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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4424
OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21 (https://dejure.org/2021,4424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.03.2021 - 3 B 33/21 (https://dejure.org/2021,4424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. März 2021 - 3 B 33/21 (https://dejure.org/2021,4424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO § 4 Abs. 1 S. 1, SächsCoronaSchVO § 4 Abs. 2 Nr. 23
    Warenhaus; Corona; Gastronomiebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Nächtliche Ausgangssperre und 15 km-Umkreis bei Bewegung im Freien außer Vollzug gesetzt

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (27)

  • OVG Sachsen, 02.02.2021 - 3 B 8/21

    Corona-Pandemie; Schließung von Ladengeschäften zum Vertrieb von E-Zigaretten und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2021 - 3 B 8/21 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Rn. 21 Der Senat geht unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin davon aus (vgl. Beschluss v. 22. Dezember 2020 - 3 B 437/20 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N., v. 14. Januar 2021 - 3 B 442/20 - juris Rn. 12, und v. 2. Februar 2021, a. a. O. juris Rn. 28 ), dass sich die Verordnung voraussichtlich auf eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügende parlamentsgesetzliche Verordnungsermächtigung stützt.

    Rn. 22 Die mit der angegriffenen Regelung inhaltlich und im Wesentlichen wörtlich übereinstimmende Vorgängerregelung erweist sich nach den Feststellungen des Senats (Beschl. v. 22. Dezember 2020, a. a. O. Rn. 21 ff. m. w. N., und 2. Februar 2021 a. a. O.) mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch als materiell rechtmäßig und ist daher nicht geeignet, die Antragstellerin in ihren Rechten zu verletzen.

    In seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (3 B 8/21 a. a. O., juris Rn. 39 f.) hat der Senat insoweit weiter ausgeführt:.

    Rn. 32 Zur Verhältnismäßigkeit und dem Gleichheitsgrundsatz hat der Senat mit dem vorgenannten Beschluss vom 2. Februar 2021 (a. a. O.) im Weiteren ausgeführt:.

    Der Senat hat dazu bereits mit seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (a. a. O.), an dem er auch insoweit weiter festhält, ausgeführt, dass die Regelungsstruktur des § 4 Abs. 1 SächsCoronaSchVO hinsichtlich des Anbietens von Mischsortimenten von der Überlegung getragen ist, dass die Bürger die in § 4 Abs. 1 Satz 2 SächsCoronaSchVO genannten Geschäfte zur Befriedigung ihres täglichen Bedarfs und der Grundversorgung ohnehin aufzusuchen haben, so dass es, wenn dann auch noch ein anderes Produkt mitgenommen wird, nicht zu einer wesentlichen Kontaktvermehrung kommt.

    Dass es in Einzelfällen vorkommen mag, dass die in § 4 Abs. 1 Satz 2 SächsCoronaSchVO genannten Geschäfte nur aufgesucht werden, um ein bestimmtes, nicht den täglichen Bedarf oder der Grundversorgung unterfallendes Produkt, wie etwa Kleidung oder Wäsche zu erwerben, steht dem nicht entgegen, denn dies ist Folge der notwendig typisierenden Regelungsstruktur (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Februar 2021, a. a. O.).

    Der Senat hat in dem bereits benannten Beschluss vom 2. Februar 2021 (a. a. O.) dazu im Weiteren ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 22.12.2020 - 3 B 437/20

    Click & Collect-System bleibt im Freistaat Sachsen untersagt

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Rn. 21 Der Senat geht unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin davon aus (vgl. Beschluss v. 22. Dezember 2020 - 3 B 437/20 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N., v. 14. Januar 2021 - 3 B 442/20 - juris Rn. 12, und v. 2. Februar 2021, a. a. O. juris Rn. 28 ), dass sich die Verordnung voraussichtlich auf eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügende parlamentsgesetzliche Verordnungsermächtigung stützt.

    Rn. 22 Die mit der angegriffenen Regelung inhaltlich und im Wesentlichen wörtlich übereinstimmende Vorgängerregelung erweist sich nach den Feststellungen des Senats (Beschl. v. 22. Dezember 2020, a. a. O. Rn. 21 ff. m. w. N., und 2. Februar 2021 a. a. O.) mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch als materiell rechtmäßig und ist daher nicht geeignet, die Antragstellerin in ihren Rechten zu verletzen.

    Rn. 30 Davon ausgehend handelt es sich nicht um eine willkürliche, sondern um eine von sachlichen Erwägungen getragene Entscheidung, weiter einzelne Lebens- und Wirtschaftsbereiche zu schließen, aber andere Bereiche, denen nachvollziehbar noch größeres Gewicht beigemessen wird, jetzt zu öffnen oder weiter am Laufen zu halten (…zu alledem SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 a. a. O., sowie Beschl. v. 22. Dezember 2020, a. a. O. Rn. 28 ff. m. w. N.).

    Rn. 31 Die in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 23 SächsCoronaSchVO angeordnete Schließung von Einkaufszentren und Einzel- oder Großhandel sowie Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben ist voraussichtlich auch sonst rechtlich nicht zu beanstanden (Beschl. v. 22. Dezember 2020 a. a. O. Rn. 31 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20

    Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Rn. 24 Im Hinblick auf die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung (§ 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 13 und 14 sowie Abs. 3 IfSG) hat der Senat in seinem Beschluss vom 11. November 2020 (- 3 B 357/20 -, juris Rn. 29 ff.) darauf abgehoben, dass angesichts der dort näher geschilderten Infektionslage, der Zahl der Patienten, die auf einer Intensivstation behandelt werden müssen, der Tatsache, dass es nach wie vor keine zugelassenen Impfstoffe gibt und der weiterhin für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland hohen, für Risikogruppen sehr hohen Gefährdungslage die zuständigen Behörden zum Handeln verpflichtet sind.

    Rn. 30 Davon ausgehend handelt es sich nicht um eine willkürliche, sondern um eine von sachlichen Erwägungen getragene Entscheidung, weiter einzelne Lebens- und Wirtschaftsbereiche zu schließen, aber andere Bereiche, denen nachvollziehbar noch größeres Gewicht beigemessen wird, jetzt zu öffnen oder weiter am Laufen zu halten (zu alledem SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 a. a. O., …sowie Beschl. v. 22. Dezember 2020, a. a. O. Rn. 28 ff. m. w. N.).

    Der Senat hat bisher bezüglich der angeordneten Schließungen von Einrichtungen und Angeboten, die den nicht als gesellschaftlich prioritär eingeordneten Bereichen zugerechnet wurden, darauf abgestellt, dass die angeordneten Schließungen nicht willkürlich, sondern insgesamt von sachlichen Gründen getragen sind (vgl. zu Betriebsschließungen für körpernahe Dienstleistungen SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 a. a. O., juris Rn. 47;… zu Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Freibädern und Hallenbädern, Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs, Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Tagungen und Kongresse, und Gastronomiebetrieben SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 350/20 -, juris Rn. 35 ff.;… zu Fitnessstudios SächsOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2020 - 3 B 381/20 -, juris Rn. 30).

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 446/20

    Corona; Covid-19; Ladenschließung; Bestimmtheit; Gleichbehandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Diese bundeseinheitliche Regelungskonzeption (§ 28a Abs. 3 Satz 9 IfSG) steht nach wie vor in Einklang mit den Vorgaben des § 28a Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 IfSG, wonach bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen sind, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 vereinbar ist (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Januar 2021 - 3 B 446/20 -, juris Rn. 17).

    Hieraus folgt, dass die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng sind (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. April 2020 - 11 S 22/20 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 2021 a. a. O. Rn. 66).

  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 3 B 442/20

    Corona; Abholdienst; Lieferdienst; Click & Collect; Schließung; Einzelhandel; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Rn. 21 Der Senat geht unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin davon aus (vgl. Beschluss v. 22. Dezember 2020 - 3 B 437/20 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N., v. 14. Januar 2021 - 3 B 442/20 - juris Rn. 12, und v. 2. Februar 2021, a. a. O. juris Rn. 28 ), dass sich die Verordnung voraussichtlich auf eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügende parlamentsgesetzliche Verordnungsermächtigung stützt.

    Rn. 37 Soweit die Antragstellerin auf ihr robustes Hygienekonzept oder eine Beschränkung der Aufenthaltsdauer als alternative Mittel der Infektionsvermeidung verweist, sind diese nicht in gleicher Weise zur Vermeidung der Weiterverbreitung der Infektionen geeignet wie die Schließung ihres Warenhauses (vgl. dazu im Einzelnen: SächsOVG, Beschl. v. 14. Januar 2021 - 3 B 442/20 -, juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Dem Gesetzgeber ist es aber nicht grundsätzlich verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Maßnahmen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 20 NE 21.406 -, juris Rn. 15 f. m. w. N).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 34, und v. 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, juris Rn. 76 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30;… Beschl. v. 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 u. a. -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2020 - 2 BvR 1005/18 -, juris Rn. 34, und v. 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 -, juris Rn. 76 m. w. N.).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21
    Aus den ebenfalls zuvor dargestellten Gründen, die eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens aufzeigen, lässt sich ein deutliches Überwiegen der Interessen der Antragstellerin an einer Öffnung ihres Warenhauses gegenüber den Interessen des Antragsgegners aber nicht feststellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 10 und v. 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 -, juris Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer einstweiligen Anordnung im …

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten …

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr …

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 349/20

    Corona-Pandemie; Tattoo- und Piercing-Studio; Parlamentsvorbehalt; …

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 350/20

    Corona, Schließung von Anlagen, Einrichtungen; Kontaktbeschränkung; …

  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 381/20

    Corona-Pandemie; Schließung von EMS-Sportstudios voraussichtlich rechtmäßig

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 25.05.2020 - 3 B 187/20

    Pflicht Mund- Nasenabdeckung zu tragen; Hörgeschädigte Person; …

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 3 B 90/21

    Gastronomie; Corona; Hotel; Kontakbeschränkung

    Hierauf habe der Senat mehrfach hingewiesen (zuletzt Beschl. des Senats v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, juris Rn. 31).

    Rn. 21 Die in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 23 SächsCoronaSchVO angeordnete partielle Schließung von Gastronomie- und Hotelbetrieben ist voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden (…Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 41 ff., sowie Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, juris Rn. 30 ff., jeweils m. w. N.).

    Rn. 22 Zur Verhältnismäßigkeit und dem Gleichheitsgrundsatz hat der Senat mit dem vorgenannten Beschluss vom 4. März 2021 (a. a. O. Rn. 32 ff.) im Weiteren ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung …

    Rn. 33 2.2 Auch soweit die Antragstellerin vorträgt, dass die §§ 28 ff. IfSG gegen Art. 14 und 12 GG verstoßen, weil es den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes, die eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums darstellten, an einer angemessenen Ausgleichsregelung fehle, ist die behauptete Verfassungswidrigkeit der Ermächtigungsgrundlage nicht offensichtlich (SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 - juris Rn. 30).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2025 - VfGBbg 12/21
    Gleiches gilt für die von den Fachgerichten anderer Länder überwiegend vertretene Auffassung, dass Differenzierungen nicht allein seuchenrechtlich begründet sein müssten, sondern nach § 28a Abs. 6 IfSG auch in Bezug auf soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen zulässig seien (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 1 S 139/21 -, Rn. 31, juris; SächsOVG, Beschluss vom 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, Rn. 30, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. März 2021 - 11 S 22/21 -, Rn. 49, juris).
  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 B 53/21

    Corona; Sonnenstudio

    Es lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch nicht feststellen, dass - neben den allgemeinen, existenzsichernden Sozialleistungen, die allen Bedürftigen offen stehen - die Unterstützungsmöglichkeiten für die von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Unternehmen völlig hinter dem zurückbleiben, was diese in der gegebenen Situation von der Allgemeinheit vernünftigerweise an Hilfestellung oder "Entschädigung" erwarten können (…vgl. m. w. N. zum offenen Streitstand zu diesem Problemkreis Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 51 und Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, Rn. 30;… BayVGH, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 20 NE 21.406 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Sachsen, 06.12.2021 - 3 B 419/21

    Corona-Pandemie: Zur Verhältnismäßigkeit der Schließung von Reisebüros für den …

    Hinzu kommt insoweit, dass Friseurleistungen aufgrund ihrer Unaufschiebbarkeit entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats (…SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 68;… Beschl. v. 26. November 2020 - 3 B 354/20 -, juris Rn. 34; Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, juris Rn. 43) Grundversorgungsrelevanz zukommt, wodurch sie sich ebenfalls sehr deutlich von den Dienstleistungen eines Reisebüros unterscheiden.
  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21

    Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet

    Es lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch nicht feststellen, dass die Unterstützungsmöglichkeiten für die von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Unternehmen völlig hinter dem zurückbleiben, was diese in der gegebenen Situation von der Allgemeinheit vernünftigerweise an Hilfestellung oder "Entschädigung" erwarten können (…vgl. m. w. N. zum offenen Streitstand zu diesem Problemkreis Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 51 und Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, Rn. 30;… BayVGH, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 20 NE 21.406 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 172/21

    Grundversorgung; Inzidenzwert; Schuhgeschäft; Gleichbehandlung

    Es lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch nicht feststellen, dass die Unterstützungsmöglichkeiten für die von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Unternehmen völlig hinter dem zurückbleiben, was diese in der gegebenen Situation von der Allgemeinheit vernünftigerweise an Hilfestellung oder "Entschädigung" erwarten können (…vgl. m. w. N. zum offenen Streitstand zu diesem Problemkreis Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 51 und Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, Rn. 30;… BayVGH, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 20 NE 21.406 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21

    Corona; Elektrofachmarkt; Terminbuchung; Mischbetrieb

    Es lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch nicht feststellen, dass die Unterstützungsmöglichkeiten für die von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Unternehmen völlig hinter dem zurückbleiben, was diese in der gegebenen Situation von der Allgemeinheit vernünftigerweise an Hilfestellung oder "Entschädigung" erwarten können (…vgl. m. w. N. zum offenen Streitstand zu diesem Problemkreis Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 51 und Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, Rn. 30;… BayVGH, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 20 NE 21.406 -, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 67/21

    Corona-Pandemie; Schließungsanordnung gegenüber Babyfachmärkten; …

    Rn. 31 Zwar sind die Voraussetzungen von § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 28a Abs. 1 Nr. 14 sowie Abs. 3 und Abs. 6 IfSG erfüllt (vgl. dazu im Einzelnen zuletzt: SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 - 3 B 52/21 -, zur Veröffentl. bei juris vorgesehen, und Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, juris Rn. 23), so dass der Verordnungsgeber nach wie vor befugt war, unter anderem die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr zu untersagen.
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 103/21

    Schließung des Einzelhandels, Bekleidungsgeschäft - Bekleidungsgeschäft; …

    Indem die Verordnungsgeberin in § 4 Abs. 3 der Vierungszwanzigsten Coronaverordnung eine abschließende Aufzählung der zur Öffnung befugten Geschäfte vorgenommen hat und diese regelmäßig anpasst, hat sie zu erkennen gegeben, dass sie innerhalb des Bereichs der Geschäfte des täglichen Bedarfs eine weitere Priorisierung vorgenommen hat (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 04.03.2021 - 3 B 33/21, juris Rn. 41).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21   

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BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21 (https://dejure.org/2022,22457)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2022 - 3 B 33.21 (https://dejure.org/2022,22457)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 3 B 33.21 (https://dejure.org/2022,22457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung; Heranziehung von Privatärzten zur Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung

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    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beitragsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung; Heranziehung von Privatärzten zur Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (27)

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Rn. 25 aa) Die Art einer Streitigkeit - hier: Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung - richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - BGHZ 108, 284 Rn. 8 m. w. N.).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist vielmehr, ob das Rechtsverhältnis dem speziellen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - BGHZ 108, 284 Rn. 13), die Streitigkeit also ihre Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung hat (BVerwG…, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 3 B 2.20 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 16 Rn. 6) und die maßgeblichen Normen dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind (BSG…, Beschluss vom 5. Mai 2021 - B 6 SF 1/20 R - juris Rn. 34).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Die Festlegung muss anhand von Kriterien erfolgen, die subjektive Wertungen weitgehend ausschließen und unnötige Spielräume vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss des Plenums vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - BVerfGE 95, 322 ).
  • BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Die Anfechtung der Entscheidung über den zulässigen Rechtsweg löst ein selbständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem nach den allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu befinden ist (BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 3 B 29.21 - Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 21.81

    Arztrecht - Notfalldienst - Facharzt - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Gegenstand dieser Verfahren waren aber Modelle, in denen der ärztliche Notdienst gemeinsam durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung organisiert wurde und Gegenstand der Streitigkeiten Bescheide der Ärztekammer waren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 C 30.69 - BVerwGE 41, 261 und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 - BVerwGE 65, 362; Beschlüsse vom 1. Juni 1983 - 3 B 89.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 58, vom 3. August 1984 - 3 B 63.83 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 63, vom 17. September 2009 - 3 B 67.09 - juris und vom 18. Dezember 2013 - 3 B 35.13 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 114;… vgl. hierzu auch Rademacker, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, Stand: September 2021, § 75 SGB V Rn. 39).
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Gegenstand dieser Verfahren waren aber Modelle, in denen der ärztliche Notdienst gemeinsam durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung organisiert wurde und Gegenstand der Streitigkeiten Bescheide der Ärztekammer waren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 C 30.69 - BVerwGE 41, 261 und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 - BVerwGE 65, 362; Beschlüsse vom 1. Juni 1983 - 3 B 89.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 58, vom 3. August 1984 - 3 B 63.83 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 63, vom 17. September 2009 - 3 B 67.09 - juris und vom 18. Dezember 2013 - 3 B 35.13 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 114;… vgl. hierzu auch Rademacker, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, Stand: September 2021, § 75 SGB V Rn. 39).
  • BVerwG, 17.09.2009 - 3 B 67.09

    Heranziehung eines Facharztes für Innere Medizin ohne Kassenzulassung zum …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Gegenstand dieser Verfahren waren aber Modelle, in denen der ärztliche Notdienst gemeinsam durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung organisiert wurde und Gegenstand der Streitigkeiten Bescheide der Ärztekammer waren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 C 30.69 - BVerwGE 41, 261 und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 - BVerwGE 65, 362; Beschlüsse vom 1. Juni 1983 - 3 B 89.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 58, vom 3. August 1984 - 3 B 63.83 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 63, vom 17. September 2009 - 3 B 67.09 - juris und vom 18. Dezember 2013 - 3 B 35.13 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 114;… vgl. hierzu auch Rademacker, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, Stand: September 2021, § 75 SGB V Rn. 39).
  • BVerwG, 18.12.2013 - 3 B 35.13

    Heranziehung zum Notfalldienst; nebenberufliche Privatpraxis; Heilkunde

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Gegenstand dieser Verfahren waren aber Modelle, in denen der ärztliche Notdienst gemeinsam durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung organisiert wurde und Gegenstand der Streitigkeiten Bescheide der Ärztekammer waren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 C 30.69 - BVerwGE 41, 261 und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 - BVerwGE 65, 362; Beschlüsse vom 1. Juni 1983 - 3 B 89.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 58, vom 3. August 1984 - 3 B 63.83 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 63, vom 17. September 2009 - 3 B 67.09 - juris und vom 18. Dezember 2013 - 3 B 35.13 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 114;… vgl. hierzu auch Rademacker, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, Stand: September 2021, § 75 SGB V Rn. 39).
  • BVerwG, 03.08.1984 - 3 B 63.83

    Heranziehung eines Privatarztes zum ärztlichen Notfalldienst zu den …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Gegenstand dieser Verfahren waren aber Modelle, in denen der ärztliche Notdienst gemeinsam durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung organisiert wurde und Gegenstand der Streitigkeiten Bescheide der Ärztekammer waren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 C 30.69 - BVerwGE 41, 261 und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 - BVerwGE 65, 362; Beschlüsse vom 1. Juni 1983 - 3 B 89.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 58, vom 3. August 1984 - 3 B 63.83 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 63, vom 17. September 2009 - 3 B 67.09 - juris und vom 18. Dezember 2013 - 3 B 35.13 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 114;… vgl. hierzu auch Rademacker, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, Stand: September 2021, § 75 SGB V Rn. 39).
  • BVerwG, 01.06.1983 - 3 B 89.82

    Anforderungen an die Heranziehung eines niedergelassenen Arztes für …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Gegenstand dieser Verfahren waren aber Modelle, in denen der ärztliche Notdienst gemeinsam durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung organisiert wurde und Gegenstand der Streitigkeiten Bescheide der Ärztekammer waren (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1972 - 1 C 30.69 - BVerwGE 41, 261 und vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 - BVerwGE 65, 362; Beschlüsse vom 1. Juni 1983 - 3 B 89.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 58, vom 3. August 1984 - 3 B 63.83 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 63, vom 17. September 2009 - 3 B 67.09 - juris und vom 18. Dezember 2013 - 3 B 35.13 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 114;… vgl. hierzu auch Rademacker, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 2, Stand: September 2021, § 75 SGB V Rn. 39).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 33.21
    Rn. 12 Im Beschluss vom 17. März 2021 - 2 B 3.21 - (…Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 322 Rn. 6) hat das Bundesverwaltungsgericht die grundsätzliche Frage offen gelassen und die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde für den dienstrechtlichen Konkurrentenstreit wegen dessen Besonderheiten bejaht.
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …

  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

  • BVerwG, 12.03.2018 - 10 B 25.17

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Bürge; Bürgschaft; Einrede; Fördervertrag; …

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten - …

  • BSG, 06.03.2019 - B 3 SF 1/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur …

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der …

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes; …

  • BVerwG, 08.08.2006 - 6 B 65.06

    Beschwerde, Bindungswirkung, einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsweg, weitere …

  • BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10

    Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Beschränkte Zuständigkeit des …

  • BVerwG, 26.05.2020 - 10 B 1.20

    Behörde; Informationszugangsanspruch; Verwaltungsrechtsweg; aufdrängende …

  • BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99

    Vorabentscheidung über den Rechtsweg

  • BVerwG, 07.05.2020 - 3 B 2.20

    Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Festsetzung von Entgelten für …

  • LSG Hessen, 17.03.2022 - L 4 KA 3/22

    Vertragsarztrecht (SGB V)

  • BVerwG, 15.11.2000 - 3 B 10.00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen …

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 SF 1/08 R

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im …

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 6/20 R

    Verpflichtung aller in niedergelassener Praxis tätigen Ärzte zur Mitwirkung an …

  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 32.21

    Verpflichtung eines Privatarztes zur Kostenbeteiligung am ärztlichen …

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43564
VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21 (https://dejure.org/2021,43564)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 28.06.2021 - 3 B 33/21 (https://dejure.org/2021,43564)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 3 B 33/21 (https://dejure.org/2021,43564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (39)

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96

    Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft in gleich gelagerten Fällen eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (stRspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, DRiZ 1998, 20; vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00 -, NJW 2002, 359; und vom 25. September 2002 - RiZ (R) 4/01 -, NJW-RR 2003, 492).

    Rn. 37 Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einschließlich der nicht ausdrücklich vorgeschriebenen, aber dem Interesse der Rechtssuchenden dienenden richterlichen Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (sog. Kernbereich, vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O. und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, juris, stRspr.).

    Sie sind dienstaufsichtlichen Maßnahmen grundsätzlich entzogen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff vor (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O.).

    Rn. 38 Demgegenüber unterliegt die richterliche Amtsführung unstreitig jedenfalls insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O. und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, a.a.O.; stRspr).

  • BGH, 22.02.2006 - RiZ(R) 3/05

    Umfang der Dienstaufsicht über einen Richter; Beanstandung einer Äußerung in der …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Rn. 37 Zum Schutzbereich der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gehören in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung und die ihr mittelbar dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen einschließlich der nicht ausdrücklich vorgeschriebenen, aber dem Interesse der Rechtssuchenden dienenden richterlichen Handlungen, die in einem konkreten Verfahren mit der Aufgabe des Richters, Recht zu finden und den Rechtsfrieden zu sichern, in Zusammenhang stehen (…sog. Kernbereich, vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O. und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, juris, stRspr.).

    So ist etwa die Verhandlungsführung als solche einer Dienstaufsicht nicht zugänglich (BGH, Urteil vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, juris).

    Rn. 38 Demgegenüber unterliegt die richterliche Amtsführung unstreitig jedenfalls insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung eines Dienstgeschäftes oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, dass sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig angesehen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ (R) 3/96 -, a.a.O. und vom 22. Februar 2006 - RiZ (R) 3/05 -, a.a.O.; stRspr).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18

    Ausschärfende Betrachtung; Ausschärfung; kommissarische Dienstpostenübertragung

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    In diesem Zusammenhang darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben, so dass eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Bewerberauswahl vorzunehmen ist (Nds. OVG, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 -, juris, Rn. 26).

    In Konkurrenteneilverfahren liegt der Streitwert bei der Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge gemessen nach dem jeweiligen Endgrundgehalt, welches der Wertigkeit der angestrebten Stelle entspricht (Nds. OVG…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 28-30; Beschluss vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 -, juris, Rn. 51).

    Rn. 54 Da das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Konkurrentenstreitigkeiten die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt und daher den sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen gerecht werden muss und nach Prüfungsmaßstab, -umfang sowie -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben darf, ist es gerechtfertigt, den Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren anzulehnen (Nds. OVG…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 28 f.; Beschluss vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 -, juris, Rn. 51; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, juris, Rn. 26-28).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Rn. 26 Erweist sich eine dienstliche Beurteilung als rechtsfehlerhaft, kann dies im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung - auch bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Konsequenzen im Hinblick auf die Auswahlentscheidung haben (BVerwG…, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 -, juris, Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12 -, juris, Rn. 25).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften, insbesondere auch gegen mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften), verstoßen hat (BVerwG…, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 2 B 64/08 -, juris, Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12 -, juris, Rn. 26).

    Da der Leistungsvergleich, welcher der Auswahlentscheidung zugrunde liegt, maßgeblich auf der Anlassbeurteilung beruht, hat die Rechtswidrigkeit der Beurteilung auch die Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung zur Folge (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 ME 240/12 -, juris, Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    In Konkurrenteneilverfahren liegt der Streitwert bei der Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge gemessen nach dem jeweiligen Endgrundgehalt, welches der Wertigkeit der angestrebten Stelle entspricht (Nds. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 28-30;… Beschluss vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 -, juris, Rn. 51).

    Rn. 54 Da das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Konkurrentenstreitigkeiten die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt und daher den sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen gerecht werden muss und nach Prüfungsmaßstab, -umfang sowie -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben darf, ist es gerechtfertigt, den Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren anzulehnen (Nds. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 28 f.;… Beschluss vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 -, juris, Rn. 51; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, juris, Rn. 26-28).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Auf die Höhe der individuellen jährlichen Bezüge des Antragstellers kommt es nicht an, weil dadurch das Interesse eines Beamten bzw. Richters an der Verleihung eines höher besoldeten Amtes nicht seiner Bedeutung entsprechend zum Ausdruck kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, juris, Rn. 19).

    Rn. 54 Da das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Konkurrentenstreitigkeiten die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt und daher den sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Anforderungen gerecht werden muss und nach Prüfungsmaßstab, -umfang sowie -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben darf, ist es gerechtfertigt, den Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren anzulehnen (Nds. OVG…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 28 f.;… Beschluss vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 -, juris, Rn. 51; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, juris, Rn. 26-28).

  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Das entspricht vielmehr ihrem Sinn und Zweck (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, juris; Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 10. August 2016- DGH 1/15 -, juris m.w.N.).

    In diesem Bereich hat sich der Dienstherr des Richters jeder Einflussnahme zu enthalten (…BGH, Urteile vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 4/13 -, juris, Rn. 16 f.; sowie vom 4. März 2015 - RiZ (R) 4/14 -, NVwZ-RR 2015, 826, m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016, BVerwG 2 A 1.14, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - 5 ME 153/17 -, juris).

    Abweichungen von den in Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Werturteilen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014, a. a. O.; Urteil vom 28. Januar 2016, a. a. O; Nds. OVG…, Beschluss vom 13. Oktober 2017, a.a.O.; Beschluss vom 10. August 2020 - 5 ME 99/20 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 3 CE 15.1947 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17

    Dienstliche Beurteilung einer zur Gleichstellungsbeauftragten bestellten Beamtin …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016, BVerwG 2 A 1.14, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2017 - 5 ME 153/17 -, juris).

    Abweichungen von den in Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Werturteilen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014, a. a. O.;… Urteil vom 28. Januar 2016, a. a. O; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2017, a.a.O.; Beschluss vom 10. August 2020 - 5 ME 99/20 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 3 CE 15.1947 -, juris).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.06.2021 - 3 B 33/21
    Rn. 44 Für die Verschlechterung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung um zwei Notenstufen hat das Bundesverwaltungsgericht eine Begründung für diese Herabstufung für erforderlich gehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, BVerwGE 157, 168-181, Rn. 33 unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 32).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …

  • BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der …

  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische …

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels …

  • BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01

    Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die …

  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13

    Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer …

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14

    Anforderungen an die Ermittlung der Eignung eines Bewerbers um das Amt eines …

  • OVG Saarland, 20.03.2018 - 1 B 827/17
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung; …

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Beziehungen eines …

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare …

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 5 ME 32/18

    Ausschreibung und Übertragung des Amts des Präsidenten des Oberlandesgerichts auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 6 B 649/15

    Untersagung der Besetzung von mehreren Beförderungsplanstellen (A 15) mit …

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen …

  • VGH Bayern, 01.12.2015 - 3 CE 15.1947

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Konkurrent, unterschiedliche …

  • DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine …

  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine …

  • BVerwG, 06.07.2022 - 3 B 34.21

    Heranziehung von Privatärzten zur Finanzierung des ärztlichen …

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