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| VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15 |
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§ 26a AsylVfG, § 27a AsylVfG, § 34a AsylVfG, § 80 VwGO, Art 16a GG
Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; systemische Mängel in Ungarn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (22)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin III-VO bestimmt in Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 21. Dezember 2011 (- C-411/10 u. C-493/10 -, NVwZ 2012, S. 417 u. juris), dass keine Überstellung in einen Mitgliedstaat erfolgen darf, wenn dort das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr der Verletzung des Art. 4 GR-Charta mit sich bringen.Nach der Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs stünde andernfalls nicht weniger als der Daseinsgrund der Union und die Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, konkret des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, auf dem Spiel (EuGH, Urteil vom 21.12.2011 -C-411/10 u.a., N.S. u.a.- NVwZ 2012, 417).
Das Dublin-Zuständigkeitssystem ist deshalb nur dann (teilweise) zu suspendieren, wenn einem Mitgliedstaat aufgrund der ihm vorliegenden Informationen nicht unbekannt sein kann, dass systemische Mängel oder Schwachstellen des Asylverfahrens und (bzw. genauer: oder) der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass die Antragstellerin dort Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu sein(vgl. EuGH, Urteile vom 21.12.2011, a.a.O., und vom 14.11.2013 -C-4/11-, NVwZ 2014, 129).
Die Annahme einer drohenden Verletzung des Grundrechts aus Art. 4 GR-Charta muss durch wesentliche Gründe (vgl. auch EuGH, Urteil vom 21.12.2011 -C-411/10 u.a., N.S. u.a.-, NVwZ 2012, 417: "ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe") gestützt werden.
- VG Saarlouis, 15.06.2015 - 3 L 594/15
Rechtsschutz gegen Abschiebung
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Diese Voraussetzungen liegen für Ungarn nunmehr aufgrund der neuesten (politischen) Entwicklungen vor; insoweit ändert die Kammer - nach erfolgter Anhörung insbesondere der Antragsgegnerin - ihre bisherige Rechtsprechung(Vgl. zu dieser Rechtsprechung nur Beschluss vom 15.06.2015 -3 L 594/15- sowie Beschluss vom 01.04.2015 -3 L 184/15-, juris).Rn. 18 Vor diesem Hintergrund vermag die Kammer ihre bisherige Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 15.06.2015 -3 L 594/15-) nicht mehr aufrechtzuerhalten.
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Rn. 11 Wesentliche Kriterien für die zu entscheidende Frage, ob eine unmenschliche oder erniedrigende (bzw. "entwürdigende") Behandlung vorliegt, finden sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK (vgl. Urteile vom 21.01.2011 -Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien- NVwZ 2011, 413, vom 04.11.2014 -Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz- juris, und Entscheidung vom 05.02.2015 -Nr. 51428/10, A.M.E./Niederlande- juris), der mit Art. 4 GR-Charta übereinstimmt(vgl. zu den Anforderungen ausführlich auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-, m.w.N.).Auch begründet Art. 3 EMRK keine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen(EGMR, Urteil vom 21.01.2011, a.a.O.; ders.: Beschluss vom 2.04.2013 -27725/10- H. u.a. gegen die Niederlande und Italien, ZAR 2013, S. 336u.
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14
Systemische Schwachstellen in Bulgarien
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Vielmehr kann ein systemischer Mangel auch dann vorliegen, wenn er von vornherein lediglich eine geringe Zahl von Asylbewerbern betreffen kann, sofern er sich nur vorhersehbar und regelhaft realisieren wird und nicht gewissermaßen dem Zufall oder einer Verkettung unglücklicher Umstände bzw. Fehlleistungen von in das Verfahren involvierten Akteuren geschuldet ist(vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-, InfAuslR 2015, 77und juris).Rn. 11 Wesentliche Kriterien für die zu entscheidende Frage, ob eine unmenschliche oder erniedrigende (bzw. "entwürdigende") Behandlung vorliegt, finden sich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK (vgl. Urteile vom 21.01.2011 -Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien- NVwZ 2011, 413, vom 04.11.2014 -Nr. 29217/12, Tharakel/Schweiz- juris, und Entscheidung vom 05.02.2015 -Nr. 51428/10, A.M.E./Niederlande- juris), der mit Art. 4 GR-Charta übereinstimmt(vgl. zu den Anforderungen ausführlich auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 -A 11 S 1778/14-, m.w.N.).
- VG Saarlouis, 01.04.2015 - 3 L 184/15
Keine systemischen Mängel im Asylsystem Ungarns
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Die Kammer sieht nunmehr - in Abänderung ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. nur Beschluss vom 01.04.2015 - 3 L 184/15 - juris) - systemische Mängel im ungarischen Asylsystem.Diese Voraussetzungen liegen für Ungarn nunmehr aufgrund der neuesten (politischen) Entwicklungen vor; insoweit ändert die Kammer - nach erfolgter Anhörung insbesondere der Antragsgegnerin - ihre bisherige Rechtsprechung(Vgl. zu dieser Rechtsprechung nur Beschluss vom 15.06.2015 -3 L 594/15- sowie Beschluss vom 01.04.2015 -3 L 184/15-, juris).
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Diese Rechtsprechung, die für die nationale Rechtsprechung Vorbild- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -BVerwG 2 C 3.12- ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris), ist aber durch die nunmehrigen Änderungen im Asylsystem Ungarns hinfällig. - EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Auch der EuGH hatte in seinem Urteil vom 10.12.2013 -C 394/12- festgestellt, dass es keinen Anhaltspunkt für die Annahme gibt, dass es in Ungarn systemische Mängel im Asylsystem gebe(…Rdnr. 60 und 61, zit. nach juris; in den Entscheidungen wurden u.a berücksichtigt: Bericht des UNHCR aus Dezember 2012; Ungarisches Helsinki-Komitee, Statement on the Status of the Asylum-seekers returned under the Dublin II Regulations, 8. April 2013; Ungarisches Helsinki-Komitee, Protection Interrupted - Jesuit Refugee Service Europe, DIASP national Report: Hungary, June 2013; Ungarisches Helsinki-Komitee, Country Report: update 30. April 2014, published on the Asylum Information Database ( AIDA )). - BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für …
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Diese Rechtsprechung, die für die nationale Rechtsprechung Vorbild- und Leitfunktion hat(vgl. so ausdrücklich nur BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 -BVerwG 2 C 3.12- ZBR 2013, 257 Rn. 46 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.08.2013 -2 BvR 1380/08-, juris), ist aber durch die nunmehrigen Änderungen im Asylsystem Ungarns hinfällig. - VG Saarlouis, 24.11.2015 - 6 L 429/15
Einzelfälle des möglichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; …
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Rn. 21 Nach alldem vermag die Kammer den von der Antragsgegnerin in Feld geführten anderslautenden Entscheidungen(u.a. VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.06.2015 -3 L 159/15.A-; VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2015 -6 L 429/15.A-; VG Magdeburg, Beschluss vom 21.07.2015 -5 B 356/15 MD-; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2015 -3 L 2496/15.F.A.-) nicht zu folgen, zumal darin auf die oben geschilderten Entwicklungen nicht eingegangen wird. - EuGH, 30.05.2013 - C-528/11
Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …
Auszug aus VG Saarlouis, 07.08.2015 - 3 L 672/15
Diese Aussagen des UnHCR sind deshalb von erheblicher Bedeutung, weil die vom Amt des UNHCR herausgegebenen Dokumente im Rahmen der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Asylsystems in dem Mitgliedsstaat, der nach den Kriterien der Dublin-VO als zuständiger Staat bestimmt wird, angesichts der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden ist, die bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens zu beachten ist, besonders relevant sind(vgl. EUGH, Urteil vom 30.05.2013, Az. C-528/11, ABl EU 2013 Nr. C 225 S. 12, in NVwZ-RR 2013, 660). - EGMR, 06.06.2013 - 2283/12
Dublin II-VO, Dublinverfahren, Österreich, Ungarn, Rechtsweggarantie, effektiver …
- EGMR, 03.07.2014 - 71932/12
Ungarn, Dublinverfahren, UNHCR, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung, …
- EGMR, 20.09.2011 - 10816/10
[ENG]
- EGMR, 23.10.2012 - 13058/11
[ENG]
- EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
- EuGH, 14.11.2013 - C-4/11
Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …
- EGMR, 02.04.2013 - 27725/10
EGMR; Dublin II VO; Abschiebung nach Italien: Keine systemische Mängel
- BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …
- EGMR, 13.01.2015 - 51428/10
Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder …
- BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
- BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09
Abwägung i.R.e. Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz zur Untersagung der …
- VG Gelsenkirchen, 12.10.2015 - 5a L 2013/15 Angesichts der Vielzahl auch aktuell divergierender Entscheidungen zur Frage, ob das Asyl- und Aufnahmeverfahren in Ungarn mit systemischen Mängeln behaftet ist, bleibt die abschließende Beurteilung dieser Frage mit der Folge dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, dass im vorliegenden Eilverfahren die gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Vollzugsinteresse und dem Interesse des Antragstellers, vorläufig von Abschiebungsmaßnahmen verschont zu bleiben, zur Vermeidung einer möglicherweise drohenden Gefahr menschunwürdiger Behandlung zu Gunsten des Antragstellers ausfällt (ebenso z.B. VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 5a L 1859/15.A -, vom 17. April 2015 - 5a L 583/15.A -, vom 3. März 2015 - 159/15.A -, vom 9. Januar 2015 - 5a L 2101/14.A - und vom 2. Oktober 2014 - 10a L 1415/14.A - m.w.N.; VG Saarland, Beschluss vom 7. August 2015 - 3 L 672/15; VG Köln, Beschluss vom 11. November 2014 - 20 L 2095/14.A - m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2015 - 22 L 616/15.A -, VG Münster, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 2 L 858/15.A).
Rn. 7 Angesichts der Vielzahl auch aktuell divergierender Entscheidungen zur Frage, ob das Asyl- und Aufnahmeverfahren in Ungarn mit systemischen Mängeln behaftet ist, bleibt die abschließende Beurteilung dieser Frage mit der Folge dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, dass im vorliegenden Eilverfahren die gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Vollzugsinteresse und dem Interesse des Antragstellers, vorläufig von Abschiebungsmaßnahmen verschont zu bleiben, zur Vermeidung einer möglicherweise drohenden Gefahr menschunwürdiger Behandlung zu Gunsten des Antragstellers ausfällt (ebenso z.B. VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 22. September 2015 - 5a L 1859/15.A -, vom 17. April 2015 - 5a L 583/15.A -, vom 3. März 2015 - 159/15.A -, vom 9. Januar 2015 - 5a L 2101/14.A - und vom 2. Oktober 2014 - 10a L 1415/14.A - m.w.N.; VG Saarland, Beschluss vom 7. August 2015 - 3 L 672/15; VG Köln, Beschluss vom 11. November 2014 - 20 L 2095/14.A - m.w.N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2015 - 22 L 616/15.A -, VG Münster, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 2 L 858/15.A).
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 S 15.50473
Systemische Mängel hinsichtlich Ungarn - verneint
Der Auffassung, die z.B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt, wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG München, 20.08.2015 - M 12 K 15.50039
Staatsangehöriger von Sierra-Leone
Darüber hinaus sind wohl die Möglichkeiten von Haftverlängerungen vorgesehen und eine Annullierung des Asylgesuchs, wenn sich ein Asylbewerber um mehr als 48 Stunden von seiner Unterkunft entfernt (VG des Saarlandes, B. v. 7.8.2015 - 3 L 672/15 - juris).
- VG Ansbach, 20.10.2015 - AN 3 S 15.50398
Abschiebungsanordnung nach Ungarn; irakischer Staatsangehöriger; systemische …
Der Auffassung, die z.B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt, wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG Ansbach, 17.02.2016 - AN 3 S 16.50035
Keine menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn für Asylbewerber
Der Auffassung, die z. B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt (so auch VG Köln, U. v. 11.9.2015 - 18 K 3279/15.A, juris und VG Bremen, B. v. 1.4.2015 - 3 V 145/15, juris), wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG Ansbach, 21.12.2015 - AN 3 K 15.50498
Erfolgloser Asylantrag- Abschliebung nach Ungarn
Der Auffassung, die z. B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt (so auch VG Köln, U. v. 11.9.2015 - 18 K 3279/15.A, juris und VG Bremen, B. v. 1.4.2015 - 3 V 145/15, juris), wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG Ansbach, 03.05.2016 - AN 3 S 16.50118
Rechtmäßige Anordnung der Abschiebung nach Ungarn
Der Auffassung, die z. B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt (so auch VG Köln, U.v. 11.9.2015 - 18 K 3279/15.A, juris und VG Bremen, B.v. 1.4.2015 - 3 V 145/15, juris), wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 3 S 16.50102
Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - keine systemischen Mängel des Asyl- und …
Der Auffassung, die z. B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt (so auch VG Köln, U.v. 11.9.2015 - 18 K 3279/15.A, juris und VG Bremen, B.v. 1.4.2015 - 3 V 145/15, juris), wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG Ansbach, 20.10.2015 - AN 3 S 15.50425
Abschiebungsanordnung nach Ungarn; irakischer Staatsangehöriger; systemische …
Der Auffassung, die z.B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt, wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG Ansbach, 10.12.2015 - AN 3 S 15.50559
Abschiebungsanordnung, Ungarn, irakischer Staatsangehöriger, systemische Mängel, …
Der Auffassung, die z. B. das Verwaltungsgericht des Saarlandes im Beschluss vom 7. August 2015 (3 L 672/15, juris Rn. 20) vertritt (so auch VG Köln, U. v. 11.9.2015 - 18 K 3279/15.A, juris und VG Bremen, B. v. 1.4.2015 - 3 V 145/15, juris), wonach Äußerungen der Pressesprecherin des UNHCR zu entnehmen sei, dass der UNHCR über die fremdenfeindliche Gesinnung der ungarischen Regierung besorgt sei und dass diese Äußerungen wegen der Rolle, die dem Amt des UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden sei, bei der Auslegung des unionsrechtlichen Asylverfahrens besonders zu beachten seien, schließt sich das Gericht nicht an. - VG Ansbach, 28.06.2016 - AN 3 S 16.50214
Dublin-Verfahren: Ungarn
- VG Ansbach, 21.06.2016 - AN 3 S 16.50196
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens
- VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 3 S 16.50175
Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebungsanordnung nach Ungarn - Keine …
- VG Ansbach, 26.04.2016 - AN 3 S 16.50125
Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - derzeit keine systemischen Mängel des …
- VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 3 S 16.50109
Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - keine systemischen Mängel des Asyl- und …
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