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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,865
BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96 (https://dejure.org/1998,865)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 3 C 55.96 (https://dejure.org/1998,865)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 (https://dejure.org/1998,865)
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"Franz-Schönhuber-Stiftung"

Art. 21, 9 GG, parteinahe Stiftung;

§§ 80, 87 BGB, Versagung einer Stiftungsgenehmigung wegen Gemeinwohlgefährdung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 21 Abs. 1 und 2; ; GG Art. 9; ; BGB § 80; ; BGB § 87; ; BGB § 43; ; StiftG NW § 4 Abs. 1 lit. a

  • IWW

    Art. 21 Abs. 1 GG; Art. 21 Abs. 2 GG; Art. 9 GG; § 80 BGB; § 87 BGB; § 43 BGB; § 4 Abs. 1 lit. a StiftG NW
    GG, BGB, StiftG NW

  • Wolters Kluwer

    Landesrechtliche Grundlage für die Genehmigung einer selbständigen Stiftung - Ausschließliche Beurteilung des Stiftungszwecks anhand des Stifterwillens - Annahme einer Gemeinwohlgefährdung bei Gefährdung von Verfassungsrechtsgütern - Parteienprivileg erfaßt nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stiftungsrecht - Genehmigungsvoraussetzungen, Gemeinwohlgefährdung, "Franz-Schönhuber-Stiftung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 21 GG
    Genehmigungsversagung für parteinahe Stiftung der "Republikaner" und Parteienprivileg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 177
  • NJW 1998, 2545
  • NVwZ 1998, 950 (Ls.)
  • DVBl 1998, 966
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.09.1972 - VII C 27.71
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    Das Bedürfnis des Schutzes der Stiftung vor ihren Organen befriedigt üblicherweise die allgemeine Stiftungsaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1987 - III ZR 26/85 - NJW 1985, 2364, und vom 3. Mai 1977 - III ZR 10/74 - NJW 1977, 1148 f., siehe ferner BVerwG, Urteil vom 22. September 1972 - BVerwG VII C 27.71 - BVerwGE 40, 347 ).

    Sie führt zu einem "Schutz der Stiftung" (BVerwG, Urteil vom 22. September 1972 - BVerwG VII C 27.71 - BVerwGE 40, 347 ).

    Die Unabhängigkeit vom Staat wäre aber gefährdet, wenn gerade der Staat im Wege der Stiftungsaufsicht, die dem Schutz der Stiftung vor ihren Organen dient (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 22. September 1972 - BVerwG VII C 27.71 - a.a.O. S. 351), die Einhaltung der Stiftungszwecke durch die Stiftung und somit deren kontinuierliche Übereinstimmung mit den Zielen der ihr nahestehenden Partei überwachen müßte.

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    und im Blick auf die Beteiligung an den Wahlen teil; sie beeinflussen die Bildung des Staatswillens, indem sie in das System der staatlichen Institutionen und Ämter hineinwirken, und zwar insbesondere durch Einflußnahme auf die Beschlüsse und Maßnahmen von Parlament und Regierung (…BVerfGE 73, a.a.O., S. 33; vgl. zur fehlenden rechtlichen Identität von parteinahen Stiftungen und politischen Parteien auch BVerfG, Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 - BVerfGE 85, 264 ).

    Er erfordert die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Parteien vom Staat, auch in dem Sinne, daß die Parteien sich ihren Charakter als freigebildete, im gesellschaftlichpolitischen Bereich wurzelnde Gruppen bewahren (BVerfG, Urteil vom 9. April 1992 - 2 BvE 2/89 - BVerfGE 85, 264 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    a) Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG, wonach die Verfassungswidrigkeit einer Partei ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden darf und vor Ergehen einer solchen Entscheidung ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei ohne jede Einschränkung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvR 2/51 - BVerfGE 5, 85, 140, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - BVerfGE 12, 296, 305, sowie zuletzt Beschluß vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 BVerfGE 40, 287 ), schützt nicht nur die Partei in ihrem Bestand und ihre Parteiorganisation.

    b) An dem durch Art. 21 Abs. 2 GG begründeten Schutz der Gründer, Mitglieder und Förderer einer politischen Partei und damit auch der Gewährleistung des organisatorischen Zusammenschlusses, selbst wenn eine Partei "gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sich noch so feindlich verhalten" mag (BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - in BVerfGE 40, 287 ), nimmt indes eine Stiftung als selbständige juristische Person des Privatrechts, wie sie hier die Klägerin gründen will, nicht teil.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    a) Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG, wonach die Verfassungswidrigkeit einer Partei ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden darf und vor Ergehen einer solchen Entscheidung ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei ohne jede Einschränkung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvR 2/51 - BVerfGE 5, 85, 140, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - BVerfGE 12, 296, 305, sowie zuletzt Beschluß vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 BVerfGE 40, 287 ), schützt nicht nur die Partei in ihrem Bestand und ihre Parteiorganisation.
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    Sie dürfen nicht in den Wettbewerb der politischen Parteien eingreifen, indem sie etwa im Auftrag und zum Nutzen der ihnen nahestehenden Parteien geldwerte Leistungen oder Wahlkampfhilfe erbringen (BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1 ).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    a) Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG, wonach die Verfassungswidrigkeit einer Partei ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden darf und vor Ergehen einer solchen Entscheidung ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei ohne jede Einschränkung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvR 2/51 - BVerfGE 5, 85, 140, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - BVerfGE 12, 296, 305, sowie zuletzt Beschluß vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 BVerfGE 40, 287 ), schützt nicht nur die Partei in ihrem Bestand und ihre Parteiorganisation.
  • BGH, 22.01.1987 - III ZR 26/85

    Klagerecht der Destinatäre einer Stiftung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    Das Bedürfnis des Schutzes der Stiftung vor ihren Organen befriedigt üblicherweise die allgemeine Stiftungsaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1987 - III ZR 26/85 - NJW 1985, 2364, und vom 3. Mai 1977 - III ZR 10/74 - NJW 1977, 1148 f., siehe ferner BVerwG, Urteil vom 22. September 1972 - BVerwG VII C 27.71 - BVerwGE 40, 347 ).
  • BGH, 03.03.1977 - III ZR 10/74

    Stiftungsaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    Das Bedürfnis des Schutzes der Stiftung vor ihren Organen befriedigt üblicherweise die allgemeine Stiftungsaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1987 - III ZR 26/85 - NJW 1985, 2364, und vom 3. Mai 1977 - III ZR 10/74 - NJW 1977, 1148 f., siehe ferner BVerwG, Urteil vom 22. September 1972 - BVerwG VII C 27.71 - BVerwGE 40, 347 ).
  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    Die Zugehörigkeit zu einer nicht für verfassungswidrig erklärten Partei ist damit keineswegs rechtswidrig (BVerfG, Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61, 2, 9/63 - BVerfGE 17, 155, 166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 25 A 2431/94

    Rechtswidrigkeit der Unterlassung eines begehrten Verwaltungsaktes; Genehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96
    BVerwG 3 C 55.96 OVG 25 A 2431/94.
  • BVerwG, 26.04.1968 - VII C 103.66

    Widerruf mit Wirkung ex tunc einer Stiftungsgenehmigung nach § 80 BGB durch die …

  • BVerwG, 04.05.1970 - VII B 85.69

    Stiftungsaufsichtliche Genehmigung einer Kündigung - Kündigungen eines …

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband; …

    Das Revisionsgericht ist daher auf eine Überprüfung darauf beschränkt, ob der durch die Auslegung ermittelte Inhalt der nicht revisiblen Normen mit Bundesrecht, insbesondere mit den Grundrechten und den bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 ).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …

    Gegen die Partei, ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger dürfen wegen ihrer mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitenden parteioffiziellen Tätigkeiten keine rechtlichen Sanktionen angedroht oder verhängt werden (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 40, 287 ; 63, 266 ; vgl. auch BVerwGE 106, 177 ).

    Der Kläger hat dagegen beachtliche Revisionsrügen nicht erhoben (vgl. auch BVerwGE 106, 177 ).

  • BVerwG, 24.03.2021 - 6 C 4.20

    Stiftungsanerkennung und Gemeinwohlvorbehalt

    Die Grundsätze des sog. Republikaner-Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 3 C 55.96 ) könnten angesichts der gesetzlichen Regelung in § 80 Abs. 2 BGB, die strikt auf die Gemeinwohlgefährdung durch den Stiftungszweck abstelle, keine Anwendung finden.

    Der Verweis des Reformgesetzgebers auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12. Februar 1998 (- 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177) belegt, dass der Gemeinwohlvorbehalt erst recht den Schutz von Verfassungsrechtgütern umfassen soll.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich weder aus Art. 9 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 ) noch aus Art. 14 Abs. 1 GG oder aus Art. 2 Abs. 1 GG ein derartiges Grundrecht auf Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ergibt (vgl. zur fiduziarischen Stiftung BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 23.12 - Buchholz 451.20 § 15 GewO Nr. 7).

    Der Staat als Hüter und Garant des im Stiftungszweck zum Ausdruck kommenden Stifterwillens hat ein berechtigtes Interesse daran, keine Mitverantwortung für eine Zweckverwirklichung zu übernehmen, die mit der einfachen Rechts- oder der Verfassungsordnung nicht im Einklang steht oder eine solche Gefahr in sich trägt (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 ).

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