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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.06.2009

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4149
OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09 (https://dejure.org/2009,4149)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.02.2009 - 3 B 33/09 (https://dejure.org/2009,4149)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 3 B 33/09 (https://dejure.org/2009,4149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung auf Überlassung einer gemeindlichen Festhalle an einen NPD-Ortsverband zur Veranstaltung eines politischen Aschermittwochs

  • Judicialis

    PartG § 3 Satz 2; ; PartG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 61 Nr. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 123; ; VwGO § 172; ; KSVG § 19; ; KSVG § 19 Abs. 1; ; GO NRW § 18 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung auf Überlassung einer gemeindlichen Festhalle an einen NPD-Ortsverband zur Veranstaltung eines politischen Aschermittwochs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf eine einstweilige Anordnung bzgl. der Überlassung einer gemeindlichen Festhalle an einen NPD-Ortsverband zur Veranstaltung eines politischen Aschermittwochs; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Partei von der Benutzung gemeindlicher Einrichtungen durch den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 533
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • VG Saarlouis, 09.02.2009 - 11 L 54/09

    Anspruch auf Nutzung einer öffentlichen Einrichtung durch eine politische Partei

    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Unter entsprechender teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. Februar 2009 - 11 L 54/09 - wird die Antragsgegnerin vorläufig verpflichtet, dem NPD-Ortsverband Sch. die Festhalle Sch., H. Straße 2, 66121 B-Stadt-Sch., mit dem üblichen Zubehör, insbesondere Mobiliar, Lautsprecheranlage und Bewirtungszone am 25. Februar 2009 zur Durchführung einer Aschermittwochsveranstaltung zu überlassen.

    "der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9.2.2009 (11 L 54/09) wird mit der Maßgabe abgeändert, dass die Antrags- und Beschwerdegegnerin unter Androhung eines für den Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Zwangsgeldes verpflichtet wird, dem NPD-Ortsverband Sch. die Festhalle Sch., H. Straße 2 in 66121 B-Stadt-Sch. mit dem üblichen Zubehör, insbesondere Mobiliar, Lautsprecheranlage und Bewirtungszone am 25. Februar 2009 zur Durchführung einer Aschermittwochsveranstaltung zu überlassen",.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1975 - III A 1279/75
    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Aus dem erstgenannten Beispiel sowie aus dem Umstand, dass nichts dafür spricht, dass sich die Besucher der zweitgenannten Veranstaltung auf die Mitglieder des Ortsverbandes Sch. der CDU oder auf Einwohner der Landeshauptstadt Saarbrücken beschränken werden, ergibt sich, dass die Ortsansässigkeit der Veranstaltungsteilnehmer, sei es, dass es sich um Redner, sei es, dass es sich um Besucher handelt, für die Antragsgegnerin offenbar kein entscheidendes Kriterium für die Unterscheidung ist, ob die Veranstaltung als sich im Rahmen des Widmungszweckes bewegende örtliche oder als außerhalb des Widmungszweckes liegende überörtliche Veranstaltung eingestuft wird vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Münster, Urteil vom 16.9.1975 - III A 1279/75 - NJW 1976, 820, wonach einem Veranstalter, der seinen Sitz in der Gemeinde hat, auch dann ein Anspruch aus § 18 Abs. 2 GO NRW auf Benutzung einer öffentlichen Einrichtung zusteht, wenn die Besucher der Veranstaltung auch Ortsfremde sind.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Insoweit ist darauf zu verweisen, dass nach gesicherter Rechtsprechung vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989 - 7 B 184/88 - NJW 1990, 134, zitiert nach Juris, Rdnr. 8 m.w.N., die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit und Auflösung einer Partei allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt (Art. 21 Abs. 2 GG).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 10 ME 74/07

    Anspruch des niedersächsichen Landesverbands der Nationaldemokratischen Partei …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Ferner bestimmt § 19 Abs. 1 KSVG, dass Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde - und Gleiches gilt gemäß Abs. 3 der letztgenannten Bestimmung entsprechend für juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, die in der betreffenden Gemeinde ansässig sind - im Rahmen der bestehenden Vorschriften berechtigt sind, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen vgl. zur Unterscheidung zwischen Gleichbehandlungsansprüchen allein auf kommunalrechtlicher Grundlage einerseits und aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG andererseits OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.2.2007 - 10 ME 74/07 - zitiert nach Juris, Rdnr. 7, 9.
  • OVG Thüringen, 26.10.2004 - 2 EO 1377/04

    Kommunalrecht; Anspruch der NPD auf Nutzung einer kommunalen Halle zur …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Im Ausgangspunkt entspricht es allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, dass politische Parteien auf der Grundlage der Art. 3, 21 Abs. 1 GG und von § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG prinzipiell einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Überlassung öffentlicher Einrichtungen haben und auch die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet sind, diesen Gleichbehandlungsanspruch zu beachten vgl. insoweit nur OVG Weimar, Beschluss vom 26.10.2004 - 2 EO 1377/04 - zitiert nach Juris, Rdnr. 40 mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • OVG Saarland, 05.08.1998 - 2 V 14/98

    Parteiortsverein; Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Wahlsichtwerbung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Mit dem Verwaltungsgericht und der von ihm angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg Beschluss vom 16.9.2002 - 1 Bs 243/02 - zitiert nach Juris (LS), ist zunächst davon auszugehen, dass der Antragsteller als Landesverband Saarland der NPD unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 2 PartG in gesetzlicher Prozessstandschaft im eigenen Namen für seinen Ortsverband Sch. auch dann öffentlich-rechtliche Ansprüche gerichtlich geltend machen darf, wenn dieser Ortsverband selbst gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig sein sollte vgl. zur Beteiligungsfähigkeit des Ortsverbandes einer politischen Partei jedenfalls in einem Streit um eine straßenrechtliche Sondererlaubnis für Wahlsichtwerbung OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.8.1998 - 2 V 14/98 - DÖV 1998, 1013.
  • OVG Hamburg, 16.09.2002 - 1 Bs 243/02
    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Mit dem Verwaltungsgericht und der von ihm angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg Beschluss vom 16.9.2002 - 1 Bs 243/02 - zitiert nach Juris (LS), ist zunächst davon auszugehen, dass der Antragsteller als Landesverband Saarland der NPD unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 2 PartG in gesetzlicher Prozessstandschaft im eigenen Namen für seinen Ortsverband Sch. auch dann öffentlich-rechtliche Ansprüche gerichtlich geltend machen darf, wenn dieser Ortsverband selbst gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig sein sollte vgl. zur Beteiligungsfähigkeit des Ortsverbandes einer politischen Partei jedenfalls in einem Streit um eine straßenrechtliche Sondererlaubnis für Wahlsichtwerbung OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.8.1998 - 2 V 14/98 - DÖV 1998, 1013.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1985 - 9 S 1403/85

    Telefonische Bekanntgabe einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.02.2009 - 3 B 33/09
    Im Hinblick darauf, dass die Nichtbefolgung der im Vollstreckungstitel auferlegten Verpflichtung im Grundsatz voraussetzt, dass die Behörde den Titel kennt, ist mit der wohl überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon auszugehen, dass ein Antrag auf Zwangsgeldandrohung nach § 172 VwGO grundsätzlich erst dann gestellt werden kann, wenn die einstweilige Anordnung zugestellt worden ist und ihre Nichtbefolgung durch die zuständige Behörde hinzukommt vgl. zum Beispiel Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 172 Rdnr. 30; Finkelnburg/Dombert/Kulpmann, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 528; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 172 Rdnr. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 16.7.1985 - 9 S 1403/85 - NVwZ 1986, 488.
  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12

    Überlassung gemeindlicher Einrichtungen - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Diese Weigerung habe das erkennende Gericht nicht akzeptiert.(Der Kläger verweist insoweit auf einen Beschluss des 3. Senats des OVG des Saarlandes vom 18.2.2009 - 3 B 33/09 -, SKZ 2009, 70.) Der Beschluss des Stadtrats sei offen mit dem Ziel der Verhinderung der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte gefasst worden.

    Dass diese Begründung angesichts der Stellung des Klägers als politische Partei keine tragfähige Grundlage für die Ablehnung des Überlassungsantrags bildete, braucht hier nicht vertieft zu werden, ergibt sich im Übrigen aus dem zu diesem Vorgang ergangenen Beschluss des 3. Senats.(Der Kläger verweist insoweit auf einen Beschluss des 3. Senats des OVG des Saarlandes vom 18.2.2009 - 3 B 33/09 -, SKZ 2009, 70, wonach die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit und Auflösung einer Partei allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt und der Rat einer Gemeinde oder deren Bürgermeister gehindert sind, eine Partei aus eigener Zuständigkeit als verfassungswidrig einzustufen und aus diesem Grund von der Benutzung gemeindlicher Einrichtungen auszuschließen) Der Verweis auf die Ablehnung der Überlassung der W… Kulturhalle für eine Wahlkampfveranstaltung am 1.5.2009 ist in dem Zusammenhang völlig bedeutungslos.

  • VG Sigmaringen, 30.07.2009 - 2 K 2558/07

    Anspruch einer politischen Partei auf Kontoeröffnung bei Sparkasse

    § 3 Satz 2 ParteiG begründet insoweit eine gesetzliche Prozessstandschaft (vgl. LG München I, Urteil vom 12.04.2006, 9 O 4751/06; Saarl. OVG, Beschluss vom 18.02.2009, 3 B 33/09, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 3 S 141.11

    Beschränkung der Raumvergabe an Parteien auf örtliche Veranstaltungen

    Das vermittelt der betreffenden Veranstaltung noch keinen überörtlichen Charakter (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 3 B 33/09 -, NVwZ-RR 2009, 533 = juris Rn. 22).
  • VG Saarlouis, 27.01.2014 - 3 L 40/14

    Öffentlich geäußerte Forderung einer Oberbürgermeisterin nach einem NPD-Verbot

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte insoweit die Antragsgegnerin zur Überlassung der Halle unter anderem mit der Begründung verpflichtet, dass weder konkret dargetan noch sonst erkennbar sei, dass die NPD mit der geplanten Veranstaltung inhaltlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werde und dies die Ablehnung der Überlassung der Halle rechtfertigen könnte.(Beschluss vom 18.02.2009 - 3 B 33/09 -, juris.) Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der NPD-Politiker U. P. sodann eine Rede, die zu seiner anschließenden rechtskräftigen(Vgl. die Nachricht zur Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28.06.2011 - Ss 21/2011 (28/11) - bei juris.) Verurteilung wegen Volksverhetzung führte.
  • VG Gießen, 14.07.2010 - 8 K 69/09

    Eröffnung eines Girokontos

    Dies folgt aus § 3 S. 2 PartG, denn mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Prozessstandschaft für die Gebietsverbände der höchsten Stufe geschaffen (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.09.2002 - 1 Bs 243/02 -, Umdruck S. 3 f.; OVG Saarl., Beschl. v. 18.02.2009 - 3 B 33/09 -, juris Rn. 7;… VG Gera, Urt. v. 05.11.2008 - 2 K 37/08 -, juris Rn. 14;… VG Göttingen, Urt. v. 10.06.2009 - 1 A 91/08 -, juris Rn. 11;… VG München, Urt. v. 15.07.2009 - M 7 K 08.4308 -, juris Rn. 14;… VG Sigmaringen, Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 2558/07 -, juris Rn. 14).
  • VG Leipzig, 05.08.2011 - 6 L 327/11

    NPD hat keinen Anspruch auf Überlassung des "Bürgerhauses Geithain" am 13.8.2011

    Zunächst ist davon auszugehen, dass der Antragsteller, der Landesverband Sachsen der NPD, unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 2 ParteienG in gesetzlicher Prozessstandschaft im eigenen Namen für seinen Kreisverband Landkreis Leipzig öffentlich-rechtliche Ansprüche gerichtlich geltend machen darf, wenn dieser Kreisverband selbst gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig sein sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.8.2010 - 6 B 16/10 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschl. v. 18.2.2009 - 3 B 33/09 -, juris).
  • VG Saarlouis, 21.04.2009 - 11 L 327/09

    Überlassen einer Kulturhalle für NPD Ortsverand zwecks Duchführung einer …

    Rn. 3 der Antragsteller als Landesverband Saarland der NPD unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 2 PartG in gesetzlicher Prozessstandschaft im eigenen Namen für seinen Ortsverband öffentlich-rechtliche Ansprüche gerichtlich geltend machen darf (vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.02.2009 - 3 B 33/09 -),.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 33.09   

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BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 33.09 (https://dejure.org/2009,75892)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2009 - 3 B 33.09 (https://dejure.org/2009,75892)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 3 B 33.09 (https://dejure.org/2009,75892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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