelisches Leiden bewirkte (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13;… Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EGMR, Urt. v. 09.07.2015 - 32325/13, Mafalani ./. Croatia - HUDOC Rn. 69 m.w.N.).
Von einer erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist der EGMR ausgegangen, wenn sie bei dem Opfer Gefühle der Angst, seelischer Qualen und der Unterlegenheit hervorruft, wenn sie das Opfer in dessen oder in den Augen anderer entwürdigt und demütigt, und zwar unabhängig davon, ob dies beabsichtigt ist, ferner, wenn die Behandlung den körperlichen oder moralischen Widerstand des Opfers bricht oder dieses dazu veranlasst, gegen seinen Willen oder Gewissen zu handeln sowie dann, wenn die Behandlung einen Mangel an Respekt offenbart oder die menschliche Würde herabmindert (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13;… Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EMGR, Urt. v. 03.09.2015 - 10161/13, M. und M. ./. Croatia - HUDOC Rn. 132).
Rn. 51 aa) Ein Abschiebungsverbot aufgrund einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (§ 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK) infolge der allgemeinen Situation der Gewalt im Herkunftsland kommt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu Art. 3 EMRK nur in Fällen ganz extremer allgemeiner Gewalt in Betracht, wenn eine tatsächliche Gefahr einer Fehlbehandlung infolge des bloßen Umstands der Anwesenheit im Zielstaat besteht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 14 m.w.N.;… Beschl. v. 26.08.2016 - 9 ME 146/16 -, n.v. unter Verweis auf EGMR, Urteile vom 9.4.2013 - 70073/10 und 44539/11, H. and B./United Kingdom - HUDOC Rn. 91 f.;… vom 4.6.2015 - 59166/12, J.K. u.a./Sweden - HUDOC Rn. 53).
Nach der Rechtsprechung des EGMR ist die allgemeine Lage in Afghanistan nicht als so ernst anzusehen, dass eine Abschiebung dorthin ohne Weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK darstellt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 für Kabul folgend; Beschl. v. 26.08.2016 - 9 ME 146/16 -, n.v.;… jeweils unter Verweis auf EGMR, Urteile vom 20.7.2010 - 23505/09, N./Sweden - HUDOC Rn. 52;… vom 13.10.2011 - 10611/09, Husseini/Sweden - HUDOC Rn. 84;… vom 9.4.2013, a.a.O., Rn. 91 f.;… vom 12.1.2016 - 25077/06, A.W.Q. and D.H./The Netherlands - HUDOC Rn. 71;… - 8161/07, S.D.M. and others/The Nether-lands - HUDOC Rn. 79;… - 8161/07, S.D.M. and others/The Netherlands - HUDOC Rn. 74;… - 39575/06, S.S./The Netherlands - HUDOC Rn. 66;… - 46856/07, M.R.A. and others/The Netherlands - HUDOC Rn. 112;… - 13442/08, A.G.R./The Netherlands - HU-DOC Rn. 59;… vom 5.7.2016 - 29094/09, A.M./The Netherlands - HUDOC Rn. 87).
Rn. 53 Sozialwirtschaftliche und humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat haben weder notwendig noch einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Frage, ob eine Person Gefahr läuft, einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden, weil Art. 3 EMRK hauptsächlich dem Schutz bürgerlicher und politischer Rechte dient (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 m.w.N.).
Eine erhebliche Beeinträchtigung der (humanitären) Lage des Betroffenen im Herkunftsland - einschließlich seiner Lebenserwartung - im Falle seiner Rückkehr ist für einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK nicht ausreichend, sofern nicht in ganz außergewöhnlichen Fällen ausnahmsweise besondere humanitäre Gründe zwingend gegen eine Aufenthaltsbeendigung im Konventionsstaat sprechen (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 23, 25 m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 m.w.N.; Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v. m.w.N.).
Ein anderer Maßstab kommt allerdings (und nur) dann in Betracht, wenn die im Zielstaat bestehenden schlechten humanitären Bedingungen nicht maßgebend auf fehlende staatliche Ressourcen für eine staatliche Fürsorge zurückzuführen sind, sondern auf direkte oder indirekte Handlungen oder Unterlassungen der dortigen Konfliktparteien (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 m.w.N.).
Rn. 54 Unter Zugrundelegung der vorgenannten strengen Maßstäbe sind unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel keine ernstlichen Gründe dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich, dass der Kläger bei seiner Abschiebung nach Afghanistan landesweit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris) Gefahr liefe, aufgrund der dortigen allgemeinen Lebensbedingungen einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden und die einer Abschiebung nach Afghanistan ausnahmsweise entgegenstehen würden.
Die Arbeitslosenquote betrug im Oktober 2015 40 % (…Lagebericht des Auswärtigen Amtes, Stand: September 2016, S. 22), teilweise wird sie auf bis zu 50 % geschätzt (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris).
Darüber hinaus könnte er sich auch in Kabul niederlassen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 f., m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 20.07.2015 - 9 LB 320/14 -, juris S. 8;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 46) oder auch in Herat.
Rn. 58 b) Auch droht dem Kläger bei einer Rückkehr nach Afghanistan keine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, die gem. § 60 Abs. 7 AufenthG, im Sinne einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten Gefährdungssituation (Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 22), ein Abschiebungsverbot begründen würde.
Eine Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG muss - ausgehend vom Zielort der Abschiebung - landesweit bestehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 22, 23; Nds. OVG…, Beschluss vom 04. Februar 2005 - 11 LA 17/05 -, juris Rn. 4).
Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Betroffene angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind nach § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG grundsätzlich nur bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen (Sperrwirkung) und damit auch die Beurteilung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu beachten (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 37, 40; Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 22;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 27).
Dies ist derzeit bei jungen gesunden alleinstehenden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen jedenfalls bei einer Rückkehr nach Kabul in der Regel auch dann nicht der Fall, wenn der Rückkehrer nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, verfügt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 23, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v., m.w.N.;… zu Afghanistan vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Grundsätzlich ist dabei auf die Herkunftsregion als Anknüpfungspunkt für die Gefahrenprognose abzustellen; etwas anderes gilt allerdings jedenfalls dann, wenn sich der Ausländer schon vor der Ausreise und unabhängig von den fluchtauslösenden Umständen von dieser gelöst und in einem anderen Landesteil mit dem Ziel niedergelassen hatte, dort auf unabsehbare Zeit zu leben (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 14).Bezugspunkt für die Gefahrenprognose ist der tatsächliche Zielort des Ausländers bei einer Rückkehr, damit in der Regel seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 13, 16;… Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn.16).
Dies gilt hingegen nicht bei den allgemeinen Lebensbedingungen, da dort - jedenfalls soweit diese als allgemeine Gefahr zu werten sind - wegen § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG bei Abs. 7 und Abs. 5 unterschiedliche Maßstäbe gelten (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38;… BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20;… Nds. OVG, Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45).
Eine erhebliche Beeinträchtigung der (humanitären) Lage des Betroffenen im Herkunftsland - einschließlich seiner Lebenserwartung - im Falle seiner Rückkehr ist für einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK nicht ausreichend, sofern nicht in ganz außergewöhnlichen Fällen ausnahmsweise besondere humanitäre Gründe zwingend gegen eine Aufenthaltsbeendigung im Konventionsstaat sprechen (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 23, 25 m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 m.w.N.; Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v. m.w.N.).
Grundsätzlich ist bei der Prüfung des Abschiebungsverbotes auf den gesamten Abschiebungszielstaat abzustellen, ausgehend vom dem Ort, an dem die Abschiebung endet (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 26 m.w.N.;… für Afghanistan verneint EGMR, Urt. v. 13.10.2011 - 10611/09 (Husseini/Schweden) - NJOZ 2012, 952 [953] Rn. 84; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.).
Eine Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG muss - ausgehend vom Zielort der Abschiebung - landesweit bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 22, 23; Nds. OVG…, Beschluss vom 04. Februar 2005 - 11 LA 17/05 -, juris Rn. 4).
Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Betroffene angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind nach § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG grundsätzlich nur bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen (Sperrwirkung) und damit auch die Beurteilung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu beachten (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 37, 40;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 22;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 27).
Die im Abschiebezielstaat herrschenden wirtschaftlichen Existenzbedingungen und die damit zusammenhängende Versorgungslage können nur ausnahmsweise dann ein Abschiebungsverbot begründen, wenn der Betroffene bei einer Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, wobei die drohenden Gefahren allerdings nach Art, Ausmaß und Intensität von einem solchen Gewicht sein müssen, dass sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Betroffenen die begründete Furcht ableiten lässt, selbst in erheblicher Weise ein Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage zu werden (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38;… Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20 "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde").
Hierbei handelt es sich um einen gegenüber (§ 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m.) Art. 3 EMRK strengeren (…Nds. OVG, Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45) und gegenüber dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit erhöhten Maßstab (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38;… BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Bezugspunkt für die Gefahrenprognose ist der tatsächliche Zielort des Ausländers bei einer Rückkehr, damit in der Regel seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 13, 16; Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn.16).In dieser Region geht nicht für eine Vielzahl von Zivilpersonen eine allgemeine Gefahr aus, die sich in der Person des Klägers so verdichtet, dass sie für diesen eine erhebliche individuelle Gefahr (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 17) bzw. Bedrohung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG darstellt.
Rn. 42 Eine derartige Individualisierung kann sich bei einem hohen Niveau willkürlicher Gewalt für die Zivilbevölkerung aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Betroffenen ergeben, wie etwa einer berufsbedingten Nähe zu einer Gefahrenquelle oder einer bestimmten religiösen Zugehörigkeit (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 18;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, n.v.).
Wenn solche individuellen gefahrerhöhenden Umstände fehlen, kann eine entsprechende Individualisierung ausnahmsweise auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 19 m.w.N.;… Nds. OVG Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 26.08.2016 - 9 ME 146/16 -, n.v.; Beschl. v. 14.04.2016 - 9 LA 57/16 -, n.v.; Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Dies setzt aber ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich voraus (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 19;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 14.04.2016 - 9 LA 57/16 -, n.v.; Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Für die Bestimmung der Gefahrendichte hat eine quantitative Ermittlung der Verletzten und getöteten Zivilpersonen im Verhältnis zur Einwohnerzahl (Gewaltniveau) und daneben auch eine wertende Gesamtbetrachtung jedenfalls auch im Hinblick auf die medizinische Versorgungslage zu erfolgen (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 23;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 26.08.2016 - 9 ME 146/16 -, n.v.; Nds. OVG, Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
Das Risiko einer Zivilperson von 1:800 verletzt oder getötet zu werden (bezogen auf ein Jahr) ist dabei weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eines ihr drohenden Schadens entfernt (BVerwG, Urt. v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 23;… vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris; Beschl. v. 28.09.2015 - 9 LA 247/14 -, n.v.).
- OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 9 LA 46/16
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
So behält die afghanische Regierung die Kontrolle über Kabul, größere Transitrouten, die Provinzhauptstädte, fast alle Distriktszentren (Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Afghanistan, Bundesrepublik Österreich Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl…, vom 21.01.2016, aktualisiert am 29.07.2016, S. 38; vgl. für Kabul auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.) und die größeren Provinzzentren (…Schweizerische Flüchtlingshilfe, Afghanistan: Update, Die aktuelle Sicherheitslage v. 30.9.2016, S. 3).Insoweit sind die Verhältnisse im Abschiebungszielstaat landesweit in den Blick zu nehmen (Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.).
Eine erhebliche Beeinträchtigung der (humanitären) Lage des Betroffenen im Herkunftsland - einschließlich seiner Lebenserwartung - im Falle seiner Rückkehr ist für einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK nicht ausreichend, sofern nicht in ganz außergewöhnlichen Fällen ausnahmsweise besondere humanitäre Gründe zwingend gegen eine Aufenthaltsbeendigung im Konventionsstaat sprechen (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 23, 25 m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 m.w.N.; Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v. m.w.N.).
Grundsätzlich ist bei der Prüfung des Abschiebungsverbotes auf den gesamten Abschiebungszielstaat abzustellen, ausgehend vom dem Ort, an dem die Abschiebung endet (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 26 m.w.N.;… für Afghanistan verneint EGMR, Urt. v. 13.10.2011 - 10611/09 (Husseini/Schweden) - NJOZ 2012, 952 [953] Rn. 84; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.).
Bei solchen allgemeinen Gefahren ist daher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung erst dann zu gewähren, wenn der Betroffene mit der Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde, wobei sich die Gefahr bereits alsbald nach seiner Rückkehr realisieren muss (…BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 19, 20;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 28;… Hess. VGH, Urt. v. 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A -, juris Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.;… Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45).
Dies ist derzeit bei jungen gesunden alleinstehenden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen jedenfalls bei einer Rückkehr nach Kabul in der Regel auch dann nicht der Fall, wenn der Rückkehrer nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, verfügt (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 23, m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v., m.w.N.;… zu Afghanistan vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031 -, juris Rn. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12
Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d. …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Das Verelendungsrisiko einzelner Bevölkerungsgruppen in Afghanistan weicht stark voneinander ab, für alleinstehende Personen bewegte es sich bis zum Jahr 2007 lediglich im Bereich zwischen 10 und 15 %; das Armutsrisiko stieg bei einer Haushaltsgröße von drei Personen (11 %) bis zu einer Haushaltsgröße von neun Personen (über 40 %) kontinuierlich und lag bei einer Haushaltsgröße von 15 Personen sogar bei über 45 % (OVG Münster, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 48).Darüber hinaus könnte er sich auch in Kabul niederlassen (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 16 f., m.w.N.;… Nds. OVG, Urt. v. 20.07.2015 - 9 LB 320/14 -, juris S. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 46) oder auch in Herat.
Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Betroffene angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind nach § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG grundsätzlich nur bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen (Sperrwirkung) und damit auch die Beurteilung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu beachten (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 37, 40;… Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 27).
Bei solchen allgemeinen Gefahren ist daher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung erst dann zu gewähren, wenn der Betroffene mit der Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde, wobei sich die Gefahr bereits alsbald nach seiner Rückkehr realisieren muss (…BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 19, 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 28;… Hess. VGH, Urt. v. 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A -, juris Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.;… Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45).
Dementsprechend darf die Gefahr nicht allein aus dem Abschiebungsvorgang bzw. dem (drohenden) Verlassen des Bundesgebiets resultieren; in diesem Fall wäre ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis - von der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen und nicht vom Bundesamt - zu prüfen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 45;… Nds. OVG, Urt. v. 28.06.2011 - 8 LB 221/09 -, juris Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 9 LB 98/13
Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in der Islamischen Republik …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Bei einer Verdreifachung der Anzahl der von der UNAMA registrierten verletzten und getöteten Zivilpersonen aufgrund einer hohen Dunkelziffer (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 65) ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit von 1:1198.Ob eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK vorliegt, hängt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wie etwa der Art und dem Kontext der Fehlbehandlung, der Dauer, den körperlichen und geistigen Auswirkungen, sowie - in einigen Fällen - vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Opfers (…Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13; Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25; jeweils m.w.N.).
Eine unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK hat der EGMR etwa dann angenommen, wenn sie unter anderem geplant war, ohne Unterbrechung über mehrere Stunden erfolgte und körperliche Verletzungen oder ein erhebliches körperliches oder seelisches Leiden bewirkte (…Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13; Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EGMR, Urt. v. 09.07.2015 - 32325/13, Mafalani ./. Croatia - HUDOC Rn. 69 m.w.N.).
Von einer erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist der EGMR ausgegangen, wenn sie bei dem Opfer Gefühle der Angst, seelischer Qualen und der Unterlegenheit hervorruft, wenn sie das Opfer in dessen oder in den Augen anderer entwürdigt und demütigt, und zwar unabhängig davon, ob dies beabsichtigt ist, ferner, wenn die Behandlung den körperlichen oder moralischen Widerstand des Opfers bricht oder dieses dazu veranlasst, gegen seinen Willen oder Gewissen zu handeln sowie dann, wenn die Behandlung einen Mangel an Respekt offenbart oder die menschliche Würde herabmindert (…Nds. OVG, Urt. v. 19.09.2016 - 9 LB 100/15 -, juris S. 13; Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 25;… jeweils unter Bezugnahme auf EMGR, Urt. v. 03.09.2015 - 10161/13, M. und M. ./. Croatia - HUDOC Rn. 132).
Prognosemaßstab ist die beachtliche Wahrscheinlichkeit (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 26).
- BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10
Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Dies gilt hingegen nicht bei den allgemeinen Lebensbedingungen, da dort - jedenfalls soweit diese als allgemeine Gefahr zu werten sind - wegen § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG bei Abs. 7 und Abs. 5 unterschiedliche Maßstäbe gelten (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38; BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20;… Nds. OVG, Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45).Bei solchen allgemeinen Gefahren ist daher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung erst dann zu gewähren, wenn der Betroffene mit der Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde, wobei sich die Gefahr bereits alsbald nach seiner Rückkehr realisieren muss (BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 19, 20;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 28;… Hess. VGH, Urt. v. 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A -, juris Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.;… Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45).
Die im Abschiebezielstaat herrschenden wirtschaftlichen Existenzbedingungen und die damit zusammenhängende Versorgungslage können nur ausnahmsweise dann ein Abschiebungsverbot begründen, wenn der Betroffene bei einer Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, wobei die drohenden Gefahren allerdings nach Art, Ausmaß und Intensität von einem solchen Gewicht sein müssen, dass sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Betroffenen die begründete Furcht ableiten lässt, selbst in erheblicher Weise ein Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage zu werden (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38; Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20 "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde").
Hierbei handelt es sich um einen gegenüber (§ 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m.) Art. 3 EMRK strengeren (…Nds. OVG, Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45) und gegenüber dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit erhöhten Maßstab (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38; BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Rn. 28 Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 36 zum Asylgrundrecht; BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20;… Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2014 - 8 LA 150/14 -, juris Rn. 13;… offen gelassen ob die Grundsätze des BVerfG auch für den Flüchtlingsschutz gelten BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 5).Es muss eine die Regelvermutung der Verfolgung rechtfertigende Verfolgungsdichte hinsichtlich der Gruppe vorliegen, was der Fall ist, wenn die Gefahr einer so großen Vielzahl von Eingriffshandlungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter besteht, dass es sich dabei nicht mehr nur um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine Vielzahl einzelner Übergriffe handelt (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20).
Dabei reicht es aus, die ungefähre Größenordnung der Verfolgungsschläge zu ermitteln und sie in Beziehung zur Gesamtgruppe der von Verfolgung Betroffenen zu setzen (BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 19), sofern zahlenmäßige Feststellungen möglich sind (…BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 1 B 31/14 -, juris Rn. 10).
Sofern solche Verfolgungen regional oder lokal begrenzt sind, können die verfolgungsfreien Räume eine inländische Fluchtalternative darstellen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, juris Rn. 39 zum Asylrecht; BVerwG, Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 23;… Urt. v. 18.07.2006 - 1 C 15/05 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Wird das Vorliegen einer PTBS auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (…BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 17/07 -, juris Rn. 15; Urt. v. 27.07.2012 - 10 B 21/12 -, juris Rn. 7 zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrages unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, juris Rn. 15).Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 - und - 10 C 17/07 -, juris jeweils Rn. 15).
Eine darüber hinausgehende Beibringung einer detaillierten, an den Forschungskriterien der ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) orientierten gutachtlichen fachärztlichen Stellungnahme ist demgegenüber nicht erforderlich, weil dies auf eine Art Beweisführungspflicht hinauslaufen würde, die in der Regel mit den verwaltungsprozessualen Grundsätzen nicht vereinbar ist (BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, juris Rn. 16 und - 10 C 17/07 -, juris Rn. 17); gleichermaßen kann von dem Kläger keine Glaubhaftmachung etwa im Sinne des § 294 ZPO verlangt werden (…BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 17/07 -, juris Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13
Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen …
Auszug aus VG Lüneburg, 16.01.2017 - 3 A 134/16
Dies gilt hingegen nicht bei den allgemeinen Lebensbedingungen, da dort - jedenfalls soweit diese als allgemeine Gefahr zu werten sind - wegen § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG bei Abs. 7 und Abs. 5 unterschiedliche Maßstäbe gelten (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38;… BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45).Bei solchen allgemeinen Gefahren ist daher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung erst dann zu gewähren, wenn der Betroffene mit der Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde, wobei sich die Gefahr bereits alsbald nach seiner Rückkehr realisieren muss (…BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 19, 20;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A -, juris Rn. 28;… Hess. VGH, Urt. v. 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A -, juris Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 27.04.2016 - 9 LA 46/16 -, n.v.; Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45).
Hierbei handelt es sich um einen gegenüber (§ 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m.) Art. 3 EMRK strengeren (Nds. OVG, Urt. v. 28.07.2014 - 9 LB 2/13 -, juris Rn. 45) und gegenüber dem Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit erhöhten Maßstab (…BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 38;… BVerwG, Urt. v. 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris Rn. 20).
- BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07
Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer …
- BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12
Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei …
- EGMR, 13.10.2011 - 10611/09
[ENG]
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- EGMR, 27.05.2008 - 26565/05
N. ./. Vereinigtes Königreich
- OVG Niedersachsen, 28.06.2011 - 8 LB 221/09
Psychisch kranker und an Diabetis leidender albanischer Volkszugehöriger kann in …
- EGMR, 09.04.2013 - 70073/10
[ENG]
- OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 9 LB 106/15
Afghanistan, psychische Erkrankung, medizinische Versorgung
- OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 8 LA 150/14
Grenzgesetz Mazedonien; Gruppenverfolgung; Mazedonien; Passgesetz Mazedonien; …
- VGH Bayern, 13.04.2015 - 13a ZB 14.30099
Asylrecht Afghanistan; Gefährdungssituation für Armeeangehörige
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
- EGMR, 02.05.1997 - 30240/96
- BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14
Systemische Schwachstellen in Bulgarien
- EGMR, 05.07.2016 - 29094/09
[ENG]
- VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
Afghanistan Gefährdungslage in Herat
- VGH Bayern, 30.09.2015 - 13a ZB 15.30063
Asylrecht Afghanistan; unmenschliche Behandlung
- EGMR, 20.07.2010 - 23505/09
Abschiebungsverbot, Afghanistan, Schweden, Frauen, alleinstehende Frauen, …
- EGMR, 12.01.2016 - 13442/08
[ENG]
- VG Lüneburg, 12.07.2016 - 5 A 63/16
Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1, Abs, 2 und Abs. 7 AufenthG 2004 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 14 B 525/15
Nichtvorliegen systemischer Mängel im bulgarischen Asylverfahren bei der …
- EGMR, 03.09.2015 - 10161/13
M. AND M. v. CROATIA
- VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 C 16.1164
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus …
- VGH Bayern, 30.07.2015 - 13a ZB 15.30031
Asylrecht Afghanistan; Bedrohung durch Taliban; bewaffneter Konflikt; erhebliche …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 11 LA 17/05
Antrag auf Zulassung der Berufung; Erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben …
- VGH Bayern, 11.08.2016 - 20 ZB 16.30110
Berufungszulassung wegen fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrages - …
- EGMR, 09.07.2015 - 32325/13
MAFALANI v. CROATIA
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 13a ZB 15.30073
Asylrecht Afghanistan; Substantiierung eines Beweisantrags; mittelgradige …
- EGMR, 04.06.2015 - 59166/12
- EGMR, 12.01.2016 - 8161/07
[ENG]
- EGMR, 12.01.2016 - 46856/07
[ENG]
- EGMR, 12.01.2016 - 25077/06
[ENG]
- OVG Niedersachsen, 18.11.2010 - 8 LA 26/10
Antrag auf Zulassung der Berufung; Beweiswürdigung; Posttraumatische …
- EGMR, 12.01.2016 - 39575/06
[ENG]
- BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09
Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …
- BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11
Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders …
- OVG Hamburg, 22.04.2010 - 4 Bf 220/03
Gruppenverfolgung der Djoula in Côte d'Ivoire
- VG Lüneburg, 21.11.2016 - 3 A 109/16
Bewacher; bewaffneter Konflikt; Camp; Gruppenverfolgung; Khoshi; Koshi; Kushi; …
- VGH Bayern, 27.05.2014 - 13a ZB 13.30309
Asylrecht Afghanistan
- VG Greifswald, 30.06.2016 - 3 A 379/16
Verfolgung von Angehörigen von (ehemaligen) afghanischen Mitarbeitern der …
- VGH Bayern, 30.10.2014 - 13a ZB 14.30371
Asylrecht Afghanistan; Darlegung; rechtliches Gehör
- VG München, 05.07.2013 - M 1 K 13.30268
Herkunftsland: Afghanistan; Provinz: Nangarhar
- VG Bremen, 28.11.2019 - 5 K 810/17
Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines ehemaligen Regierungsmitarbeiters; …
Dieses ist jedoch nicht generell so hoch und konkret, dass jeder ehemalige Angehörige der afghanischen Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden, insbesondere, wenn er keine hohe und herausgehobene Position innehatte, ständig und aktuell einer entsprechenden Gefährdung ausgesetzt wäre (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 16.01.2017 - 3 A 134/16 -, juris Rn. 32;… a. A. VG München, Urt. v. 05.07.2013 - M 1 K 13.30268 -, juris Rn. 25;… vgl. auch VG Aachen, Urt. v. 20.03.2019 - 7 K 3127/17.A -, juris Rn. 42).Die geringe Anzahl dokumentierter Fälle von Übergriffen auf ehemalige Regierungsbedienstete spricht, gerade auch im Vergleich mit den vielfach dokumentierten Fällen von Angriffen auf andere Gruppen, für eine geringere Gefährdung, welche die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte nicht zu begründen vermag (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 16.01.2017 - 3 A 134/16 -, juris Rn. 33).
Angesichts der großen Zahl an Rückkehrern, auch aus dem westlichen Ausland und der soweit ersichtlich fehlenden Berichte, dass diese in signifikanter Zahl gezielt Opfer von Angriffen würden, kann nicht angenommen werden, dass jeder einzelne Asylrückkehrer die begründete Furcht herleiten kann, selbst alsbald ein Opfer von Verfolgungsmaßnahmen zu werden (ebenso VG Lüneburg, Urt. v. 16.01.2017 - 3 A 134/16 -, juris Rn. 36).
- VG Oldenburg, 13.11.2017 - 3 A 4590/15
Afghanistan; Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes; …
Außerdem ist die nach § 60 Abs. 2 AufenthG 2008 getroffene Feststellung eines Abschiebungsverbots keine Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus nach § 4 Abs. 1 AsylG und dieser auch nicht gleichzusetzen (zum Schutzstatus vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 -, juris, Rn. 15, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ-RR 2015, 634; im Übrigen vgl. - teilweise im Ergebnis -: VG Oldenburg, Urteil vom 19. September 2017 - 3 A 6084/13 -, V.n.b., zu einem Asylbewerber aus Somalia;… Nds. OVG, Urteile vom 7. September 2015 a.a.O., Rn. 23 und 27, …und vom 19. September 2016 - 9 LB 100/15 -, juris, Rn. 44, jeweils ohne nähere Begründung; VG Lüneburg, Urteil vom 16. Januar 2017 - 3 A 134/16 -, juris, Rn. 8, allerdings unter Hinweis auf die Ausführungen des Urteils des BVerwG vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rn. 14, zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG 2008). - VG Lüneburg, 19.06.2017 - 3 A 152/16
Familienangehörige; Nimroz; Polizist; Sicherheitskraft
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an (…so auch UNHCR, Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Flüchtlinge, v. 19.04.2016, S. 47, 80;… VG Dresden, Urt. v. 09.12.2016 - 7 K 1396/16.A -, juris Rn. 42;… vgl. auch Bay. VGH, Beschl. v. 13.04.2015 - 13a ZB 14.30099 -, juris Rn. 5; VG Lüneburg - 3 A 134/16 -, juris; jeweils zu ehemaligen Armeeangehörigen).
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