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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 03.01.2022

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,48086
OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21 (https://dejure.org/2021,48086)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 (https://dejure.org/2021,48086)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 (https://dejure.org/2021,48086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO § 6a Abs. 2, SächsCoronaSchVO § 8 Abs. 1 Satz 2, SächsCoronaSchVO § 10 Abs. 4 Satz 1
    2G-Modell bei Vorwarn- und Überlastungsstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 28.01.2019 - 1 BvR 1738/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Rn. 73 Die Kunstfreiheit ist in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zwar vorbehaltlos, aber nicht schrankenlos gewährleistet (BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 1 BvR 1738/16 -, juris Rn. 19).

    Schranken ergeben sich insbesondere aus den Grundrechten anderer Rechtsträger (BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2019 a. a. O.).

    Eine die Kunstfreiheit zum Schutz solcher Rechtsgüter beschränkende Norm muss die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Januar 2019 a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 10 CS 20.999

    Coronaverordnung: Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung mit zum Teil …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Sie findet ihre Grenzen in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes, die ein anderes in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 17. Juni 1984 - 1 BvR 816/12 -, juris Rn. 39; BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 - 10 CS 20.999 -, juris Rn. 23;… VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 - 1 S 3448/20 -, juris Rn. 71).

    Beschränkungen der Kunstfreiheit kommen daher auch - wie hier - zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Betracht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 a. a. O., und BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 a. a. O., zu infektionsschützenden Maßnahmen).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2020 - 1 S 3448/20

    Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen während der Corona-Pandemie …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Sie findet ihre Grenzen in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes, die ein anderes in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 17. Juni 1984 - 1 BvR 816/12 -, juris Rn. 39;… BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 - 10 CS 20.999 -, juris Rn. 23; VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 - 1 S 3448/20 -, juris Rn. 71).

    Beschränkungen der Kunstfreiheit kommen daher auch - wie hier - zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Betracht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 6. November 2020 a. a. O., und BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 a. a. O., zu infektionsschützenden Maßnahmen).

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Dieser Einschätzungsspielraum besteht darüber hinaus aufgrund des nach wie vor anhaltenden Diskurses im fachwissenschaftlichen Bereich auch in tatsächlicher Hinsicht (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (…SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, …und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47; BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, Rn. 6 f.).

    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und v. 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 10.06.2021 - 3 B 213/21

    Corona; Maskenpflicht; Schüler; Begründungspflicht; Sieben-Tage-Inzidenz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Bei der gebotenen summarischen Prüfung bestehen keine durchgreifenden Bedenken dahingehend, dass die vorgenannten Bestimmungen eine ausreichende Verordnungsermächtigung für die durch sie erfolgten Grundrechtseingriffe darstellen und sie insbesondere auch dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2021 - 3 B 213/21 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Der Umstand, dass nach Änderung des § 28a Abs. 3 IfSG durch Art. 12 des Aufbauhilfegesetzes 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4152) die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises "zum präventiven Infektionsschutz" ergriffen werden kann und daher, anders als bislang, nicht mehr unter Berücksichtigung des jeweiligen regionalen und überregionalen Infektionsgeschehens auszurichten ist, lässt aber auch nach Vorstellung des Gesetzgebers die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch den Verordnungsgeber nicht entfallen (…BT-Drs. 19/32275, S. 28; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2021 a. a. O. Rn. 23).

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Soweit man in der Zutrittsbeschränkung zu den Konzerten der Antragstellerin auf Geimpfte und Genesene und dem damit verbundenen Ausschluss Ungeimpfter, auch sofern diese negativ getestet sind, überhaupt einen Eingriff in den auch von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Wirkbereich sieht (vgl. näher zu den Teilen des Schutzbereichs BVerfG, Urt. v. 31. Mai 2016 - 1 BvR 1585/13 -, juris Rn. 68), was der Senat hier dahingestellt sein lässt, hat der Verordnungsgeber die kollidierenden Grundrechtspositionen voraussichtlich in einer dem Grundsatz der praktischen Konkordanz jedenfalls aktuell und im verbleibenden zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften gerecht werdenden Weise ausgeglichen.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Der Eingriff muss zur Erreichung eines legitimen Eingriffsziels geeignet sein und darf nicht weitergehen, als es die Gemeinwohlbelange erfordern; ferner müssen Eingriffszweck und Eingriffsintensität in einem angemessenen Verhältnis stehen (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 132 ff. m. w. N.) Diese Anforderungen erfüllen die angegriffenen Regelungen.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Da die Maßnahmen auch zum Schutz vor Ansteckung erlassen werden können, kommt es auf die Unterscheidung zwischen Störern und Nichtstörern nicht an, zumal die Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sehr verschieden sind und ein Ansteckungsverdacht auch bei Personen bestehen kann, die überhaupt keine Symptome aufweisen (…SächsOVG, Urt. v. 15. Oktober 2021 - 3 C 15/20 -, juris Rn. 48 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris;… VGH BW, Beschl. v. 9. April 2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 411/21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (…BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 C 15/20

    Corona, ; Parlamentsvorbehalt, ; Bestimmtheit, ; Sachverhaltsermittlung, ; …

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verweigerung einer …

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 349/20

    Corona-Pandemie; Tattoo- und Piercing-Studio; Parlamentsvorbehalt; …

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 25 NE 21.2226

    Corona - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig bayerische …

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • OVG Saarland, 01.09.2021 - 2 B 197/21

    Corona-Pandemie: Testpflicht für nicht-immunisierte Personen vor dem Zugang zu …

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen; …

  • OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 374/21

    Optionsmodell; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Verhältnismäßigkeit; …

  • OVG Sachsen, 06.01.2022 - 3 B 454/21

    Zur Kontrollpflicht der 2G-Zutrittsbeschränkung durch den Einzelhandel.

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 24;… Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, …und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47;… BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f., …und Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff.).

    Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten des Gesetzgebers begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es daher, wenn er sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 171).

    Rn. 43 Legitime Zwecke sind insbesondere solche, die sich aus verfassungsrechtlichen Schutzpflichten ergeben (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 169).

    Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit einer Regelung steht dem Gesetzgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u. a. -, juris Rn. 210 m. w. N. und Rn. 225;… Urt. v. 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, juris Rn. 166 und 179; Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 185 m. w. N. und Rn. 204).

    Für Letzteres können auch das vom Eingriff betroffene Recht und das Eingriffsgewicht eine Rolle spielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 185 m. w. N.).

    Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11 u. a. -, juris Rn. 264, und Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 185).

    Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahmen zur Zweckerreichung muss dafür in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. juris Rn. 203 m. w. N.).

    Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O. Rn. 216).

    Rn. 51 Soweit § 8 Abs. 1 SächsCoronaNotVO den Zutritt zum Einzelhandelsgeschäft der Antragstellerin an die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises knüpft, so hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass er jedenfalls in Ansehung des aktuellen Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen keine Bedenken gegen diese sog. 2G-Regel hat (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.;… Beschl. v. 21. Dezember 2021 - 3 B 435/21 -, juris Rn. 60 ff., Beschl. v. 22. Dezember 2021, a. a. O. Rn. 46 ff.).

    Diese Grundannahme ist ausweislich des dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu Übertragungswegen des Coronavirus hinreichend empirisch belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 a. a. O Rn. 195 f.).

    Soweit durch diese die allgemeine Handlungsfreiheit der von der 2G-Zutrittsbeschränkung erfassten Personen beschränkt wird, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (a. a. O. Rn. 54) entschieden, dass die entsprechenden Beschränkungen hinzunehmen sind.

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2026 - VfGBbg 73/21
    Dass unter die "Beschränkungen" nach § 28a Abs. 1 Nr. 5 bis 8, 11 bis 13, 16 IfSG auch Zutrittsbeschränkungen subsumiert werden konnten, die an eine Verpflichtung zur Vorlage eines Impf- und Genesenennachweises im Sinne von Nr. 2a anknüpfen, ließ sich den Regelungen zumindest im Auslegungswege entnehmen (näher hierzu nachstehend unter Ziffer III.3.1.2).111 Für das Verfassungsgericht unterliegt es keinem Zweifel, dass § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 Nr. 2a, 5 bis 8, 11 bis 13, 16, 17 i.V.m. Abs. 3 und 6 IfSG in der Fassung vom 10. September 2021 für die durch sie verursachten Grundrechtseingriffe eine hinsichtlich Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung bildeten (ebenso für die dort jeweils streitbefangene 2G- oder 3G-Zugangsregelung: BayVGH…, Beschluss vom 4. November 2021 - 25 NE 21.2686 -, Rn. 27, juris; SächsOVG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 19, …und vom 21. Dezember 2021 - 3 B 436/21 -, Rn. 24 ff., Urteil vom 16. Januar 2025 - 3 C 85/21 -, Rn. 216, juris; OVG LSA…, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 2 B 278/21 -, Rn. 12, juris; VGH BW…, Beschluss vom 9. November 2021 - 1 S 3254/21 -, Rn. 32, juris, OVG NRW…, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 13 B 1393/21.NE -, Rn. 47 ff., juris;… NdsOVG, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 13 MN 378/21 -, Rn. 20 m.w.N., …und vom 13. Oktober 2021 - 13 MN 422/21 -, Rn. 28 m.w.N., juris).

    Entgegen den im Antragsschriftsatz vorgetragenen Bedenken können sie daher grundsätzlich auch gegenüber infek- tionsschutzrechtlichen "Nichtstörern" getroffen werden (…vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2025 - VfGBbg 45/20 -, Rn. 293, 336 m.w.N., …und vom 19. September 2025 - VfGBbg 87/20 -, Rn. 338 m.w.N., juris; zur Zulässigkeit der Anordnung von 2G- bzw. 3G-Zugangsbeschränkungen gegenüber "Nichtstörern", vgl. auch VGH BW…, Beschluss vom 9. November 2021 - 1 S 3254/21 -, Rn. 43 m.w.N., juris; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 13 B 1393/21.NE -, Rn. 67, juris; SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 60 f., juris).

    Rn. 220 Diese Annahmen standen im Einklang mit den bei Verordnungserlass veröffentlichten fachlichen Erkenntnissen des RKI, wonach die COVIDmRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) sowie der Vektor-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) eine hohe Wirksamkeit von etwa 90 Prozent gegen eine schwere COVIDErkrankung (z.B. Behandlung im Krankenhaus) und eine Wirksamkeit von etwa 75 Prozent gegen eine symptomatische SARS-CoVInfektion mit der Deltavariante böten und dass dementsprechend die Wahrscheinlichkeit, schwer an COVID-19 zu erkranken, bei den vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen um etwa 90 Prozent geringer sei als bei den nicht geimpften Personen (RKI, COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen [FAQ], Stand:18. Oktober 2021, zitiert nach SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 36, juris, ebenso RKI, a.a.O., Stand: 7. Dezember 2021, zitiert nach VGH BW…, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 1 S 3528/21 -, Rn. 136, juris).

    Dabei war auch zu berücksichtigen, dass das Risiko einer Virenübertragung in den von Abs. 1 erfassten Innenbereichen (u.a. Gaststätten, Beherbergungsstätten, Theater, Kinos sowie Freizeitbäder) bzw. bei Inanspruchnahme der betroffenen Angebote (u.a. sexuelle Dienstleistung, Kontaktsport) besonders hoch war und die bei Verordnungserlass vorherrschende Delta-Variante im Vergleich zu anderen Varianten eine erhöhte Übertragbarkeit aufwies (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Verfassungsrechtliche Bewertung der Beschränkungen Ungeimpfter durch die sogenannten 3G- und 2G-Regeln, WD 3149/21, S. 5 ff.; vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 50, juris).

    Da diese Personen - unstreitig - ein signifikant erhöhtes Risiko schwerer Krankheitsverläufe trugen, förderte die 2G-Regel damit zugleich das Ziel einer Entlastung des stationären Versorgungssystems (vgl. SächsOVG…, Urteil vom 16. Januar 2025 - 3 C 85/21 -, Rn. 294, und Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 51, juris).

    Beschränkungen der Kunstfreiheit kommen daher auch - wie vorliegend - zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 8 Abs. 1 LV in Betracht (vgl. zur Einschränkbarkeit der Kunstfreiheit durch infektionsschützende Maßnahmen SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 73 m.w.N., juris; OVG NRW…, Urteil vom 8. Mai 2025 - 13 D 111/20.NE -, Rn. 218, juris).

    Dass sie den Zugang zu ihren Veranstaltungen dabei auf den immunisierten Teil der Bevölkerung beschränken mussten, war ihnen aus den genannten Gründen (vgl. vorstehend unter III.3.2.1 Buchst. b Doppelbuchst. ff (2.1.2)) zumutbar und somit mit der Verfassung des Landes Brandenburg vereinbar (ebenso zu der vergleichbaren Zugangsbeschränkung zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 (SächsGVBl. S. 1232): SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 74 m.w.N., juris).

    Rn. 279 (b) Ob die 2G-Regel in Absatz 1 daneben auch einen (mittelbaren) Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ungeimpfter Personen begründete (hierfür offenbarVGH BW…, Urteil vom 1. Juli 2025 - 1 S 3669/21 -, Rn. 243, juris; SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 64, juris; in Bezug auf eine 3G- Regel auch BayVGH…, Beschluss vom 4. November 2021 - 25 NE 21.2562 -, Rn. 66, juris), erscheint dagegen zweifelhaft (ebenso VGH BW…, Beschluss vom 15. November 2021 - 1 S 3295/21 -, Rn. 70, juris; ablehnend VGH BW…, Urteil vom 3. Juni 2025 - 1 S 3527/21 -, Rn. 205, juris).

    Diese deutlichen Unterschiede bildeten einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung bei der Zutrittsgewährung, wobei sich der damit verbundene Eingriff in die grundrechtlich geschützten Interessen nicht-im- munisierter Personen - unter Berücksichtigung des dem Verordnungsgeber zustehenden Einschätzungsspielraums - auch nicht als unverhältnismäßig erweist (ebenso für die dort jeweils streitbefangene verpflichtende 2G-Zugangsregelung durch die jeweilige landesrechtliche Corona-Schutzverordnung: VGH BW…, Urteil vom 1. Juli 2025 - 1 S 3669/21 -, Rn. 261 ff. m.w.N., juris; SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 69, juris).

    Das negative Testergebnis änderte nichts daran, dass die betreffende Person nicht über einen hinreichenden Immunisierungsgrad verfügte und so die eigene Ansteckungs- und Übertragungsgefahr unberührt blieb, die nach den im Zeitpunkt des Verordnungserlasses vorliegenden Erkenntnissen bei nicht-immunisierten Personen deutlich höher lag als bei Geimpften und Genesenen und mit wesentlich höherer Wahrscheinlichkeit zu einer Hospitalisie- rung oder intensivmedizinischen Behandlungsnotwendigkeit führte (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, Rn. 70, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2022 - 1 KM 661/21

    Neufassung des Gewichtungskriteriums der ITS-Auslastung in der Anlage I zu § 1 …

    - OVG Bautzen, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 50.

    Hierfür genügt es, wenn der verfolgte Zweck durch die Maßnahmen gefördert werden kann, ohne dass die vollständige Zweckerreichung gesichert sein muss (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 50).

    Das Gewicht des mit der angegriffenen Norm verbundenen Eingriffs in die Grundrechte der Normadressaten steht angesichts der Grundentscheidung des Gesetzgebers für die Zulässigkeit solcher Zugangsbeschränkungen, der Bedeutung der betroffenen Betriebe und Einrichtungen für die Grundrechtsausübung der Betroffenen und des grundsätzlich befristeten Geltungszeitraums der Norm jedenfalls bislang nicht außer Verhältnis zu dem Regelungsziel, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden (…so auch VGH München, a.a.O., Rn. 47; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 54).

  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21

    Corona; Genesen; Geimpft; G2-Regelung; Genesenennachweis

    Rn. 12 Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 51 ff.) die Eignung und Erforderlichkeit des Ausschlusses von Personen, die weder nachweisbar von Corona genesen noch vollständig hiergegen geimpft seien, vom Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen bejaht.

    Rn. 55 Der Senat hat zu der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Kunden (2G-Modell) bereits in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.) Folgendes ausgeführt:.

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21

    Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung …

    Rn. 28 (b) Ebenso dürften aus diesen Gründen die Kontakt- und Zugangsbeschränkun gen nach Maßgabe der §§ 3 bis 5 15. BayIfSMV, die nach diesen Personengruppen und bereichsspezifisch nach typisiertem Infektionsrisiko differenzieren und bis hin zu einer zusätzlichen Testpflicht für Geimpfte und Genesene (2G plus) in weiten Lebensbereichen reichen, trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffe dem Verhältnismäßigkeitsgebot genügen und auch sonst verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (…vgl. allgemein zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen BVerfG vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - juris Rn. 105 ff.;… zum Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum auf verschiedenen Ebenen der Verhältnismäßigkeitsprüfung BVerfG a. a. O. Rn. 177 ff., 185 ff., 204 ff., 217 ff., 232 ff.; zum 2-G-Modell OVG Bautzen vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 - juris Rn. 50 ff.).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 B 420/21

    Corona-Pandemie; Sperrfrist; Gastronomie; Beherbergungsverbot; Tourismus

    Rn. 21 Im Rahmen der Prüfung, ob Schutzmaßnahmen danach veranlasst sind, kommt dem Verordnungsgeber ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (…BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff. und Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f. sowie SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 24;… Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, …und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47).

    Insoweit hängt sein Umfang vielmehr einzelfallbezogen etwa von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter ab (…vgl. BVerfG, Urt. v. 3. März 2004, a. a. O.) Für Letzteres können auch das vom Eingriff betroffene Recht und das Eingriffsgewicht eine Rolle spielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 185 m. w. N.).

    Dies ist ausweislich des dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu Übertragungswegen des Coronavirus hinreichend empirisch belegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021, a. a. O. Rn. 195 f.) und jedenfalls auch dann vertretbar, wenn es im wissenschaftlichen Diskurs auch abweichende Auffassungen gibt.

    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn Infektion oder Impfung schon einige Monate zurückliegen (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 38;… zuletzt Beschl. v. 8. Dezember 2021 - 3 B 419/21 -, juris Rn. 73).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    (2.) Die durch § 8 Abs. 1 Corona-BekämpfVO vom 20. November 2021, in der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 3. Dezember 2021, vorgenommene Beschränkung des Zugangs zu Innenräumen von Verkaufsstätten des Einzelhandels ist geeignet, das Risiko der Virusverbreitung in diesen Räumlichkeiten erheblich zu verringern oder zumindest auf immunisierte Personen zu beschränken, damit einer Verbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe mit der Folge der Überlastung intensivmedizinischer Versorgungskapazitäten zu reduzieren (vgl. in Bezug auf in § 5 BayIfSMV geregelte Zugangsbeschränkungen: VGH München, Beschl. v. 08.12.2021 - 20 NE 21.2821 -, S. 11 des Beschlussabdrucks; vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 50 f.).
  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 278/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    Des Weiteren können Ungeimpfte die Infektion sodann aus der Einrichtung oder Veranstaltung heraus mit größerer Wahrscheinlichkeit nach außen tragen.[Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris][Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris].

    Der Schutz vollständig Geimpfter vor einem schweren, das Gesundheitssystem belastenden schweren Krankheitsverlauf einerseits und das geringere Risiko einer Erkrankung stellen einen sachlichen Grund für die bei G2-Modell vorgenommene Differenzierung vor, die sich in den von der Antragstellerin mit dem vorliegenden Antrag angegriffenen Normen niedergeschlagen hat.[Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris][Vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 19.11.2021 - 3 B 411/21 -, juris] Dabei hat der Verordnungsgeber den Besonderheiten einer im Einzelfall vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gegen eine Impfung) Rechnung getragen.

  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 435/21

    Corona; 2G; Gaststätte

    Zur Eignung und Erforderlichkeit des Ausschlusses von Personen, die weder nachweisbar von Corona genesen noch vollständig hiergegen geimpft seien, vom Zutritt zu Einrichtungen und Veranstaltungen werde auf den Beschluss des Senats vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 51 ff.) verwiesen.

    Rn. 55 (aa) Soweit es die von der Antragstellerin hauptsächlich angegriffene Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Kunden (2G- Modell) anbelangt, hat der Senat bereits in seinem vom Antragsgegner zitierten Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.) zu den vorliegend auch von der Antragstellerin erhobenen Einwänden Folgendes ausgeführt:"(3) Der Verordnungsgeber verfolgt mit der Regelung ein legitimes Ziel.

  • OVG Sachsen, 22.12.2021 - 3 B 445/21

    Corona; 2G-Regelung; Autohaus

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt dem Verordnungsgeber im Rahmen dieser Prüfung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein Einschätzungs-, Wertungs-, und Gestaltungsspielraum zu (SächsOVG, Beschl. v. 19. November 2021 - 3 B 411/21 -, juris Rn. 24;… Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 61, …und Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 47;… BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6 f., …und Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 170 ff.).

    Rn. 47 Zur Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs auf geimpfte und genesene Kunden (2G-Modell) hat der Senat in seinem Beschluss vom 19. November 2021 (- 3 B 411/21 -, juris Rn. 47 ff.) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 280/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

  • VGH Hessen, 04.01.2022 - 8 B 2448/21

    2G-Regelung in Schwimmbädern, Sportstätten und Innengastronomie

  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 3 B 421/21

    Hotel; touristischer Zweck; Corona

  • VerfG Brandenburg, 10.12.2021 - VfGBbg 24/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (nicht erfolgreich); Aussetzung …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2021 - 3 MR 35/21

    2G-Regelung im Einzelhandel während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

  • OVG Hamburg, 17.01.2022 - 5 Bs 262/21

    Corona-Pandemie: Erforderlichkeit des "2-G-" bzw. des "2-G-Plus-" Zugangsmodells

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 3 B 417/21

    Wettannahmestelle; Corona; Gleichbehandlung

  • VG Hamburg, 21.12.2021 - 21 E 5155/21

    Erfolgloser Antrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das Zwei-G-Zugangsmodell

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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1242
VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21 MD (https://dejure.org/2022,1242)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03.01.2022 - 3 B 411/21 MD (https://dejure.org/2022,1242)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Januar 2022 - 3 B 411/21 MD (https://dejure.org/2022,1242)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts ist dabei abhängig vom Rang des Rechtsgutes, in das eingegriffen werden soll, sowie vom Rang des polizeilichen Schutzgutes (vgl. VGH BW, Urteil vom 12. Juli 2010 - 1 S 349/10 -, juris Rn. 62).

    Geht es - wie hier - auch um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, nämlich Leben und Gesundheit von Menschen, dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes nicht überspannt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 12. Juli 2010, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber …

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA ), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40; OVG LSA…, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 L 85/16 -, Rn. 50 , juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA ), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 L 85/16 -, Rn. 50 , juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2006 - 2 M 224/06

    Platzverweisung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21
    Der damit erforderlichen Gefahrenprognose ist das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Verwaltungs- und Polizeibehörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war; anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer solchen (spezifischen) Gefahr bejaht werden können (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 M 224/06 -, juris Rn. 3 [m. w. N.]).
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