Rechtsprechung
| BGH, 18.04.2007 - 3 StR 127/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mit-Sich-Führen einer Schusswaffe); Vollendung der Qualifikation - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 265; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 49 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs auf die Revision des Angeklagten mangels Erfüllung des Qualifikationsmerkmals "Mitsichführen einer Schusswaffe" beim Handeltreiben nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Definition des Mit-Sich-Führens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 533
- StV 2008, 24 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 3 StR 127/07
Das Tatbestandsmerkmal des Mit-Sich-Führens nach dieser Vorschrift ist schon dann erfüllt, wenn die Schusswaffe sich in Griffweite befindet oder der Täter sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (BGHSt 43, 8, 10;… BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mit-Sich-Führen 1, 5;… Tröndle/Fischer StGB 54. Auflage § 244 Rdn. 12 m.w.N. aus der Rspr.).
- BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Beim Handeltreiben aus einer Wohnung heraus erstreckt sich die Tat bis zum Verlassen der Wohnung durch den Käufer mit der Ware (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 3 StR 127/07, NStZ 2007, 533). - BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit …
b) Ein Mitsichführen liegt jedoch nur dann vor, wenn der Täter die Waffe bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, NStZ 2012, 340 mwN; Beschluss vom 18. April 2007 - 3 StR 127/07, NStZ 2007, 533). - BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23
Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den …
Insbesondere eingedenk der festgestellten Anzahl der vom Angeklagten zum Zwecke der Absicherung seiner "Drogengeschäfte" in Zugriffsnähe bereitgehaltenen Messer (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 3 StR 127/07, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 8), darunter Einhand- und Butterflymesser, sowie unter Abwägung aller weiteren für die Strafzumessung bedeutsamen Urteilsfeststellungen hält der Senat die verhängte Freiheitsstrafe für angemessen.
- BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter …
Mit der Annahme einer einheitlichen Gesamtmenge und damit einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge reicht es für die Verwirklichung des Mitsichführens einer Schusswaffe gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn wie hier bezüglich der im Wohnzimmer gelagerten Betäubungsmittel jedenfalls hinsichtlich einzelner Teilmengen festgestellt ist, dass der Täter sich der Waffe jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGHSt 43, 8, 10;… BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 1, 5; BGH NStZ 2007, 533;… Körner aaO § 30a Rn. 68 mwN). - BGH, 19.07.2007 - 3 StR 257/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Amphetamin-Base; nicht geringe …
Rn. 3 Auch die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei bejaht (BGHSt 43, 8, 10 ff.; Senat, Beschluss vom 18.04.2007 - 3 StR 127/07 -). - BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …
Der Angeklagte führte den Dolch im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG mit sich, weil er diesen bewusst gebrauchsbereit zusammen mit einem Teil des zum Weiterverkauf bestimmten Rauschgifts verwahrte, sodass er ihn jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand benutzen konnte (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 3 StR 127/07, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 8). - LG Gießen, 18.10.2023 - 2 KLs 505 Js 18522/21 Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Waffe während des Umgangs mit Betäubungsmitteln in Griffnähe befindet bzw. wenn der Täter sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeit bedienen kann (BGH BeckRS 2019, 34571; 2018, 32153; NStZ 2019, 418; NStZ 2015, 349 mAnm Volkmer; NStZ 2016, 613; 2017, 714; BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 8 = NStZ 2007, 533 = StV 2008, 24; NStZ 2011, 99; NStZ-RR 2013, 150; 2018, 81 = StV 2018, 517).
- BGH, 11.09.2024 - 3 StR 171/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; bewaffnetes Handeltreiben …
In einem solchen Fall verbietet es § 46 Abs. 3 StGB nicht, die Erfüllung der vergleichsweise intensiveren Tatvariante durch Mitsichführen einer - hier sogar bereits mit sechs Patronen geladenen und damit unmittelbar einsatzbereiten - Schusswaffe, durch deren Begehung das geschützte Rechtsgut besonders stark gefährdet wird, straferschwerend zu berücksichtigen (vgl. zum Raub etwa BGH…, Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 538/01, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 6; zu § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG etwa BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 3 StR 127/07, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 8;… vom 18. März 2020 - 1 StR 560/19, juris Rn. 5;… vom 18. Juni 2024 - 2 StR 123/24, juris Rn. 3;… Weber, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 279;… Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 30a Rn. 122 ff.; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 352/01;… Beschluss vom 1. Juni 2005 - 2 StR 144/05, juris Rn. 6). - KG, 25.07.2023 - 2 Ws 82/23
Prüfungsumfang bei Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses
Strafschärfend wäre es - je nach den in der Hauptverhandlung getroffenen Feststellungen - zudem zu berücksichtigen, wenn die Angeklagten mehrere Waffen griffbereit zur Verfügung hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 18.04.2007 - 3 StR 127/07 -). - LG Itzehoe, 25.07.2024 - 2 KLs 315 Js 27554/23 Ein Mitsichführen im Sinne der Vorschrift ist gegeben, wenn der Täter den Gegenstand bei der Tat bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich seines jederzeit bedienen kann, was dann der Fall ist, wenn sich der Gegenstand griffbereit so in seiner Nähe befindet, dass er auf ihn ohne erheblichen Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten zugreifen kann (vgl. BGH, B. v. 18.4.2007, 3 StR 127/07, NStZ 2007, 533), es setzt nicht voraus, dass der Täter den Gegenstand in der Hand hält, in der Hosentasche oder irgendwo am Körper trägt.
- LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
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