Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
EuGH-Vorlage: Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zwischen EG und Schweiz; Versagung der Zusammenveranlagung und des Splittingtarif für in der Schweiz lebende Ehegatten, die mit ihren gesamten Einkünften in der BRD steuerpflichtig sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuGH-Vorlage: Anwendung des Splittingtarifs bei inländischer fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht bei Wohnsitz in der Schweiz?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung eines Verfahrens zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Frage der Anwendbarkeit des Splitting-Verfahrens bei Ehegattengrenzgängern; Anwendbarkeit des Splitting-Verfahrens bei Ehegattengrenzgängern oder Ehegattenpendlern ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
EuGH-Vorlage: Anwendung des Splittingtarifs bei inländischer fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht bei Wohnsitz in der Schweiz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Versagung der Zusammenveranlagung für in der Schweiz lebende Ehegatten
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-425/11
- EuGH, 28.02.2013 - C-425/11
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 825/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 22.12.2008 - C-13/08
Stamm und Hauser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Das Freizügigkeitsabkommen unterliegt der Auslegung durch den EuGH (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Juli 2010 C-70/09, "Hengartner/Gasser", ABl EU 2010 Nr. C 246; vom 11. Februar 2010 C-541/08, "Fokus Invest", ABl EU 2010 Nr. C 80, 4, Recht der Internationalen Wirtschaft -RIW- 2010, 228; vom 12. November 2009 C-351/08, "Grimme", Slg. 2009, I-10777; vom 20. Dezember 2008 C-13/08, "Stamm und Hauser", Slg. 2008 I-11087).Rn. 53 I. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt auch für selbständige Grenzgänger (EuGH-Urteil in Slg. 2008, I-11087, "Stamm und Hauser").
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Rn. 63 Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Diskriminierungsverbot auch ein Beschränkungsverbot beinhaltet (EuGH-Urteil vom 15. Dezember 2005 C-415/93 "Bosman", Slg. 1995, I-4921). - EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Das Splitting-Verfahren gehört nach der Rechtsprechung in diesem Fall zu den mit einzubeziehenden personen- und familienbezogenen Umständen (EuGH-Urteil in Slg. 1995, I-225, "Schumacker"; Hinweis im Übrigen auf das EuGH-Urteil vom 27. Juni 1996 C-107/94 "Asscher", Slg. 1996, I-3089).
- EuGH, 25.01.2007 - C-329/05
Meindl - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Mit diesem steuerlichen Gleichbehandlungsgebot stimmt überein, dass nach der Rechtsprechung des EuGH die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fallen, dass diese Zuständigkeit aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben ist und die im AEUV (bzw. zuvor im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft) enthaltenen Grundfreiheiten (z.B. das Gleichbehandlungsgebot) daher auch im (deutschen) Einkommensteuerrecht zu beachten sind (EuGH-Urteile vom 25. Januar 2007 C-329/05, "Meindl", Slg. 2007, I-1107; vom 14. September 1999 C-391/97, "Gschwind", Slg. 1999, I-5451; in Slg. 1995, I-225, "Schumacker"). - EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Gschwind - "Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Mit diesem steuerlichen Gleichbehandlungsgebot stimmt überein, dass nach der Rechtsprechung des EuGH die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fallen, dass diese Zuständigkeit aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben ist und die im AEUV (bzw. zuvor im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft) enthaltenen Grundfreiheiten (z.B. das Gleichbehandlungsgebot) daher auch im (deutschen) Einkommensteuerrecht zu beachten sind (EuGH-Urteile vom 25. Januar 2007 C-329/05, "Meindl", Slg. 2007, I-1107; vom 14. September 1999 C-391/97, "Gschwind", Slg. 1999, I-5451; in Slg. 1995, I-225, "Schumacker"). - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Rn. 58 a) Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass mit dem FZA die Personenfreizügigkeit, wie sie in den Rechtsakten der EU verwirklicht ist, auch gegenüber der Schweiz hergestellt ist (Schlussanträge des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer vom 6. Juni 2006 C-339/05, Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols, juris; Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenats, Außensenate Feldkirch -UFSF- vom 12. Dezember 2007, Gz. RV/0245-F/07, www.findok.bmf.gv.at). - EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Dies entspricht auch der Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Dezember 1996 IV B 4 - S 2303 - 266/96, BStBl I 1996, 1506; Verfügung der Oberfinanzdirektion -OFD- Düsseldorf vom 4. Februar 2000 zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14. Februar 1995 C-279/93, "Schumacker", Slg. 1995 I-225 im Rahmen des JStG 1996, juris). - EuGH, 16.03.2004 - C-264/01
DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Rn. 31 II. A. Der beschließende Senat setzt das Verfahren gemäß § 74 FGO aus, um eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über die Auslegung des Freizügigkeitsabkommens einzuholen (Art. 267 Abs. 1 Buchstabe a. des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nach der Zählung des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften -EG-, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002 Nr. C 325, 1, jetzt Art. 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrages von Lissabon -AEUV- zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe C: Mitteilungen und Bekanntmachungen -ABl EU- 2007, Nr. C 306/01). - BFH, 08.09.2010 - I R 28/10
Zusammenveranlagung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Staatsangehörigen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Voraussetzung ist jedoch, dass der eine (steuerpflichtige) Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Staates ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anwendbar ist und auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln ist, der andere Ehegatte seinen Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat hat und beide Ehegatten die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Sätze 2-4 EStG 2008 erfüllen und die Ehegatten einen entsprechenden Antrag gestellt haben (…Schneider in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 26 Rdnr. B 68b; BFH-Urteile vom 8. September 2010 I R 28/10, BStBl II 2011, 269; vom 8. September 2010 I R 80/09, BFHE 231, 91). - EuGH, 12.11.2009 - C-351/08
Grimme - Freizügigkeit - Mitglied des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 3752/10
Das Freizügigkeitsabkommen unterliegt der Auslegung durch den EuGH (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Juli 2010 C-70/09, "Hengartner/Gasser", ABl EU 2010 Nr. C 246; vom 11. Februar 2010 C-541/08, "Fokus Invest", ABl EU 2010 Nr. C 80, 4, Recht der Internationalen Wirtschaft -RIW- 2010, 228; vom 12. November 2009 C-351/08, "Grimme", Slg. 2009, I-10777; vom 20. Dezember 2008 C-13/08, "Stamm und Hauser", Slg. 2008 I-11087). - BFH, 08.09.2010 - I R 80/09
Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte
- EuGH, 15.07.2010 - C-70/09
Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …
- EuGH, 11.02.2010 - C-541/08
Fokus Invest - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 825/13
Anspruch auf Zusammenveranlagung bei Eheleute, die in der Schweiz ansässig …
Rn. 19 Mit Senatsbeschluss vom 7. Juli 2011 3 K 3752/10 (juris) wurde die Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO angeordnet und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.Rn. 31 2. Diese Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung der Klägerin mit B nach deutschem Recht liegen im Streitfall nur teilweise vor (Hinweis auf den Senatsbeschluss 3 K 3752/10, juris, Entscheidungsgründe zu II.B.2.):.
Rn. 34 b) Auf das Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats vom 7. Juli 2011 3 K 3752/10 (juris) zur Frage, ob die Versagung der Zusammenveranlagung (unter Anwendung des Splitting-Verfahrens) der Klägerin mit dem B wegen deren (ausschließlichen) Wohnsitzes in der Schweiz auf der Grundlage des Unionsrechts rechtmäßig sei, entschied der EuGH im Urteil in DStR 2013, 514, -Ettwein-:.
- FG Hamburg, 31.01.2013 - 6 K 224/12
Einkommensteuer: Inländischer Wohnsitz eines Piloten bei Stand-by-Zimmer in …
Zwar ist das zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen vom 21.06.1999 (BGBl II 2001, 8810 ff.) möglicherweise so auszulegen, dass in der Schweiz lebenden Eheleuten, die mit ihren gesamten steuerpflichtigen Einkünften der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, die Zusammenveranlagung nicht verweigert werden darf (vgl. Vorlagebeschluss des FG Baden-Württemberg vom 07.07.2011 3 K 3752/10). - FG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 3 K 3835/11
Keine Steuerbefreiung für Arbeitslohn, der von einem Grenzgänger zur Schweiz zur …
In diesem Zusammenhang kann der erkennende Senat offenlassen, ob die Grundsätze zur Arbeitnehmerfreizügigkeit im FZA Anhang II Art. 7-9 nur zur Anwendung kommen können, wenn -bezogen auf den vorliegenden Fall- eine Quellenbesteuerung des Klägers mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch die Schweiz als Tätigkeitsstaat im Streite wäre (Hinweis auf die Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 6. Dezember 2011 im Verfahren beim EuGH zum Az. C-425/11 -Ettwein- zum Vorabentscheidungsersuchen des erkennenden Senats vom 7. Juli 2010 3 K 3752/10, juris; a.A.: Tz. 3.1 ff. des Gutachtens zur Anwendung des FZA aus Schweizer Sicht; Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 26. Januar 2010 in Sachen Steuerverwaltung des Kantons Genf und Verwaltungsrekurskommission des Kantons Genf 2 C_319/2009, 2C_321/2009, Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts -BGE- 136 II 241; Erkenntnisse des österreichischen VwGH vom 23. Februar 2010 Gz. 2008/15/0250, www.ris.bka.gv.at; vom 20. Februar 2008 Gz.: 2005/15/0135, www.ris.bka.gv.at; vom 19. Dezember 2007 Gz.: 2006/15/0256, www.ris.bka.gv.at).
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