Rechtsprechung
| LAG Köln, 29.10.2014 - 3 Sa 459/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 278 Abs. 6 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109 ; BGB § 779
Auslegung eines Vergleichs betreffend die Erteilung eines Zwischen- und eines Endzeugnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis: Grundsatz der Zeugniswahrheit gilt auch wenn Arbeitnehmer sein Zeugnis selber schreiben darf
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auslegung eines Vergleichs betreffend die Erteilung eines Zwischen- und eines Endzeugnisses
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Grenzen des Rechts auf Formulierung eines Arbeitszeugnisses durch Arbeitnehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung eines Vergleichs betreffend die Erteilung eines Zwischen- und eines Endzeugnisses
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.04.2014 - 15 Ca 443/14
- LAG Köln, 29.10.2014 - 3 Sa 459/14
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1255/17
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Angabe eines nicht zutreffenden …
Entscheiden ist also nicht, was die Parteien tun könnten, aber nicht getan haben, sondern worauf sie sich nach dem Inhalt der Abwicklungsvereinbarung geeinigt haben (vgl. dazu auch LAG Köln, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 3 Sa 459/14, juris; zust. Donner, jurisPR-ArbR 13/2015 Anm. 5).
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