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| OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17 |
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- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 3 Abs 1 GG, § 5 Abs 1 S 1 SGB 8, § 90 Abs 1 SGB 8 vom 11.09.2012, § 47 Abs 1 VwGO, § 5 Abs 2 S 1 SGB 8
Kinderbetreuungssatzung des Kreises Pinneberg - Normenkontrollantrag; Satzungsermessen; Pauschalierung des Sachaufwandes; Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (29)
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2016 - 3 KN 2/14
Unwirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung mangels Regelung zur Staffelung von …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Der Senat hat mit Urteil vom 22. September 2016 - 3 KN 2/14 - die Vorgänger-Satzung des Antragsgegners über die Höhe der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen und die Festsetzung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege vom 11. Dezember 2013, die zum 1. August 2014 in Kraft getreten ist, in der Fassung der 1. Änderung vom 16. März 2016 für unwirksam erklärt; sie enthalte keine Regelung zur Staffelung von Kostenbeiträgen, die für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege zu entrichten seien und verstoße damit gegen § 90 Absatz 1 Satz 2 SGB VIII. Zwar weise der Antragsgegner in § 1 der Satzung darauf hin, dass die Staffelung von Beiträgen und Gebühren bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagesbetreuung in einer entsprechenden Richtlinie geregelt sei.Ziel sei es, schnellstmöglich die mit dem Urteil des Senats vom 22. September 2016 - 3 KN 2/14 - rückwirkend ab dem 1. August 2014 entstandene Rechtsunsicherheit zu heilen und die Regelungen zur Sozialstaffel aus den Richtlinien in die Satzung zu übertragen (vgl. Satz 3 f. der Beschlussvorlage Nr. VO/FD-31.16.393 vom 25. Oktober 2016).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Gerichtsakten dieses Verfahrens und die beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 3 KN 2/14 verwiesen.
Die Zahlung der laufenden Geldleistungen erfolgt durch den Antragsgegner als öffentlicher Träger der Jugendhilfe; auch die Leistungsbeziehungen zwischen ihm und den Kindertagespflegepersonen sind mit der streitgegenständlichen Satzung öffentlich-rechtlich ausgestaltet (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 22.09.2016 - 3 KN 2/14 -, juris Rn. 30).
Der Senat hat mit Urteil vom 22. September 2016 - 3 KN 2/14 - die Satzung des Antragsgegners über die Höhe der laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen und die Festsetzung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege vom 11. Dezember 2013, die zum 1. August 2014 in Kraft getreten ist, in der Fassung der 1. Änderung vom 16. März 2016 für unwirksam erklärt.
Da das Landesrecht nichts anderes bestimmt, ist die Beitragsstaffelung bundesrechtlich zwingend vorgeschrieben; für diese bedarf es zudem nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22. September 2016 - 3 KN 2/14 -) einer rechtlichen Grundlage - hier einer Satzung.
- OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14
Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass die Antragsteller wegen der ungleichen Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte einerseits und für die Inanspruchnahme eines Kindertagespflegeplatzes andererseits (vgl. §§ 9, 11 Abs. 2 Satz 1 der Kinderbetreuungssatzung vom 8. Dezember 2016 in der Fassung des Artikel 1 der 1. Änderungssatzung vom 11. Mai 2017) in ihrem Recht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt werden (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 18.01.2018 - 3 KN 4/14 -, juris Rn. 29).Das aus § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG herzuleitende Zitiergebot umfasst jedenfalls dann, wenn - wie hier - dem Bürger neue Pflichten auferlegt werden und die Satzung auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, nicht nur die Bezeichnung der allgemeinen Rechtsgrundlagen (z.B. § 4 KrO), sondern die Pflicht, diese Ermächtigungsgrundlagen vollständig zu zitieren, gemeinsam anzugeben und insbesondere konkret zu benennen, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage enthält (…vgl. BVerfG, Urt. v. 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, juris Rn: 153 ff. zu Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG;… zum Zitiergebot gem. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG: OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris Rn. 57 ff.; Urt. v. 18.01.2018 - 3 KN 4/14 -, juris Rn. 33; Friedersen/Stadelmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Kommentar zum Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein, Stand: 02/2020, Erl. 2 zu § 66).
- BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16
Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Dieser Umstand führt indes nicht zu einem Verstoß gegen das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten aus § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; denn der Anspruch auf frühkindliche Förderung aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ist nur auf den Nachweis eines bedarfsdeckenden Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege gerichtet; es handelt sich hingegen nicht um einen "echten Alternativanspruch" (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 37;… für einen "echten Alternativanspruch" noch VGH München, Beschluss v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris Rn. 27).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Eine solche Rückwirkung von Rechtsfolgen muss sich damit vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (vgl. BVerfG…, Beschl. vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, juris Rn. 90 ff.; Urt. v. 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11 -, juris Rn. 136 ff.;… hierzu auch Sachs, in: derselbe, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 132 ff.). - BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Das aus § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG herzuleitende Zitiergebot umfasst jedenfalls dann, wenn - wie hier - dem Bürger neue Pflichten auferlegt werden und die Satzung auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, nicht nur die Bezeichnung der allgemeinen Rechtsgrundlagen (z.B. § 4 KrO), sondern die Pflicht, diese Ermächtigungsgrundlagen vollständig zu zitieren, gemeinsam anzugeben und insbesondere konkret zu benennen, welche einzelne Vorschrift welchen Gesetzes die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage enthält (vgl. BVerfG, Urt. v. 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, juris Rn: 153 ff. zu Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG;… zum Zitiergebot gem. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG: OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris Rn. 57 ff.;… Urt. v. 18.01.2018 - 3 KN 4/14 -, juris Rn. 33; Friedersen/Stadelmann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Kommentar zum Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein, Stand: 02/2020, Erl. 2 zu § 66). - BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Unter dieser Voraussetzung wird allen Benutzern im Ergebnis ein vermögenswerter Vorteil zugewendet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 -, juris Rn. 68; OVG Lüneburg;… a.a.O.;… Rn. 68; Mann;… a.a.O.;… § 90 Rn. 16;… Winkler, in: BeckOK Sozialrecht, 55. Edition Stand: 01.12.2019, § 90 Rn. 4). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Eine solche Rückwirkung von Rechtsfolgen muss sich damit vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 14.05.1986 - 2 BvL 2/83 -, juris Rn. 90 ff.;… Urt. v. 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11 -, juris Rn. 136 ff.;… hierzu auch Sachs, in: derselbe, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 132 ff.). - BVerwG, 25.01.2018 - 5 C 18.16
Höhe der Vergütung für Tagesmütter und -väter
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben abschließend zu entscheiden, wie sie den Anerkennungsbetrag berechnen und welche Höhe er hat (BVerwG, Urt. v. 25.01.2018 - 5 C 18.16 -, juris Rn. 10). - BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96
Erhebung von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten - Kindertagesstätte …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Daher kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Kostenbeitrag nur selbst erheben, wenn er zugleich Träger der Tageseinrichtung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 1997 - 5 C 6.96 -, juris Rn. 13;… Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, § 90 Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 6.17
Normenkontrolle einer Kita-Gebührensatzung; Kalkulation der Elternbeiträge; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 3 KN 2/17
Denn die Rechtsfolgenlage ist im vorliegenden Fall unverändert geblieben (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.05.2019 - OVG 6 A 6.17 -, juris Rn. 13 f.); in der Kinderbetreuungssatzung vom 8. Dezember 2016 in der Fassung des Artikel 1 der 1. Änderungssatzung vom 11. Mai 2017 hat der Antragsgegner - ohne nachträgliche inhaltliche Veränderungen - die Regelungen aus der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege, der Richtlinie über die Staffelung der Beiträge und Gebühren bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in der Kindertagesbetreuung und der vom Senat für unwirksam erklärten Satzung zusammengefasst. - VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191
Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz; …
- OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 LB 149/13
Abgabengerechtigkeit; Benutzungsgebühren; berücksichtigungsfähige Kosten; …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15
Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe
- VGH Hessen, 04.03.2014 - 5 C 2331/12
Freistellung der Halbtagsnutzung von Kindertagesstätten von Kostenbeiträgen
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80
Verletzung des Willkürverbots
- OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 5/18
Höhe des Anerkennungsbetrags und der Kostenbeiträge in einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 6 A 4.15
Normenkontrollantrag; Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis …
- OVG Niedersachsen, 14.07.1993 - 1 L 6230/92
Anforderungen; Ausfertigung des Bebauungsplans; Satzungstext; Karte; Zulassung; …
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 846/17
Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 841/17
Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig
- VGH Hessen, 04.11.2019 - 5 A 297/19
Staffelung von Kindertagesstättengebühren nach täglichen Betreuungszeiten.
- OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2014 - 3 MR 2/14
Eilrechtsschutz einer Tagespflegeperson gegen eine Kindertagespflegesatzung (zur …
- BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 CN 1.12
Antragsbefugnis; abstrakte Normenkontrolle; Eigentumsgarantie und …
- BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78
Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …
- BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92
Anforderungen an die Bezeichnung eines Sanierungsgebietes
- BVerwG, 22.05.2006 - 4 BN 10.06
Gesondertes Antragserfordernis bei Ausdehnung des Normenkontrollverfahrens auf …
- BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21
Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …
Rn. 30 cc) Anhaltspunkte für einen Beurteilungsspielraum lassen sich auch nicht, wie vom Oberverwaltungsgericht und anderen Obergerichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. April 2016 - OVG 6 A 4.15 - juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 16. Januar 2020 - 3 KN 2/17 - juris Rn. 73) angenommen wird, aus einem systematischen Umkehrschluss zu § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII mit der Begründung herleiten, dass dort jeweils die Erstattung "nachgewiesener Aufwendungen" in bestimmter Höhe vorgesehen ist, während § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII nicht die Erstattung eines "nachgewiesenen" Sachaufwands, sondern lediglich "angemessener" Kosten anordnet. - BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 9.21
Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der …
Rn. 20 cc) Anhaltspunkte für einen Beurteilungsspielraum lassen sich zudem nicht, wie auch von anderen Obergerichten (so u. a. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. April 2016 - OVG 6 A 4.15 - juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 16. Januar 2020 - 3 KN 2/17 - juris Rn. 73) angenommen wird, aus einem systematischen Umkehrschluss zu § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII mit der Begründung herleiten, dass dort jeweils die Erstattung "nachgewiesener Aufwendungen" in bestimmter Höhe vorgesehen ist, während § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII nicht die Erstattung eines "nachgewiesenen" Sachaufwands, sondern lediglich "angemessener" Kosten anordnet. - OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2025 - 3 KN 11/21
Kindertagespflege - Höhe der laufenden Geldleistungen: Anerkennungsbetrag und …
Die Ausfertigung ist Teil des Satzungsverfahrens; sie muss der Bekanntmachung der Satzung zwingend vorausgehen, da mit der Ausfertigung die Originalurkunde geschaffen wird, die in verbindlicher Form den Willen des Satzungsgebers nach außen wahrnehmbar macht und Grundlage der rechtsverbindlichen Verkündung ist (Senatsurteil vom 16. Januar 2020 - 3 KN 2/17 -, juris Rn. 45).An seiner früheren, anderslautenden Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 2020 - 3 KN 2/17 -, juris Rn. 73) hält der Senat angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr fest.
- BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21
Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …
Rn. 29 cc) Anhaltspunkte für einen Beurteilungsspielraum lassen sich auch nicht, wie vom Oberverwaltungsgericht und anderen Obergerichten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. April 2016 - OVG 6 A 4.15 - juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 16. Januar 2020 - 3 KN 2/17 - juris Rn. 73) angenommen wird, aus einem systematischen Umkehrschluss zu § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII mit der Begründung herleiten, dass dort jeweils die Erstattung "nachgewiesener Aufwendungen" in bestimmter Höhe vorgesehen ist, während § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII nicht die Erstattung eines "nachgewiesenen" Sachaufwands, sondern lediglich "angemessener" Kosten anordnet. - VG Düsseldorf, 18.03.2026 - 24 K 7531/23 Rn. 37 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332-349, Rn. 68; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2020 - OVG 6 A 4.19 -, Rn. 22, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Januar 2020 - 3 KN 2/17 -, Rn. 86, juris; OVG NRW, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 848/17 -, Rn. 94, juris.
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