Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18 |
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§ 10 Abs 1 SGB 8, § 35a Abs 1 S 1 SGB 8, § 2 SGB 9, § 123 Abs 1 VwGO
Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Eingliederungshilfe (hier: Jugendhilfe) in Gestalt der Begleitung durch einen Integrationshelfer; Abgrenzung der Integrationshilfe von der Leistungspflicht der Schulverwaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 12 B 870/14
Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form einer ABA-Therapie
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Beide Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, sind kausal miteinander verknüpft, d.h. die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft muss auf dem Abweichen von der alterstypischen seelischen Gesundheit beruhen.(…Vgl. v. Koppenfels-Spies,in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 35a SGB VIII, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 15.10.2014 - 12 B 870/14 -, Rn. 9 ff., juris).Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, an die § 35a Abs. 1 SGB VIII anknüpft, ist gekennzeichnet durch die aktive, selbstbestimmte und altersgemäße Ausübung sozialer Funktionen und Rollen in den das Kind betreffenden Lebensbereichen wie Familie, Schule oder Ausbildung und Freizeit, wobei eine Störung der Teilhabe bereits dann vorliegt, wenn sich die Störung in einem der Lebensbereiche auswirkt.(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.10.2014 - 12 B 870/14 -, Rn. 16, juris.).
Rn. 17 Das Gericht ist bei der Entscheidung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung nach § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII gegeben ist, nicht an ein fachärztliches Gutachten gebunden, sondern kann hierzu eigene Feststellungen treffen.(Vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 20.02.2015 - 4 A 128/14 -, Rn. 5, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15.10.2014 - 12 B 870/14 -, Rn. 23, juris.) Vorliegend spricht viel dafür, dass bei dem Antragsteller eine Teilhabebeeinträchtigung i.S.d. § 35a Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII vorliegt.
- VG Aachen, 13.10.2016 - 2 K 2398/14
Privatschule; Kosten; Selbstbeschaffung; bedarfsdeckende Hilfe; Nachrang der …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Es genügt für die Nachrangigkeit der Jugendhilfe nicht, dass eine anderweitige Verpflichtung überhaupt besteht, diese muss vielmehr auch rechtzeitig realisierbar sein.(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 13.10.2016 - 2 K 2398/14 -, Rn. 61, juris) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht nur dann ein vorrangiger Anspruch gegen die Schulverwaltung, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann.(Vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -,Rn. 26, juris sowie Störmer, in: jurisPR-BVerwG 9/2013 Anm. zu: BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, juris.).Rn. 22 Danach muss sich der Antragsteller nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch zur Verfügung steht, d.h. präsent ist.(So: OVG NRW, Urteil vom 25.04.2012 - 12 A 659/11 - und Beschluss vom 18.12.2013 - 12 B 1190/13 -, juris jeweils m.w.N.; VG Aachen, Urteil vom 13.10.2016 - 2 K 2398/14 -, Rn. 64, juris.) Der Antragsgegner hat allerdings nicht dargetan, dass seitens der Schulverwaltung eine geeignete Hilfe zur Verfügung steht, die dem Antragsteller den Besuch der Grundschule ermöglichen und gleichzeitig seiner Beeinträchtigung gerecht werden könnte.
- OVG Sachsen, 20.02.2015 - 4 A 128/14
Eingliederungshilfe, Dyskalkalie, Beweiswürdigung, Teilhabebeeinträchtigung
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Rn. 13 Die Beurteilung, ob eine Abweichung der seelischen Gesundheit i. S. v. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII vorliegt, ist Aufgabe von spezialisierten Ärzten oder Psychotherapeuten.(Vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 20.02.2015 - 4 A 128/14 -, Rn. 5, juris) Die Abweichung der seelischen Gesundheit ist gemäß § 35a Abs. 1a S. 2 SGB VIII auf der Grundlage der aktuellsten Fassung des Internationalen Klassifikation der Krankheiten (kurz: ICD) zu ermitteln.(…v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 35a SGB VIII, Rn. 22.) Dabei ist nach § 35a Abs. 1a S. 3 SGB VIII auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.Rn. 17 Das Gericht ist bei der Entscheidung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung nach § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII gegeben ist, nicht an ein fachärztliches Gutachten gebunden, sondern kann hierzu eigene Feststellungen treffen.(Vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 20.02.2015 - 4 A 128/14 -, Rn. 5, juris; OVG NRW…, Beschluss vom 15.10.2014 - 12 B 870/14 -, Rn. 23, juris.) Vorliegend spricht viel dafür, dass bei dem Antragsteller eine Teilhabebeeinträchtigung i.S.d. § 35a Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII vorliegt.
- BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Es genügt für die Nachrangigkeit der Jugendhilfe nicht, dass eine anderweitige Verpflichtung überhaupt besteht, diese muss vielmehr auch rechtzeitig realisierbar sein.(Vgl. VG Aachen…, Urteil vom 13.10.2016 - 2 K 2398/14 -, Rn. 61, juris) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht nur dann ein vorrangiger Anspruch gegen die Schulverwaltung, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -,Rn. 26, juris sowie Störmer, in: jurisPR-BVerwG 9/2013 Anm. zu: BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, juris.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11
Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Rn. 22 Danach muss sich der Antragsteller nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch zur Verfügung steht, d.h. präsent ist.(So: OVG NRW, Urteil vom 25.04.2012 - 12 A 659/11 - und Beschluss vom 18.12.2013 - 12 B 1190/13 -, juris jeweils m.w.N.; VG Aachen…, Urteil vom 13.10.2016 - 2 K 2398/14 -, Rn. 64, juris.) Der Antragsgegner hat allerdings nicht dargetan, dass seitens der Schulverwaltung eine geeignete Hilfe zur Verfügung steht, die dem Antragsteller den Besuch der Grundschule ermöglichen und gleichzeitig seiner Beeinträchtigung gerecht werden könnte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 12 B 1190/13
Stadt Wesseling muss Kosten für den Besuch einer Privatschule im Fall eines …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Rn. 22 Danach muss sich der Antragsteller nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch zur Verfügung steht, d.h. präsent ist.(So: OVG NRW, Urteil vom 25.04.2012 - 12 A 659/11 - und Beschluss vom 18.12.2013 - 12 B 1190/13 -, juris jeweils m.w.N.; VG Aachen…, Urteil vom 13.10.2016 - 2 K 2398/14 -, Rn. 64, juris.) Der Antragsgegner hat allerdings nicht dargetan, dass seitens der Schulverwaltung eine geeignete Hilfe zur Verfügung steht, die dem Antragsteller den Besuch der Grundschule ermöglichen und gleichzeitig seiner Beeinträchtigung gerecht werden könnte. - VG Saarlouis, 24.04.2017 - 3 K 1137/16
Jugendhilferecht: Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Rn. 25 Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 155 Abs. 1, 155 Abs. 4, 173 S. 1 VwGO i.V.m. § 17b Abs. 2 S. 1 GVG und richtet sich nach dem Anteil des Obsiegens bzw. Unterliegens der Beteiligten.(Vgl. zum Vorrang des § 155 Abs. 4 VwGO gegenüber § 17b Abs. 2 S. 2 VwGO: Olbertz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 155 VwGO, Rn. 21. Zur Anwendung des § 155 Abs. 4 VwGO: VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 24.04.2017 - 3 K 1137/16 -, Rn. 53, juris.) Da der Antragsteller hinsichtlich der Einleitung des Verfahrens vor dem Sozialgericht für das Saarland diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaft und sachgemäß Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen bei der Ermittlung des hier eröffneten Rechtsweges zuzumuten gewesen wäre, trägt er gemäß § 155 Abs. 4 VwGO die durch die Verweisung entstehenden Kosten. - BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014 - 1 BvR 23/14 -, Rn. 23 ff., juris; VG des Saarlandes…, Beschluss vom 05.05.2017 - 3 L 704/17 -, Rn. 17, juris;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.). - VG Saarlouis, 11.04.2017 - 3 K 1205/16
Jugendhilferecht: Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Anspruch …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Hierunter ist das Fehlen bzw. der Verlust oder die Beeinträchtigung von Funktionen oder Fähigkeiten zu verstehen, die mit einem normalerweise vorhandenen Zustand seelischer Gesundheit verbunden sind.(Ausführlich hierzu: VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 03.04.2017, 3 K 2311/16, n.v. sowie Gerichtsbescheid vom 11.04.2017 - 3 K 1205/16 -, Rn. 35, juris). - VG Saarlouis, 03.04.2017 - 3 K 2311/16
Erstattungsanspruch des gem. § 10 Abs. 4 S. 1 SGB VIII nachrangig verpflichteten …
Auszug aus VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18
Hierunter ist das Fehlen bzw. der Verlust oder die Beeinträchtigung von Funktionen oder Fähigkeiten zu verstehen, die mit einem normalerweise vorhandenen Zustand seelischer Gesundheit verbunden sind.(Ausführlich hierzu: VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 03.04.2017, 3 K 2311/16, n.v. sowie Gerichtsbescheid vom 11.04.2017 - 3 K 1205/16 -, Rn. 35, juris). - OVG Sachsen, 07.12.2017 - 2 B 183/17
Ruhen der Schulpflicht, Fortsetzungsfeststellungsantrag im Verfahren des …
- OVG Sachsen, 20.01.2017 - 4 B 245/16
Integrationshelfer; Vorwegnahme; Behinderung; Eingliederungshilfe; …
- VG Saarlouis, 05.05.2017 - 3 L 704/17
Datenschutz im Unterhaltsvorschußrecht
- VG Cottbus, 03.12.2013 - 3 L 254/13
Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht
- VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22
Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; …
Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist[Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; Beschlüsse der Kammer vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris, vom 06.02.2018/, 3 L 38/18 und vom 04.10.2019, 3 L 1208/19; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.][Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; Beschlüsse der Kammer vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris, vom 06.02.2018/, 3 L 38/18 und vom 04.10.2019, 3 L 1208/19; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.]. - VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
Anfechtung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Verwendung andersfarbiger …
Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.12.1989, 2 ER 301/89, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 …und vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016, OVG 6 S 12.16, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.11.2014, 3 EO 676/14, juris;… VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris und vom 06.02.2018, 3 L 38/18;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft gemacht sind (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
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