Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18 |
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- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 130a Abs. 2 ZPO; § 4 Abs. 2 ERVV; § 66 Abs. 1 ArbGG
Zulässigkeit der Berufung bei Übermittlung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriftsatz mit gescannter Unterschrift als pdf-Dokument per EGVP-Containersignatur - IWW
§§ 130a Abs. 2 ZPO, 4 Abs. 2 ERVV, § ... 305c Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 130a Abs. 2 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 97 Abs. 1, 92 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
- LAG Düsseldorf
§ 130a Abs. 2 ZPO; § 4 Abs. 2 ERVV; § 66 Abs. 1 ArbGG
Zulässigkeit der Berufung bei Übermittlung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsschriftsatz mit gescannter Unterschrift als pdf-Dokument per EGVP-Containersignatur - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Form der Berufung und der Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 24.01.2018 - 3 Ca 4849/17
- LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Papierfundstellen
- NZA 2019, 416
- NZA-RR 2019, 97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- ArbG Düsseldorf, 24.01.2018 - 3 Ca 4849/17
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
I.Die Berufungen des Klägers wie auch der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.01.2018 - Az.: 3 Ca 4849/17 - werden zurückgewiesen.Rn. 37 1.das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.01.2018 - Az.: 3 Ca 4849/17 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 59.417,18 EUR brutto abzüglich bereits geleisteter 50.235,12 EUR brutto nebst 4 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2017 zu zahlen;.
Rn. 41 1.das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.01.2018 - Az.: 3 Ca 4849/17 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen;.
- BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18
Übermittlung eines elektronischen Dokuments
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
2.Daran hat sich durch die mit Wirkung ab 01.01.2018 erfolgte Änderung des § 4 Abs. 2 ERVV nichts geändert, so dass jedenfalls unter diesen Voraussetzungen auch die Übermittlung des elektronischen Dokuments mittels nunmehr untersagter sogenannter Containersignatur die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht hindert (Abgrenzung zu BAG, Beschluss vom 15.08.2018 - 2 AZN 269/18).Obgleich die Berufungskammer dazu neigt, sich dieser Entscheidung und den dort vorgebrachten Gründen anzuschließen, muss sie doch zur Kenntnis nehmen, dass zwischenzeitlich das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.08.2018 (2 AZN 269/18, juris, Rz. 6 f.) - wenngleich erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren und damit hier nicht mehr streitentscheidend zu berücksichtigen - genau gegenteilig judiziert hat.
- BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 762/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Rn. 55 Die Ansicht, Sozialpläne, die nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und mithin gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG normative Wirkung haben, unterlägen einer AGB-Kontrolle oder es sei jedenfalls die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB auf sie anwendbar, verkennt die in § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB geregelte Bereichsausnahme, den Unterschied zwischen einem kollektiven Normenvertrag und einer allgemeinen Geschäftsbedingung und letztlich die zu den Auslegungsgrundsätzen bei Sozialplänen ohnehin schon hinlänglich vorhandene Rechtsprechung (vgl. BAG vom 13.10.2015 - 1 AZR 762/14, juris, Rz. 15; so auch LAG Düsseldorf vom 03.05.2018 - 5 Sa 959/17, zu I.1 der Entscheidungsgründe).Zum anderen wäre selbst der übereinstimmende Wille der Betriebsparteien bei der Auslegung des Sozialplans nur relevant, soweit er im Sozialplan auch seinen Niederschlag gefunden hat (BAG vom 13.10.2015 - 1 AZR 762/14, juris, Rz. 15).
- BGH, 18.03.2015 - XII ZB 424/14
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Denn es entspricht unabhängig von dem Problem der Containersignatur und ihrer Zulässigkeit unverändert der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts (…BAG vom 11.07.2013 - 2 AZB 6/13, juris, Rz. 12) als auch des Bundesgerichtshofs (BGH vom 18.03.2015 - XII ZB 424/14, juris, Rz. 10 m.w.N.), dass ein bestimmender Schriftsatz auch ohne qualifizierte elektronische Signatur formgerecht per E-Mail übermittelt werden kann und die Rechtsmittel- und/oder Rechtsmittelbegründungsfrist wahrt, wenn er dem zuständigen Gericht mit der in Kopie wiedergegebenen Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versehen noch innerhalb der Frist in ausgedruckter Form vorliegt. - BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Geschieht dies gleichwohl, liegt nach Ansicht des Bundessozialgerichts keine formwirksam übermittelte Rechtsmittelschrift vor (BSG vom 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B, NJW 2018, 2222, 2223 zu Rz. 5, mit zustimmender Anmerkung Plum, NJW 2018, 2224). - BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13
Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Denn es entspricht unabhängig von dem Problem der Containersignatur und ihrer Zulässigkeit unverändert der ständigen Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.07.2013 - 2 AZB 6/13, juris, Rz. 12) als auch des Bundesgerichtshofs (…BGH vom 18.03.2015 - XII ZB 424/14, juris, Rz. 10 m.w.N.), dass ein bestimmender Schriftsatz auch ohne qualifizierte elektronische Signatur formgerecht per E-Mail übermittelt werden kann und die Rechtsmittel- und/oder Rechtsmittelbegründungsfrist wahrt, wenn er dem zuständigen Gericht mit der in Kopie wiedergegebenen Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versehen noch innerhalb der Frist in ausgedruckter Form vorliegt. - OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 13 WF 45/18
Verbot der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Das Oberlandesgericht Brandenburg vertritt demgegenüber jedenfalls für den Fall, dass mittels Containersignatur nur elektronische Dokumente verbunden werden, die sämtlich ein Verfahren betreffen und die nach Eingang bei Gericht zusammen mit den bei der Übermittlung angefallenen Informationen und mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt und zu den Gerichtsakten genommen werden, mit eingehender Begründung den Standpunkt, dass die entsprechenden Dokumente formgerecht eingereicht seien (OLG Brandenburg vom 06.03.2018 - 13 WF 45/18, juris, Rz. 16 ff., 31 f.). - BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 428/14
Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Denn im Unterschied zu der Argumentation des Klägers vermag sich das Arbeitsgericht mit der von ihm vorgenommenen Auslegung unter anderem auch auf die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.10.2015 (1 AZR 428/14, juris Rz. 15 ff) zu stützen. - LAG Düsseldorf, 04.05.2018 - 5 Sa 959/17
Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 Sa 213/18
Rn. 55 Die Ansicht, Sozialpläne, die nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und mithin gemäß § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG normative Wirkung haben, unterlägen einer AGB-Kontrolle oder es sei jedenfalls die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB auf sie anwendbar, verkennt die in § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB geregelte Bereichsausnahme, den Unterschied zwischen einem kollektiven Normenvertrag und einer allgemeinen Geschäftsbedingung und letztlich die zu den Auslegungsgrundsätzen bei Sozialplänen ohnehin schon hinlänglich vorhandene Rechtsprechung (…vgl. BAG vom 13.10.2015 - 1 AZR 762/14, juris, Rz. 15; so auch LAG Düsseldorf vom 03.05.2018 - 5 Sa 959/17, zu I.1 der Entscheidungsgründe).
- BSG, 20.03.2019 - B 1 KR 7/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verbot der Container-Signatur - …
Es erfasse verfassungskonform nicht mehrere elektronische Dokumente, die sämtlich ein Verfahren betreffen und bei nicht elektronisch geführten Akten mit dem Ergebnis der Signaturprüfung auf Papier ausgedruckt werden (vgl OLG Brandenburg Beschluss vom 6.3.2018 - 13 WF 45/18 - NJW 2018, 1482 = Juris; LAG Düsseldorf Urteil vom 7.8.2018 - 3 Sa 213/18 - Juris RdNr 43, jeweils zu § 130a ZPO; LSG Niedersachsen-Bremen Zwischenurteil vom 10.10.2018 - L 2 R 117/18 - Juris RdNr 30 ff; Spitz, jurisPR-ITR 21/2018 Anm 6). Die einschränkende Auslegung vernachlässigt das Regelungsziel des § 4 Abs. 2 ERVV, zu verhindern, dass nach der Trennung eines elektronischen Dokuments vom Nachrichtencontainer die Container-Signatur nicht mehr überprüft werden kann (vgl BR-Drucks 645/17 S 15 zu § 4).
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