Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GrCh Art. 15, Art. ... 16, Art. 20, Art. 52 Abs. 1; LMIV Art. 2 Abs. 2 Buchst. e, Art. 9 Abs. 1 Buchst. e, Art. 23 Abs. 1 und 3, Art. 44 Abs. 1, Anhang IX Nr. 3 und Nr. 4; VwGO § 43 Abs. 1, § 137 Abs. 1 und 2; FPackV § 9, § 16 Abs. 1, § 26 Abs. 1 und 2
Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne Angabe der Zahl der in der Verpackung enthaltenen Einzelstücke
- rechtsinformationen.bund.de
Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne Angabe der Zahl der in der Verpackung enthaltenen Einzelstücke
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 15 EUGrdRCh, Art 16 EUGrdRCh, Art 20 EUGrdRCh, Art 52 Abs 1 EUGrdRCh, Art 2 Abs 2 Buchst e EUV 1169/2011
Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne Angabe der Zahl der in der Verpackung enthaltenen Einzelstücke - doev.de
Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne Angabe der Zahl der in der Verpackung enthaltenen Einzelstücke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angabe der Zahl der enthaltenen Einzelstücke auf Verpackungen von Süßwaren; Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln; Angabe der Nettofüllmenge als verpflichtende Informationen über Lebensmittel; Auslegung des Begriffs der Einzelpackung
- datenbank.nwb.de
Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne Angabe der Zahl der in der Verpackung enthaltenen Einzelstücke
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Süßwarenhersteller müssen nach der LMIV Füllgewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren angeben - dies gilt auch für einzeln verpackte Bonbons
- lto.de (Kurzinformation)
Verbraucherschutz: Einzeln verpackte Bonbons müssen genau abgezählt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorverpackte Süßwaren - oder: wieviele Bonbons sind in der Tüte?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorverpackte Lebensmittel - und die Angabe der Einzelstücke
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Angabe der Stückzahl auch bei nochmals kleinteilig verpackten Süßwaren - Pflicht zur Angabe der Stückzahl auch bei nochmals kleinteilig verpackten Süßwaren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflicht zur Angabe der Anzahl der enthaltenen Bonbons in einer Verpackung nach der Lebensmittelinformationsverordnung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
- fgvw.de (Kurzinformation)
Lebensmittelrecht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 14.04.2021 - 2 K 511/20
- VG Koblenz, 28.04.2021 - 2 K 511/20
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21
- BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21
Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, dass, soweit es um die Pflichten nach der Lebensmittelinformationsverordnung geht als Maßstab die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta heranzuziehen sind, denn insoweit richtet sich der Rechtsstreit nach durch das Unionsrecht vollständig vereinheitlichten Regelungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 2019 - 1 BvR 276/17 - BVerfGE 152, 216 Rn. 42 - Recht auf Vergessen II). - EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21
Dabei darf das Gericht nur dann davon ausgehen, dass ein solcher Fall vorliegt, wenn es überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof die gleiche Gewissheit bestünde (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799] - Rn. 39 ff, 51). - EuGH, 30.06.2016 - C-134/15
Lidl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - C-134/15 [ECLI:EU:C:2016:498] - Rn. 33). - EuGH, 05.03.2015 - C-463/12
Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21
Diese Gewährleistung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 5. März 2015 - C-463/12 [ECLI:EU:C:2015:144] - Rn. 32 …und vom 22. September 2016 - C-110/15 [ECLI:EU:C:2016:717] - Rn. 44). - EuGH, 22.09.2016 - C-110/15
Nokia Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 15.21
Diese Gewährleistung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (…stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 5. März 2015 - C-463/12 [ECLI:EU:C:2015:144] - Rn. 32 und vom 22. September 2016 - C-110/15 [ECLI:EU:C:2016:717] - Rn. 44).
- BVerwG, 06.05.2025 - 8 C 4.24
Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips müssen austariert werden
Die weiteren Tatbestandsmerkmale - insbesondere die zeitliche Komponente des Verpackens und die Bestimmung als Verkaufseinheit - müssen erfüllt sein, damit die Verpackung als Vorverpackung einzuordnen ist (BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 [ECLI:DE:BVerwG:2023:090323U3C15.21.0] - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 20).Es wäre auch systematisch nicht begründbar, weil sich aus Anhang IX Nr. 4 LMIV ergibt, dass eine Vorverpackung mehrere einzelne Packungen enthalten kann, die nicht als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen (BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 20).
Dabei differenziert er nicht nach deren Werkstoff oder sonstigen Eigenschaften oder Zwecken (ebenso BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 21 für die Umschließung in einer Vorverpackung enthaltener Einzelpackungen gemäß Anhang IX Nr. 4 LMIV).
§§ 42 ff. MessEG i. V. m. § 16 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 analog FPackV regeln die Toleranzgrenzen für Minusabweichungen sowie deren Überprüfung (vgl. Erwägungsgrund 52 LMIV; BVerwG, Urteil vom 9. März 2023 - 3 C 15.21 - NVwZ-RR 2023, 791 Rn. 34 und 36).
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