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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,14401
BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25 (https://dejure.org/2025,14401)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2025 - 3 StR 1/25 (https://dejure.org/2025,14401)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2025 - 3 StR 1/25 (https://dejure.org/2025,14401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Feststellungen im Urteil zum Vollstreckungsstand ggf. einbeziehungsfähiger Strafen)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 173/23

    Härteausgleich durch die unterlassene Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25
    Sollten die Geldstrafen im Urteilszeitpunkt bereits vollständig im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden sein, stellt die nicht mehr mögliche Einbeziehung einen Nachteil für den Angeklagten dar, der einen Härteausgleich geboten hätte (Senat…, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 StR 83/21, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 599/16

    Revisionsverwerfung im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Zäsurwirkung im …

    Auszug aus BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25
    Denn die vorliegend verhängten Einzelstrafen belegen nicht, dass sich für den Angeklagten im Vergleich zu der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat zwingend ein größeres Gesamtstrafübel ergeben würde (vgl. BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, § 55 Rn. 60, BGH NStZ-RR 2017, 170;… MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg § 54 Rn. 13).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25
    Rn. 6 "Das Urteil leidet an einem durchgreifenden Darstellungsmangel, da es den Vollstreckungsstand der beiden Vorverurteilungen durch das Amtsgericht Montabaur vom 24. Februar 2022 und vom 25. Mai 2022 (UA Bl. 5 f.) sowie die den Vorverurteilungen zugrundeliegenden Tatzeiten nicht mitteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 249/11).
  • BGH, 17.06.2021 - 3 StR 83/21

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Einziehung einer früheren …

    Auszug aus BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25
    Sollten die Geldstrafen im Urteilszeitpunkt bereits vollständig im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden sein, stellt die nicht mehr mögliche Einbeziehung einen Nachteil für den Angeklagten dar, der einen Härteausgleich geboten hätte (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 StR 83/21, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23, juris Rn. 4).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22

    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des …

    Auszug aus BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25
    Rn. 7 Das entzieht dem Rechtsfolgenausspruch auch insoweit die Grundlage, als das Landgericht dem Angeklagten die Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung (§ 56 Abs. 2 StGB) versagt hat (UA Bl. 59; vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 71/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.10.2024 - 2 StR 357/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25
    Rn. 8 Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 2 StR 357/24, juris Rn. 6).
  • BGH, 07.10.2025 - 6 StR 347/25

    Besonders schwerer Raub durch Messereinsatz; gefährliche Körperverletzung; …

    Das Urteil leidet insoweit an einem durchgreifenden Darstellungsmangel, weil weder das Datum ("Letztmalig ...") noch der Vollstreckungsstand der Verurteilung durch das Amtsgericht Bremen wegen Unterschlagung mitgeteilt werden (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BGH, Beschluss vom 15. April 2025 - 3 StR 1/25 mwN).
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