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Rechtsprechung
   VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28193
VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17 (https://dejure.org/2022,28193)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.09.2022 - 3 A 2353/17 (https://dejure.org/2022,28193)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. September 2022 - 3 A 2353/17 (https://dejure.org/2022,28193)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer …

    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    Im Übrigen bedarf die Beurteilung der "Wesentlichkeit" einer (seelischen) Behinderung im eingliederungshilferechtlichen Sinne einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls, die insbesondere ausgerichtet ist an den Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabemöglichkeiten der betroffenen Person am gesellschaftlichen Leben (st. Rspr.; vgl. nur BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 04.11.2021 - L 9 SO 302/19 -, juris Rn. 32, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum; …

    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    Diesbezüglich ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dem Jugendhilfeträger insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer dahingehenden Entscheidung des Jugendamtes auf die Frage beschränkt ist, ob allgemeingültige fachliche und rechtliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2014 - 5 C 32/13 -, BVerwGE 151, 44 ff., m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 302/19

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers als erstangegangener …

    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    Im Übrigen bedarf die Beurteilung der "Wesentlichkeit" einer (seelischen) Behinderung im eingliederungshilferechtlichen Sinne einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls, die insbesondere ausgerichtet ist an den Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabemöglichkeiten der betroffenen Person am gesellschaftlichen Leben (st. Rspr.; vgl. nur BSG…, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.11.2021 - L 9 SO 302/19 -, juris Rn. 32, jeweils m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 03.04.2017 - 3 K 2311/16

    Erstattungsanspruch des gem. § 10 Abs. 4 S. 1 SGB VIII nachrangig verpflichteten …

    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Fachliteratur zum eingliederungshilferechtlichen Begriff der "Wesentlichkeit" im § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (a.F.), der insoweit unverändert in den seit dem 01.07.2021 geltenden § 99 Abs. 1 SGB IX übernommen wurde, besteht Einigkeit darüber, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung im Einzelfall der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (…vgl. z. B. Wehrhahn in: jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 99 SGB IX, Stand: 11.08.2022, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 05.08.2010 - L 8 SO 143/10 B ER -, juris Rn. 12; vgl. auch VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 03.04.2017 - 3 K 2311/16 -, juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21

    Dyskalkulie; Eingliederungshilfe in Form einer Dyskalkulietherapie; maßgeblicher …

    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    Denn jedenfalls wenn der Jugendhilfeträger den Hilfefall in zeitlicher Hinsicht über den Erlass eines ausdrücklichen Ablehnungsbescheides hinaus geregelt hat, kann dieser nachfolgende Zeitraum auch zulässigerweise zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung gemacht werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 26.04.2022 - 3 A 77/21 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 8 SO 143/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - keine Kostenübernahme eines …

    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und Fachliteratur zum eingliederungshilferechtlichen Begriff der "Wesentlichkeit" im § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (a.F.), der insoweit unverändert in den seit dem 01.07.2021 geltenden § 99 Abs. 1 SGB IX übernommen wurde, besteht Einigkeit darüber, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung im Einzelfall der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (…vgl. z. B. Wehrhahn in: jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 99 SGB IX, Stand: 11.08.2022, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.08.2010 - L 8 SO 143/10 B ER -, juris Rn. 12;… vgl. auch VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 03.04.2017 - 3 K 2311/16 -, juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20

    Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe; …

    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    Dem gerichtlich geltend gemachten Anspruch steht in Bezug auf seine zeitliche Ausdehnung über den Zeitpunkt der Antragsablehnung hinaus bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Pflegesohnes nicht die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Jugendhilferecht (bisher) etablierte, aus der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Sozialhilferecht übertragene Auffassung entgegen, dass für die gerichtliche Überprüfung ablehnender Leistungsbescheide im Jugendhilferecht in der Regel die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich sei (vgl. beispielhaft etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2020 - 10 PA 68/20 -, juris Rn. 6, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2020 - 12 E 450/20
    Auszug aus VG Hannover, 07.09.2022 - 3 A 2353/17
    Das aber hätte zur Konsequenz, dass streitige Ansprüche auf Jugendhilfeleistungen regelhaft gerichtlich nur im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes durchgesetzt werden könnten oder dass die Betroffenen zur Bedarfsdeckung auf eine Selbstbeschaffung verwiesen sind (so z. B. OVG Münster, Beschluss vom 08.10.2020 - 12 E 450/20 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 22.05.2026 - W 3 K 24.1506

    Erziehungszuschlag in der Vollzeitpflege: Zum Beurteilungsspielraum des …

    Rn. 59 Denn die Erstellung eines solchen Hilfeplans ist ausschließlich im Rahmen eines solchen kooperativen Prozesses möglich (vgl. § 36 Abs. 2 SGB VIII; vgl. zur Problematik VG Hannover, U.v. 7.9.2022 - 3 A 2353/17 - juris Rn. 33;… vgl. zur Bedeutung des § 37c - damals § 37 Abs. 2a - SGB VIII: BVerwG, U.v. 24.11.2017 - 5 C 15/16 - juris Rn. 27;… vgl. zum Erfordernis eines Hilfeplans zur Festlegung der Höhe des erhöhten Betreuungsaufwand: OVG BBG, B.v. 2.4.2014 - OVG 6 N 17.13 - ZJK 2014, 260, 261 - juris Rn. 3).

    Insoweit ist der Beklagte bei der Einstufung der Höhe der abweichenden Leistungen nach § 39 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 SGB VIII mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) und das rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip und Willkürverbot daran gebunden und er hat seinen Beurteilungsspielraum insoweit eingeschränkt (VG Hannover, U.v. 7.9.2022 - 3 A 2353/17 - juris LS 2 und Rn. 43).

  • VG Bremen, 26.01.2026 - 3 K 2478/23

    Kinder- und Jugendhilferecht; Hilfe zur Erziehung in Form der sonderpädagogischen …

    Denn in der Umsetzung einer dahingehenden Entscheidung ist ggf. rückwirkend lediglich die Differenz zwischen dem zunächst gezahlten und dem nach einer - u.U. erst gerichtlich erstrittenen - Höherstufung zu zahlenden Pauschalbetrag vom Jugendamt auszukehren (vgl. VG Hannover, Urt. v. 07.09.2022 - 3 A 2353/17 -, juris Rn. 25 ff.).

    Ein zugunsten des zuständigen Jugendhilfeträgers eingeschränkter Kontrollmaßstab bzw. Ermessensspielraum besteht demnach nicht (…vgl. Bayerischer VGH, B. v. 30.10.2013 - 12 ZB 11.782 -, juris Rn. 30;… VG Saarland, Gerichtsbescheid v. 05.05.2014 - 3 K 682/12 -, juris Rn. 39;… VG Lüneburg, Urt. v. 27.01.2009 - 4 A 280/06 -, juris Rn. 9; a.A. VG Hannover, Urt. v. 07.09.2022 - 3 A 2353/17 -, juris Rn. 33).

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