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Weitere Entscheidung unten: BSG, 29.05.1996

Rechtsprechung
   BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,509
BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,509)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,509)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Rückwirkung - Bedarfsgerechtigkeit - Beteiligung - Verbände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der Bedarfsgerechtigkeit iS. des § 109 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Kassen müssen Bedarfsrechnung prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 243
  • NZS 1997, 177
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (23)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Denn die See-KK hat nicht die Rechte eines Landesverbandes, wie in einem anderen Revisionsverfahren mit Urteil vom gleichen Tage dargelegt (BSG Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Dies hat der Senat im angeführten Urteil näher dargelegt und dabei auch die im vorliegenden Verfahren von beiden Vorinstanzen vertretene Gegenauffassung berücksichtigt (BSG Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Reichen die Plankrankenhäuser zur Bedarfsdeckung aus, dann bleibt kein Raum für die Prüfung, ob der Bedarf durch den Abschluß des begehrten Versorgungsvertrages besser gedeckt werden kann, wie vom Senat im angeführten Urteil (vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1) entschieden wurde.

  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum KHG, daß lange Wartezeiten für eine Behandlung in dem antragstellenden Krankenhaus darauf hinweisen, daß der Verkehr dieses im Vergleich mit zugelassenen Plankrankenhäusern in einem stärkeren Maße als bedarfsgerecht ansieht und daß dies als wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen sei (BVerwGE 62, 86, 105; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528), die im Rahmen von § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu berücksichtigen war (…BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5), kann deshalb nicht im Verhältnis des einen Versorgungsvertrag begehrenden Krankenhauses zu Plankrankenhäusern gelten, sondern nur im Verhältnis der Versorgungsvertrags-Krankenhäuser untereinander.

    Er ist nur eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkung, hat aber eine "Innenwirkung" ähnlich einer allgemeinen Verwaltungsanordnung oder innerdienstlichen Weisung, mit der die den Feststellungsbescheid nach § 8 Abs. 1 KHG erlassende Behörde zur Beachtung des Plans angewiesen wird (BVerwG vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8).

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Von daher ist eine rückwirkende Statusverleihung, wie auch bei der Zulassung eines (Zahn-)Arztes zur Kassenversorgung (vgl zuletzt BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1) oder wie etwa im Berufs-, Namensänderungs- oder Einbürgerungsrecht (…vgl dazu Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Aufl 1994, § 46 RdNr 5) rechtlich nicht möglich (vgl zur Aufnahme in einen Krankenhausplan: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 451.74 § 8 KHG Nrn 3 und 7).

    Der Übergang vom Anfechtungsantrag (Verpflichtungsantrag, Anfechtungs- und Leistungsantrag) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verstößt nicht gegen § 168 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und ist auch in der Revisionsinstanz zulässig, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt (das Verpflichtungsbegehren, der Leistungsantrag) erst im Revisionsverfahren erledigt hat (BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1;… BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 7 S 45;… BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1).

  • BSG, 15.01.1986 - 8 RK 5/84

    Bereiterklärung eines Krankenhauses - Annahmeverfahren - Beiladung der …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Insoweit war nach der Rechtsprechung des BSG zu § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) die Zulassung eines Krankenhauses außerhalb des Bedarfsplanes nur möglich, wenn eine Abwägung aller Interessen unter Gesamtwürdigung aller Ziele des Krankenhausbedarfsplanes - zB Nutzungsgrad der benachbarten Krankenhäuser, dortige Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit - ergab, daß diese nicht unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt wurden (vgl BSGE 59, 258, 264 f = SozR 2200 § 371 Nr. 5;… Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale KV, 2. Aufl, Stand Mai 1988, § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 3.2).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum KHG, daß lange Wartezeiten für eine Behandlung in dem antragstellenden Krankenhaus darauf hinweisen, daß der Verkehr dieses im Vergleich mit zugelassenen Plankrankenhäusern in einem stärkeren Maße als bedarfsgerecht ansieht und daß dies als wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen sei (BVerwGE 62, 86, 105; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528), die im Rahmen von § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu berücksichtigen war (BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5), kann deshalb nicht im Verhältnis des einen Versorgungsvertrag begehrenden Krankenhauses zu Plankrankenhäusern gelten, sondern nur im Verhältnis der Versorgungsvertrags-Krankenhäuser untereinander.

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Vielmehr ist die Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich auch für den Fall der Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung zulässig, und zwar sowohl nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (BVerwGE 49, 36, 39; 26, 161, 165; 12, 87, 90) als auch nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) (…vgl dazu Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 9 mwN).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Ein Anspruch auf Folgenbeseitigung setzt voraus (…vgl zum Folgenden BSGE 76, 233, 239 [BSG 10.08.1995 - 11 RAr 91/94] = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1; BVerwGE 69, 366, 367 ff;… Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 4;… Kopp, VwGO, 10. Aufl 1994, § 113 RdNr 38, 42;… Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Aufl 1994, § 52 II mwN;… Rüfner in Erichsen, Allg VwR, 10. Aufl 1995, § 50 V), daß ein rechtswidriger Verwaltungsakt bereits vollzogen oder in anderer Weise - etwa wie hier wegen der Unmöglichkeit rückwirkender Statusverleihung - verwirklicht worden ist, bevor er wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben oder zurückgenommen worden ist.
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Vielmehr ist die Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich auch für den Fall der Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung zulässig, und zwar sowohl nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (BVerwGE 49, 36, 39; 26, 161, 165; 12, 87, 90) als auch nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) (…vgl dazu Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 9 mwN).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Vielmehr ist die Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich auch für den Fall der Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung zulässig, und zwar sowohl nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (BVerwGE 49, 36, 39; 26, 161, 165; 12, 87, 90) als auch nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) (…vgl dazu Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Ein Anspruch auf Folgenbeseitigung setzt voraus (vgl zum Folgenden BSGE 76, 233, 239 [BSG 10.08.1995 - 11 RAr 91/94] = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1; BVerwGE 69, 366, 367 ff;… Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 4;… Kopp, VwGO, 10. Aufl 1994, § 113 RdNr 38, 42;… Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Aufl 1994, § 52 II mwN;… Rüfner in Erichsen, Allg VwR, 10. Aufl 1995, § 50 V), daß ein rechtswidriger Verwaltungsakt bereits vollzogen oder in anderer Weise - etwa wie hier wegen der Unmöglichkeit rückwirkender Statusverleihung - verwirklicht worden ist, bevor er wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben oder zurückgenommen worden ist.
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht - …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Bedenken gegen die Zulässigkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs auch in Bereichen außerhalb des Verwaltungsaktes, insbesondere im Bereich einer angestrebten Leistung, vor allem einer Gewährung (…vgl Wolff/Bachof/Stober, aaO, § 52 II 5 mwN), teilt der Senat nicht (vgl bereits BSGE 34, 124, 126 f = SozR § 29 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 25;… BSG SozR § 1252 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 9 = DVBl 1973, 793, 794).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen …

  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 12.93

    Allgemeine Ortskrankenkassen - Landesverband - Anfechtung von …

  • BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72

    Anfrage beim Versicherungsträger - Unvollständige Auskunft - Absehen von …

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung - …

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines …

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer …

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer …

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge - …

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 10/93

    Krankenhausarzt - Früherkennung - Krankheit - Ermächtigung - Zuständigkeit

  • BSG, 27.01.1981 - 5a/5 RKn 14/79

    Bundesknappschaft - Krankenhausbedarfsplan - Erlaß einesVerwaltungsakt - …

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 8/87
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts - …

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf …

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (…vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14), und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 24/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung durch MDK - …

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (…vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14), und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (…vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14), und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
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   BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95   

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https://dejure.org/1996,355
BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,355)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1996 - 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,355)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 233
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung - …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95
    Hierzu wird auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verwiesen, nach der die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufstellung des Krankenhausbedarfsplanes nach diesem Maßstab zu prüfen ist (BVerwGE 62, 86, 105).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum KHG, daß lange Wartezeiten für eine Behandlung in dem antragstellenden Krankenhaus darauf hinweisen, daß der Verkehr dieses im Vergleich mit zugelassenen Plankrankenhäusern in einem stärkeren Maße als bedarfsgerecht ansieht, und daß dies als wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen sei (BVerwGE 62, 86, 105; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528), die im Rahmen von § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu berücksichtigen war (…BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5), kann deshalb nicht im Verhältnis des einen Versorgungsvertrag begehrenden Krankenhauses zu Plankrankenhäusern gelten, sondern nur im Verhältnis der Versorgungsvertrags-Krankenhäuser untereinander.

    Insoweit steht den Kassenverbänden eine eigenständige und umfassende Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit, wie sie im Rahmen des KHG von den Planungs- und Genehmigungsbehörden der Länder entsprechend den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Leitlinien (vgl BVerwGE 62, 86, 101 ff) vorzunehmen ist, im Rahmen des § 109 SGB V nicht zu.

    Nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwGE 62, 86) müssen gerade die vom Kläger vorgebrachten Gesichtspunkte, aus denen uU abgeleitet werden kann, daß die von ihm betriebene Klinik stärker in Anspruch genommen wird als bestehende Plankrankenhäuser, im Rahmen der Krankenhausplanung berücksichtigt werden.

  • BSG, 15.01.1986 - 8 RK 5/84

    Bereiterklärung eines Krankenhauses - Annahmeverfahren - Beiladung der …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95
    Der Senat hält insoweit an der bisherigen Rechtsprechung des 5. und 3. Senats zu § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSGE 51, 126 = SozR 2200 § 371 Nr. 4 und BSGE 59, 258 = SozR 2200 § 371 Nr. 5) fest, daß die Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages einen Verwaltungsakt darstellt (…so auch: Kopp, Komm zum VwVfG, 6. Aufl 1996, vor § 54 RdNr 12 und § 35 RdNr 13; Hess in Kasseler Komm, Stand April 1995, § 109 RdNr 2; Hencke in Peters, Handbuch der KV, Stand Mai 1995, § 109 RdNr 6; aA: Jung, GemeinschaftsKomm-SGB V zu § 109 RdNr 21 ff;… Krauskopf, Soziale KV/Pflegeversicherung, 3. Aufl, Stand Oktober 1995, § 109 RdNr 6;… Bonk in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, Komm zum VwVfG, 3. Aufl 1990, § 54 RdNr 16a; Friehe, JZ 1980, 516; Dahm/Wilkening, KH 1995, 83, 84).

    Das BSG hat schon zu § 371 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF entschieden, daß der Gesetzgeber einen Anspruch auf Beteiligung anerkenne, der den tangierten Grundrechten Rechnung trage (BSGE 59, 258, 260 = SozR 2200 § 371 Nr. 5).

    Das Landessozialgericht (LSG) beruft sich hierfür zu Unrecht auf die herangezogene Entscheidung des BSG (BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum KHG, daß lange Wartezeiten für eine Behandlung in dem antragstellenden Krankenhaus darauf hinweisen, daß der Verkehr dieses im Vergleich mit zugelassenen Plankrankenhäusern in einem stärkeren Maße als bedarfsgerecht ansieht, und daß dies als wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen sei (BVerwGE 62, 86, 105; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528), die im Rahmen von § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu berücksichtigen war (BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5), kann deshalb nicht im Verhältnis des einen Versorgungsvertrag begehrenden Krankenhauses zu Plankrankenhäusern gelten, sondern nur im Verhältnis der Versorgungsvertrags-Krankenhäuser untereinander.

  • BSG, 27.01.1981 - 5a/5 RKn 14/79

    Bundesknappschaft - Krankenhausbedarfsplan - Erlaß einesVerwaltungsakt - …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95
    Der Senat hält insoweit an der bisherigen Rechtsprechung des 5. und 3. Senats zu § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSGE 51, 126 = SozR 2200 § 371 Nr. 4 und BSGE 59, 258 = SozR 2200 § 371 Nr. 5) fest, daß die Versagung des Abschlusses eines Versorgungsvertrages einen Verwaltungsakt darstellt (…so auch: Kopp, Komm zum VwVfG, 6. Aufl 1996, vor § 54 RdNr 12 und § 35 RdNr 13; Hess in Kasseler Komm, Stand April 1995, § 109 RdNr 2; Hencke in Peters, Handbuch der KV, Stand Mai 1995, § 109 RdNr 6; aA: Jung, GemeinschaftsKomm-SGB V zu § 109 RdNr 21 ff;… Krauskopf, Soziale KV/Pflegeversicherung, 3. Aufl, Stand Oktober 1995, § 109 RdNr 6;… Bonk in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, Komm zum VwVfG, 3. Aufl 1990, § 54 RdNr 16a; Friehe, JZ 1980, 516; Dahm/Wilkening, KH 1995, 83, 84).

    Mit ihrer Entscheidung, den Abschluß eines Versorgungsvertrages zu versagen, enthalten die Krankenkassenverbände dem betroffenen Krankenhausträger einseitig den Status eines Vertragskrankenhauses vor und verhindern damit seine Beteiligung an der auf öffentlich-rechtlicher Grundlage durchzuführenden stationären Versorgung der Versicherten (BSGE 51, 126 = SozR 2200 § 371 Nr. 4).

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95
    Die Durchführung des Berufungsverfahrens durch die Beklagten zu 1) bis 4) und 7) wirkte auch für die das Berufungsverfahren nicht betreibenden Streitgenossen; es erhielt ihre Parteistellung auch für das weitere Verfahren (vgl BGH Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 67/83 - BGHZ 92, 351;… Thomas-Putzo, ZPO, 19. Aufl 1995, § 62 RdNr 24).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95
    Auch für die Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit nach dem KHG kommt es auf den im Einzugsbereich des Krankenhauses bestehenden konkreten Bedarf an (BVerwG Urteil vom 18. Dezember 1986 - 3 C 67/85 - NJW 1987, 2318).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die …

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum KHG, daß lange Wartezeiten für eine Behandlung in dem antragstellenden Krankenhaus darauf hinweisen, daß der Verkehr dieses im Vergleich mit zugelassenen Plankrankenhäusern in einem stärkeren Maße als bedarfsgerecht ansieht, und daß dies als wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen sei (BVerwGE 62, 86, 105; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528), die im Rahmen von § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu berücksichtigen war (…BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5), kann deshalb nicht im Verhältnis des einen Versorgungsvertrag begehrenden Krankenhauses zu Plankrankenhäusern gelten, sondern nur im Verhältnis der Versorgungsvertrags-Krankenhäuser untereinander.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf …

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1;… BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14), und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 24/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung durch MDK - …

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1;… BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14), und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1;… BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14), und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
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