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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9053
OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23 (https://dejure.org/2025,9053)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 (https://dejure.org/2025,9053)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 (https://dejure.org/2025,9053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegen zwei niedersächsische Polizeivollzugsbeamte im Berufungsverfahren

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nach rassistischen Polizeichats: Beamte nicht entlassen, aber zurückgestuft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2025, 1103
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (53)

  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Sie umfasst nur wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unverzichtbar sind (BVerfG, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 248).

    Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Achtung der Menschenwürde als dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herausgestellten obersten Wertes des Grundgesetzes (BVerfG…, Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 538 m. w. Nw.; Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 250).

    Damit werden dem Staat und seiner Rechtsordnung jede Absolutheit und jeder "natürliche" Vorrang genommen (BVerfG, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 250 m. w. Nw.) Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit (BVerfG…, Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 539).

    Mit der Subjektqualität des Menschen ist ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum "bloßen Objekt" staatlichen Handelns zu degradieren (BVerfG, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 251).

    Die Menschenwürde ist egalitär; sie gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, einer behaupteten "Rasse", Lebensalter oder Geschlecht (BVerfG, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 253).

    Mit der Menschenwürde sind daher ein rechtlich abgewerteter Status oder demütigende Ungleichbehandlungen nicht vereinbar (BVerfG…, Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 541; BVerfG, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 253).

    Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BVerfG…, Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 541; Urteil vom 23.1 2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 253).

    Essentielle Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind ferner das Demokratieprinzip, der Grundsatz der Volkssouveränität, der Parlamentarismus und der Rechtsstaat (BVerfG, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 254, 256, 257, 258).

    Damit widersprechen der Treuepflicht zum Grundgesetz alle Bestrebungen, die objektiv oder subjektiv darauf gerichtet sind, im Sinne der "nationalsozialistischen Sache" zu wirken (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2020 - BVerwG 2 WD 17.19 -, juris Rn. 38;… Beschluss vom 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 24; OVG Bremen…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 78).Wer im Sinne des nationalsozialistischen Unrechtsstaates wirkt, kehrt sich vom Demokratieprinzip, vom Grundsatz der Volkssouveränität, vom Parlamentarismus und vom Rechtsstaat ab (…OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 38) und damit von - wie ausgeführt - essentiellen Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 254, 256, 257, 258).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Beamte realisieren die Machtstellung des Staates (BVerfG…, Urteil vom 27.4.1959 - 2 BvF 2/58 -, juris Rn. 65); sie haben als Repräsentanten der Rechtsstaatsidee (BVerwG…, Urteil vom 11.12.2014 - BVerwG 2 C 51.13 -, juris Rn. 26) dem ganzen Volk zu dienen und ihre Aufgaben im Interesse des Wohls der Allgemeinheit unparteiisch und gerecht zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 15).

    Der Staat ist darauf angewiesen, dass seine Beamten für ihn einstehen und Partei für ihn ergreifen (BVerfG…, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 16); anderenfalls ist er in ernsthaften Konfliktsituationen verloren (…Metzler/Müller u. a., BeamtStG, 6. Auflage 2022, § 33 Anm. 4.1 [S. 333]).

    Denn die Grundentscheidung des Grundgesetzes zur Konstituierung einer wehrhaften Demokratie lässt es nicht zu, dass Beamte im Staatsdienst tätig werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen; diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 18; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 42).

    Ein solches Minimum ist erforderlich, aber auch ausreichend; das in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geforderte "Mehr" als das "bloße Haben" und "bloße Mitteilen" ist nicht erst bei einem offensiven Werben oder gar dem aktiven Agitieren gegen den Staat im Sinne des Grundgesetzes erreicht; dazwischen liegen differenzierungsfähige und erhebliche Abstufungen (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 23).

    Ein entsprechendes Minimum an Gewicht und Evidenz des in Rede stehenden Verhaltens und dementsprechend ein Überschreiten der maßgeblichen Schwelle liegt - wie es das Bundesverfassungsgericht beispielhaft formuliert hat - jedenfalls dann vor, wenn der Beamte aus seiner der Verfassung widersprechenden politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinem Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG…, Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 31; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 21).

    Ebenfalls von diesem (Unter-)Grundsatz ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht herausgestellt, dass ein Beamter aus seiner - der Verfassung widersprechenden - politischen Überzeugung dann "Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung" im Sinne der bezeichneten bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zieht, wenn er diese Einstellung durch Tragen einer Tätowierung mit verfassungsfeindlichen Inhalten "plakativ kundgibt" (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, Rn. 24).

    Die Betätigung einer verfassungsfeindlichen Gesinnung durch "bloße" Tätowierung ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts möglich, weil mit dem Tragen einer Tätowierung die plakative Kundgabe verbunden ist, durch die eine mit ihr verbundene Aussage das "forum internum" verlässt; durch die Tätowierung erfolgt eine nach außen gerichtete und dokumentierte Mitteilung durch den Träger über sich selbst, der im Falle der Tätowierung sogar noch ein besonderer Stellenwert zukomme, weil das Motiv in die Haut eingestochen wird und der Träger sich damit dauerhaft und besonders intensiver Weise bekennt (BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 25).

    Die hier streitgegenständliche kommentar- und kontextlose Übermittlung eine Vielzahl von Dateien mit Inhalten, die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, an eine Vielzahl unterschiedlicher Personen aus dem beruflichen und privaten Umfeld in Einzel- und Gruppen-Chats unterscheidet sich zwar von der Fallkonstellation des Tragens einer verfassungsfeindlichen Tätowierung, wie sie der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2017 zugrunde lag, dadurch, dass mit einer verfassungsfeindlichen Tätowierung regelmäßig ein besonders intensives Bekenntnis zu den verfassungsfeindlichen Inhalten verbunden sein dürfte, denn einer Tätowierung ist ja gerade eigen, dass sie dauerhaft sichtbar auf der Haut aufgebracht sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 25) und damit eine "dauerhafte Selbstdarstellung" bzw. ein "dauerhaftes Bekenntnis" bezweckt; im Falle des Tragens einer verfassungsfeindlichen Tätowierung dürfte also regelmäßig ein Verstoß gegen beide Alternativen des § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG gegeben sein.

    Die Öffentlichkeit eines nicht im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stehenden Verhaltens ist keine Voraussetzung für einen Verstoß gegen die Treuepflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Meinungen sind im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen durch die subjektive Einstellung des sich Äußernden zum Gegenstand der Äußerung gekennzeichnet (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 108).

    Sie fallen zwar stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a., juris Rn. 108;… Beschluss vom 28.3.2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.).

    Denn wenn Äußerungswillige selbst bei fernliegender oder unhaltbarer Deutung ihrer Äußerungen mit Sanktionen rechnen müssten, bestünde die Gefahr, dass sich dies nachteilig auf die Ausübung des Grundrechts auswirkte (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 124).

    Um dies zu verhindern, muss Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schon Auswirkungen auf die Deutungsebene von Äußerungen dahin gehend haben, dass Ziel der Deutung die Ermittlung des objektiven Sinns einer Äußerung sei (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, juris Rn. 125).

    Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 125).

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, juris Rn. 125).

    Die Meinungsfreiheit muss zurücktreten, wenn die Äußerung die Menschenwürde eines anderen antastet (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 121).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    In einem solchen Fall des schuldhaften Verstoßes gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG/§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG kommt regelmäßig die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7/21 -, juris Rn. 51; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 28.1.2022 - BVerwG 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 17, 22;… Urteil vom 23.5.2024 - 2 WD 13.23 - juris Rn. 57; zu einer solchen Fallgestaltung etwa Nds. OVG, Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 73 bis 117, 157 bis 192, 206 bis 210 bis 234 [im Falle eines Polizeibeamten, der die rechtliche Existenz der Bunderepublik Deutschland durch "reichsbürgertypisches" Verhalten geleugnet, durch öffentliche Reden und Interviews staatliche Institutionen und Organe verunglimpft und weder während des disziplinarbehördlichen noch während des disziplinargerichtlichen Verfahrens Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt bzw. sich glaubhaft von diesem distanziert hatte).

    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 22; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 88; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 197).

    Oder anders ausgedrückt: Lässt sich nach erschöpfender Sachaufklärung das Vorliegen eines mildernden Umstands nicht ohne vernünftigen Zweifel ausschließen, ist dieser Umstand nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 23.2.2012 - BVerwG 2 B 143.11 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 6.6.2013 - BVerwG 2 B 50.12 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26.3.2014 - BVerwG 2 B 100.13 - , juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 197).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 198).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 199).

    Ein Aspekt des Persönlichkeitsbildes stellt ferner die tätige Reue dar, wie sie durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils noch vor der drohenden Entdeckung zum Ausdruck kommt (BVerwG…, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 199).

    Ebenso ist zu fragen, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Gesichtspunkte bekannt würde (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 26; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89; Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 200).

  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25/20 -, juris Rn. 30 [zur Parallelvorschrift des § 8 SG];… Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44 [zu § 8 SG];… Beschluss vom 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70 [zu § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]).

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (UA, S. 36 f.) ist daher bereits das Setzen eines "bösen Scheins" einer nicht-verfassungstreuen Gesinnung für einen Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG ausreichend (ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 79 [zu § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]), weil in diesem Fall ein Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3, 2. Alt. BeamtStG vorliegt.

    Das Bestehen einer eigenen "verfassungsfeindlichen Gesinnung" bzw. einer "inneren Abkehr von den Grundprinzipien der Verfassung", wie sie das Verwaltungsgericht fordert, ist somit für die Annahme eines Pflichtenverstoßes gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht zwingend (ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70).

    Ein Verhalten, das objektiv geeignet oder gar darauf angelegt ist, die Ziele des verbrecherischen nationalsozialistischen Regimes zu verharmlosen, ist mit der Verfassungstreuepflicht des § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG unvereinbar (BVerwG…, Beschluss vom 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 78).

    Damit widersprechen der Treuepflicht zum Grundgesetz alle Bestrebungen, die objektiv oder subjektiv darauf gerichtet sind, im Sinne der "nationalsozialistischen Sache" zu wirken (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2020 - BVerwG 2 WD 17.19 -, juris Rn. 38;… Beschluss vom 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 78).Wer im Sinne des nationalsozialistischen Unrechtsstaates wirkt, kehrt sich vom Demokratieprinzip, vom Grundsatz der Volkssouveränität, vom Parlamentarismus und vom Rechtsstaat ab (…OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 38) und damit von - wie ausgeführt - essentiellen Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfG…, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 254, 256, 257, 258).

    Unabhängig von der Frage, ob diese Grundsätze auch eingreifen, wenn Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete sind (insofern kritisch OVG Bremen, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 75), sind im Streitfall schon keine besonders geschützten Kommunikationsumstände erkennbar, denn eine WhatsApp-Kommunikation, die auf einem Mobiltelefon oder einem anderen Endgerät eingeht, ist schon aufgrund der technischen Gegebenheiten - etwa der Möglichkeit, dass Dritte die gerade eigehende Nachricht mitlesen oder dass diese per Knopfdruck an jeden beliebigen Dritten in Sekundenschnelle weitergeleitet werden kann - nicht mit der "Eklusivität" von Briefverkehr zu vergleichen.

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 88;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 197).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 198).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 199).

    Ein Aspekt des Persönlichkeitsbildes stellt ferner die tätige Reue dar, wie sie durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils noch vor der drohenden Entdeckung zum Ausdruck kommt (BVerwG…, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris 89;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 199).

    Ebenso ist zu fragen, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Gesichtspunkte bekannt würde (BVerwG…, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 200).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist selbst bei überdurchschnittlicher Leistung für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem milderen Licht erscheinen zulassen (BVerwG…, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 3.12 -, juris Rn. 43 m. w. Nw.; Nds. OVG, Urteil vom 23.2.2016 - 6 LD 3/15 - Urteil vom 8.3.2016 - 20 LD 6/15 - Urteil vom 10.12.2019, a. a. O., Rn. 133).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Der Staat ist darauf angewiesen, dass seine Beamten für ihn einstehen und Partei für ihn ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42; BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 16); anderenfalls ist er in ernsthaften Konfliktsituationen verloren (…Metzler/Müller u. a., BeamtStG, 6. Auflage 2022, § 33 Anm. 4.1 [S. 333]).

    Vor dem Hintergrund, dass die verkürzend als "Verfassungstreuepflicht" bezeichnete Pflicht aus Art. 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG keine Pflicht zu einer verfassungstreuen Gesinnung ausspricht, sondern eine Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten, also zu einem äußeren Verhalten, durch dass sich der Beamte zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt und für sie eintritt (s. o.), heben Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervor, dass (lediglich) die "mangelnde Gewähr" eines Beamten dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, d. h. eine entsprechende Befürchtung/Prognose, für die Annahme eines Pflichtenverstoßes nicht ausreichen (BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - , juris Rn. 45;… Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 31).

    Dementsprechend stellt das bloße "Haben" einer nicht-verfassungstreuen Überzeugung (noch) keinen Verstoß gegen die Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten dar (so BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45).

    Da zum Tatbestand des Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht ein Minimum an Gewicht und Evidenz der Pflichtverletzung gehört (BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45;… Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris Rn. 31), stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die "bloße Mitteilung", dass man eine nicht-verfassungstreue Überzeugung habe, nicht in jedem Fall einen Verstoß gegen die Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten dar (BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45; Hervorhebung durch den erkennenden Senat).

    Eine Verletzung der Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten kann nicht nur in Aktivitäten, sondern auch in einem Unterlassen bestehen, etwa, wenn der Vorgesetzte verfassungsfeindliche Umtriebe innerhalb seines Verantwortungsbereichs geflissentlich übersieht und geschehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Mit der Vorgabe, dass ein Verhalten außerhalb des Dienstes nur dann ein Dienstvergehen darstellt, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt des Beamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).

    Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt deshalb in maßgeblicher Weise von Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG…, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 - , juris Rn. 12); maßgeblich ist auch, ob der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15).

    Dabei ist in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das konkret-funktionelle Amt des Beamten - also seinen Dienstposten - abgestellt worden (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 8.5.2001 - BVerwG 1 D 20.00 -, juris Rn. 25); in seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht hieran jedoch nicht mehr festgehalten und sieht seither das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne als Bezugspunkt des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 16ff.;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 13).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, welches sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 20;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Danach muss die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 22; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 88;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 197).

    Oder anders ausgedrückt: Lässt sich nach erschöpfender Sachaufklärung das Vorliegen eines mildernden Umstands nicht ohne vernünftigen Zweifel ausschließen, ist dieser Umstand nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 32;… Beschluss vom 23.2.2012 - BVerwG 2 B 143.11 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 6.6.2013 - BVerwG 2 B 50.12 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 26.3.2014 - BVerwG 2 B 100.13 - , juris Rn. 7; Nds. OVG…, Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 197).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z. B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. materieller Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 11.1.2007 - BVerwG 1 D 16.05 -, juris Rn. 55;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 7.2.2008 - BVerwG 1 D 4.07 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 198).

    Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 14 Abs. 1 Satz 3 NDiszG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 199).

    Ebenso ist zu fragen, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Gesichtspunkte bekannt würde (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, juris Rn. 26; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 89;… Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 200).

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 14/23
    Es wird zum einen von dem Beamten verlangt, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und zum anderen, für ihre Erhaltung einzutreten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - BVerwG 2 WD 25.20 -, juris Rn. 28 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG; Hervorhebungen durch den erkennenden Senat]; diese Differenzierung zugrunde legend auch BVerwG, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, 44 [zu § 8 SG]).

    Alt. BeamtStG: sie verlangt, dass der Beamte sich nicht nur innerlich, sondern auch äußerlich von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG…, Urteil vom 14.1.2021 - BVerwG 2 WD 7.20 -, juris Rn. 8 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG];… Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25/20 -, juris Rn. 30 [zu § 8 SG]; Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44).

    Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25/20 -, juris Rn. 30 [zur Parallelvorschrift des § 8 SG]; Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44 [zu § 8 SG];… Beschluss vom 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; ebenso OVG Bremen…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70 [zu § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]).

    Bei der Frage, wie ein "Durchschnittspublikum" (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 34) eine Äußerung verstehen muss, ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen; dieser lege ihren Sinn aber nicht abschließend fest.

    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass das öffentliche Interesse an Strafverfolgung und disziplinarischer Ahndung von Beleidigungen ausnahmsweise zurücktreten muss, wenn ehrverletzenden Äußerungen ohne echten Kundgabewillen nur im engsten Familien- oder Freundeskreis gefallen sind und wenn der Betroffene aufgrund der besonderen Vertrautheit der Beteiligten und der Vertraulichkeit der Gesamtumstände nicht mit einem Bekanntwerden der Äußerung an Dritte rechnen muss (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.11.2006 - 1 BvR 285/06 -, juris Rn. 10 ff.; BVerwG, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2024 - 3 LD 1/23

    Bandidos; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verfassungstreuepflicht; …

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur …

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2024 - 80 D 4.24

    Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verfassungstreuepflicht …

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in …

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik …

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung …

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung …

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie; …

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Beleidigung durch Werturteile in vertraulicher Kommunikation unter …

  • KAG Münster, 08.10.2015 - 6/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 1043/22

    Disziplinarverfahren: Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen …

  • BVerwG, 08.04.2021 - 9 B 2.21

    Entstehen der kommunalen Beitrittspflicht bezogen auf den Zeitpunkt des …

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • OLG Köln, 19.01.2010 - 24 U 51/09

    Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei der …

  • LG Karlsruhe, 20.07.2016 - 4 Qs 25/16

    Beleidigung: Rechtfertigung der Bezeichnung "wunderbares Inzuchtsprodukt" als …

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche …

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 16a D 15.2672

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …

  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05

    Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten; …

  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit im Disziplinarrecht

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach …

  • BVerwG, 23.05.2024 - 2 WD 13.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei fehlender Verfassungstreue

  • BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13

    Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle

  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WDB 12.23

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Ablehnung einer Durchsuchungsanordnung

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2025 - 3 LD 12/23

    Zulässigkeit der über das in der Disziplinarklageschrift formulierte …

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich …

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 3 LD 2/25

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen die …

  • VG Schleswig, 24.03.2020 - 9 B 5/20

    Zulassung zum Studium im Eilrechtsschutzverfahren wegen des Vorliegens eines …

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 3 LD 2/25

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen die …

    Im Übrigen: Fortführung der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris).

    Der Staat ist darauf angewiesen, dass seine Beamten für ihn einstehen und Partei für ihn ergreifen (BVerfG…, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 42; BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 16; Nds. OVG…, Urteil vom 14.3.2023 - 3 LD 7/22 -, juris Rn. 88; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 77); anderenfalls ist er in ernsthaften Konfliktsituationen verloren (…Metzler/Müller u. a., BeamtStG, 6. Auflage 2022, § 33 Anm. 4.1 [S. 333]).

    Die in § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG bzw. § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG normierte (Verfassungs)Treuepflicht - genauer: die Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten -, gehört zu den Kernpflichten eines jeden Beamten (Bay. VGH…, Urteil vom 16.1.2019 - 16a D 15.2672 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Urteil vom 20.4.2021 - 3 LD 1/20 -, juris Rn. 88;… Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 42; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 7;… Günther, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Januar 2025, Bd. 1, § 33 BeamtStG Rn. 3).

    Denn die Grundentscheidung des Grundgesetzes zur Konstituierung einer wehrhaften Demokratie lässt es nicht zu, dass Beamte im Staatsdienst tätig werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen; diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 - , juris Rn. 18; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 42; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 79).

    Ein Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG/§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG setzt allerdings nicht zwingend voraus, dass ein nicht-verfassungstreues Verhalten auch einer nicht-verfassungstreuen Gesinnung entspricht (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80).

    Es wird zum einen von dem Beamten verlangt, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und zum anderen, für ihre Erhaltung einzutreten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - BVerwG 2 WD 25.20 -, juris Rn. 28 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG; Hervorhebungen durch den erkennenden Senat]; diese Differenzierung zugrunde legend auch BVerwG…, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, 44 [zu § 8 SG]; die Teilpflichten betonend auch Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80;… Beschluss vom 29.10.2025 - 3 OD 5/25 -, juris Rn. 16).

    Alt. BeamtStG: sie verlangt, dass der Beamte sich nicht nur innerlich, sondern auch äußerlich von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG…, Urteil vom 14.1.2021 - BVerwG 2 WD 7.20 -, juris Rn. 8 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG];… Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 30 [zu § 8 SG];… Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80).

    Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 30 [zur Parallelvorschrift des § 8 SG];… Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44 [zu § 8 SG];… Beschluss vom 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; ebenso Brem.

    Wer ein Verhalten zeigt, das objektiv der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuwiderläuft, begründet damit objektiv den Anschein, er stehe nicht mehr hinter dem Staat im Sinne des Grundgesetzes, und verletzt damit seine Pflicht, sich von derartigen Bestrebungen zu distanzieren (BVerwG…, Urteil vom 14.1.2021 - BVerwG 2 WD 7.20 -, juris Rn. 28; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80).

    Somit ist bereits das Setzen eines "bösen Scheins" einer nicht-verfassungstreuen Gesinnung für einen Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG ausreichend (ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; Brem. OVG…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 79 [zu § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]), weil in diesem Fall ein Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3, 2.

    Das Bestehen einer eigenen "verfassungsfeindlichen Gesinnung" bzw. einer "inneren Abkehr von den Grundprinzipien der Verfassung" ist somit für die Annahme eines Pflichtenverstoßes gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht zwingend (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; ebenso Brem. OVG…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70).

    Sie umfasst nur wenige, zentrale Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unverzichtbar sind (BVerfG…, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 248; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 81).

    Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Achtung der Menschenwürde als dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herausgestellten obersten Wert des Grundgesetzes (BVerfG…, Urteil vom 3.3.2004 - 1 BvR 2378/98 u. a. -, juris Rn. 119;… Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 538 m. w. Nw.;… Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 250; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 81).

    Mit der Menschenwürde sind daher ein rechtlich abgewerteter Status oder demütigende Ungleichbehandlungen nicht vereinbar (BVerfG…, Urteil vom 3.3.2004 - 1 BvR 2378/98 u. a. -, juris Rn. 119;… Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 541;… Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 253; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 81).

    Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BVerfG…, Urteil vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 541;… Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 253; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 81).

    Essentielle Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind ferner das Demokratieprinzip, der Grundsatz der Volkssouveränität, der Parlamentarismus und der Rechtsstaat (BVerfG…, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 254, 256, 257, 258; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 81;… Beschluss vom 29.10.2025 - 3 OD 5/25 -, juris Rn. 18).

    Unterfiele die Versendung der in Rede stehenden Bilder als Meinungsäußerung des Beklagten dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, läge ein Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes nicht vor (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 - , juris Rn. 86).

    Denn wenn Äußerungswillige selbst bei fernliegender oder unhaltbarer Deutung ihrer Äußerungen mit Sanktionen rechnen müssten, bestünde die Gefahr, dass sich dies nachteilig auf die Ausübung des Grundrechts auswirkte (BVerfG…, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 124; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 87).

    Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfG…, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 125; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 87).

    Bei der Frage, wie ein "Durchschnittspublikum" (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.12.2025 - 1 BvR 581/24 -, juris Rn. 20; BVerwG…, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 88) eine Äußerung verstehen muss, ist stets vom Wortlaut der Äußerung auszugehen; dieser lege ihren Sinn aber nicht abschließend fest.

    Dies gilt im Streitfall, in dem sich die Frage stellt, ob Äußerungen Anknüpfungspunkt für disziplinarrechtliche Sanktionen sein können, entsprechend (so Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 88;… Beschluss vom 29.10.2025 - 3 OD 5/25 -, juris Rn. 20 m. w. Nw.).

    Der Begriff "Neger" (bzw. "Nigger/Nigga") als solcher ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinem Sprachverständnis diskriminierender Natur (OLG Köln…, Urteil vom 19.1.2010 - I-24 U 51/09 -, juris Rn. 15; LG Karlsruhe…, Beschluss vom 20.7.2016 - 4 Qs 25/16 -, juris Rn. 16;… LVerfG M.-V., Urteil vom 19.12.2019 - 1/19 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 92;… Beschluss vom 29.10.2025 - 3 OD 5/25 -, juris Rn. 33).

    Aus dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff fällt, kann sich zwar ergeben, dass er im konkreten Fall nicht abwertend gemeint ist; das Wort kann beispielsweise zitierend oder ironisch verwendet oder benutzt werden, um über das Wort, seine Verwendung und seine Verwendbarkeit zu sprechen (…LVerfG M.-V., Urteil vom 19.12.2019 - 1/19 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 92;… Beschluss vom 29.10.2025 - 3 OD 5/25 -, juris Rn. 33).

    Die vermeintlich "lustige Verpackung" macht die Verwendung des Begriffs aber nicht weniger diskriminierend (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 92).

    Dass das Bild A 02 mit dem Aufdruck "Negatief" - zu sehen ist hier ein Schwarzer Mensch, der aus einem Erdloch herausschaut - aus Sicht des verständigen Durchschnittspublikums rassistischen Inhaltes ist und damit als ein Verstoß gegen die Menschenwürde mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. April 2025 im Parallelverfahren zum Aktenzeichen 3 LD 14/23 (…juris Rn. 160 bis 162) entschieden und hält hieran fest.

    Mit der Klägerin bewertet der erkennende Senat bei objektiver Betrachtung auch die versendeten Dateien A 10 weiterhin als solche rassistischen Inhaltes (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 24.5.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 93).

    Damit werden Schwarze Menschen pauschal als "minderwertig" gekennzeichnet, was der Wertentscheidung des Grundgesetzes fundamental entgegensteht (so Nds. OVG, Urteil vom 24.5.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 107).

    Sie ist für das verständige Durchschnittspublikum ebenfalls eindeutig rassistischen Inhalts und damit mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar (Nds. OVG, Urteil vom 24.5.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 101).

    Diese Aussage ist menschenverachtend und steht daher mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht im Einklang (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 109).

    Ein Verhalten, das objektiv geeignet oder gar darauf angelegt ist, die Ziele des verbrecherischen nationalsozialistischen Regimes zu verharmlosen, ist mit der Verfassungstreuepflicht des § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG unvereinbar (BVerwG…, Beschluss vom 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 24; Brem. OVG…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 78; Nds. OVG, Urteil vom 24.5.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 99).

    Damit widersprechen der Treuepflicht zum Grundgesetz alle Bestrebungen, die objektiv oder subjektiv darauf gerichtet sind, im Sinne der "nationalsozialistischen Sache" zu wirken (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2020 - BVerwG 2 WD 17.19 -, juris Rn. 38;… Beschluss vom 28.1.2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 24; Brem. OVG…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 78; Nds. OVG, Urteil vom 24.5.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 99).

    Dementsprechend hat bei jeder verbalen, aber auch nonverbalen Äußerung von nicht-verfassungstreuen Inhalten eine Würdigung dahin gehend stattzufinden, ob dieser ein Minimum an Gewicht und Evidenz zukommt (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 - , juris Rn. 118).

    Gleichwohl hat der Beklagte über 3 1/2 Jahre hinweg immer wieder eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen mit den entsprechenden Inhalten kontextlos konfrontiert und dabei aufgrund der technischen Möglichkeit, dass der jeweilige Empfänger die empfangenen Dateien an weitere Personen übermittelt und/oder andere Personen als der Empfänger hiervon Kenntnis erhalten, auch in Kauf genommen, dass diese Personen und nicht näher bestimmbare weitere Personen ihm ein positives Bekenntnis zu den betreffenden Inhalten zuschreiben (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 119).

    Die aktive Teilnahme an dieser Art des digitalen, kontextlosen "Meinungsaustausches" vermittelt ein "Stilles Einverständnis" mit dem Chat-Partner dahin gehend, dass für diesen die Übermittlung solcher Inhalte "ohne Begleitworte" ebenso "normal" ist wie etwa die kontextlose Weiterleitung von Tiervideos, Urlaubsfotos oder Ähnlichem, denn die kontextlose Übermittlung von Inhalten kann nur in der Annahme erfolgen, beim Empfänger auf Interesse oder Zustimmung zu stoßen, weil anderenfalls ein Kontext hergestellt werden würde, beispielsweise die Anfrage an den Empfänger gerichtet würde, was er dazu sage oder Ähnliches (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 119).

    Aufgrund einer Bewertung der Gesamtumstände der hier vorliegenden elektronischen Kommunikation ergibt sich somit, dass sich gerade die Kontextlosigkeit des Versendens der bezeichneten 28 Dateien per WhatsApp-Chat durch den Beklagten als ein "Mehr" als das "bloße" Äußern einer Position - nämlich eine aktive Kundgabe nach außen, die um Zustimmung heischt - darstellt (in diesem Sinne ebenso Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 119).

    Alt. BeamtStG in Form des "Sich-nicht-hinreichend-Distanzierens" von Inhalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes entgegenstehen, d. h. bereits der "böse Schein" einer verfassungsfeindlichen Gesinnung - beruhend auf einem nicht verfassungskonformen Verhalten - begründet den Pflichtenverstoß (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 121).

    Damit ist der "böse Schein" gesetzt, im Kreise Gleichgesinnter eine entsprechende Einstellung bestätigt und bestärkt zu haben (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 121).

    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Bereich beschränkt, d. h. sie betrifft gleichermaßen das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten eines Beamten (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 12.3.1986 - BVerwG 1 D 103.84 -, juris Rn. 32;… Urteil vom 2.12.2021 - BVerwG 2 A 7.21 -, juris Rn. 26;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 122).

    Dann aber muss von jedem Beamten verlangt werden, dass er auch im außerdienstlichen Bereich von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten absieht, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind oder die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung diffamieren oder infrage stellen (BVerwG…, Urteil vom 12.3.1986 - BVerwG 1 D 103.84 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 122).

    Hinzu kommt, dass "keinerlei im Dienst zum Ausdruck gekommene verfassungsfeindliche Auffälligkeiten" den Normalfall darstellen und daher für sich genommen eher als "neutral" zu werten sind, nicht aber als "gewichtiges Gegenindiz" (…vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 47; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 127).

    Dies zugrunde gelegt, kann ein Beamter gegen seine Pflicht, für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten, verstoßen, wenn er auf zahlreiche, ihm von verschiedener Seite über einen langen Zeitraum übermittelte Dateien in keiner Weise reagiert hat, die auf eine Distanzierung zu den entsprechenden Inhalten schließen lässt (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 173).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. April 2025, in dem ebenfalls der "bloße" Empfang von Daten mit disziplinarrechtlich relevantem Inhalt durch einen Polizeibeamten angeschuldigt war, entschieden, dass insofern von jedem Beamten mindestens zu verlangen ist, dass er Dateien, die auf seinem privaten Mobiltelefon eingehen und die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht im Einklang stehen, zeitnah löscht (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 173).

    Das Löschen disziplinarwürdiger Dateien ist jedem Beamten ohne Weiteres - insbesondere ohne negative Auswirkungen auf seine Sozialkontakte, weil er hierzu noch nicht einmal in Kontakt mit dem Absender treten muss - möglich und zumutbar (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 173).

    Mit Blick hierauf hat der Senat in seinem, einen Dienstkollegen des Beklagten betreffenden Parallelverfahren zum Aktenzeichen 3 LD 14/23 hervorgehoben, dass von einem Polizeibeamten in der Laufbahn des vormals gehobenen Dienstes, noch dazu, wenn sich dieser im ersten oder gar zweiten Beförderungsamt seiner Laufbahn befindet, ohne Weiteres zu erwarten ist, sich durch die Äußerung, er wolle derartige Dateien in Zukunft nicht mehr erhalten, von disziplinarrechtlich relevanten Inhalten nach außen erkennbar zu distanzieren bzw. Chats zu verlassen, in denen entsprechende Inhalte geteilt werden (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 173).

    Überdies ist von einem Polizeibeamten des vormals gehobenen Dienstes ohne Weiteres zu erwarten, gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten, die ihn mit entsprechenden Bildern konfrontieren, zu äußern, solche Bilder in Zukunft nicht mehr erhalten zu wollen (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 173).

    Der Beamte, über dessen Verhalten in jener Entscheidung zu befinden war, hatte die disziplinarrechtlich zu beanstandenden Dateien noch nicht einmal gelöscht, so dass sie auf dessen Mobiltelefon aufgefunden worden waren (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 142).

    Dementsprechend hat der Senat festgestellt, dass dieser Beamte, indem er keinerlei Aktivität dahin gehend entfaltet hat, die Dateien zu löschen sowie die Zusendung weiterer entsprechender Dateien an ihn zu verhindern, die entsprechenden Inhalte jedenfalls im Sinne eines "Mitläufertums" gebilligt und damit gegenüber dem jeweiligen Absender - aber auch gegenüber der Öffentlichkeit, wenn ihr der Vorgang bekannt geworden wäre - jedenfalls den "bösen Schein" erweckt habe, er mache sich die entsprechenden Inhalte zu eigen (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 173).

    Ferner hat der Senat herausgestellt, der "böse Schein" der Zustimmung zu den entsprechenden Inhalten sei in jenem Fall noch dadurch verstärkt worden, dass der Beamte auf den Empfang einer Datei eine als bestätigend interpretierbare Reaktion zeigt, indem er etwa mit einer vergleichbaren Datei "geantwortet habe" (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 174).

    Diese Aussage ist als rassistisch zu bewerten (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 108).

    Auch insoweit gilt, dass die vermeintlich "lustige Verpackung" die Verwendung des Begriffs nicht weniger diskriminierend macht (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 149).

    Diese Aussage ist menschenverachtend und steht daher mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht im Einklang (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 109).

    Diese Aussage steht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht im Einklang (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 150).

    Damit wird erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass der Tod von Flüchtlingen durch Ertrinken gerade nicht verhindert werdeb soll, sondern vielmehr gewollt ist (Nds. OVG, Urteil vom 25.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 150).

    Mit der Vorgabe, dass ein Verhalten außerhalb des Dienstes nur dann ein Dienstvergehen darstellt, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt des Beamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 137).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, welches sein Beruf erfordert (BVerwG…, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 20;… Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 137).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass der Beklagte - anders als seine Kollegen, deren Verhalten Gegenstand der Urteile des Senats vom 24. April 2025 war (3 LD 14/23 und 3 LD 12/23) - zusätzlich zum "bösen Anschein" einer verfassungsfeindlichen Gesinnung noch eine weitere schuldhafte Dienstpflichtverletzung in Form des unerlaubten Waffenbesitzes begangen hat.

  • OVG Bremen, 28.05.2025 - 4 LD 24/25

    Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Beamtenverhältnis - Chatgruppe; Deutung …

    Die Pflicht zum "Eintreten" für die verfassungsmäßige Ordnung (§ 33 Abs. 1 Satz 3, 2. Alt. BeamtStG) verlangt vielmehr, dass der Beamte auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt und sich objektiv betrachtet illoyal verhält (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.2024 - 2 WD 13.23, BVerwGE 182, 333-349, Rn. 50;… Urt. v. 13.01.2022 - 2 WD 4.21, juris Rn. 41 ff. m.w.N.;… Urt. v. 04.11.2021 - 2 WD 25.20, juris Rn. 28;… Urt. v.14.01.2021 - 2 WD 7.20, juris Rn. 28;… Urt. v. 18.06.2020 - 2 WD 17.19, BVerwGE 168, 323-338, Rn. 39, 40, Urt. v. 22.10.2008 - 2 WD 1.08, BVerwGE 132, 179 Rn. 54 jeweils zu § 8 SG; so auch NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 34;… VG München, Urt. v. 08.11.2022 - M 19B DK 22.1067, juris Rn. 23;… a.A. z.B. HessVGH, Beschl. v. 30.10.2024 - 28 B 1679/23.D, juris Rn. 45;… OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 09.02.2023 - OVG 81 S 1/22, juris Rn. 12 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.05.2001 - 1 DB 15/01, 21.

    Mit der Verfassungstreuepflicht ist daher ein Verhalten unvereinbar, das objektiv geeignet oder gar darauf angelegt ist, die Ziele des NS-Regimes zu verharmlosen sowie Kennzeichen, Symbole oder sonstige Bestandteile der NS-Ideologie (wieder) gesellschaftsfähig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 28.01.2022 - 2 WDB 7, 21, juris Rn. 24;… OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2023 - 2 B 298/22, juris Rn. 78; NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 99).

    Sie dürfen einer Meinungsäußerung keine bei hinreichender Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung geben und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Würdigung und Ahndung unterwerfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.2020 - 2 WD 17/19, juris Rn. 31 f.;… HessVGH, Beschl. v. 30.06.2023 - 28 E 803/23.D, juris Rn. 53; NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 86).

    Das Bild ist für das verständige Durchschnittspublikum eindeutig rassistischen Inhalts und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar (vgl. zu einem ähnlichen Bild NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 101).

    Der Begriff "Neger" (bzw. "Nigger/Nigga") als solcher ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinem Sprachverständnis diskriminierender Natur (vgl. NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 92 unter Verweis auf OLG Köln, Urt. v. 19.01.2010 - I-24 U 51/09, juris Rn. 15;… LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.2016 - 4 Qs 25/16, juris Rn. 16;… LVerfG M.-V., Urt. v. 19.12.2019 - 1/19, juris Rn. 38).

    Der Begriff "Kanake" stellt eine herabwürdigende Bezeichnung für Menschen aus Südosteuropa sowie dem Nahen und Mittleren Osten dar (NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 100).

    Zwar kann gegen die Annahme einer mit der freiheitlichen demokratischen Grundeinstellung unvereinbaren Darstellung sprechen, wenn erkennbar das Stilmittel der Satire genutzt wird, um Institutionen oder gesellschaftliche Entwicklungen zu kritisieren und so zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung anzuregen (vgl. zur Verwendung der diskriminierenden Bezeichnung "Neger" NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 92).

    Die Schaffung einer Verbindung zwischen dem verbrecherischen Angriffskrieg von Nazi-Deutschland auf die Sowjetunion als Teil des Zweiten Weltkriegs mit den olympischen Winterspielen in Sotschi im Februar 2014 stellt bei objektiver Betrachtung eine Verharmlosung des NS-Regimes dar, indem es diesen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, der im Jahr 1941 begonnen und zu Millionen von Opfern geführt hat, mit einem sportlichen Wettkampf gleichsetzt (NdsOVG, Urt. v.24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 148).

    Um einen Raum, in dem "ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen" verkehrt werden kann, handelte es sich ersichtlich nicht (…vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.10.2024 - 28 B 1679/23.D, juris Rn. 64;… HessVGH, Beschl. v. 12.02.2024 - 28 A 1445/22.D, juris Rn. 45; NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 120).

    Wenn es - wie vorliegend ganz überwiegend - um den Austausch von Nachrichten in Form von Memes, Stickern oder nicht selbst formulierten Audiodateien geht, deren Zweck gerade auf das Erreichen einer möglichst großen Reichweite gerichtet ist, liegt die Annahme eines vertraulichen Kommunikationsinhalts daher regelmäßig fern (so auch NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 120; Kenntner, ZBR 361 (367); ähnlich VG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2025 - 38 K 2590/22, juris Rn. 61).

    Dafür streitet in erster Linie dasjenige äußere Verhalten des Beklagten, aus dem der Anschein der verfassungsfeindlichen Gesinnung folgt (…OVG Bln-Bbg., Urt. v. 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24, juris Rn. 40; NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, Rn. 126), also hier das über einen mehrjährigen Zeitraum erfolgte Verschicken und Teilen von Bild- und Textnachrichten mit eindeutig rassistischen, fremdenfeindlichen und den Nationalsozialismus verharmlosenden Inhalten.

    Bbg, Urt. v. 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24, juris Rn. 41, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 02.12.2021 - 2 A 7.21, juris Rn. 34, 39; ähnlich NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, Rn. 126).

    Der Dienstherr muss sich aber gerade dann, wenn seine Beamten an den Zielen oder einer bestimmten Politik der derzeitigen Regierung Kritik üben, darauf verlassen können, dass sie sich dabei innerhalb des Rahmens der Verfassung halten und dass sie nicht aus Unzufriedenheit über bestimmte Verhältnisse die verfassungsmäßige Ordnung als solche infrage stellen, anderenfalls ist er in ernsthaften Konfliktsituationen verloren (NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 77).

    (NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 127;… OVG Bln-Bbg, Urt. v. 27.11.2024 - OVG 80 D 4.24, juris Rn. 47).

    Soweit der Beklagte unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urt. v. 02.12.2021 - 2 A 7.21, juris Rn. 28, meint, dass auch die Entäußerung von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechenden Erklärungen des Beamten als bloßes "Mitteilen" einer Überzeugung nicht als Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht gewertet werden dürfte, gibt dies den Inhalt der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unzureichend wieder (vgl. dazu instruktiv NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 117 f.).

    Die aktive Teilnahme an dieser Art des digitalen, kontextlosen Meinungsaustausches vermittelt ein "stilles Einverständnis" mit dem Chat-Partner dahingehend, dass für diesen die Übermittlung solcher Inhalte "ohne Begleitworte" ebenso "normal" ist wie etwa die Weiterleitung von Tiervideos, Urlaubsfotos oder ähnlichem, denn die kontextlose Übermittlung von diesen Inhalten kann nur in der Annahme erfolgen, beim Empfänger auf Interesse oder Zustimmung zu stoßen, denn anderenfalls würde ein Kontext hergestellt werden, etwa dadurch, dass sich der Absender gegen den geposteten Inhalt positioniert (so NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 119).

    Das Teilen solcher Nachrichten stellt gerade deswegen ein mehr als die "bloße" Mitteilung einer der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechenden Position dar, weil sich der Beklagte eines Mediums bedient hat, dessen Ziel es ist, eine möglichst große Reichweite unter Gleichgesinnten zu erreichen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 119: "aktive Kundgabe nach außen, die um Zustimmung heischt").

    Das passive Empfangen von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechenden Bilddateien, ohne sich davon nach außen erkennbar zu distanzieren, wird durch die Beklagte jedoch gerade nicht als Dienstvergehen angeklagt (vgl. dazu NdsOVG, Urt. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 139 ff.).

    2 BeamtStG (a.F.) (NdsOVG, Beschl. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 132).

    der Bilddateien bzw. Textnachrichten zu Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 28 der Disziplinarklage eine schuldhafte Verletzung der Wohlverhaltenspflicht mit eigenständigem Gewicht folgt, weil darin eine deutlich überspitzte Kritik in der politischen Meinungsäußerung geäußert wurde (vgl. dazu ausführlich NdsOVG, Beschl. v. 24.04.2025 - 3 LD 14/23, juris Rn. 133 ff.), kann dahinstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2025 - 31 A 1775/23

    Dienstvergehen; WhatsApp-Chatgruppe; Verfassungstreuepflicht; …

    Rn. 113 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23.05.2024 - 2 WD 13.23 -, juris Rn. 50, vom 13.01.2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 41 ff., 44, vom 04.11.2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 27 ff., 30 ff., und vom 14.01.2021 - 2 WD 7.20 -, juris Rn. 28, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG; offen gelassen BVerwG, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 83 m. w. N.; OVG Lüneburg, Urteile vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 78 ff., 80 m. w. N., und vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 49; OVG Kassel, Beschluss vom 30.10.2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 43 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 10.05.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70; VG Wiesbaden, Beschluss vom 16.04.2025 - 28 L 149/24.WI.D -, juris Rn. 444 ff.; VG Bremen, Urteil vom 13.11.2024 - 8 K 1457/23 -, juris Rn. 112 f.; VG Greifswald, Urteil vom 29.01.2024 - 10 A 1419/22 HGW -, juris Rn. 133; VG München, Urteil vom 08.11.2022 - M 19B DK 22.1067 -, juris Rn. 23; so auch Heun, ZBR 2024, 397, 399 ff.; Weiß, in: Fürst, GKöD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand März 2025, J 700 Rn. 83 f.; kritisch Nitschke/Krebs, PersV 2025, 115, 120 f.

    Rn. 115 Vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80 a. E.

    Rn. 132 Vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 118 f. m. w. N. zur höchstrichterlichen Rspr.

    Rn. 135 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 119.

    Rn. 137 Vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 122 m. w. N.

    Rn. 141 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.03.2021 - 2 BvR 194/20 -, juris Rn. 33 f.; BVerwG, Urteil vom 13.01.2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 48 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 21.05.2025 - 6 B 1231/24 -, juris Rn. 35; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 120 m. w. N.

    Rn. 146 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 120.

    Rn. 150 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 171 ff. (zu einem Polizeibeamten).

    Rn. 154 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 126; BVerwG, Beschluss vom 28.01.2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 21.

    Rn. 159 Vgl. allgemein zur Relevanz derartiger Zeugenaussagen OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 126 f.

    Rn. 175 Vgl. zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG: BVerwG, Urteile vom 23.05.2024 - 2 WD 13.23 -, juris Rn. 57, vom 28.01.2022 - 2 WDB 7, 21 -, juris Rn. 17, 22, vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, juris Rn. 51, vom 04.11.2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 36, und vom 18.06.2020 - 2 WD 17.19 -, juris Rn. 44; BVerwG, Beschluss vom 08.05.2023 - 2 WDB 13.22 -, juris Rn. 35; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 79 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 21.04.2021 - 3d A 1595/20.BDG -, juris Rn. 152 f.; jeweils m. w. N.

    Rn. 177 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.04.2021 - 3d A 1595/20.BDG -, juris Rn. 184 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 53 m. w. N.; B. Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand November 2014, § 24 BeamtStG, Rn. 28; Kenntner, NVwZ 2025, 9, 13 a. E.; für die Zurückstufung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei derartigen Fallgestaltungen: OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 178 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 16.04.2025 - 28 L 149/24.WI.D -, juris Rn. 528; VG Bremen, Urteil vom 13.11.2024 - 8 K 1457/23 -, juris Rn. 131; im Wehrdienstrecht: BVerwG, Urteile vom 04.11.2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 37, vom 14.01.2021 - 2 WD 7.20 -, juris Rn. 35.

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2025 - 3 OD 5/25

    Beschlagnahme; Durchschungsanordnung; Durchsuchung; Beschlagnahmeanordnung: …

    Die in § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG bzw. § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG normierte (Verfassungs)Treuepflicht - genauer: die Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten -, gehört zu den Kernpflichten eines jeden Beamten (Bay. VGH…, Urteil vom 16.1.2019 - 16a D 15.2672 -, juris Rn. 25; Nds. OVG…, Beschluss vom 8.10.2020 - 3 ZD 11/20 - Urteil vom 20.4.2021 - 3 LD 1/20 -, juris Rn. 88;… Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 42; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 78).

    Mit der - verkürzend - als (Verfassungs-)treuepflicht bzw. als politische Treuepflicht bezeichneten Pflicht aus § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG/§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG ist keine Pflicht zu einer inneren Gesinnung ausgesprochen, sondern eine Pflicht zu einem äußeren Verhalten, durch das sich der Beamte zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und für sie eintritt (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 78 m. w. Nw.).

    Denn die Grundentscheidung des Grundgesetzes zur Konstituierung einer wehrhaften Demokratie lässt es nicht zu, dass Beamte im Staatsdienst tätig werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen und bekämpfen; diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 - , juris Rn. 18; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 42; Urteil vom Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 79).

    Ein Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG/§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG setzt allerdings nicht zwingend voraus, dass ein nicht-verfassungstreues Verhalten auch einer nicht-verfassungstreuen Gesinnung entspricht (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80).

    Es wird zum einen von dem Beamten verlangt, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und zum anderen, für ihre Erhaltung einzutreten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - BVerwG 2 WD 25.20 -, juris Rn. 28 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG; Hervorhebungen durch den erkennenden Senat]; diese Differenzierung zugrunde legend auch BVerwG…, Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43, 44 [zu § 8 SG]; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80).

    Alt. BeamtStG: sie verlangt, dass der Beamte sich nicht nur innerlich, sondern auch äußerlich von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerwG…, Urteil vom 14.1.2021 - BVerwG 2 WD 7.20 -, juris Rn. 8 [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 8 SG];… Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 30 [zu § 8 SG];… Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80).

    Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (BVerwG…, Urteil vom 4.11.2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 30 [zur Parallelvorschrift des § 8 SG];… Urteil vom 13.1.2022 - BVerwG 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44 [zu § 8 SG];… Beschluss vom 14.3.2024 - 2 WDB 12.23 - , juris Rn. 15; Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; ebenso OVG Bremen…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70 [zu § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]).

    Dementsprechend ist bereits das Setzen eines "bösen Scheins" einer nicht-verfassungstreuen Gesinnung für einen Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG ausreichend (ebenso Nds. OVG…, Urteil vom 27.11.2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris 80; OVG Bremen…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 79 [zu § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]), weil in diesem Fall ein Verstoß gegen § 33 Abs. 1 Satz 3, 2.

    Das Bestehen einer eigenen "verfassungsfeindlichen Gesinnung" bzw. einer "inneren Abkehr von den Grundprinzipien der Verfassung" ist somit für die Annahme eines Pflichtenverstoßes gegen § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG nicht zwingend (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; ebenso OVG Bremen…, Beschluss vom 10.5.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70).

    Essentielle Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind ferner das Demokratieprinzip, der Grundsatz der Volkssouveränität, der Parlamentarismus und der Rechtsstaat (BVerfG…, Urteil vom 23.1.2024 - 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 254, 256, 257, 258; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 81).

    (1) Bei der Beantwortung der Frage, ob das in Rede stehende Bild gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verstößt, ist die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Grenzen der Meinungsfreiheit zu beachten (BVerwG…, Urteil vom 15.8.2024 - BVerwG 2 WD 6.24 -, juris Rn. 42, 56; hierzu ausführlich: Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 86 bis 88).

    Maßgeblich für die entsprechende Bewertung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den eine Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BVerfG…, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u. a. -, juris Rn. 125; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 88; ebenso BVerwG…, Urteil vom 15.8.2024 - BVerwG 2 WD 6.24 -, juris Rn. 42 m. w. Nw.); bei mehrdeutigen Bekundungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor ihnen eine zu einer Sanktionierung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (BVerwG…, Urteil vom 15.8.2024 - BVerwG 2 WD 6.24 -, juris Rn. 42).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. April 2025 (- 3 LD 14/23 -, juris Rn. 172) herausgestellt hat, kann eine Verletzung der Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten nicht nur in Aktivitäten, sondern auch in einem Unterlassen bestehen, etwa, wenn der Vorgesetzte verfassungsfeindliche Umtriebe innerhalb seines Verantwortungsbereichs geflissentlich übersieht und geschehen lässt (BVerfG…, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 45).

    Welches positive Handeln insoweit geboten ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 172).

    Der Begriff "Neger" (bzw. "Nigger/Nigga") als solcher ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinem Sprachverständnis diskriminierender Natur (OLG Köln…, Urteil vom 19.1.2010 - I-24 U 51/09 - , juris Rn. 15; LG Karlsruhe…, Beschluss vom 20.7.2016 - 4 Qs 25/16 -, juris Rn. 16;… LVerfG M.-V., Urteil vom 19.12.2019 - 1/19 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 92).

    Aus dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff fällt, kann sich zwar ergeben, dass er im konkreten Fall nicht abwertend gemeint ist; das Wort kann beispielsweise zitierend oder ironisch verwendet oder benutzt werden, um über das Wort, seine Verwendung und seine Verwendbarkeit zu sprechen (…LVerfG M.-V., Urteil vom 19.12.2019 - 1/19 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 92).

    Die Öffentlichkeit eines nicht im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stehenden Verhaltens ist keine Voraussetzung für einen Verstoß gegen die Treuepflicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - BVerwG 2 C 25.17 -, juris Rn. 29); im "Kreise Gleichgesinnter" eine entsprechende Einstellung zu bestätigen und zu bestärken, reicht insoweit aus (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 119 bis 121).

    Alt. BeamtStG vorliegt, eine entsprechende Gesinnung also nicht nachzuweisen ist, regelmäßig die Zurückstufung Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.1.2021 - 2 WD 7.20 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 193), welche im Streitfall aufgrund des Zeitablaufs - jedenfalls, wenn die Auswertung der nunmehr beschlagnahmten Gegenstände keine vergleichbaren, späteren Verhaltensweisen des Antragsgegners ergäbe und ihm auch aus sonstigen Gründen keine aktuell verfassungsfeindliche Gesinnung nachweisbar wäre - nicht mehr in Betracht käme (vgl. § 16 Abs. 3 NDiszG).

  • BVerwG, 11.06.2026 - 2 C 12.25

    Annahme einer Verfassungstreuepflichtverletzung durch Chat-Beiträge setzt …

    Aussagen die - wie hier - bereits längere Zeit zurückliegen, können sich heute in einem anderen Licht und Verständnis darstellen, wenn sich die "Grenzen des Sagbaren" verschoben haben (vgl. Nitschke, NVwZ 2025, 1103 ).

    Bieten die Beiträge dagegen bereits nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt nicht das "Minimum an Gewicht und Evidenz" für die Annahme einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 - NVwZ 2025, 1103 Rn. 96 m. w. N.) - etwa weil "lediglich" ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht in Rede steht -, gebührt dem Schutzinteresse des Beamten an der Vertraulichkeit seiner Kommunikation in besonderen Nähebeziehungen der Vorrang.

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2026 - 3 OB 1/26

    Anordnung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Entlassungsverfahren gegen …

    Denn diese objektiv rassistischen Äußerungen legen das Bestehen einer entsprechenden subjektiven verfassungsfeindlichen Gesinnung nahe, ohne dass eine solche für eine Verwirklichung dieser Alternative positiv festgestellt werden müsste (vgl. hierzu eingehend Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 76 ff., insbes. Rn. 80, 82, 92, …sowie Beschluss vom 29.10.2025 - 3 OD 5/25 -, juris Rn. 16 ff., 19, 29 ff.).

    Der Begriff "Neger" (bzw. "Nigger/Nigga") als solcher ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinem Sprachverständnis diskriminierender Natur (OLG Köln…, Urteil vom 19.1.2010 - I-24 U 51/09 -, juris Rn. 15; LG Karlsruhe…, Beschluss vom 20.7.2016 - 4 Qs 25/16 -, juris Rn. 16;… LVerfG M.V., Urteil vom 19.12.2019 - 1/19 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 92;… Beschluss vom 29.10.2025 - 3 OD 5/25 -, juris Rn. 33).

    Aus dem Zusammenhang, in dem dieser Begriff fällt, kann sich zwar ergeben, dass er im konkreten Fall nicht abwertend gemeint ist; das Wort kann beispielsweise zitierend oder ironisch verwendet oder benutzt werden, um über das Wort, seine Verwendung und seine Verwendbarkeit zu sprechen (…LVerfG M.-V., Urteil vom 19.12.2019 - 1/19 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 92).

    Sie ist nicht mit der "Exklusivität" von Briefverkehr zu vergleichen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 120).

    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Bereich beschränkt, das heißt, sie betrifft gleichermaßen das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten eines Beamten (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 122 m. w. N.).

    Von einem vorsätzlichen Handeln ist auszugehen, wenn der Beamte bewusst und gewollt das Verhalten verwirklicht, welches die Pflichtverletzung darstellt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 123 m. w. N.).

    Alt. BeamtStG (fehlendes Bekennen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung) erforderlich wäre - zöge bei einem Lebenszeitbeamten regelmäßig eine Zurückstufung (§ 10 NDiszG) nach sich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.1.2021 - 2 WD 7.20 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 193) und damit sogar eine härtere Disziplinarmaßnahme als die von § 31 Abs. 3 Satz 1 NBG, § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG zumindest verlangte Kürzung der Dienstbezüge (§ 9 NDiszG).

    (aa) Diese Handlung wurde außerdienstlich begangen, weil es sich bei der kommentarlosen Übermittlung eines jugendpornographischen Bildes in der WhatsApp-Chatgruppe "G." ungeachtet der Tatsache, dass sie nur aus Polizeikollegen bestanden hat, um eine private Korrespondenz handelte, der es an einer materiellen Dienstbezogenheit im Sinne einer kausal-logischen Einbindung in die mit dem Amt des Beamten verbundene dienstliche Tätigkeit fehlte (vgl. hierzu eingehend Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 134 f. m. w. N.).

    Diese "Erheblichkeitsschwelle" (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 137 m. w. N.) ist hier deutlich überschritten, denn die kommentarlose außerdienstliche dienstpflichtwidrige Versendung eines jugendpornographischen Bildes unter Begehung einer Straftat wies einen engen Bezug zum Statusamt des Antragsgegners als Polizeikommissar (damals auf Widerruf) auf (vgl. zu diesem Zusammenhang Nds. OVG…, Urteil vom 28.4.2025 - 3 LD 16/23 -, juris Rn. 48 m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2026 - 11 B 10034/26

    Disziplinarmaßnahme bei Verwendung verfassungsfeindlicher Inhalte in sozialen …

    Ein Verstoß gegen § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG setzt mithin - insoweit entgegen den Ausführungen der Vorinstanz (vgl. BA S. 12 f.) - nicht zwingend das Vorliegen einer verfassungsfeindlichen Gesinnung beziehungsweise einer inneren Abkehr von den Grundprinzipien der Verfassung voraus (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70; BayVGH…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 30. April 2025 - 16a D 24.1397 -, juris Rn. 49; NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 79 f.;… OVG NRW Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109 [jeweils zu § 33 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BeamtStG, das NdsOVG ausdrücklich auch zu § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG]; OVG NRW…, Beschluss vom 27. Oktober 2025 - 1 B 926/25 -, juris Rn. 71 [zu § 8 Var. 2 SG];… Weiß, in: Fürst [Begr.], GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, J 700 Rn. 60 und Rn. 83 f. [Januar 2022; zu § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG]; Heun, ZBR 2024, 397 [401]; offengelassen von OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 27. November 2024 - OVG 80 D 4/24 -, juris Rn. 49; a.A. HessVGH…, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 54;… Urteil vom 2. Mai 2024 - 1 A 271/23 -, juris Rn. 73;… Beschluss vom 30. Oktober 2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 45 [indes jeweils ohne die insoweit notwendige Differenzierung zwischen den beiden Tatbestandsvarianten - dort - des § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG]; Krebs/Nitschke/Noak/Steinhorst/.

    Ein Beamter darf daher auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 39;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 30;… Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 44;… Beschluss vom 18. August 2023 - 2 WBD 5.23 -, juris Rn. 48;… Beschluss vom 14. März 2024 - 2 WBD 12.23 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 23. Mai 2024 - 2 WD 13.23 -, BVerwGE 182, 333 und juris Rn. 50;… Urteil vom 4. Juni 2025 - 2 WD 37.24 -, juris Rn. 35; OVG NRW…, Beschluss vom 27. Oktober 2025 - 1 B 926/25 -, juris Rn. 49, 71 [jeweils zu § 8 Var. 2 SG]; OVG Bremen…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 70;… Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70; OVG RP…, Urteil vom 5. Juni 2024 - 3 A 10684/23.OVG -, juris Rn. 137 ; NdsOVG…, Urteil vom 27. November 2024 - 3 LD 1/23 -, juris Rn. 43; Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; BayVGH…, Urteil vom 30. April 2025 - 16a D 24.1397 -, juris Rn. 49; OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109 [jeweils zu § 33 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BeamtStG]).

    Eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setzt voraus, dass diese drei Bemessungskriterien - Schwere des Dienstvergehens, Persönlichkeitsbild und Vertrauensbeeinträchtigung - mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht ermittelt und in die Entscheidung eingestellt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und juris Rn. 22; NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 180).

    Rn. 27 Allerdings gebieten Verhaltensweisen, die den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit dem Nationalsozialismus vermitteln, die Zurückstufung des Beamten (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BDG) grundsätzlich zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu machen (vgl. entsprechend BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17.19 -, BVerwGE 168, 323 und juris Rn. 46;… Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 4. November 2021 - 2 WD 25.20 -, juris Rn. 37;… Urteil vom 14. Juni 2023 - 2 WD 11.22 -, BVerwGE 179, 118 und juris Rn. 45 [zur insoweit vergleichbaren Dienstgradherabsetzung eines Soldaten]; dies ebenfalls auf das Beamtendisziplinarrecht übertragend NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 193; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70).

    Rn. 29 Die angemessene Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BDG) bedeutet, dass es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme auch auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen ankommt, insbesondere soweit es mit seinem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und juris Rn. 25;… Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 182;… siehe ferner auch Weiß, in: Fürst [Begr.], GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, J 700 Rn. 61 [Januar 2022], wonach es bei einem Verstoß gegen § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG darauf ankomme, die Persönlichkeit des Beamten zu erkennen und nicht etwa beim Erfassen des dienstlichen Handlungsunwerts des zur Last gelegten Dienstvergehens stehen zu bleiben).

    Ebenso ist zu fragen, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Gesichtspunkte bekannt würde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und juris Rn. 26; NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 183).

    Allein dies dürfte es voraussichtlich jedoch nicht geboten erscheinen lassen, bei - wie hier - Zugrundelegung (nur) eines Verstoßes gegen § 60 Abs. 1 Satz 3 Var. 2 BBG zur Verhängung der Höchstmaßnahme überzugehen (vgl. insoweit auch NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 194 [Zurückstufung eines Beamten um zwei Stufen aufgrund der Vielzahl der versendeten und empfangenen Dateien über einen Zeitraum von 3, 5 Jahren sowie des großen Kreises der hieran Beteiligten]).

    Mildernd zu berücksichtigen sein dürfte ferner, dass das Disziplinarverfahren den Antragsteller - jedenfalls nach bisheriger Aktenlage - dazu bewegt hat, sein Verhalten intensiv zu reflektieren und hieraus Verhaltensänderungen abzuleiten (vgl. insoweit auch NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 191;… allgemein zur Berücksichtigungsfähigkeit des Nachtatverhaltens [wenngleich bezogen auf den Fall einer "habituellen" Verfassungsfeindschaft] Weiß, in: Fürst [Begr.], GKÖD, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, J 700 Rn. 112 [Januar 2022]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 21/25

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Verbreitung sexistischer Inhalte in einer …

    Rn. 55 Für die Schwere des Dienstvergehens können objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte, z. B. die Höhe eines entstandenen Schadens, bestimmend sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 24, …und vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 181).

    Ein Aspekt des Persönlichkeitsbildes stellt ferner die tätige Reue dar, wie sie durch die freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils noch vor der drohenden Entdeckung zum Ausdruck kommt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 25, …und vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 182).

    Ebenso ist zu fragen, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der be- und entlastenden Gesichtspunkte bekannt würde (…vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 26, und vom 1. Februar 2024 - 2 A 7.23 -, juris Rn.; OVG LSA…, Urteil vom 20. März 2025 - 10 L 4/24 -, juris Rn. 45 ; NdsOVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 183).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2025 - 3 LD 9/24

    Sexuelle Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Geschlechtsverkehr; …

    Dieser Umstand fiele zudem nicht mildernd ins Gewicht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 192 m. w. N. -).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist selbst bei überdurchschnittlicher Leistung für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zulassen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 3.12 -, juris Rn. 43 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 192 m. w. N.).

  • VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung

    Normiert sind also zwei (Teil-)Pflichten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 41 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 99, 101; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70; Nds. OVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 78, 80).

    Die Pflicht zum "Bekenntnis" zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist demnach verletzt, wenn einem äußerlichen verfassungsfeindlichen Verhalten des Beamten zugleich eine innere Abkehr von den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugrunde liegt, also tatsächlich eine verfassungsfeindliche Gesinnung des Beamten besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4.21 -, juris Rn. 43;… Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2024 - 28 B 1679/23.D -, juris Rn. 45 ; OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70; Nds. OVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; Bay. VGH…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30).

    Ein Beamter darf auch nicht entgegen seiner inneren verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, aus Übermut, aus Provokationsabsicht oder aus anderen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. August 2023 - 2 WDB 5, 23 -, juris Rn. 48; OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 109; OVG Bremen…, Urteil vom 28. Mai 2025 - 4 LD 24/25 -, juris Rn. 70; Nds. OVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 80; Bay. VGH…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 30).

    Die Nutzung digitaler Kommunikation über geschlossene Chats ist daher von großer Bedeutung für die grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsentfaltung und die Ausübung der Meinungsfreiheit frei von staatlicher Beobachtung und Sanktionen (vgl. Bay. VGH…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 16a D 23.1023 -, juris Rn. 32; a. A. wohl: OVG NRW…, Urteil vom 25. Juni 2025 - 31 A 1775/23.O -, juris Rn. 142; Nds. OVG, Urteil vom 24. April 2025 - 3 LD 14/23 -, juris Rn. 120).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2025 - 31 A 1774/23
  • BGH, 21.07.2026 - 6 StR 285/26
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2026 - 6 B 234/26

    Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags

  • VG Schleswig, 14.07.2026 - 17 A 6/24

    Entfernung eines stellvertretenden Schulleiters aus dem Beamtenverhältnis nach …

  • VGH Bayern, 09.04.2025 - 16a D 23.1373

    Polizeivollzugsbeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, …

  • VG Greifswald, 14.10.2025 - 11 A 1239/24

    Rückstufung wegen eines Dienstvergehens

  • VG Hamburg, 11.12.2025 - 14 K 4141/21

    Zur Rechtmäßigkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen …

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2026 - 3 LD 10/24

    Anspruch der JVA auf Erkennung der disziplinarische Höchstmaßnahme gegenüber im …

  • OVG Hamburg, 27.05.2025 - 12 Bf 48/25

    Polizeibeamter; Disziplinarverfahren; Anordnung einer Durchsuchung; dringender …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - DL 16 S 1550/24

    Feststellung eines Dienstvergehens nach Ablauf einer durch das Gericht bestimmten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2025 - 1 B 926/25
  • VGH Bayern, 09.04.2025 - 16a D 22.1864

    Disziplinarverfahren wegen diverser Fehlverhalten, hier: Entfernung aus dem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2026 - 6 B 236/26

    Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags

  • VG Freiburg, 13.02.2026 - DL 11 K 4692/25

    Polizeivollzugsbeamter; Auferlegung einer disziplinarrechtlichen Geldbuße …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2026 - 6 B 235/26

    Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags

  • VG Augsburg, 24.02.2026 - Au 2 K 25.1861

    Entlassung eines Freiwillig, Wehrdienstleistenden während der Probezeit, …

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