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Rechtsprechung
   LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42921
LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15 (https://dejure.org/2015,42921)
LAG München, Entscheidung vom 03.12.2015 - 3 Sa 471/15 (https://dejure.org/2015,42921)
LAG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 3 Sa 471/15 (https://dejure.org/2015,42921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 613 a BGB, § ... 102 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 85 SGB IX, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 1 Abs. 1 bis 3 KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1, 2. Hs KSchG, § 138 ZPO, § 1 Abs. 3 KSchG, §§ 91 Abs. 1, 269 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 1; KSchG § 1 Abs. 1 bis Abs. 3; ZPO § 138
    Betriebsratsanhörung, Informationspflicht, Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Sozialauswahl und Mitteilung fehlender Vergleichbarkeit gegenüber dem Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann sich auf Mitteilung über unterbliebene Sozialauswahl mangels Vergleichbarkeit beschränken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Sozialauswahl und Mitteilung fehlender Vergleichbarkeit gegenüber dem Betriebsrat; Darlegungslast des Arbeitnehmers bei unterlassener Sozialauswahl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    Der Arbeitgeber kommt seiner Unterrichtungspflicht erst dann nicht mehr nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewusst eine unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsdarstellung unterbreitet (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - NZA 2011, 460, Rn. 18 m.w.N.).

    Ergibt sich aus seiner Auskunft, dass er nicht alle nach dem Gesetz maßgeblichen Sozialdaten oder ungeeignete Kriterien berücksichtigt hat oder dass die von ihm beachteten Kriterien im Kündigungsschutzprozess bei objektiver Würdigung noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen, kann die Unterrichtung gleichwohl ausreichend sein, wenn für den Betriebsrat erkennbar ist, dass der Arbeitgeber eine Sozialauswahl für überflüssig gehalten hat, etwa weil nach dessen Ansicht kein mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer vergleichbarer Mitarbeiter (mehr) vorhanden sein soll, oder weil er allen Arbeitnehmern kündigen will (vgl. erneut BAG, Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - a.a.O., Rn. 19 m.w.N.).

    der Gründe; Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - NJOZ 2011, 707, Rn. 16; ebenso Linck in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 16. Aufl. 2015, § 124, Rn. 28; Mestwerdt/Zimmermann in Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, 5. Aufl. 2015, § 1, Rn. 819 m.w.N. zur Rechtsprechung; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 102, Rn. 31; Braasch in Düwell, BetrVG, 4. Aufl. 2014, § 102, Rn. 59; Thüsing in Ricardi, 14. Aufl. 2014, § 102, Rn. 68; Bachner in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 14. Aufl. 2013, § 102, Rn. 108; KR/Etzel, 10. Aufl. 2013, § 102, Rn. 62j und 62l; anderer Ansicht: LAG München, Urteil vom 08.07.2015 - 5 Sa 414/15 - nicht veröffentlicht; LAG München, Urteil vom 02.07.2015 - 2 Sa 424/15 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des …

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG steht die nicht ordnungsgemäße Anhörung der unterbliebenen Anhörung des Betriebsrats gleich (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - NZA 2000, 764 unter der Gründe).

    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Betriebsratsanhörung nicht fehlerhaft, wenn sich der Arbeitgeber entschlossen hat, nicht nach sozialen Gesichtspunkten auszuwählen, und er "das dem Betriebsrat so mitteilt." (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - a.a.O., unter I.2.b) der Gründe; Urteil vom 16.01.1987 - 7 AZR 49/85 - BeckRS 1987, 30719846, unter I.2.

    Dem individuellen Schutz des Arbeitnehmers wird dadurch Rechnung getragen, dass im Streit um die soziale Rechtfertigung der Kündigung solche Kündigungsgründe nicht berücksichtigt werden können, zu denen der Betriebsrat nicht angehört worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - a.a.O., unter I.2.b) der Gründe).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    der Gründe; Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - NJOZ 2011, 707, Rn. 16; ebenso Linck in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 16. Aufl. 2015, § 124, Rn. 28; Mestwerdt/Zimmermann in Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, 5. Aufl. 2015, § 1, Rn. 819 m.w.N. zur Rechtsprechung; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 102, Rn. 31; Braasch in Düwell, BetrVG, 4. Aufl. 2014, § 102, Rn. 59; Thüsing in Ricardi, 14. Aufl. 2014, § 102, Rn. 68; Bachner in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 14. Aufl. 2013, § 102, Rn. 108; KR/Etzel, 10. Aufl. 2013, § 102, Rn. 62j und 62l; anderer Ansicht: LAG München, Urteil vom 08.07.2015 - 5 Sa 414/15 - nicht veröffentlicht; LAG München, Urteil vom 02.07.2015 - 2 Sa 424/15 - nicht veröffentlicht).

    Die Beklagte durfte deshalb zur Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer vortragen, ohne durch die Betriebsratsanhörung "präkludiert" zu sein (ebenso BAG, Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - NJOZ 2011, 707, Rn. 48).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    Dem Kläger war es aufgrund der im Berufungsverfahren gegebenen Informationen möglich zu begründen, warum er mit Arbeitnehmern einer bestimmten Gruppe vergleichbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - AP KSchG 1969, § 1 "Soziale Auswahl" Nr. 60 unter B.I.3.b) bb) der Gründe).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    An der Vergleichbarkeit fehlt es demgegenüber, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus Rechtsgründen nicht einseitig auf den fraglichen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 271/12 - NZA 2013, 837, Rn. 12 m.w.N.).
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen - …

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    Wenn allen diesen Arbeitnehmern gekündigt und keinem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angeboten wurde, hat er bereits durch Nennung der Namen und den Hinweis darauf, dass alle anderen Arbeitnehmer nicht vergleichbar sind, dem Kläger Auskunft über die von ihm zugrunde gelegten Auswahlkriterien, deren Gewichtung und die Namen der seiner subjektiven Auffassung nach in die Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer erteilt (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - BeckRS 2015, 72506, Rn. 62 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 Sa 414/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil, …

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    der Gründe; Urteil vom 12.08.2010 - 2 AZR 945/08 - a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 - NJOZ 2011, 707, Rn. 16; ebenso Linck in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 16. Aufl. 2015, § 124, Rn. 28; Mestwerdt/Zimmermann in Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, 5. Aufl. 2015, § 1, Rn. 819 m.w.N. zur Rechtsprechung; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 102, Rn. 31; Braasch in Düwell, BetrVG, 4. Aufl. 2014, § 102, Rn. 59; Thüsing in Ricardi, 14. Aufl. 2014, § 102, Rn. 68; Bachner in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 14. Aufl. 2013, § 102, Rn. 108; KR/Etzel, 10. Aufl. 2013, § 102, Rn. 62j und 62l; anderer Ansicht: LAG München, Urteil vom 08.07.2015 - 5 Sa 414/15 - nicht veröffentlicht; LAG München, Urteil vom 02.07.2015 - 2 Sa 424/15 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur …

    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Betriebsratsanhörung nicht fehlerhaft, wenn sich der Arbeitgeber entschlossen hat, nicht nach sozialen Gesichtspunkten auszuwählen, und er "das dem Betriebsrat so mitteilt." (vgl. BAG…, Urteil vom 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 - a.a.O., unter I.2.b) der Gründe; Urteil vom 16.01.1987 - 7 AZR 49/85 - BeckRS 1987, 30719846, unter I.2.
  • LAG Hessen, 11.12.1998 - 3 Sa 1566/96
    Auszug aus LAG München, 03.12.2015 - 3 Sa 471/15
    Über eine abstrakt mögliche, tatsächlich aber unterbliebene Auswahl muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht unterrichten, weil sie für seinen Kündigungsentschluss nicht maßgeblich ist (vgl. schon LAG Hessen, Urteil vom 11.12.1998 - 3 Sa 1566/96 - BeckRS 1998, 30874866).
  • ArbG Dortmund, 10.03.2021 - 10 Ca 3370/20
    Hat sich ein vergleichbarer Arbeitsplatz gefunden, ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, darzulegen, dass die Sozialauswahl wegen schwächerer Sozialkriterien dennoch ausreichend gewesen ist, denn insoweit ist der Betriebsrat nicht angehört worden (LAG München 03.12.2015 - 3 Sa 471/15, BAG 09.09.2010 - 2 AZR 936/08).
  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 2590/20
    Hat sich ein vergleichbarer Arbeitsplatz gefunden, ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, darzulegen, dass die Sozialauswahl wegen schwächerer Sozialkriterien dennoch ausreichend gewesen ist, denn insoweit ist der Betriebsrat nicht angehört worden (LAG München 03.12.2015 - 3 Sa 471/15, BAG 09.09.2010 - 2 AZR 936/08).
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