Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 52d S 1 FGO, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 9 Abs 1 EStG 2009, § 12 EStG 2009
Unzumutbarkeit der beA-Nutzung für Rechtsanwalt bei Klage in eigener Sache - Rollenbezogenes Verständnis des § 52d Satz 1 FGO - Feststellung der Vermietungsabsicht als Voraussetzung für die Anerkennung einer Überschusserzielungsabsicht - Nichtanerkennung von Mietverträgen ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 21 EStG, § 52d Satz 1 FGO
Elektronische Übermittlung, Rechtsanwalt in eigener Sache, Vermietungsabsicht, Verträge zwischen nahen Angehörigen - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs bei Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 ; FGO § 52d S. 1
Elektronische Übermittlung; Rechtsanwalt in eigener Sache; Vermietungsabsicht; Verträge zwischen nahen Angehörigen; Unzumutbarkeit der beA-Nutzung für Rechtsanwalt bei Klage in eigener Sache - rechtsportal.de
EStG § 21 ; FGO § 52d S. 1
Elektronische Übermittlung; Rechtsanwalt in eigener Sache; Vermietungsabsicht; Verträge zwischen nahen Angehörigen; Unzumutbarkeit der beA-Nutzung für Rechtsanwalt bei Klage in eigener Sache
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ausnahme von der Nutzungspflichts des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bei Einreí - chung einer Klage eines Rechtsanwalts beim Finanzgericht wegen seiner eigenen Einkommensteuer - Überschusserzielungsabsicht für mehrere Jahre leerstehende Immobilie - nicht ...
Besprechungen u.ä.
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs bei Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (17)
- BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
BeA-Nutzungspflicht eines Rechtsanwaltes bei Beschwerdeeinlegung in einem …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Rn. 53 In gleicher Weise hat der BGH jüngst (Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660) in einem Fall entschieden, wo ein Rechtsanwalt in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig geworden war, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten; auch hier hat der BGH die Nutzungspflicht jedenfalls dann bejaht, wenn es um die Einlegung eines Rechtsmittels geht, wobei auch dort kein Anwaltszwang bestand.bei einem Handeln in eigener Sache in Betracht kommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 29, wobei die dortige Argumentation auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht ohne Weiteres übertragbar ist, weil der BGH darauf abstellt, dass im Zivilprozess, - anders als im finanzgerichtlichen Verfahren - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt).
Rn. 58 (bb) Insoweit hält der Senat die Argumentation des BGH in seinem Beschluss vom 27.03.2025 (V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 19, 36) nicht für überzeugend.
- FG Hessen, 10.10.2024 - 10 K 1032/23
Rollenbezogenes Verständnis der Pflicht zur Nutzung des elektronischen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Eine Klageeinreichung, mit der das Formerfordernis des § 52d FGO innerhalb der Klagefrist (die vorliegend nach §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 2 FGO, 222 Abs. 1 Zivilprozessordnung -ZPO-, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs -BGB-, 122 Abs. 2 Nr. 1 AO alter Fassung -a. F.-, Art. 43 Postrechtsmodernisierungsgesetz -PostModG- am 16.01.2023 ablief) nicht gewahrt wird, ist vorbehaltlich eines rechtzeitigen und begründeten Wiedereinsetzungsantrags nach § 56 FGO mangels Erfüllung der Sachentscheidungsvoraussetzungen durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen (Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 21.05.2024 6 K 677/22, juris, Rn.14 m. w. N.; Urteil vom 10.10.2024 10 K 1032/23, juris, Rn. 19-21 m. w. N.).Rn. 50 aa) Das Hessische FG (Urteil vom 10.10.2024 10 K 1032/23, juris) hat jüngst die Auffassung vertreten, ein Rechtsanwalt sei generell nicht verpflichtet, die in eigener Sache und ohne Hinweis auf seine Eigenschaft als Rechtsanwalt erhobene Klage nach § 52d Satz 1 FGO als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Von daher ist die nur im Rahmen der Zulässigkeit maßgebliche umstrittene Rechtsfrage der Anwendbarkeit von § 52d Satz 1 FGO bei Klageerhebung durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache nicht entscheidungserheblich (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 10.10.2024 10 K 1032/23, juris, Rn. 40).
- BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22
Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Mit Beschluss vom 23.08.2022 (VIII S 3/22, BStBl II 2023, 83) hat der BFH lediglich entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der bei einer Anhörungsrüge in eigener Sache und zugleich als Prozessbevollmächtigter einer weiteren Rügeführerin aufgetreten ist, der elektronischen Übermittlungspflicht unterlag.Auch der BFH hat sich mit Beschluss vom 23.08.2022 (VIII S 3/22, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2023, 83) für ein statusbezogenes Verständnis der Norm ausgesprochen.
- BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15
Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Entscheidend ist stets eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls (BFH, Urteil vom 11.07.2017 IX R 42/15, BFH/NV 2017, 1422, II. 1. b), c) der Gründe m. w. N.). - BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (BFH, Urteil vom 16.02.2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, II. 1. der Gründe m. w. N.). - BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache darf danach - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 24.07.2018 2 BvR 1961/09, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2018, 3374, Rn. 34 m. w. N.). - BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Rn. 79 Verknüpft der Steuerpflichtige eine Mietvereinbarung mit einer weiteren Vereinbarung, ist auch zu berücksichtigen, ob sich fremde Dritte auf ein solches Vertragsgeflecht eingelassen hätten (z. B. BFH, Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BStBl II 2017, 273, II. 2. a) der Gründe, betreffend eine Kombination zwischen einem Mietvertrag und einer Geldschenkung). - BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH, Urteil vom 20.06.2023 IX R 17/21, BStBl II 2024, 35, II. 2. a) aa) der Gründe m. w. N.). - BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Rn. 80 Dabei darf ein FG auch annehmen, dass ein fremder Dritter eine - gegenüber der vereinbarten unbaren Zahlung des Mietzinses ersatzweise vorgenommene - laufende "Verrechnung" des Mietzinsanspruches mit Unterhaltsansprüchen nur dann hingenommen hätte, wenn die - ggf. auch aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten festgelegte - Höhe des Gegenanspruches feststeht und zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eine Abrechnung der noch offenen (Gegen-)Forderungen vorgenommen wird (BFH, Urteil vom 16.02.2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, II. 2. b) bb) der Gründe). - BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Ob der Steuerpflichtige tatsächlich einen Totalüberschuss erzielt, ist unerheblich, denn zu einer dies überprüfenden Prognose kommt es nicht (BFH, Beschluss vom 29.03.2022 IX B 18/21, BFH/NV 2022, 720, 1. b) bb) der Gründe m. w. N.). - BFH, 21.06.2023 - III R 11/21
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind
- BFH, 31.10.2023 - IV B 77/22
Nichtzulassungsbeschwerde - zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2022 - 8 V 8020/22
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2017
- BGH, 04.04.2024 - I ZB 64/23
Verpflichtung zur Nutzung des beA bei Tätigwerden eines Anwalts in eigener …
- BFH, 02.02.2024 - VI S 23/23
Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und …
- BFH, 12.03.2024 - IX B 24/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz …
- FG Hessen, 21.05.2024 - 6 K 677/22
Formgerechte und fristgerechte Erhebung der Anfechtungsklage; Schätzung von …
- FG Hamburg, 26.02.2026 - 3 K 136/23
Einkommensteuer: Bewertung der Vermietungsabsicht bei Wohnimmobilien mit …
Es bedarf der positiven Feststellung der Vermietungsabsicht, während es nicht ausreicht, dass andere Gründe für die Investitionen in die Immobilie nicht positiv festgestellt werden können (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).Absichtsbekundungen des Steuerpflichtigen genügen insoweit nicht (BFH…, Urteil vom 16. Februar 2016, IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH…, Urteil vom 16. Februar 2016, IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).
Rn. 34 Dass der Steuerpflichtige über eine ihrer Art nach zur dauerhaften Vermietung für Wohnzwecke grundsätzlich geeigneten Immobilie verfügt, begründet für sich noch keine Vermutung der Absicht zur Erzielung eines Überschusses mit der Folge der automatischen Anerkennung (negativer) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).
Rn. 36 Kommen Vermietungsbemühungen noch nicht in Betracht, z. B. weil das Objekt noch nicht hergestellt ist, muss sich aus anderen objektiven Umständen ergeben, ob der Steuerpflichtige zur Vermietung bereits entschlossen war (BFH…, Urteil vom 16. Februar 2016, IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).
So kann z. B. ein Gewinn durch Weiterveräußerung zu einem höheren Preis angestrebt werden oder es kann die Absicht bestehen, die Immobilie kostenlos oder zu einem unter dem marktüblichen Mietzins liegenden Nutzungsentgelt aus persönlichen Gründen an einen Angehörigen zu überlassen (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2025, 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293).
- BFH, 25.11.2025 - VIII R 2/25
Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters
Nach rollenbezogenem Verständnis der Norm ist eine Nutzungspflicht nur anzunehmen, wenn der Berufsträger auch als solcher in Erscheinung tritt (vgl. zu Rechtsanwälten FG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2022 - 8 K 670/22 E,U, EFG 2022, 1853; Hessisches FG, Urteil vom 10.10.2024 - 10 K 1032/23, EFG 2025, 863; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2025 - 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293; vgl. auch Paetsch in Gosch, FGO § 64 Rz 53;… Coenen in Festschrift 75 Jahre Finanzgericht Münster, 69, 86; wohl auch Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 52d FGO Rz 16; weitergehend --in allen Fällen der Selbstvertretung gemäß § 62 Abs. 1 FGO soll keine Verpflichtung bestehen, mit dem FG elektronisch zu kommunizieren-- Hessisches FG, Beschluss vom 18.10.2023 - 4 K 895/23). - FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2025 - 3 K 3179/24
Elektronische Übermittlungspflicht bei finanzgerichtlicher Klage eines …
Rn. 57 (b) Der Senat hat in einem Sonderfall die elektronische Übermittlungspflicht eines Rechtsanwalts verneint (Urteil vom 11.06.2025 3 K 3005/23 , juris).
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2025 - 14 S 1906/25
Bürgerkonto "Mein Justizpostfach", kein Anspruch auf dauerhafte Speicherung von …
Die Anwendung "Mein Justizpostfach" bietet damit insbesondere einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 VwGO, § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 ZPO, § 65a Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGG und entsprechenden Vorschriften anderer Prozessordnungen, auf dem Schriftsätze und andere Unterlagen nach näheren gesetzlichen Maßgaben als elektronische Dokumente bei Gericht eingereicht werden können (vgl. zur Einordnung als sicherer Übermittlungsweg im Sinne der genannten Vorschriften auch § 13 ERVV; OLG Hamm…, Beschluss vom 01.07.2024 - I-22 U 15/24 u. a. - juris Rn. 18; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2025 - 3 K 3005/23 - juris Rn. 60;… zu den Nutzungsvoraussetzungen auch H. Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV, Bd. 2, § 130a ZPO Rn. 7, 552 f.). - FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2025 - 1 K 1800/25
Zum Formzwang bei Klage eines Steuerberaters in eigener Sache
Rn. 41 Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat zwar im Urteil vom 11.06.2025 (3 K 3005/23, EFG 2025, 1293) ausgeführt, dass jedenfalls dann keine Pflicht zur Übermittlung der Klageschrift als elektronisches Dokument nach § 52d Satz 1 FGO bestehe, wenn der Kläger seinen Status in der Klageschrift nicht offenlege und wenn die Nutzung seines beA unzumutbar sei, weil Mitarbeiter seiner Kanzlei Zugriff auf sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) hätten und deshalb bei Nutzung denselben Einblick in seine steuerlichen Verhältnisse erhalten würden. - FG Düsseldorf, 31.03.2026 - 10 K 71/26 Rn. 21 Zum Teil wird allerdings die Ansicht vertreten, dass Rechtsanwälte oder andere vertretungsberechtigte Personen eine Klage in eigener Sache auch in anderer als von § 52d i. V. m. § 52a FGO vorgesehener Form erheben können (Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2022 - 8 K 670/22 E, U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2022, 1853; Hessisches FG, Entscheidungen vom 18.10.2023 - 4 K 895/23, nicht veröffentlicht - n. v. -, juris, und vom 10.10.2024 - 10 K 1032/23, EFG 2025, 863; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2025 - 3 K 3005/23, EFG 2025, 1293, jedenfalls für den Fall, dass der klagende Rechtsanwalt seinen Status in der Klageschrift nicht offenlegt und die Nutzung seines beA unzumutbar ist, weil Mitarbeiter seiner Kanzlei darauf Zugriff haben und deshalb bei Nutzung desselben Einblick in seine steuerlichen Verhältnisse erhalten würden).
- FG Berlin-Brandenburg, 05.08.2025 - 3 K 3148/25
Unzulässigkeit einer von einem Rechtsanwalt ohne Hinweis auf seine …
Rn. 26 (2) Der Senat hat in einem Sonderfall die elektronische Übermittlungspflicht eines Rechtsanwalts verneint (Urteil vom 11.06.2025 3 K 3005/23, juris). - FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2025 - 3 K 3148/25
BeA, Nutzungspflicht, Rechtsanwalt in eigener Sache
(2) Der Senat hat in einem Sonderfall die elektronische Übermittlungspflicht eines Rechtsanwalts verneint (Urteil vom 11.06.2025 3 K 3005/23, juris).
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Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Rechtsanwalt nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verpflichtet, wenn dies für ihn unzumutbar ist
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Anwalt klagt in eigener Sache: Manchmal geht´s auch ohne beA
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BGH, 27.03.2025 - V ZB 27/24
BeA-Nutzungspflicht eines Rechtsanwaltes bei Beschwerdeeinlegung in einem …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
In gleicher Weise hat der BGH jüngst (Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660) in einem Fall entschieden, wo ein Rechtsanwalt in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig geworden war, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten; auch hier hat der BGH die Nutzungspflicht jedenfalls dann bejaht, wenn es um die Einlegung eines Rechtsmittels geht, wobei auch dort kein Anwaltszwang bestand.bei einem Handeln in eigener Sache in Betracht kommt (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 27.03.2025 V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 29, wobei die dortige Argumentation auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht ohne Weiteres übertragbar ist, weil der BGH darauf abstellt, dass im Zivilprozess, - anders als im finanzgerichtlichen Verfahren - nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt).
(bb) Insoweit hält der Senat die Argumentation des BGH in seinem Beschluss vom 27.03.2025 (V ZB 27/24, NJW 2025, 1660, Rn. 19, 36) nicht für überzeugend.
Alternativ kann gem. § 130a Abs. 4 Nr. 4 ZPO ein "Mein Justizpostfach" (MJP) eingerichtet werden, das in seiner aktuellen Ausgestaltung jedoch den Nachteil hat, dass die Privatadressen der Nutzer zwingend über den SAFE-Verzeichnisdienst abrufbar und somit für die Berechtigten bei den Gerichten sowie Staatsanwaltschaften sowie alle Personen, die auf ein beA, beN, beSt oder beBPo Zugriff haben, sichtbar ist (Biallaß, NJW 2025, 1664 [BGH 27.03.2025 - V ZB 27/24] (1665)) und zum Zeitpunkt der Klageerhebung ohnehin noch nicht zur Verfügung stand (Pilotbetrieb ab 12.10.2023).
- FG Hessen, 10.10.2024 - 10 K 1032/23
Rollenbezogenes Verständnis der Pflicht zur Nutzung des elektronischen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Eine Klageeinreichung, mit der das Formerfordernis des § 52d FGO innerhalb der Klagefrist (die vorliegend nach §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 2 FGO, 222 Abs. 1 Zivilprozessordnung -ZPO-, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB-, 122 Abs. 2 Nr. 1 AO alter Fassung -a. F.-, Art. 43 Postrechtsmodernisierungsgesetz -PostModG- am 16.01.2023 ablief) nicht gewahrt wird, ist vorbehaltlich eines rechtzeitigen und begründeten Wiedereinsetzungsantrags nach § 56 FGO mangels Erfüllung der Sachentscheidungsvoraussetzungen durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen (Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 21.05.2024 6 K 677/22, juris, Rn.14 m. w. N.; Urteil vom 10.10.2024 10 K 1032/23, juris, Rn. 19-21 m. w. N.).aa) Das Hessische FG (Urteil vom 10.10.2024 10 K 1032/23, juris) hat jüngst die Auffassung vertreten, ein Rechtsanwalt sei generell nicht verpflichtet, die in eigener Sache und ohne Hinweis auf seine Eigenschaft als Rechtsanwalt erhobene Klage nach § 52d Satz 1 FGO als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Von daher ist die nur im Rahmen der Zulässigkeit maßgebliche umstrittene Rechtsfrage der Anwendbarkeit von § 52d Satz 1 FGO bei Klageerhebung durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache nicht entscheidungserheblich (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 10.10.2024 10 K 1032/23, juris, Rn. 40).
- BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22
Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Mit Beschluss vom 23.08.2022 (VIII S 3/22, BStBl II 2023, 83) hat der BFH lediglich entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der bei einer Anhörungsrüge in eigener Sache und zugleich als Prozessbevollmächtigter einer weiteren Rügeführerin aufgetreten ist, der elektronischen Übermittlungspflicht unterlag.Auch der BFH hat sich mit Beschluss vom 23.08.2022 (VIII S 3/22, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2023, 83) für ein statusbezogenes Verständnis der Norm ausgesprochen.
- BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15
Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Entscheidend ist stets eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls (BFH, Urteil vom 11.07.2017 IX R 42/15, BFH/NV 2017, 1422, II. 1. b), c) der Gründe m. w. N.). - BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (BFH, Urteil vom 16.02.2016 IX R 1/15, BFH/NV 2016, 1261, II. 1. der Gründe m. w. N.). - BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09
Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache darf danach - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Bundesverfassungsgericht -BVerfG-, Beschluss vom 24.07.2018 2 BvR 1961/09, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2018, 3374, Rn. 34 m. w. N.). - BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Verknüpft der Steuerpflichtige eine Mietvereinbarung mit einer weiteren Vereinbarung, ist auch zu berücksichtigen, ob sich fremde Dritte auf ein solches Vertragsgeflecht eingelassen hätten (z. B. BFH, Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BStBl II 2017, 273, II. 2. a) der Gründe, betreffend eine Kombination zwischen einem Mietvertrag und einer Geldschenkung). - BFH, 20.06.2023 - IX R 17/21
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH, Urteil vom 20.06.2023 IX R 17/21, BStBl II 2024, 35, II. 2. a) aa) der Gründe m. w. N.). - BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Dabei darf ein FG auch annehmen, dass ein fremder Dritter eine - gegenüber der vereinbarten unbaren Zahlung des Mietzinses ersatzweise vorgenommene - laufende "Verrechnung" des Mietzinsanspruches mit Unterhaltsansprüchen nur dann hingenommen hätte, wenn die - ggf. auch aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten festgelegte - Höhe des Gegenanspruches feststeht und zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eine Abrechnung der noch offenen (Gegen-)Forderungen vorgenommen wird (BFH, Urteil vom 16.02.2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, II. 2. b) bb) der Gründe). - BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23
Ob der Steuerpflichtige tatsächlich einen Totalüberschuss erzielt, ist unerheblich, denn zu einer dies überprüfenden Prognose kommt es nicht (BFH, Beschluss vom 29.03.2022 IX B 18/21, BFH/NV 2022, 720, 1. b) bb) der Gründe m. w. N.). - BFH, 21.06.2023 - III R 11/21
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind
- BFH, 31.10.2023 - IV B 77/22
Nichtzulassungsbeschwerde - zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen …
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Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2017
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- BFH, 12.03.2024 - IX B 24/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz …
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