Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer in der Kundenakquisition für einen Handelsbetrieb Tätigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit; Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer in der Kundenakquisition für einen Handelsbetrieb Tätigen
- rechtsportal.de
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit; Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer in der Kundenakquisition für einen Handelsbetrieb Tätigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 25 Abs. 1 SGB III, § ... 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 1 Abs. 1 SGB VI, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI, § 84 HGB, § 197 a Abs. 1 Satz 1 SGG, § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 52 Abs. 1 GKG, § 52 Abs. 2 GKG, § 47 Abs. 1 GKG
Generierung von Leads, Scheinselbständigkeit, Terminvermittler, Terminakquisiteur, Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem in der Kundenakquisition für einen Handelsbetrieb Tätigen
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 01.07.2019 - S 15 R 296/16
- LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
In einer Entscheidung zum sog. "Rackjobbing" (Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verkaufsförderung, "selbständige Regalauffüller") hat das BSG (B 12 KR 16/13 R vom 18.11.2015) unter anderem dargelegt, dass die freie Gestaltung der Arbeitszeit als Ausdruck eines fehlenden Weisungsrechts nicht nur Folge der Übertragung größerer Eigenverantwortung bei der Aufgabenerledigung sein dürfe.Erfolgt jedoch eine Bezahlung nach Stunden, die vorher in ihrem Umfang festgelegt werden, ergibt sich nicht die vom BSG für erforderlich und maßgeblich gehaltene Möglichkeit der Verdienstoptimierung bei einer Dienstleistungstätigkeit (BSG v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R).
- BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
Unabhängig davon werden IT-Dienstleistungen, die längerfristig angelegt sind und in einer Art Dauerschuldverhältnis erbracht werden, vielfach in der Rechtsprechung auch als abhängige und sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten eingestuft (s. hierzu: BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R und BSG v. 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B, jeweils in juris mit weiteren Nachweisen).. - BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule
Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. vom 09.03.2005 - 5 AZR 493/04), wonach Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und wonach sich die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation insbesondere darin zeigt, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betrifft und wonach für die Abgrenzung in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, von Bedeutung sind und wonach schließlich eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat.
- BSG, 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Statusfeststellungsverfahren - …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
Unabhängig davon werden IT-Dienstleistungen, die längerfristig angelegt sind und in einer Art Dauerschuldverhältnis erbracht werden, vielfach in der Rechtsprechung auch als abhängige und sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten eingestuft (s. hierzu: BSG v. 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R und BSG v. 28.11.2018 - B 12 R 34/18 B, jeweils in juris mit weiteren Nachweisen).. - BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
(s. BSG v. 19.09 2019 - B 12 R 25/18 R in juris, Rn. 30). - BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, siehe etwa Urt. vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R) setzt danach eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2012 - L 8 R 156/09
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
Wenn die Akquise-Tätigkeit in den Räumlichkeiten der Klägerin mit flexiblen Arbeitszeiten oder aber auch im Homeoffice im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt würde, wäre auch eine größere Freiheit bei der Ausführung der Tätigkeit nicht ungewöhnlich bzw. wie vom Sozialgericht unter Verweis auf eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen (v. 28.03.2012 - L 8 R 156/09) dargelegt, begründen entsprechende Kompetenzen von Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Qualifikation den Arbeitsprozess oder das Arbeitsergebnis maßgeblich beeinflussen zu können, noch nicht automatisch eine selbständige Tätigkeit. - BSG, 20.02.2017 - B 12 KR 95/16 B
Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2024 - L 2/1 BA 84/23
Abgrenzung der Tätigkeit eines Bilanzbuchhalters als freier Mitarbeiter von der …
Auch bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen werden namentlich in Bezug auf Tätigkeiten im sog. Homeoffice den Beschäftigten vielfach große Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten eingeräumt (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 25/19 -, Rn. 32, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; …
Der Umstand, dass die Klägerin zu Hause arbeitete und insoweit keinem Weisungsrecht nach dem Ort der Ausführung unterlag, ist in Anbetracht der vielfältigen heutigen Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, kein taugliches Abgrenzungskriterium mehr (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 25/19 -, Rn. 32, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
Abhängige Beschäftigung; freier Mitarbeiter; Statusbeurteilung; …
Der Umstand, dass der Beigeladene zu 1. seine Tätigkeiten für die Klägerin in Teilen in seinem häuslichen Arbeitszimmer verrichtet hat und insoweit keinem Weisungsrecht nach dem Ort der Ausführung unterlag, ist in Anbetracht der vielfältigen heutigen Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, kein taugliches Abgrenzungskriterium mehr (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 25/19 -, Rn. 32, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2025 - L 2 BA 27/25
Anwalt; Statusbeurteilung; freier Mitarbeiter; abhängiges …
Dementsprechend bildet der Umstand, dass die Beigeladene ihre Tätigkeiten für den Kläger in Teilen in ihrem häuslichen Arbeitszimmer oder auch in einer juristischen Bibliothek verrichten konnte und insoweit keinem Weisungsrecht nach dem Ort der Ausführung unterlag, gerade auch in Anbetracht der im heutigen Arbeitsleben inzwischen weit verbreiteten Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice jedenfalls in Teilen der Arbeitszeit kein taugliches Abgrenzungskriterium mehr (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 25/19 -, Rn. 32, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2022 - L 2 BA 28/20 Der Umstand, dass die Klägerin zu Hause arbeitet und insoweit keinem Weisungsrecht nach dem Ort der Ausführung unterliegt, ist in Anbetracht der vielfältigen heutigen Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, kein taugliches Abgrenzungskriterium mehr (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 25/19 -, Rn. 32, juris).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - L 3 BA 25/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Hausmeistertätigkeit - Schwarzarbeit zu Lasten des Jobcenters - Mischtätigkeit mit Entlohnung nach feststehendem monatlichen Betrag einerseits und nach Stunden vergüteter Tätigkeit andererseits - Abgrenzung - abhängige ... - rechtsportal.de
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Hausmeistertätigkeit - Schwarzarbeit zu Lasten des Jobcenters - Mischtätigkeit mit Entlohnung nach feststehendem monatlichen Betrag einerseits und nach Stunden vergüteter Tätigkeit andererseits - Abgrenzung - abhängige ...
- rechtsportal.de
Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeister; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 01.07.2019 - S 4 R 254/17
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - L 3 BA 25/19
- BSG, 04.07.2022 - B 12 R 51/21 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - L 3 BA 25/19
Auf der Grundlage des festgestellten (wahren) Inhalts der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris, RdNr. 16 f., m.w.N.). - BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - L 3 BA 25/19
Ähnliche Tätigkeiten sind demgegenüber als einheitliches Beschäftigungsverhältnis einstufen (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012 - B 12 R 1/11 R -, juris, RdNr. 16). - OLG Schleswig, 07.01.2019 - 7 U 103/18
Gesamtnichtigkeit eines Werkvertrages wegen Schwarzarbeit: Indizien für …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - L 3 BA 25/19
Viel bedeutsamer ist indes, dass auch Barzahlungen erfolgten, die ein erhebliches Indiz für Schwarzarbeit darstellen (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Januar 2019 - 7 U 103/18 -, juris, RdNr. 7ff.).
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