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Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4415
BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22 (https://dejure.org/2023,4415)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2023 - 3 AZR 175/22 (https://dejure.org/2023,4415)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 (https://dejure.org/2023,4415)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 ZPO, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

  • IWW

    § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 72 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 ArbGG, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 Satz 1 ZPO, § 93 ZPO, § 190 Abs. 2 BGB, § 231b, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Klageart bei Betriebsrentenansprüchen als wiederkehrende Leistungen; Prozessuale Anforderungen an die Klage auf künftige Leistungen gem. § 258 ZPO; Schutzwürdiges Titulierungsinteresse des Gläubigers bei freiwilliger Zahlung des Schuldners; Prüfung der Erforderlichkeit ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - künftig wiederkehrende Leistung - freiwillige Zahlung - Titulierungsinteresse - Versorgungszusagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageart bei Betriebsrentenansprüchen als wiederkehrende Leistungen; Prozessuale Anforderungen an die Klage auf künftige Leistungen gem. § 258 ZPO ; Schutzwürdiges Titulierungsinteresse des Gläubigers bei freiwilliger Zahlung des Schuldners; Prüfung der Erforderlichkeit ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und die Klage auf künftige Leistung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Klage auf künftige Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klageerstreckung auf künftig wiederkehrende Leistungen auch auf unstreitige Ansprüche aus einer gesonderten Versorgungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1757
  • ZIP 2023, 1207
  • MDR 2023, 919
  • NZA 2023, 655
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung …

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    § 258 ZPO eröffnet daher ausdrücklich die Möglichkeit einer Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen (BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 15).

    Will der Gläubiger ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO mit Kostenlast vermeiden, kann er den Schuldner zunächst zur außergerichtlichen Titulierung des Anspruchs auffordern (BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 16).

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZR 271/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage; Berücksichtigung vorprozessual …

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Rn. 16 bb) Ein schutzwürdiges Interesse an einem Vollstreckungstitel hat der Kläger auch dann, wenn der Schuldner bisher freiwillig und pünktlich gezahlt hat (BGH 1. Juli 1998 - XII ZR 271/97 - zu 2 der Gründe;… MüKoZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 258 Rn. 15;… BeckOK ZPO/Bacher Stand 1. Dezember 2022 § 258 Rn. 12).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Rn. 9 1. Eine ausreichende Revisionsbegründung setzt grundsätzlich auch im Falle einer Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung voraus, sofern nicht schon die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung eine solche Auseinandersetzung enthält (vgl. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 13 f.).
  • BGH, 23.03.2022 - VIII ZR 133/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungklagen: Fehlende Schutzwürdigkeit nur in …

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Es sollen Klagebegehren nicht in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die - gemessen am Zweck des Zivilprozesses - ersichtlich eines staatlichen Rechtsschutzes durch eine materiell-rechtliche Prüfung nicht bedürfen (BGH 23. März 2022 - VIII ZR 133/20 - Rn. 16).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Rn. 23 III. Unter Berichtigung des Tenors zu 2. wegen eines offenkundigen Schreibfehlers des Berufungsgerichts (vgl. BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 64/19 - Rn. 47 ff.) - auf den es bereits im Urteil hingewiesen hat - hat der Kläger insgesamt einen Anspruch auf Betriebsrentenleistungen gegen die Beklagte iHv. monatlich 3.008,92 Euro brutto.
  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer …

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Es soll dem Gläubiger erspart werden, über jede Rate auf der Grundlage sich wiederholenden Vortrags immer wieder einen Titel erwirken zu müssen (BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - Rn. 7).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Das Titulierungsinteresse schließt die Anwendung des § 93 ZPO nicht aus (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 21, BAGE 140, 362).
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 594/13

    Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung einer Betriebsrente - …

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Im systematischen Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 137/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Rn. 15 aa) Schon wegen des Titulierungsinteresses ist die Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen auch insoweit zulässig, wie der Gegner freiwillig zahlt (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 137/09 - Rn. 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - 23 Sa 835/21

    Auslegung, Altersversorgung, Anrechnung Verdienstzeiten, Einzelfall

    Auszug aus BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Dezember 2021 - 23 Sa 835/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Hamburg, 08.05.2024 - 2 Sa 5/23

    Klage auf wiederkehrende Leistung - Betriebsrentenanspruch - Anpassung der …

    Im systematischen Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (…BAG 14. Juli 2015 - 3 AZR 594/13 - Rn. 12; BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 13, gesamte Rspr. jeweils zitiert nach Juris).

    Das spiegelt sich auch in den gesetzlichen Vorzügen der Gebührenprogression und der Streitwertbemessung von Klagen auf wiederkehrende Leistungen wider, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 Satz 1 ZPO (BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 15).

    Rn. 51 bb) Ein schutzwürdiges Interesse an einem Vollstreckungstitel hat der Kläger auch dann, wenn der Schuldner bisher freiwillig und pünktlich gezahlt hat (BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 16; BGH 1. Juli 1998 - XII ZR 271/97 - zu 2 der Gründe;… MüKoZPO/Becker-Eberhard 6. Aufl. § 258 Rn. 15;… BeckOK ZPO/Bacher Stand 1. Dezember 2022 § 258 Rn. 12).

    § 258 ZPO eröffnet daher ausdrücklich die Möglichkeit einer Klage auf künftig wiederkehrende Leistungen (BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 16;… BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 15).

    Selbst wenn diese klarer als bei nur einer Zusage voneinander abgegrenzt werden können, lässt dies das Interesse an einer Titulierung auch der unstreitigen Teile nicht entfallen (BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 17).

    Es sollen Klagebegehren nicht in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die - gemessen am Zweck des Zivilprozesses - ersichtlich eines staatlichen Rechtsschutzes durch eine materiell-rechtliche Prüfung nicht bedürfen (…BGH 23. März 2022 - VIII ZR 133/20 - Rn. 16; BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 20).

    Er ist dann nicht gezwungen, die unstreitigen Teile von der eingeklagten wiederkehrenden Leistung auszunehmen (vgl. BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 21).

    Rn. 57 Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt auch nicht, weil der Kläger - wie die Beklagte in der Berufungsverhandlung mündlich geltend gemacht hat - bisher in dem vorliegenden Rechtsstreit nicht deutlich gemacht hat, dass er ein besonderes Interesse (auch) an der Entscheidung über den unstreitig zustehenden Teil der Versorgungsleistungen hat (vgl. dazu BAG BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 19).

  • BAG, 12.05.2026 - 3 AZR 127/25

    Betriebsrente - Anpassung - Antragsgrundsatz

    Zwar besteht für Ansprüche auf Betriebsrentenzahlungen als künftig wiederkehrende Leistungen regelmäßig ein Titulierungsinteresse in Bezug auf den gesamten Betriebsrentenbetrag, auch wenn nur ein Teilbetrag streitig ist (ausf. BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 16 f., BAGE 180, 257;… vgl. auch BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 10, BAGE 140, 362).

    Ein Titulierungsinteresse schließt die Anwendung des § 93 ZPO nicht aus (BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 16, BAGE 180, 257;… ausf. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZB 59/11 - Rn. 21, BAGE 140, 362).

    Der Kläger hat die Beklagte auch nicht - was angesichts ihres Schreibens vom 13. Juli 2023 jedoch nahegelegen hätte - zunächst zur außergerichtlichen Titulierung der Ansprüche ab Juli 2024 aufgefordert, um auf einfachem und schnellem Weg eine Titulierung zu erreichen und so ein sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO mit Kostenlast zu vermeiden (vgl. dazu BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - aaO;… BGH 2. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - Rn. 16).

  • BAG, 11.03.2025 - 3 AZR 53/24

    Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

    Damit macht die Revision geltend, § 19 Abs. 1 BetrAVG erfasse auch bereits am 1. Januar 2019 bestehende Tarifverträge, und setzt sich mit der Begründung des Berufungsgerichts, das eine konkrete Regelung im Tarifvertrag vermisst, hinreichend auseinander (vgl. zu den Anforderungen: BAG 14. März 2023 - 3 AZR 175/22 - Rn. 9, BAGE 180, 257;… 17. Januar 2023 - 3 AZR 501/21 - Rn. 15, BAGE 180, 1).
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