Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1597
BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 (https://dejure.org/2006,1597)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 (https://dejure.org/2006,1597)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 (https://dejure.org/2006,1597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BetrVG § 77; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rentners auf betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall; Fortgeltung einer günstigeren Konzernrahmenbetriebsvereinbarung über die Gewährung von Beihilfen nach dem Abschluss einer neuer Betriebsvereinbarung; Fortgeltung des Anspruchs ...

  • RA Kotz

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentnerweihnachtsgeld und betriebliche Übung; Einstellung von Beihilfezahlungen an Betriebsrentner durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Stromdeputat, Rentnerweihnachtsgeld, Beihilfe im Krankheitsfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Stromdeputat, Rentnerweihnachtsgeld, Beihilfe ..

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Betriebliche Altersversorgung umfasst keine Krankheitsrisiken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 814
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (23)

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Betriebspartner durch Betriebsvereinbarung nicht Rechte und Pflichten derjenigen Mitarbeiter begründen oder modifizieren, die bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in den Ruhestand eingetreten sind (vgl. ua. 16. März 1956 - GS 1/55 - BAGE 3, 1; 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1, zu I 2 der Gründe).

    Wie der Erste Senat im Urteil vom 13. Mai 1997 (- 1 AZR 75/97 - aaO, zu I 4 der Gründe) ausgeführt hat, kommt es auf den Inhalt des "umgewandelten Individualanspruchs" an.

    c) Der Beihilfeanspruch der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Betriebsrentner war "nach seiner schuldrechtlichen Umwandlung mit dem Vorbehalt einer späteren Änderung der entsprechenden kollektivrechtlichen Regelung für die aktive Belegschaft belastet" (BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1, zu I 4 a der Gründe).

    Sie musste hier nicht ausdrücklich erklärt werden (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - aaO).

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Das Harmonisierungsinteresse reicht hierfür nicht aus, zumal nach Eintritt des Versorgungsfalles in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - BAGE 112, 155, zu I 2 a der Gründe).

    Die strengen Anforderungen, die an Eingriffe in laufende Betriebsrenten zu stellen sind (vgl. BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - BAGE 112, 155, zu I 2 a der Gründe), gelten nicht für Unterstützungsleistungen außerhalb der betrieblichen Altersversorgung.

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen kann (vgl. ua. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 6, zu II 4 a der Gründe mwN).

    Das Fehlen jedes Rechtsbindungswillens muss klar zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 6).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und …

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Sie führt ähnlich wie ein Formulararbeitsvertrag zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Typisierung (vgl. dazu BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B II 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entsteht eine betriebliche Übung durch ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das den Inhalt der Arbeitsverhältnisse oder der Rechtsverhältnisse mit Betriebsrentnern gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn und soweit Arbeitnehmer oder Betriebsrentner aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde eine entsprechende Leistung auch künftig gewährt (vgl. ua. 25. Juni 2002 - 3 AZR 360/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 3, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Der Zehnte Senat hat angenommen, dass ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus betrieblicher Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden kann, wenn der Arbeitgeber erklärt, die jährliche Zahlung der Gratifikation sei (nunmehr) eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht" und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, zu II 3 c bb (3) der Gründe).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    d) Eine neue Betriebsvereinbarung löst eine ältere auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - BAGE 103, 187, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Bei Eingriffen in Besitzstände sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12, zu II 4 c cc (1) der Gründe mwN).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Ob an dieser im Schrifttum zunehmend kritisierten Auffassung festzuhalten ist, kann hier ebenso wie beispielsweise im Urteil des Senats vom 28. Juli 1998 (- 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B I 2 der Gründe) offenbleiben.
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05

    Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Ein Vertrauen der bislang Begünstigten auf den Fortbestand der Betriebsvereinbarung sei außerhalb der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig nicht schützenswert (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 21).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

    Auszug aus BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05
    Die Beklagte hat keine tragfähigen Gründe für die Streichung des Rentnerweihnachtsgeldes dargelegt, das zur betrieblichen Altersversorgung zählt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35, zu I 1 c aa der Gründe; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4, zu II der Gründe).
  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der …

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

  • LAG München, 08.03.2005 - 8 Sa 838/04

    Betriebliche Altersversorgung, Weihnachtsgeld, Stromdeputat, Beihilfe …

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …

    Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungszweig (BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160).

    Ob an dieser im Schrifttum kritisierten Auffassung festzuhalten ist, kann wie in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1998 und 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 100/98 - NZA 1999, 444.; - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) offen bleiben.

    Der Besitzstand eines Betriebsrentners in Bezug auf seinen Beihilfeanspruch ist unsicherer als der in Bezug auf einen Versorgungsanspruch (BAG Urteile vom 13.05.1997 und 12.12.2006, a.a.O.).

    Nimmt man entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, dass eine Betriebsvereinbarung auch wirksame Regelungen für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer treffen kann, so gilt die Zeitkollisionsregel: Eine neue Betriebsvereinbarung löst eine ältere auch dann ab, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Urteil vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - NZA 2003, 393; BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend).

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 12. Dezember 2006 ( 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend.) entschiedenen Fall enthielten die vorhergehenden Betriebsvereinbarungen "Beihilfe" keinen Freiwilligkeitsvorbehalt.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 57/06 -, - 3 AZR 475/05 - und - 3 AZR 476/05.

    Dies war nicht mit der erforderlichen Klarheit zum Ausdruck gebracht worden (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 43).

    Ob an dieser im Schrifttum zunehmend kritisierten Auffassung festzuhalten ist, bedarf hier ebenso wenig einer Entscheidung wie beispielsweise in den Urteilen des Senats vom 28. Juli 1998 (- 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B I 2 der Gründe) und vom 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 475/05 - Rn. 56).

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1930/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …

    Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungszweig (BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160) .

    Ob an dieser im Schrifttum kritisierten Auffassung festzuhalten ist, kann wie in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1998 und 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 100/98 - NZA 1999, 444.; - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) offen bleiben.

    Der Besitzstand eines Betriebsrentners in Bezug auf seinen Beihilfeanspruch ist unsicherer als der in Bezug auf einen Versorgungsanspruch (BAG Urteile vom 13.05.1997 und 12.12.2006, a.a.O.) .

    Rn. 134 Nimmt man entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, dass eine Betriebsvereinbarung auch wirksame Regelungen für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer treffen kann, so gilt die Zeitkollisionsregel: Eine neue Betriebsvereinbarung löst eine ältere auch dann ab, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Urteil vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - NZA 2003, 393; BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) .

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend.) entschiedenen Fall enthielten die vorhergehenden Betriebsvereinbarungen "Beihilfe" keinen Freiwilligkeitsvorbehalt.

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1932/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …

    Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungszweig (BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160) .

    Ob an dieser im Schrifttum kritisierten Auffassung festzuhalten ist, kann wie in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1998 und 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 100/98 - NZA 1999, 444.; - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) offen bleiben.

    Der Besitzstand eines Betriebsrentners in Bezug auf seinen Beihilfeanspruch ist unsicherer als der in Bezug auf einen Versorgungsanspruch (BAG Urteile vom 13.05.1997 und 12.12.2006, a.a.O.) .

    Rn. 133 Nimmt man entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, dass eine Betriebsvereinbarung auch wirksame Regelungen für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer treffen kann, so gilt die Zeitkollisionsregel: Eine neue Betriebsvereinbarung löst eine ältere auch dann ab, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Urteil vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - NZA 2003, 393; BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) .

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend.) entschiedenen Fall enthielten die vorhergehenden Betriebsvereinbarungen "Beihilfe" keinen Freiwilligkeitsvorbehalt.

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1931/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …

    Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungszweig (BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160) .

    Ob an dieser im Schrifttum kritisierten Auffassung festzuhalten ist, kann wie in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1998 und 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 100/98 - NZA 1999, 444.; - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) offen bleiben.

    Der Besitzstand eines Betriebsrentners in Bezug auf seinen Beihilfeanspruch ist unsicherer als der in Bezug auf einen Versorgungsanspruch (BAG Urteile vom 13.05.1997 und 12.12.2006, a.a.O.) .

    Rn. 136 Nimmt man entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, dass eine Betriebsvereinbarung auch wirksame Regelungen für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer treffen kann, so gilt die Zeitkollisionsregel: Eine neue Betriebsvereinbarung löst eine ältere auch dann ab, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Urteil vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - NZA 2003, 393; BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) .

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend.) entschiedenen Fall enthielten die vorhergehenden Betriebsvereinbarungen "Beihilfe" keinen Freiwilligkeitsvorbehalt.

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17

    Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung

    Für ausgeschiedene Arbeitnehmer - insbesondere Ruheständler - fehlt es grundsätzlich an einer Regelungsbefugnis der Betriebsparteien (vgl. BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn die ausgeschiedenen Arbeitnehmer erkennbar nur den aktiven Arbeitnehmern gleichgestellt werden sollten (vgl. BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 60, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 -, juris).

    Sie ist schon deshalb gerechtfertigt, weil Betriebsvereinbarungen mangels einer entsprechenden Regelungsbefugnis der Betriebsparteien nicht in die Ansprüche der Ruheständler eingreifen können (vgl. hierzu BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Versorgungspflichten aus einer betrieblichen Übung kann der Arbeitgeber sowohl während des Arbeitsverhältnisses gegenüber den Versorgungsanwärtern als auch nach Eintritt des Versorgungsfalles gegenüber den Versorgungsempfängern eingehen(…BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 18, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79), etwa dadurch, dass im Versorgungsfall an die ausgeschiedenen Arbeitnehmer Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 38).

    Begründet der Arbeitgeber durch die wiederholte Gewährung von Leistungen an Versorgungsempfänger eine betriebliche Übung, können die aktiven Arbeitnehmer, die unter Geltung dieser Übung im Betrieb arbeiteten, darauf vertrauen, dass die Übung nach Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 38)..

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 -, - 3 AZR 476/05 - (vorliegend), - 3 AZR 57/06.
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen …

    Für ausgeschiedene Arbeitnehmer - insbesondere Ruheständler - fehlt es grundsätzlich an einer Regelungsbefugnis der Betriebsparteien (vgl. BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn die ausgeschiedenen Arbeitnehmer erkennbar nur den aktiven Arbeitnehmern gleichgestellt werden sollten (vgl. BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 60, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 -, juris).

    Sie ist schon deshalb gerechtfertigt, weil Betriebsvereinbarungen mangels einer entsprechenden Regelungsbefugnis der Betriebsparteien nicht in die Ansprüche der Ruheständler eingreifen können (vgl. hierzu BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17

    Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung

    Für ausgeschiedene Arbeitnehmer - insbesondere Ruheständler - fehlt es grundsätzlich an einer Regelungsbefugnis der Betriebsparteien (vgl. BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn die ausgeschiedenen Arbeitnehmer erkennbar nur den aktiven Arbeitnehmern gleichgestellt werden sollten (vgl. BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 60, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 -, juris).

    Sie ist schon deshalb gerechtfertigt, weil Betriebsvereinbarungen mangels einer entsprechenden Regelungsbefugnis der Betriebsparteien nicht in die Ansprüche der Ruheständler eingreifen können (vgl. hierzu BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 56, juris; BAG v. 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972).

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17

    Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des …

  • ArbG Köln, 13.01.2009 - 14 Ca 7448/07

    Ruhegeld dient der Überbrückung der zwischen dem Verlust des Arbeitsplatzes und …

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17

    Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung; Leistungen aus der …

  • LAG Köln, 07.04.2008 - 5 Sa 430/08

    Kein Anspruch auf Hausbrandbezug als Teil der betrieblichen Altersversorgung bei …

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 116/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06

    Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 124/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • LAG Köln, 04.06.2009 - 13 Sa 253/09

    Betriebsrente; Steinkohlebergbau, Energiebeihilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16

    Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 Sa 1279/06

    Stromdeputat als Altersversorgung

  • LAG Köln, 31.07.2009 - 10 Sa 1471/08

    Energiebeihilfe als betriebliche Altersversorgung

  • LAG Köln, 31.07.2009 - 10 Sa 552/09

    Energiebeihilfe als betriebliche Altersversorgung

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 175/17

    Gesamtzusage als arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage; Betriebliche Übung als …

  • ArbG Köln, 19.02.2013 - 16 Ca 5103/12

    Gewährung von Ruheständlern Beihilfen im Krankheitsfall durch eine Gesamtzusage; …

  • LAG Köln, 27.11.2008 - 13 Sa 952/08

    Energiebeihilfe; Betriebsrente

  • FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 992/08

    Berücksichtigung eines Arbeitnehmerpauschbetrages im Zusammenhang mit erhaltenen …

  • LAG Köln, 15.01.2009 - 13 Sa 1321/08

    Energiebeihilfe als Leistung der betrieblichen Altersversorgung; Insolvenzschutz …

  • ArbG Köln, 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07

    Einordnung von Hausbrandbezugsrechten als Teil der betrieblichen …

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach …

  • ArbG Köln, 16.04.2008 - 10 Ca 7399/07

    Anspruch auf verbilligten Strombezug kann eine Leistung der betrieblichen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht