Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
WaffG § 45 Abs. 2, § 45 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 2b; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entziehung eines Jagdscheins - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des Europäischen Feuerwaffenpasses; Suspensiveffekt eines gegen die Pflicht zur Rückgabe der Erlaubnisurkunden sowie gegen die Weggabe oder Unbrauchbarmachung von Waffen und Munition gerichteten Widerspruchs; Annahme der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des Europäischen Feuerwaffenpasses; Suspensiveffekt eines gegen die Pflicht zur Rückgabe der Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)) sowie gegen die Weggabe oder Unbrauchbarmachung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09
- OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (2)
- VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09
Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10
Ausfertigung Az.: 3 B 128/10 4 L 621/09.Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
- VG Düsseldorf, 03.08.2009 - 15 L 938/09
Jagdschein Ungültigkeitserklärung Einziehung Schusswaffe Munition Verwahrung …
Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10
Insbesondere muss der Prüfung der Hauptsache überlassen bleiben, ob ggf. eine Umdeutung in eine Rücknahme des Jagdscheins nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 48 VwVfG in Betracht käme, die mangels Ermessensausübung in den Bescheidgründen nur im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null rechtmäßig sein könnte (vgl. etwa VG Düsseldorf, Beschl. v. 3. August 2009 - 15 L 938/09 -, juris Rn. 26).
- OVG Sachsen, 21.09.2026 - 3 B 243/25
Zum Begriff der Tätigkeit im Waffenhandel i. S. v. § 2 Abs. 2 AWaffV; …
Ist es - wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung oder wegen der Komplexität der aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen - nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 2020 - 7 VR 5/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2025 - 3 B 101/25 -, juris Rn. 27, und Beschl. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, juris Rn. 5). - VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17
Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche …
Rn. 77 Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris, n. v.; VGH Bayern, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 21 CS 13.1761 -, juris, Rn. 7; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, juris, Rn. 10. - VG Weimar, 09.01.2013 - 1 E 1194/12
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Denn Ziel des Gesetzes ist es, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen und Munition einschließlich deren sorgfältiger Aufbewahrung zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit einzugrenzen und überwachen zu können (SächsOVG, Beschluss vom 02.05.2011 - 3 B 128/10 - juris Rn. 10).
- VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 B 212/22
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der AfD
Sie sind jedoch nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfasst (so auch BayVGH…, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 24 CS 20.1010 -, Rn. 25, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, Rn. 3 , juris). - VG Aachen, 17.03.2016 - 6 L 140/16
Waffenrecht; Unzuverlässigkeit; Waffenbesitzkarte; Widerruf; Aufbewahrung; …
Rn. 35 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, juris Rn. 6. - VG München, 05.04.2017 - M 7 S 17.831
Widerruf einer waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Dabei fällt im Waffen- und Sprengstoffrecht zugunsten des öffentlichen Interesses die vom Waffen- und Sprengstoffbesitz ausgehende erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit ins Gewicht, die unter anderem in den Regelungen der § 45 Abs. 5 WaffG, § 34 Abs. 5 SprengG ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. SächsOVG, B. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 - juris Rn 10).Selbst leichtsinnige oder fahrlässige Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften sind nicht nur dann als relevant für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu werten, wenn sie von besonderem Gewicht sind oder wenn weitere die Negativprognose stützende Anhaltspunkte hinzutreten (Sächs. OVG, B. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 - juris Rn 6).
- OVG Sachsen, 03.05.2022 - 6 B 118/22
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung eines Jagdscheins; …
Vielmehr rechtfertigt die unsorgfältige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, sofern es sich nicht um einen Bagatellverstoß handelt, eo ipso die Annahme der Unzuverlässigkeit; diese kann aber durch entgegenstehende Tatsachen entkräftet werden (SächsOVG, Beschl. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, juris Rn. 6). - VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4592
Aufbewahrung einer Kurzwaffe in einem nicht zertifizierten Behältnis
Selbst leichtsinnige oder fahrlässige Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften sind nicht nur dann als relevant für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu werten, wenn sie von besonderem Gewicht sind oder wenn weitere die Negativprognose stützende Anhaltspunkte hinzutreten (Sächs. OVG, B. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 - juris Rn. 6). - VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins eines …
Im Waffenrecht fällt dabei grundsätzlich zugunsten des öffentlichen Interesses die vom Waffenbesitz ausgehende erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit ins Gewicht, die u.a. in der Regelung des § 45 Abs. 5 WaffG ihren Niederschlag gefunden hat (VG München, a.a.O., mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 2.5.2011 - 3 B 128/10 - juris Rn. 10). - VG Aachen, 27.05.2013 - 6 K 1008/11
Widerruf mehrerer waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgrund nicht ordnungsgemäße …
Rn. 70 vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, . - VG München, 04.05.2015 - M 7 S 15.911
Aufbewahrung von Langwaffen außerhalb eines zertifizierten …
- VG Aachen, 20.09.2021 - 6 L 184/21
- VG München, 27.06.2016 - M 7 S 16.161
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis
- VG München, 07.10.2015 - M 7 K 14.4207
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis aufgrund von Unzuverlässigkeit - Verstoß …
- VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.933
Widerruf des Kleinen Waffenscheins aufgrund Nähe zu Reichsbürgern
- VG München, 31.05.2017 - M 7 S 16.987
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 23.05.2017 - M 7 S 17.408
Nähe zur Reichsbürgerbewegung als Grund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG Aachen, 18.07.2013 - 6 K 33/11
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei Verstoß gegen …
- VG Aachen, 10.06.2013 - 6 K 2061/11
Beschlagnahme bzw. Sicherstellung mehrerer Waffen aufgrund nicht ordnungsgemäßer …
- VG München, 06.07.2015 - M 7 S 15.1147
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG München, 08.04.2015 - M 7 K 14.4434
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG Bayreuth, 07.04.2014 - B 1 S 14.145
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG Saarlouis, 10.09.2013 - 1 L 1011/13
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 05.11.2014 - M 7 K 14.2133
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
- VG Bayreuth, 18.09.2015 - B 1 K 14.143
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
- VG München, 20.02.2015 - M 7 S 14.5050
Aufbewahrung einer Langwaffe außerhalb des Waffenschrankes
- VG Gelsenkirchen, 18.09.2025 - 17 K 3400/21
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; missbräuchliche Verwendung; aggressive …
- VG München, 07.10.2015 - M 7 K 15.914
Rechtmäßige Einziehung des Jagdscheins wegen unsachgemäßer Lagerung von Waffen
- VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.4536
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
- VG München, 07.10.2015 - M 7 K 15.912
Widerruf einer waffenrechtlichen Mitnutzungserlaubnis
- VG München, 18.06.2013 - M 7 S 13.2331
- VG München, 18.07.2012 - M 7 K 11.4218
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Rechtsprechung
| VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 15 Abs 2 S 1 RVG, § 16 Nr 5 RVG, § 123 VwGO, § 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 VwGO
Kostenerstattung von Rechtsanwaltsgebühren im verwaltungsgerichtlichen Abänderungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08
Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) …
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Während im Verfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO darüber zu entscheiden ist, ob in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis eine vorläufige Regelung der Sache geboten ist, wird im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) geprüft, ob die ursprüngliche nach § 123 VwGO getroffene Sachentscheidung wegen veränderter oder damals ohne Verschulden nicht geltend zu machender Umstände noch aufrechtzuerhalten oder aber zu ändern ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. August 2008 - 2 VR 1/08 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschl. v. 01. März 2010 - 4 M 223/09 -, zitiert nach juris;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 80 Rdnr. 374). - BVerwG, 23.07.2003 - 7 KSt 6.03
Rechtsanwaltsvergütung bei Tätigkeiten im vorläufigen Rechtsschutz in …
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Daher kann der bereits im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO tätig gewordene Prozessbevollmächtigte des Antragstellers für das nachfolgende Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) nicht erneut eine Verfahrensgebühr nach Ziffer 3100 des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beanspruchen und eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Ziffer 7002 VV-RVG gesondert verlangen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.04.2007 - 22 M 07.4006 -, zitiert nach juris; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 23.07.2003 - 7 KSt 6/03, 7 VR 1/02 -, zitiert nach juris, zur entsprechenden Rechtslage nach den bis zum 30. Juni 2004 geltenden § 114 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 BRAGO). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2010 - 4 M 223/09
Zum Gegenstand des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Während im Verfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO darüber zu entscheiden ist, ob in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis eine vorläufige Regelung der Sache geboten ist, wird im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) geprüft, ob die ursprüngliche nach § 123 VwGO getroffene Sachentscheidung wegen veränderter oder damals ohne Verschulden nicht geltend zu machender Umstände noch aufrechtzuerhalten oder aber zu ändern ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. August 2008 - 2 VR 1/08 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschl. v. 01. März 2010 - 4 M 223/09 -, zitiert nach juris;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 80 Rdnr. 374).
- VGH Bayern, 03.06.2009 - 6 C 07.565
Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsvergütung; wirksame Kostengrundentscheidung; …
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Denn das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO bildet nur die zahlenmäßige Ergänzung der vorangegangenen Kostenentscheidung auf Antrag eines Beteiligten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.06.2009 - 6 C 07.565 -, zitiert nach juris). - VGH Bayern, 24.04.2007 - 22 M 07.4006
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Daher kann der bereits im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO tätig gewordene Prozessbevollmächtigte des Antragstellers für das nachfolgende Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (analog) nicht erneut eine Verfahrensgebühr nach Ziffer 3100 des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beanspruchen und eine Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Ziffer 7002 VV-RVG gesondert verlangen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.04.2007 - 22 M 07.4006 -, zitiert nach juris; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 23.07.2003 - 7 KSt 6/03, 7 VR 1/02 -, zitiert nach juris, zur entsprechenden Rechtslage nach den bis zum 30. Juni 2004 geltenden § 114 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 BRAGO). - OLG Schleswig, 18.11.1994 - 9 W 167/94
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Aufgrund dieser prozessualen Verschiedenartigkeit beider Verfahren können die Anwaltsgebühren in jedem Verfahren mit jeder gebührenpflichtigen Tätigkeit neu entstehen (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.11.1994 - 9 W 167/94 -, JurBüro 1995, 308; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 05.04.1988 - 5 W 82/88 -, JurBüro 1989, 68, zur vergleichbaren Rechtslage beim Verfahren über die Anordnung einer einstweiligen Verfügung nach den §§ 920, 936 ZPO und einem nachfolgenden Verfahren über deren Aufhebung nach den §§ 927, 936 ZPO). - OLG Koblenz, 07.09.2001 - 14 W 625/01
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Sind im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und im Verfahren auf deren Änderung oder Aufhebung unterschiedliche Kosten(grund-)entscheidungen ergangen, kann hiervon ausgehend jeder Beteiligter aus der ihm günstigen Kostenentscheidung vom Gegner Kostenerstattung bis zur Höhe der ihm insgesamt - einmalig - in beiden Verfahren erwachsenden Kosten verlangen (…vgl. OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.09.2001 - 14 W 625/01 -, zitiert nach juris, m.w.N.). - VG Augsburg, 29.08.2002 - Au 4 S 01.30125
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens ist aber - wie dargestellt - die Frage der Kostenerstattung der Beteiligten untereinander (vgl. hierzu VG Augsburg, Beschl. v. 29.08.2002 - Au 4 S 01.30125 -, zitiert nach juris). - OLG Saarbrücken, 05.04.1988 - 5 W 82/88
Auszug aus VG Halle, 11.01.2011 - 3 B 128/10
Aufgrund dieser prozessualen Verschiedenartigkeit beider Verfahren können die Anwaltsgebühren in jedem Verfahren mit jeder gebührenpflichtigen Tätigkeit neu entstehen (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.11.1994 - 9 W 167/94 -, JurBüro 1995, 308; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 05.04.1988 - 5 W 82/88 -, JurBüro 1989, 68, zur vergleichbaren Rechtslage beim Verfahren über die Anordnung einer einstweiligen Verfügung nach den §§ 920, 936 ZPO und einem nachfolgenden Verfahren über deren Aufhebung nach den §§ 927, 936 ZPO).
- VG Magdeburg, 14.08.2017 - 3 E 187/17
Kostenerstattung von Rechtsanwaltsgebühren
Dass ein Rechtsanwalt die Gebühren wegen der gebührenrechtlichen Zusammenfassung beider Verfahren in § 16 Nr. 5 RVG als eine Angelegenheit gegenüber seinem Mandanten nach § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG nur einmal geltend machen kann, steht dem nicht entgegen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Februar 2017 - 11 B 769/15.A -, juris, mit Nachweisen zu der gegenteiligen Rspr. einiger Verwaltungsgerichte; VG Halle (Saale), Beschl. vom 11. Januar 2011 - 3 B 128/10 -, zitiert nach juris; VG München, Beschl. v. 12. August 2013 - M 17 M 13.30186 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 29. April 2014 - A 7 K 226/14 -, juris).Zum anderen muss im Rahmen der das Abänderungsverfahren betreffenden Kostenfestsetzung Berücksichtigung finden, ob und inwieweit bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine Kostenfestsetzung zugunsten des im Abänderungsverfahren Obsiegenden stattgefunden hat (vgl. VG Halle (Saale), Beschl. vom 11. Januar 2011 - 3 B 128/10 -, a. a. O. [m. w. N.]).
- VG Magdeburg, 19.12.2018 - 8 E 252/18
Kostenerstattung von Rechtsanwaltsgebühren für Tätigkeit im Abänderungsverfahren …
Dass ein Rechtsanwalt die Gebühren wegen der gebührenrechtlichen Zusammenfassung beider Verfahren in § 16 Nr. 5 RVG als eine Angelegenheit gegenüber seinem Mandanten nach § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG nur einmal geltend machen kann, steht dem nicht entgegen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Februar 2017 - 11 B 769/15.A -, juris, mit Nachweisen zu der gegenteiligen Rspr. einiger Verwaltungsgerichte; VG Halle (Saale), Beschl. vom 11. Januar 2011 - 3 B 128/10 -, zitiert nach juris; VG München, Beschl. v. 12. August 2013 - M 17 M 13.30186 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 29. April 2014 - A 7 K 226/14 -, juris).Zum anderen muss im Rahmen der das Abänderungsverfahren betreffenden Kostenfestsetzung Berücksichtigung finden, ob und inwieweit bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine Kostenfestsetzung zugunsten des im Abänderungsverfahren Obsiegenden stattgefunden hat (vgl. VG Halle (Saale), Beschl. vom 11. Januar 2011 - 3 B 128/10 -, a. a. O. [m. w. N.]).
- VG Stuttgart, 29.04.2014 - A 7 K 226/14
Kostenerstattung bei unterschiedlicher Kostengrundentscheidung in Verfahren nach …
Sind im Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und im Verfahren auf deren Änderung oder Aufhebung unterschiedliche Kostengrundentscheidungen ergangen, kann hiervon ausgehend jeder Beteiligter aus der ihm günstigen Kostenentscheidung vom Gegner Kostenerstattung bis zur Höhe der ihm insgesamt - einmalig - in beiden Verfahren erwachsenden Kosten verlangen (vgl. VG Halle, Beschluss vom 11.01.2011 - 3 B 128/10 - VG Augsburg, Beschluss vom 29.08.2002 - Au 4 S 01.30125 - s. auch OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18.11.1994, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.09.2001 - 14 W 625/01 -, jeweils juris m.w.N.).
- VG Trier, 14.01.2015 - 5 L 1635/14
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Anwaltswechsel
Der Ansicht, hiervon ausgehend könne jeder Beteiligte aus der ihm günstigen Kostenentscheidung vom jeweiligen Gegner Kostenerstattung bis zur Höhe der ihm insgesamt - einmalig - in beiden Verfahren erwachsenden Kosten verlangen, demnach wäre zumindest die Vergütung für einen Rechtsanwalt -wie die Antragsteller meinen- erstattungsfähig, vgl. so VG Stuttgart, Beschluss vom 29. April 2014 - A 7 K 226/14 -, juris; VG Halle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 B 128/10 -, juris, kann nicht gefolgt werden. - VG Düsseldorf, 15.08.2014 - 13 L 644/14
Erinnerung erfolgloses Ausgangsverfahren Fortbestand Kostengrundentscheidung
Rn. 16 vgl. Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 30. März 2011 - 5 K 3036/10-, juris, Rn 6; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 35 KE 32.12, 34 L 222.11 A - juris, Rn 7 f.; Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 6 L 776/13.A -, juris; a.A. Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 29. August 2008 - Au 4 S 01.30125 -, juris, Rn 2; Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 B 128/10-, juris, Rn 5, Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 29. April 2014 - A 7 K 226/14, juris, die aber ohne Begründung letztlich den Verfahrensbezug der jeweiligen Kostengrundentscheidung des Ausgangs- und Abänderungsverfahrens auflösen. - VG Karlsruhe, 09.04.2018 - A 6 K 2182/18
Rechtsanwalt; Abänderungsverfahren im einstweiligen Rechtsschutz; Gebühren in …
Rn. 6 Es kann dahingestellt bleiben, ob diese gebührenrechtliche Zusammenfassung beider Verfahren im Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant, wonach ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO von seinem Mandanten nur einmal eine Vergütung verlangen kann, kostenrechtlich dazu führt, dass im Außenverhältnis die bereits im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstandenen Gebühren und Auslagen vom (nur) im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO zur Kostentragung verpflichteten Gegner nicht zu erstatten sind (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2011 - 8 S 1247/11 -, u.v.a.; a.A. VG Karlsruhe, Beschl. v. 10.07.2015 - A 1 K 13/15 - m. zahlreichen Nachweisen zur zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur zur gleichgelagerten Frage bei Abänderung einer Entscheidung nach §§ 916 ff. ZPO; VG Magdeburg, Beschl. v. 04.11.2014 - 9 B 207/14 - VG Stuttgart, Beschl. v. 29.04.2014 - A 7 K 226/14 - VG Halle, Beschl. v. 11.01.2011 - 3 B 128/10 - VG Augsburg, Beschl. v. 29.08.2002 - Au 4 S 01.30125 - s. auch OLG Rh.-Pf., Beschl. v. 07.09.2001 - 14 W 625/01 -, OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.11.1994 - 9 W 167/94 -, jew. JURIS). - VG München, 10.03.2015 - M 24 M 15.30075
Kostenfestsetzungsverfahren im Nachgang zu einem sog. Dublin-Verfahren
Vereinzelt gebliebenen abweichenden Auffassungen (…VG Augsburg, B.v. 29.8.2008 - AU 4 S 01.30125 - juris Rn. 2; VG Halle, B.v. 11.1.2011 - 3 B 128/10 - juris Rn. 5; VG Stuttgart, B.v. 29.4.2014 - A 7 K 226/14 - juris) könne nicht gefolgt werden, da diese ohne Begründung letztlich den Verfahrensbezug der jeweiligen Kostengrundentscheidung des Ausgangs - und Abänderungsverfahrens auflösen. - VG Karlsruhe, 10.07.2015 - A 1 K 13/15
Kostenerstattung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Verfahren auf deren …
Rn. 4 Das Gericht folgt für die Frage der Erstattungsfähigkeit zwischen den Beteiligten der von der wohl überwiegenden Meinung in der zivilprozessualen Rechtsprechung und Literatur (vgl.: OLG München, Beschluss vom 04.02.1987 - 11 W 3140/86 - JurBüro 1987, 712 = AnwBl 1988, 416 = Rpfleger 1987, 336; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18.11.1994 - 9 W 167/94 - SchlHA 1995, 171 = JurBüro 1995, 308 = AGS 1995, 67; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.09.2001 - 14 W 625/01 -, juris;… Göttlich/Mümmler, RVG, 2. Aufl., S. 297;… Mathias in: von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20 Aufl. Rn. B 348; jew. m.w.N auch zur Gegenauffassung;… ebenso: VG Stuttgart, a.a.O.; VG Halle, Beschluss vom 11.01.2011 - 3 B 128/10 -, juris; jew. m.w.N.) zur gleichgelagerten Frage bei Erlass einer einstweiligen Anordnung oder eines Arrests und deren/dessen späterer Abänderung oder Aufhebung vertretenen Auffassung, dass jeder Beteiligte unbeschadet der Regelung in § 16 Nr. 5 RVG aus der für sie siegreichen Entscheidung die Rechtsanwaltsgebühren festsetzen lassen kann. - VG Düsseldorf, 23.10.2014 - 17 L 1610/14
Einunddieselbe Angelegenheit der Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO und nach § 80 …
Rn. 22 vgl. so VG Stuttgart, Beschluss vom 29. April 2014 - A 7 K 226/14 -, juris; VG Halle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 B 128/10 -, juris,. - VG Magdeburg, 04.11.2014 - 9 B 207/14
Gerichtliche Entscheidung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Sind im Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und im Verfahren auf deren Änderung oder Aufhebung unterschiedliche Kostengrundentscheidungen ergangen, kann hiervon ausgehend jeder Beteiligter aus der ihm günstigen Kostenentscheidung vom Gegner Kostenerstattung bis zur Höhe der ihm insgesamt - einmalig - in beiden Verfahren erwachsenden Kosten verlangen (vgl. VG Halle, Beschluss vom 11.01.2011 - 3 B 128/10 - VG Augsburg, Beschluss vom 29.08.2002 - Au 4 S 01.30125 - s. auch OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18.11.1994, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.09.2001 - 14 W 625/01 -, jeweils juris m.w.N.). - VG Würzburg, 25.06.2018 - W 2 M 18.30718
Kostenerstattung nach erfolgreichem Abänderungsantrag iSd § 80 Abs. 7 VwGO
- VG Gelsenkirchen, 19.08.2014 - 3a L 434/14
Kostenerinnerung
- VG München, 12.08.2013 - M 17 M 13.30186
Kostenerinnerung; Abänderungsverfahren
- VG München, 10.10.2018 - M 22 M 15.51008
Rechtsanwaltsgebühren im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
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