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| VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 60 a Abs 2 S 1 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 1 Buchst 1 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG
Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Fortführung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach unerlaubter Einreise - doev.de
Kein Anspruch auf Duldung zur Fortführung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach unerlaubter Einreise
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug
- rechtsportal.de
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug
Verfahrensgang
- VG Gießen, 17.11.2022 - 6 L 2134/22
- VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (26)
- VGH Bayern, 13.06.2023 - 10 CS 23.488
Keine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Einreise ohne erforderliches …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.).Der Antragsgegner hat mit Schriftsatz vom 18. August 2023 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, a.a.O.) darauf hingewiesen, dass die Dauer des Verfahrens ohne Vorabzustimmung rund fünf Monate dauere.
Diese prozessuale Obliegenheit, deren Fehlen zur Unzulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnisses führt (VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.;… Beschluss vom 15. September 2021 - 10 C 21.2212 -, juris Rdnr. 19;… zu den Einzelheiten vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rdnr. 34), hat die Antragstellerin erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erfüllt.
Der Antrag, dem Antragsgegner mitzuteilen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen die Antragstellerin bis zur Entscheidung über die vorliegende Beschwerde nicht durchgeführt werden dürfen (sog. "Schiebe-" oder "Hängebeschluss"), ist durch die vorliegende Entscheidung gegenstandslos (VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 14).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23
Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rdnr. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rdnr. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rdnr. 3 m.w.N.).Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rdnr. 14).
Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).
- VGH Bayern, 13.04.2023 - 19 ZB 22.79
Keine Umstellung in Fortsetzungsfeststellungsklage während des Verfahrens der …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Ein Verstoß der in § 54 Abs. 2 Nr. 9, 1. Alt. AufenthG bezeichneten Art setzt dessen objektive Rechtswidrigkeit voraus (VGH München, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17; OVG Koblenz…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 B 10178/20 -, juris Rdnr. 20).Ein Verschulden ist hingegen nicht erforderlich, ebenso wenig bedarf es einer Ahndung des Verstoßes (VGH München, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17 m.w.N.).
- VGH Bayern, 15.09.2021 - 10 C 21.2212
Prozesskostenhilfe für einen Eilantrag gegen die Versagung der …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Diese prozessuale Obliegenheit, deren Fehlen zur Unzulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnisses führt (VGH München…, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.; Beschluss vom 15. September 2021 - 10 C 21.2212 -, juris Rdnr. 19;… zu den Einzelheiten vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rdnr. 34), hat die Antragstellerin erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erfüllt.Der von der Antragstellerin nachträglich bei der Behörde gestellte Antrag auf Erteilung einer Duldung wegen der tatsächlichen Unmöglichkeit der Ausreise war damit nicht Gegenstand des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht und ist dementsprechend auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens (VGH München, Beschluss vom 15. September 2021 - 10 C 21.2212 -, juris Rdnr. 19).
- VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23
Pflicht zur Nachholung des Visumverfahrens durch ausländischen Vater eines …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (VGH Kassel, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 18).Einen solchen Anspruch hat die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, da sie durch ihre unerlaubte Einreise und ihrem jetzt schon mehr als 15 Monate andauernden illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 7).
- BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95
Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.; so auch VGH Kassel, Beschluss vom 18. August 2016 - 3 B 1431/16 -, nicht veröffentlicht).Zudem vermittelt die Duldung keinen aufenthaltsrechtlichen Status, der dem Anliegen des Familiennachzugs gerecht würde (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20
Ehegattennachzug; Erwerb von Sprachkenntnissen nach Einreise; Integrationsbedarf; …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG kann etwas Anderes gelten, wenn eine ausländerrechtliche Regelung - die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt - einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11).Eine solche Regelung ist etwa § 39 AufenthV, der gerade die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglichen soll (OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rdnr. 11; OVG Münster…, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rdnr. 10).
- VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 CE 20.2680
Keine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Beeinträchtigung der …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (VGH Kassel, Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht; VGH München, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rdnr. 19 mit Verweis auf VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rdnr. 13 m.w.N.).Die Erteilung der Duldung ist demgegenüber subsidiär (vgl. § 60a Abs. 2 Satz 1 a.E. "und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird", VGH München, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht).
- BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 -, juris Rdnr. 15 m.w.N.). - BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2023 - 3 B 2020/22
Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 46 Nr. 2 AuslG: BVerwG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 -, juris Rdnr. 19; VGH München…, Beschluss vom 27. April 2020 - 10 C 20.51 -, juris Rdnr. 8). - OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 7 B 10178/20
Weiterhin keine Ausbildungsduldung für "Prümer Taliban"
- VGH Bayern, 27.04.2020 - 10 C 20.51
Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe
- VGH Bayern, 04.09.2014 - 10 CS 14.1601
Fiktionswirkung eines Schengen-Visums; unrechtmäßiger Aufenthalt; …
- OVG Bremen, 07.12.2020 - 2 PA 290/20
Prozesskostenhilfe; einstweiliger Rechtsschutz wegen Erteilung einer Duldung - …
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 22.18
Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem …
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
- BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08
Berücksichtigung familiärer Bindungen bei der Entscheidung über die Ausweisung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11
Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren …
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02
Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00
Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind
- VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens …
- OVG Niedersachsen, 18.11.2021 - 13 ME 426/21
Auslösung einer Fortbestandsfiktion bei den Schengen-Visa i.R.d. Antrags eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 12 B 1233/04
Anforderungen an das Begründungserfordernis der Beschwerde
- OVG Bremen, 28.04.2023 - 1 B 77/23
Formale Anforderungen an die Beschwerde; Gewährung von Akteneinsicht in einer …
- VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23
Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer …
Die von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK ausgehenden Schutzwirkungen führen nur ausnahmsweise zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nicht erteilt werden kann (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 12).Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 14;… Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 18).
Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 14; Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rdnr. 19 mit Verweis auf VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rdnr. 13 m.w.N.).
Die Aussetzung der Abschiebung ist somit nicht der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehene Weg zur Ermöglichung des familiären Zusammenlebens eines Ausländers mit seinen sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhaltenden Familienangehörigen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 15).
Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rdnr. 36 m.w.N.; so auch (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 15; Beschluss vom 18. August 2016 - 3 B 1431/16 -, nicht veröffentlicht).
Dies steht der Aussetzung der Abschiebung aus einem Grund, der auf einen dauerhaften Aufenthalt hinausläuft, grundsätzlich entgegen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 15; Beschluss vom 29. August 2023 - 3 B 1935/22 -, nicht veröffentlicht).
Auch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG stellt eine solche Norm dar, da mit dieser gerade die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland ermöglicht werden soll (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 16).
Einen solchen Anspruch hat die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, da sie durch ihre unerlaubte Einreise und ihrem illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 17;… Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rdnr. 7).
Ein Verstoß der in § 54 Abs. 2 Nr. 9, 1. Alt. AufenthG bezeichneten Art setzt dessen objektive Rechtswidrigkeit voraus (VGH Kassel
, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 18; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17; OVG Koblenz…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 B 10178/20 -, juris Rdnr. 20).Ein Verschulden ist hingegen nicht erforderlich, ebenso wenig bedarf es einer Ahndung des Verstoßes (VGH Kassel
, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 18; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rdnr. 17 m.w.N.).Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 23).
Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen Deutschlands nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rdnr. 23; VGH München…, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.).
- VGH Hessen, 30.01.2025 - 3 B 2358/24
Das Visumverfahren zum Nachzug eines Drittstaatsangehörigen zum deutschen …
Die von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK ausgehenden Schutzwirkungen führen nur ausnahmsweise zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen nicht erteilt werden kann (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 20 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 12 ).Rn. 10 Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).
Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rn. 19 mit Verweis auf VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
Die Erteilung der Duldung ist demgegenüber subsidiär (vgl. § 60a Abs. 2 Satz 1 a. E. "und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird", VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O.;… Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).
Rn. 11 Die Aussetzung der Abschiebung ist somit nicht der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehene Weg zur Ermöglichung des familiären Zusammenlebens eines Ausländers mit seinen sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhaltenden Familienangehörigen (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).
Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rn. 36 m. w. N.;… so auch Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).
Dies steht der Aussetzung der Abschiebung aus einem Grund, der auf einen dauerhaften Aufenthalt hinausläuft, grundsätzlich entgegen (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).
Auch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG stellt eine solche Norm dar, da mit dieser gerade die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland ermöglicht werden soll (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 24 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 16 ).
Einen solchen Anspruch hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, da er durch seine unerlaubte Einreise und seinen bis zur Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Eheschließung mehr als 10 Monate andauernden illegalen Aufenthalt weder vereinzelt noch geringfügig gegen Rechtsvorschriften im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 10 AufenthG verstoßen und dadurch ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG hervorgerufen hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 25 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 17 ; VGH Kassel…, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 -, juris Rn. 7 ).
- VGH Hessen, 26.02.2025 - 3 B 2223/24
Das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG 1965 findet über die …
Rn. 25 Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie hat der Gesetzgeber in erster Linie über die Aufenthaltstitel in den §§ 27 ff. AufenthG Rechnung getragen (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG nicht vor, kann nicht ohne Weiteres durch Annahme einer aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK hergeleiteten rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung der weitere Aufenthalt erreicht werden (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ; VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 10 CE 20.2680 -, juris Rn. 19, mit Verweis auf VGH Mannheim…, Beschluss vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
Die Erteilung der Duldung ist demgegenüber subsidiär (vgl. § 60a Abs. 2 Satz 1 a. E. "und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird", VGH München…, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O.;… Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 22 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 14 ).
Rn. 26 Die Aussetzung der Abschiebung ist somit nicht der vom Aufenthaltsgesetz vorgesehene Weg zur Ermöglichung des familiären Zusammenlebens eines Ausländers mit seinen sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhaltenden Familienangehörigen (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).
Der Duldung kommt nicht die Funktion eines vorbereitenden oder ersatzweise gewährten Aufenthaltsrechts zu (BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, juris Rn. 36 m. w. N.;… so auch Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).
Dies steht der Aussetzung der Abschiebung aus einem Grund, der auf einen dauerhaften Aufenthalt hinausläuft, grundsätzlich entgegen (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 23 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 15 ).
Auch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG stellt eine solche Norm dar, da mit dieser gerade die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland ermöglicht werden soll (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 24 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 16 ).
- VGH Hessen, 18.09.2026 - 3 B 1501/24
Anwendbarkeit des § 104c AufenthG auf Altfälle bei einer Antragstellung bis zum …
Für die Anwendung dieser Bestimmungen ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts durch den Besitz eines Aufenthaltstitels oder durch einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet ohne Aufenthaltstitel vermittelt wird (BVerwG…, Urteil vom 19. November 2019 - 1 C 22.18 -, juris Rn. 15; VGH Kassel, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 9 ; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. November 2021 - 13 ME 426/21 -, juris Rn. 20). - VGH Hessen, 26.03.2025 - 3 B 1615/23
Notwendigkeit eines Vander Elst-Visums zur Einreise für drittstaatsangehörige …
Alt. AufenthG bezeichneten Art setzt dessen objektive Rechtswidrigkeit voraus (Senatsbeschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 18 ; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rn. 17; OVG Koblenz…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 B 10178/20 -, juris Rn. 20).Ein Verschulden ist hingegen nicht erforderlich, ebenso wenig bedarf es einer Ahndung des Verstoßes (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 26 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 18 ; VGH München…, Beschluss vom 13. April 2023 - 19 ZB 22.79 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 54 AufenthG Rn. 92).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2026 - 18 A 1137/23 Rn. 95 Vgl. hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. April 2024 - 2 BvR 244/24 -, juris, Rn. 23, stattgebender Kammerbeschluss vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 23.09 -, juris, Rn. 34, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2025 - 18 B 484/25 -, juris, Rn. 22; Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris, Rn. 22 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris, Rn. 12.
- VGH Hessen, 23.12.2025 - 3 B 2782/25
Erfolglose Beschwerde zur Erteilung einer Verfahrensduldung bis zum …
Auch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG stellt eine solche Norm dar, da mit dieser gerade die Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland ermöglicht werden soll (…Senatsbeschlüsse vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 24 und vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 16 ). - VGH Hessen, 15.12.2023 - 7 B 968/23
Abschiebungsandrohung im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie (RL …
Der Antragsgegner hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, dass der Familiennachzug eines Ausländers zu seinen berechtigterweise im Bundesgebiet lebenden Angehörigen in Umsetzung der den Familienmitgliedern zustehenden Rechte aus Art. 6 GG/Art. 8 EMRK grundsätzlich abschließend durch die §§ 27 ff. AufenthG geregelt ist und ein Anspruch auf Erteilung einer - insofern subsidiären - Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. hierzu etwa Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris Rn. 12 ff. m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2025 - 18 B 79/25 Rn. 20 Vgl. hierzu BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris, Rn. 47; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 23.09 -, juris, Rn. 34, m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2023 - 3 B 2020/22 -, juris, Rn. 22 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 -, juris, Rn. 12.
- OVG Saarland, 15.11.2023 - 2 B 135/23
Beschwerde: Aussetzung der Abschiebung (Nachholung des Visumverfahrens)
Daher sind die vorsätzliche illegale Einreise des Antragstellers und sein illegaler Aufenthalt im Bundesgebiet unabhängig von ihrer strafrechtlichen Sanktionierung grundsätzlich als nicht geringfügiger Verstoß anzusehen.[Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15.9.2023 - 3 B 2020/22 -, juris (m.w.N.)][Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15.9.2023 - 3 B 2020/22 -, juris (m.w.N.)] Darauf, ob dieser Verstoß strafrechtlich geahndet worden ist, kommt es entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht an.[Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15.9.2023 - 3 B 2020/22 -, sowie VGH München, Beschluss vom 13.4.2023 - 19 ZB 22.79 -, jeweils bei juris][Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 15.9.2023 - 3 B 2020/22 -, sowie VGH München, Beschluss vom 13.4.2023 - 19 ZB 22.79 -, jeweils bei juris] Deshalb spielt es für die ausländerrechtliche Beurteilung, ob ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG besteht, auch keine Rolle, dass das wegen des Verstoßes gegen § 95 AufenthG - unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel - gegen den Antragsteller durchgeführte Strafverfahren gemäß § 153 Abs. 2 StPO durch Beschluss des Amtsgerichts B-Stadt vom 12.9.2023 "wegen Geringfügigkeit" eingestellt worden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2025 - 18 B 484/25
- VG Stuttgart, 19.11.2025 - 2 K 7599/25
Vereinbarkeit von Ausgestaltung und Handhabung des Vander Elst-Visumverfahrens …
- VG Trier, 29.01.2025 - 7 K 2214/24
Ukraine: Interner Schutz in Zentral- und Westukraine; bei Einreiseverbot …
- VG Trier, 07.05.2026 - 9 K 4535/25
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