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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30534
OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20 (https://dejure.org/2020,30534)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.10.2020 - 3 B 181/20 (https://dejure.org/2020,30534)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 3 B 181/20 (https://dejure.org/2020,30534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 4 Abs. 2, VwVfG § 48, Art. 13 ARB 1/80, AufenthG § 60 Abs. 2
    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis nach Assoziationsabkommen EWG / Türkei; Zugang zum Arbeitsmarkt; Stillhalteklausel; Ermessen; Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Rn. 14 Nach Art. 13 ARB 1/80, auf den sich der Antragsteller unmittelbar berufen kann (EuGH Urt. v. 21. Oktober 2003 - C-317/01 (Sahin) -, juris Rn. 57 m. w. N.), dürfen die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und die Türkei für Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, deren Aufenthalt und Beschäftigung in ihrem Hoheitsgebiet ordnungsgemäß sind, keine neuen Beschränkungen der Bedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt einführen.

    Durch diese soll es den innerstaatlichen Stellen verboten werden, neue Hindernisse etwa für die Arbeitnehmerfreizügigkeit einzuführen, um so die schrittweise Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Republik Türkei zu erschweren (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Oktober 2003, a. a. O. Rn. 81).

    Rn. 18 Auch der EuGH geht in seinen Entscheidungen (Urt. v. 21. Oktober 2003, a. a. O. Rn. 67;… Urt. v. 28. April 2010 - C-92/07 (Niederlande) -, juris Rn. 62) davon aus, dass Verschlechterungen, welche gleichermaßen auf türkische Staatsangehörige und Unionsbürger anwendbar sind, nicht durch Art. 13 ARB 1/80 ausgeschlossen sind.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Der Begriff "ordnungsgemäß" bedeutet nach der Rechtsprechung des EuGH, dem die alleinige Auslegungskompetenz hinsichtlich des Assoziationsrechts zukommt, dass der türkische Arbeitnehmer oder sein Familienangehöriger die Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats über die Einreise, den Aufenthalt und ggf. die Beschäftigung beachtet haben muss, so dass seine Lage im Hoheitsgebiet dieses Staates rechtmäßig ist (EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - C-225/12 (Demir) -, NVwZ-RR 2014, 115 [Rn. 35]).

    Der Begriff bezieht sich nach dem EuGH "auf eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, die ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht voraussetzt" (EuGH, Urt. v. 7. November 2013, a. a. O. Rn. 48).

  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Rn. 18 Auch der EuGH geht in seinen Entscheidungen (…Urt. v. 21. Oktober 2003, a. a. O. Rn. 67; Urt. v. 28. April 2010 - C-92/07 (Niederlande) -, juris Rn. 62) davon aus, dass Verschlechterungen, welche gleichermaßen auf türkische Staatsangehörige und Unionsbürger anwendbar sind, nicht durch Art. 13 ARB 1/80 ausgeschlossen sind.

    Dies verstieße dann allerdings gegen Art. 59 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichnet und durch die Verordnung (EWG) Nr. 2760/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 (…ABl. L 293, S. 1) im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt wurde, wonach der Türkei keine günstigere Behandlung gewährt werden darf als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten untereinander aufgrund des EG-Vertrags einräumen (EuGH, Urt. v. 28. April 2010 a. a. O. Rn. 62).

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 31; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 31; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 31; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak und Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Dabei gilt Art. 13 ARB 1/80 für Bestimmungen in einer Gesetzes- oder Verordnungsvorschrift, aber auch für Bestimmungen in einer Rundverfügung (vgl. EuGH, Urt. v. 9. Dezember 2010 - C-300/09 und C-301/09 (Toprak/Oguz) -, NVwZ 2011, 349 [Rn. 30]).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 31; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 11 M 6598/96

    Antragsbefugnis e. Drittbetroffenen (Arbeitgebers);; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Es handelt sich insoweit allenfalls um Reflexwirkungen, die keine rechtlich schützenswerte Position begründen können (NdsOVG, Beschl. v. 13. Januar 1997 - 11 M 6598/96 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20
    Rn. 7 Rechtsgrundlage der angefochtenen Rücknahmeentscheidung bildet § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Mai 1995 - 1 C 3/94; BVerwGE 98, 298, 304 ff.).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; …

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 8 LA 137/11

    Aufenthaltserlaubnis als ein eine einmalige oder laufende Geldleistung oder …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 10 B 22.244

    Aufenthaltsrecht des 35-jährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei …

    Selbst wenn die Voraussetzungen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nicht vorgelegen hätten, ergäbe sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im betreffenden Zeitraum schon aufgrund der Feststellungswirkung dieses Verwaltungsaktes (…vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2021 - 1 B 38.21 - juris Rn. 13;… OVG Hamburg, B.v. 13.6.2019 - 4 Bs 110/19 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 13.10.2020 - 3 B 181/20 - juris Rn. 9;… Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 4 Rn. 61 f.).
  • OVG Sachsen, 18.09.2026 - 3 B 301/25

    Zur Rücknahme einer Waffensachkundebescheinigung; Interessenabwägung

    Rn. 37 Sofern der rechtswidrige Verwaltungsakt keine Geldleistung oder teilbare Sachleistung nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG gewährt hat, ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Rücknahme entsprechend der gesetzlichen Wertentscheidung des § 48 Abs. 3 VwVfG grundsätzlich stets möglich, da der Gesetzgeber zum Ausgleich eines etwaigen Vertrauensinteresses nur einen Vermögensausgleich vorgesehen hat (SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2020 - 3 B 181/20 -, juris Rn. 12 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris Rn.12;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juni 2019 - OVG 11 N79/18 -, juris Rn. 5;… NdsOVG, Beschl. v. 1. August 2012 - 8 LA 137/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24/14 -, juris Rn. 31 zu Statusbescheiden).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.244

    Hinweisbeschluss in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

    Selbst wenn die Voraussetzungen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen hätten, ergäbe sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schon aufgrund der Feststellungswirkung dieses Verwaltungsaktes (…vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2021 - 1 B 38/21 - juris Rn. 13;… OVG Hamburg, B.v. 13.6.2019 - 4 Bs 110/19 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 13.10.2020 - 3 B 181/20 - juris Rn. 9;… Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 4 Rn. 61 f.).
  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
    Dieser Antrag war jedoch nicht geeignet, die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszulösen, weil sich das vom Antragsteller geltend gemachte assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht unmittelbar aus Art. 6 Satz 1 ARB 1/80 ergibt, ein Antrag nach § 81 Abs. 1 AufenthG daher gerade nicht erforderlich ist (…Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 81 AufenthG Rn. 10;… vgl. auch Zeitler, HTK-AuslR / § 81 AufenthG / zu Abs. 3 und 4, Stand: 27.05.2021, Rn. 88) und die das Aufenthaltsrecht dokumentierende Erlaubnis lediglich deklaratorischen Charakter besitzt (…vgl. VGH München zu Art. 7 ARB 1/80, Beschluss vom 15.03.2018 - 10 AS 18.450 -, juris, Rn. 6; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 26.07.2020 - 4 LA 56/20 - [unter Verweis auf OVG Bautzen, Beschluss vom 13.10.2020 - 3 B 181/20 -, juris, Rn. 9] und vom 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris, Rn.12).
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