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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 26.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl. 52/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5182
OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl. 52/06 (1) (https://dejure.org/2007,5182)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.03.2007 - 3 Ausl. 52/06 (1) (https://dejure.org/2007,5182)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. März 2007 - 3 Ausl. 52/06 (1) (https://dejure.org/2007,5182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte Bewilligung einer Auslieferung

  • Judicialis

    GG Art. 16 Abs. 2; ; IRG § 79 Abs. 2; ; IRG § 83b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Bewilligung einer Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 16 Abs. 2 GG, §§ 79 Abs. 2, 83b IRG
    Auslieferung eines polnisch-deutschen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafverfolgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Förmliche sowie inhaltliche Anforderungen an die Begründung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde über die beabsichtigte Bewilligung einer Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Gerichtliche Anfechtbarkeit der Bewilligung der Auslieferung aufgrund ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung der Bewilligungsbehörde über die beabsichtigte Bewilligung einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls und deren Begründung in Schriftform und mit Bekanntgabeerfordernis; Berücksichtigung aller nach den Umständen in Betracht kommenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1702
  • NStZ-RR 2007, 203
  • StV 2007, 258
  • StV 2007, 260
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
    1. In seinem Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 (BVerfGE 113, 273) hat das Bundesverfassungsgericht tragend und mit Bindungswirkung nach § 31 BVerfGG festgestellt, dass es gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt, wenn die Bewilligungsentscheidung in einem Verfahren betreffend die Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gerichtlich unanfechtbar ist (…a.a.O. S. 309 ff.).

    - bei Verfolgten mit deutscher Staatsangehörigkeit die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts auf "Auslieferungsfreiheit", d.h. Freiheit von Auslieferung, aus Art. 16 Abs. 2 GG (s. BVerfGE 113, 273 [292 ff.]) unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland und .

    Sie wäre aber eine Ermessensentscheidung, in die, wenn es um Deutsche geht, die Grundsätze aus BVerfGE 113, 273 einfließen müssen.

    Denn es erschließt sich dem Senat nicht, dass die Generalstaatsanwaltschaft, wie es BVerfGE 113, 273 (309) verlangt, die Vor- und Nachteile einer möglichen Strafverfolgung im Heimatstaat - also in der Bundesrepublik Deutschland - hinreichend in die erforderliche Abwägung einbezogen hat.

  • EuGH, 10.03.2005 - C-469/03

    Miraglia - Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
    Im Übrigen hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften klargestellt, dass Art. 54 SDÜ nicht anwendbar ist, wenn ein Mitgliedstaat die Strafverfolgung mit Rücksicht auf die in einem anderen Mitgliedstaat anhängige Strafverfolgung derselben Tat einstellt (EuGH, Urteil vom 10. März 2005 - Rs. C-469/03 "Miraglia").
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
    a) Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, und die gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG hierfür erforderliche Begründung müssen in Schriftform erfolgen und sind zu den Akten zu nehmen (ebenso KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 1 AK 46/06

    Europäischer Haftbefehl: Entscheidungskompetenz hinsichtlich der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
    In dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft heißt es, dass bestimmte im Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2006 (NJW 2007, 615) angeführte Gesichtspunkte (Tatort in der Republik Polen, Interessen der polnischen, in der Republik Polen wohnhaften Verletzten, effektive Verfügbarkeit der Beweismittel in der Republik Polen, deren öffentliches, durch den Europäischen Haftbefehl dokumentiertes Interesse an der bereits vorangeschrittenen Strafverfolgung, Grundsatz der Schonung der deutschen, aber auch polnischen Strafverfolgungsressourcen) der Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses "entgegen[stehen]".
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
    a) Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, und die gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG hierfür erforderliche Begründung müssen in Schriftform erfolgen und sind zu den Akten zu nehmen (ebenso KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Dresden, 05.10.2006 - 34 Ausl 46/06
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
    a) Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, und die gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG hierfür erforderliche Begründung müssen in Schriftform erfolgen und sind zu den Akten zu nehmen (ebenso KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13

    Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren

    Hierbei steht der Bewilligungsbehörde ein weites Ermessen zu, das gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. OLG Stuttgart, StV 2007, 258; OLG Dresden, StV 2008, 534; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: 1 Ausl 26/12, BeckRS 2012, 24668; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207).

    Insoweit gilt nach allgemeinen Grundsätzen, dass sich gerichtlich zu beanstandende Ermessensfehler aus einer Ermessensüberschreitung, einem Ermessensnichtgebrauch oder einem Ermessensfehlgebrauch - sei es wegen Nichtberücksichtigung ermessensrelevanter tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte, sei es wegen Berücksichtigung ermessensirrelevanter, sachfremder Gesichtspunkte - ergeben können (OLG Stuttgart, NJW 2007, 1702;… OLG Dresden, aaO).

    Ergibt sich aus den bekannten Umständen, dass die Bewilligungsbehörde aller Voraussicht nach aufgrund eines auf Null reduzierten Ermessens zur Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses verpflichtet sein wird, ist die Anordnung von Auslieferungshaft unzulässig (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614 und NJW 2007, 1702; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 209; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207 und Beschluss vom 10.01.2013, Az.: (4) 151 Ausl.A 145/12 (216/12);… Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG, Rn. 9).

    Da derzeit eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung aber noch nicht getroffen werden kann (§ 79 Abs. 2 Satz 1 IRG), ist die Sache der Generalstaatsanwaltschaft Bremen zur erneuten Entschließung über die beabsichtigte Geltendmachung von Bewilligungshindernissen zurückzugeben (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 1702, 1704).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von …

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2018 - Ausl 301 AR 110/18

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an den EU-Mitgliedstaat …

    Dem Schutz des Verfolgten als deutscher Staatsangehöriger (zur verfassungsrechtlich gebotene Einzelfallabwägung bei der Auslieferung deutscher Staatsangehöriger auch bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug, vgl. BVerfG NStZ-RR 2017, 55) kommt im Rahmen der durchzuführenden Gesamtbetrachtung auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorliegend ein derartiges Gewicht zu, dass entgegenstehende Gesichtspunkte in den Hintergrund treten und derart an Bedeutung verlieren, dass eine Auslieferung rechtlich schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.07.2011, 1 AK 24/11; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; a.A. KG, Beschluss vom 10.01.2013 - (4) 151 Ausl 145/12 bei einem nicht deutschen Staatsangehörigen, abgedruckt bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2020 - Ausl 301 AR 104/19

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

    Rn. 47 Die mit seiner Auslieferung an Polen zur Strafverfolgung verbundenen sozialen Belange des deutschen Staatsangehörigen, der mit seiner Familie in Deutschland lebt und der sich dem kein Kapitaldelikt umfassenden Auslieferungsverfahren von Beginn an gestellt hat, wiegen unter Berücksichtigung der vorliegend bestehenden (und im Hinblick auf drohende Verfolgungsverjährung zeitnah gebotene) Möglichkeit der Durchführung einer effektiven Strafverfolgung auch im Inland derart schwer, dass dem Schutz des Verfolgten als deutscher Staatsangehöriger (zur verfassungsrechtlich gebotene Einzelfallabwägung bei der Auslieferung deutscher Staatsangehöriger auch bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug, vgl. BVerfG NStZ-RR 2017, 55) im Rahmen der durchzuführenden Gesamtbetrachtung auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit vorliegend ein derartiges Gewicht zukommt, dass entgegenstehende Gesichtspunkte in den Hintergrund treten und derart an Bedeutung verlieren, dass eine Auslieferung rechtlich schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 13.07.2011, 1 AK 24/11; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; a.A. KG, Beschluss vom 10.01.2013 - (4) 151 Ausl 145/12 bei einem nicht deutschen Staatsangehörigen, abgedruckt bei juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 23.10.2018 - Ausl 301 AR 110/18 -, Rn. 9 - 10, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung …

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12

    Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen …

    Rn. 14 Sie hat nämlich nicht die infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (…vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe aaO; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigen Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten abgewogen.

    Auch kann bei der Bewertung ungeachtet der grundsätzlichen Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen eines Mitgliedstaates (§ 79 Abs. 1 IRG) berücksichtigt werden, ob es sich bei dem Verfolgten um einen EU-Bürger handelt, welcher innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich Freizügigkeit genießt (vgl. OLG Stuttgart NJW 2007, 1702).

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (vgl. auch Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f. [OLG Karlsruhe 20.12.2006 - 1 AK 46/06] ; KG NJW 2006, 3507 ff. [KG Berlin 14.08.2006 - (4) Ausl.A. 378/06 (149/06)] ; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702 ff. [OLG Stuttgart 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06] ; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs …

    Die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 AuslA 12/07

    Auslieferungssache; Auslandsbezug

    Unzulässig - auch im Hinblick auf § 15 Abs. 2 IRG - ist die Auslieferung unter Berücksichtigung dieser Vorgaben nur dann, wenn eine ermessensfehlerfreie Bewilligung nach den Umständen schlechterdings ausgeschlossen ist ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. März 2007 - 3 Ausl 52/06 -, zitiert nach juris rn.
  • OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12

    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder …

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat alle infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigenden Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat in ihre Entschließung eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten rechtsfehlerfrei abgewogen.
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines wegen organisierten …

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges …

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung …

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines wegen organisierten …

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen …

  • OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10

    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines …

  • OLG Dresden, 17.02.2021 - Ausl 258/20
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2009 - 1 Ausl 17/08

    Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung: Erweiterung des Verfahrens um einen …

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts anhand des ständigen Wohnsitzes; …

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09

    Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - Ausl 60/13

    Auslieferung zur Strafverfolgung: Erfordernis einer Vorabentscheidung der …

  • KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10

    Internationale Rechtshilfe: Voraussetzungen der Ablehnung der Auslieferung

  • OLG Hamm, 16.03.2010 - 2 Ausl 41/10

    Zulässigkeit der Auslieferung bei Absehen von der Verfolgung gem. § 154 StPO in …

  • KG, 28.08.2012 - 151 AuslA 109/12

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung …

  • OLG Köln, 22.11.2022 - 6 AuslA 92/22

    Auslieferung eines französischen Staatsangehörigen nach Deutschland zwecks …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl. 52/06, 3 Ausl 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5383
OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl. 52/06, 3 Ausl 52/06 (https://dejure.org/2006,5383)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.10.2006 - 3 Ausl. 52/06, 3 Ausl 52/06 (https://dejure.org/2006,5383)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 3 Ausl. 52/06, 3 Ausl 52/06 (https://dejure.org/2006,5383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen auf Grund Europäischen Haftbefehls und zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung des Auslieferungsgrundes der Fluchtgefahr

  • Judicialis

    RbEuHb; ; EuHbG; ; IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; IRG §§ 80 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1; IRG §§ 80 ff.
    Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an die Republik Polen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    RbEuHb, EuHbG, §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 80 ff. IRG
    Auslieferung eines polnisch-deutschen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafverfolgung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgrund Europäischen Haftbefehls nach Inkrafttreten des (neuen) Gesetzes über den Europäischen Haftbefehl (EuHbG); Rahmenbeschlusskonforme Auslegung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 613
  • NStZ 2007, 410
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    Das neue Recht ist auch auf Alttaten und auf vor seinem Inkrafttreten eingeleitete Auslieferungsverfahren anwendbar (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437); die in BVerfGE 113, 273 (308 f.) hiergegen geäußerten Bedenken betreffen die hier nicht vorliegende Konstellation einer zum Tatzeitpunkt nach deutschem Recht straflosen Tat ohne maßgeblichen Auslandsbezug.

    b) Die dem Verfolgten zur Last gelegten Handlungen sind vollständig im Hoheitsgebiet der Republik Polen begangen worden, wo auch die tatbestandsmäßigen Erfolge eingetreten sind (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 IRG; vgl. BVerfGE 113, 273 [303]).

    Soweit BVerfGE 113, 273 (315 - gegen Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437) die Vollständigkeit der Auslieferungsunterlagen als verfassungsrechtlich zwingende Voraussetzung der Zulässigerklärung einer Auslieferung angesehen hat, lässt sich dem nicht entnehmen, dass die Angabe des Wortlauts der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in den Auslieferungsunterlagen von Verfassungs wegen geboten wäre.

    Nach BVerfGE 113, 273 (309 ff.) haben die in § 83 b IRG enthaltenen Ermessenstatbestände individualschützenden Charakter und müssen gerichtlicher Nachprüfung zugänglich sein.

    Nach BVerfGE 113, 273 (307) kann zwar die Einleitung (und Fortführung) eines deutschen Ermittlungsverfahrens individualrechtsschützende, nämlich die Auslieferung hindernde Funktion haben (BVerfGE 113, 273 [307]; krit. zu dieser "Vision eines verfassungsrechtlich gebotenen Verfahrens zur Erzwingung strafrechtlicher Verfolgung der eigenen Person" BVerfGE 113, 273 [332 f.] - abw. M. Lübbe-Wolff; s. auch BT-Drucks. 16/1024: "Es gibt grundsätzlich [...] keinen Anspruch, dass ein Strafverfahren in Deutschland geführt wird").

  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    Das neue Recht ist auch auf Alttaten und auf vor seinem Inkrafttreten eingeleitete Auslieferungsverfahren anwendbar (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437); die in BVerfGE 113, 273 (308 f.) hiergegen geäußerten Bedenken betreffen die hier nicht vorliegende Konstellation einer zum Tatzeitpunkt nach deutschem Recht straflosen Tat ohne maßgeblichen Auslandsbezug.

    Soweit BVerfGE 113, 273 (315 - gegen Senat, Beschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 = NJW 2004, 3437) die Vollständigkeit der Auslieferungsunterlagen als verfassungsrechtlich zwingende Voraussetzung der Zulässigerklärung einer Auslieferung angesehen hat, lässt sich dem nicht entnehmen, dass die Angabe des Wortlauts der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in den Auslieferungsunterlagen von Verfassungs wegen geboten wäre.

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    Soweit dies nach innerstaatlichem Recht zulässig ist, soll der Rahmenbeschluss bei der Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts beachtet werden (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. Juni 2005, C-105/03 - Pupino)." Zwar wäre es im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 GG (hierzu 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 02. Februar 2006 - 2 BvR 155/06) fragwürdig, dass das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls automatisch den Haftgrund der Fluchtgefahr indizierte (…s. Wilkitzki, in: Grützer/Pötz a.a.O. § 15 Rdn. 21).
  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06

    Grundrechtsverletzung auf Grund Fortdauer der Auslieferungshaft einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    Soweit dies nach innerstaatlichem Recht zulässig ist, soll der Rahmenbeschluss bei der Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts beachtet werden (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. Juni 2005, C-105/03 - Pupino)." Zwar wäre es im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 GG (hierzu 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 02. Februar 2006 - 2 BvR 155/06) fragwürdig, dass das Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls automatisch den Haftgrund der Fluchtgefahr indizierte (…s. Wilkitzki, in: Grützer/Pötz a.a.O. § 15 Rdn. 21).
  • BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 1667/05

    Zulässigkeit eines Europäischen Haftbefehls für die Auslieferung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 24. November 2005 - 2 BvR 1667/05) bindet der RbEuHb "weiterhin als völkerrechtlicher Vertrag nach Art. 34 Abs. 2 lit. b EU die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinsichtlich des zu erreichenden Ziels.
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 4 Ausl 629/97

    Auslieferung, förmlicher Auslieferungshaftbefehl; Fluchtgefahr; langer Zeitraum; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine mögliche soziale und familiäre Verwurzelung des Verfolgten in der Bundesrepublik Deutschland auch gegen seine Bereitschaft sprechen kann, sich der polnischen Strafverfolgung zu stellen (…zu dieser zu deutschen Inlandsfällen "spiegelbildlichen" Argumentation Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, IRG, 4. Aufl., § 15 IRG Rdn. 18; verkannt von OLG Hamm StV 2001, 526 [527]; StraFo 2005, 383 [f.]).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    1/05 (NJW 2005, 1522 = StV 2005, 146) hieran strengere Anforderungen gestellt, als sie dem Willen des Gesetzgebers (s. BT-Drucks. 16/1024 S. 14 f. und bereits zuvor 15/1718 S. 16) und der überwiegenden Auffassung (z.B. OLG Karlsruhe StV 2005, 32) entsprechen.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    1/05 (NJW 2005, 1522 = StV 2005, 146) hieran strengere Anforderungen gestellt, als sie dem Willen des Gesetzgebers (s. BT-Drucks. 16/1024 S. 14 f. und bereits zuvor 15/1718 S. 16) und der überwiegenden Auffassung (z.B. OLG Karlsruhe StV 2005, 32) entsprechen.
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06
    Deshalb sieht das Gesetz nunmehr vor, dass die Nichtgeltendmachung von Bewilligungshindernissen nach § 83 b IRG der Überprüfung durch das Oberlandesgericht im Zulässigkeitsverfahren nach § 29 IRG unterliegt (§ 79 Abs. 2 Satz 3 IRG; s. hierzu KG Berlin, Beschluss vom 14. August 2006 - [4] Ausl. A 378/06 [149/06]).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von …

    Nach der "Pupino-Entscheidung" des EuGH sind diese allerdings rahmenbeschlusskonform auszulegen, wenn das nationale Recht nicht entgegensteht (EuGH NJW 2005, 2839; vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NJW 2007, 613).
  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung eines Ausländers aufgrund Europäischen Haftbefehls: …

    Der Einholung einer entsprechenden Vorabzusicherung der polnischen Behörden bedürfte es nicht (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2007, 410; Senat, Beschlüsse vom 13. November 2009 - [4] Ausl.A. 220/09 [230/09] - und 22. Mai 2008 - [4] Ausl.A. 1239/06 [82/08] - [jeweils betreffend Polen]; s. auch OLG Karlsruhe NJW 2005, 838, 839 [betreffend Italien] und NJW 2007, 2567, 2569 m.w.N.).

    Die Bewilligungsbehörde darf die Situation eines nach langjährigem Aufenthalt beruflich und gesellschaftlich fest integrierten Verfolgten ohne Ermessensfehler anders beurteilen als diejenige eines Ausländers, der - und sei es auch als Freizügigkeit genießender EU-Bürger (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart NJW 2007, 613) - wie der Verfolge erst kürzere Zeit mit geringerer sozialer und wirtschaftlicher Integration hier lebt.

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Nach der "Pupino-Entscheidung" des EuGH sind diese allerdings rahmenbeschlusskonform auszulegen, wenn das nationale Recht nicht entgegensteht ( EuGH NJW 2005, 2839 ff. [EuGH 16.06.2005 - C 105/03] ; vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NJW 2007, 613 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft, …

    [A] 80/06 u.a; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.12.2004, 2 Ausl.A 69/04; so nun auch für Polen OLG Stuttgart NJW 2007, 613 ff. unter teilweise Abkehr vom NJW 2005, 1522 ff.; Grützner/Pötz-Böse, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. § 80 IRG Rn. 5; vgl. auch BT-Drucks. 16/1024 S. 14 und 15/1718, S. 16), nicht auch auf das Bewilligungsverfahren nach § 83b Abs. 2a IRG zu übertragen.
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer …

    Soweit sich die Generalstaatsanwaltschaft für ihre gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Stuttgart (StV 2004, 546) beruft, hat dasselbe Gericht in einer neueren Entscheidung ein Vorgehen gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 IRG beim Europäischen Haftbefehl ausdrücklich für zulässig erachtet (OLG Stuttgart NStZ 2007, 410, 411).
  • OLG Bremen, 14.03.2013 - AuslA 6/13

    Anordnung von Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr; Bestehen hinreichend …

    Dazu gehört zunächst die Höhe der Sanktion, wobei eine hohe bereits verhängte Strafe oder Straferwartung für sich betrachtet regelmäßig noch nicht die Fluchtgefahr begründet, sondern lediglich Ausgangspunkt der vorzunehmenden intensiven Einzelfallprüfung ist (…vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614; OLG Karlsruhe, NJW 2007, 615, 616).
  • OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13

    Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren

    Ergibt sich aus den bekannten Umständen, dass die Bewilligungsbehörde aller Voraussicht nach aufgrund eines auf Null reduzierten Ermessens zur Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses verpflichtet sein wird, ist die Anordnung von Auslieferungshaft unzulässig (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614 und NJW 2007, 1702; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 209; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207 und Beschluss vom 10.01.2013, Az.: (4) 151 Ausl.A 145/12 (216/12);… Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
    Die Bewilligungsbehörde darf beispielsweise die Situation eines nach langjährigem Aufenthalt beruflich und gesellschaftlich fest integrierten Verfolgten ohne Ermessensfehler anders beurteilen als diejenige eines Ausländers, der - und sei es auch als Freizügigkeit genießender EU-Bürger (…vgl. dazu OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 2007, 613) - mit geringerer sozialer und wirtschaftlicher Integration hier lebt.
  • OLG Brandenburg, 30.09.2024 - 1 OAus 34/24
    Die Bewilligungsbehörde darf beispielsweise die Situation eines nach langjährigem Aufenthalt beruflich und gesellschaftlich fest integrierten Verfolgten ohne Ermessensfehler anders beurteilen als diejenige eines Ausländers, der - und sei es auch als Freizügigkeit genießender EU-Bürger (…vgl. dazu OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart NJW 2007, 613) - mit nur geringerer sozialer und wirtschaftlicher Integration hier lebt.
  • OLG Bremen, 28.12.2022 - 1 AuslA 50/22

    Zulässigkeit einer Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls nach …

    Anders als § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO verlangt § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG keine "bestimmten Tatsachen" als Grundlage der Überzeugung von der Fluchtgefahr (st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschlüsse vom 02.07.2015 - 1 Ausl. A 16/15 und 19.10.2016 - 1 Ausl. A 15/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06, juris Rn. 16, NJW 2007, 613).
  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei …

  • OLG Braunschweig, 22.10.2014 - 1 Ausl 6/14

    Auslieferung; Menschenwürde; Strafvollstreckung; Überbelegung; Zelle; Wohnfläche; …

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines …

  • OLG Bremen, 16.02.2023 - 1 AuslA 56/22

    Rechtmäßigkeit der Auslieferung an die Republik Zypern; Ausräumung von Bedenken …

  • OLG Stuttgart, 07.03.2007 - 3 Ausl 6/07

    Europäischer Haftbefehl: Außervollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls wegen …

  • OLG Brandenburg, 07.10.2024 - 1 OAus 33/24

    Zulässigerklärung einer Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; …

  • OLG Brandenburg, 17.05.2024 - 1 OAus 19/24
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