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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1171
BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82 (https://dejure.org/1982,1171)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1982 - 3 StR 190/82 (https://dejure.org/1982,1171)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1982 - 3 StR 190/82 (https://dejure.org/1982,1171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei der Anwendung von Jugendstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 31 Abs. 2, § 18 Abs. 1 S. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 466
  • StV 1982, 474
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.03.1982 - 3 StR 26/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Einheitliche Bewertung - Fehlerhafte Berechnung …

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Auf diese Weise wird dem Revisionsgericht die Prüfung unmöglich gemacht, ob die Jugendkammer bei der Bestimmung der Jugendstrafe die Gesamtheit der Straftaten einheitlich gewertet oder die früher erkannte Einheitsstrafe - was rechtlich fehlerhaft wäre - lediglich rechnerisch berücksichtigt hat (BGHSt 16, 335, 337; BGH Strafverteidiger 1981, 527; Senatsbeschluß vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82).

    Auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe ist es nicht ohne Bedeutung, wie die Tat nach allgemeinem Strafrecht einzustufen wäre, obwohl nach § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dessen Strafrahmen nicht gelten (BGH NJW 1972, 693; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1981 - 1 StR 643/80 - und vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82; auch die vom Landgericht angeführte, insoweit in BGHSt 24, 356 nicht abgedruckte Entscheidung MDR 1972, 792 ist nicht anders zu verstehen).

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe ist es nicht ohne Bedeutung, wie die Tat nach allgemeinem Strafrecht einzustufen wäre, obwohl nach § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dessen Strafrahmen nicht gelten (BGH NJW 1972, 693; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1981 - 1 StR 643/80 - und vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82; auch die vom Landgericht angeführte, insoweit in BGHSt 24, 356 nicht abgedruckte Entscheidung MDR 1972, 792 ist nicht anders zu verstehen).
  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht - …

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe ist es nicht ohne Bedeutung, wie die Tat nach allgemeinem Strafrecht einzustufen wäre, obwohl nach § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dessen Strafrahmen nicht gelten (BGH NJW 1972, 693; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1981 - 1 StR 643/80 - und vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82; auch die vom Landgericht angeführte, insoweit in BGHSt 24, 356 nicht abgedruckte Entscheidung MDR 1972, 792 ist nicht anders zu verstehen).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Dabei ist zu beachten, daß nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH bei Holtz MDR 1980, 104) schon eine auf alkoholische Beeinflussung zurückzuführende erheblich verminderte Schuldfähigkeit Anlaß für die Annahme eines minderschweren Falles sein kann.
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Auf diese Weise wird dem Revisionsgericht die Prüfung unmöglich gemacht, ob die Jugendkammer bei der Bestimmung der Jugendstrafe die Gesamtheit der Straftaten einheitlich gewertet oder die früher erkannte Einheitsstrafe - was rechtlich fehlerhaft wäre - lediglich rechnerisch berücksichtigt hat (BGHSt 16, 335, 337; BGH Strafverteidiger 1981, 527; Senatsbeschluß vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher …

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe ist es nicht ohne Bedeutung, wie die Tat nach allgemeinem Strafrecht einzustufen wäre, obwohl nach § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dessen Strafrahmen nicht gelten (BGH NJW 1972, 693; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1981 - 1 StR 643/80 - und vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82; auch die vom Landgericht angeführte, insoweit in BGHSt 24, 356 nicht abgedruckte Entscheidung MDR 1972, 792 ist nicht anders zu verstehen).
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 643/80

    Anforderungen an die Beurteilung ob es sich bei Beweggründen eines jugendlichen …

    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe ist es nicht ohne Bedeutung, wie die Tat nach allgemeinem Strafrecht einzustufen wäre, obwohl nach § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG dessen Strafrahmen nicht gelten (BGH NJW 1972, 693; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1981 - 1 StR 643/80 - und vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82; auch die vom Landgericht angeführte, insoweit in BGHSt 24, 356 nicht abgedruckte Entscheidung MDR 1972, 792 ist nicht anders zu verstehen).
  • BGH, 11.06.1981 - 2 StR 265/81
    Auszug aus BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82
    Auf diese Weise wird dem Revisionsgericht die Prüfung unmöglich gemacht, ob die Jugendkammer bei der Bestimmung der Jugendstrafe die Gesamtheit der Straftaten einheitlich gewertet oder die früher erkannte Einheitsstrafe - was rechtlich fehlerhaft wäre - lediglich rechnerisch berücksichtigt hat (BGHSt 16, 335, 337; BGH Strafverteidiger 1981, 527; Senatsbeschluß vom 5. März 1982 - 3 StR 26/82).
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; …

    Der Senat kann daher offen lassen, ob auch nach der Heraufsetzung des Strafrahmens von § 213 StGB durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der bisher zur Berücksichtigung von § 213 StGB bei der Bemessung von Jugendstrafe ergangenen Rechtsprechung festzuhalten wäre (vgl. insoweit nur Senat, Urteil vom 15. November 1988 - 1 StR 545/88, NStZ 1989, 119 f.; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1987 - 4 StR 266/87; Beschluss vom 8. Oktober 24 25 26 27 1986 - 2 StR 394/86; Beschluss vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82, NStZ 1982, 466).
  • OLG Köln, 21.11.1989 - Ss 572/89

    Ausgestaltung der Darstellung der den früheren Urteilen zugrunde liegenden …

    Rn. 12 Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß bei Bildung einer Einheitsjugendstrafe die den früheren Urteilen zugrunde liegenden Straftaten sämtlich darzustellen sind (BGH NStZ 1982, 466).".
  • AG Meppen, 09.02.2004 - 13 Ds 227/03

    Zulässigkeit der Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest im Sinne eines …

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass der erzieherisch sinnvollen Verknüpfung des sog. Einstiegsarrests mit einer Entscheidung nach § 27 JGG durchgreifende Bedenken nicht entgegen stehen (…Kammergericht, NJW 1961, S. 1175 f. [KG Berlin 06.02.1961 - (3) 1 Ss 384/60 (106/60)];… Kammergericht, JR 1961, S. 190 f.;… OLG Schleswig, SchlHA 1962, S. 108;… LG Augsburg, NStZ 1986, S. 507 f.;… AG Winsen/Luhe NStZ 1982, S. 120;… Brunner, JR 1989, S. 215 f.;… ders., NStZ 1986, S. 508 f.;… Grethlein, NJW 1957, S. 1462 ff.;… ders. NJW 1962, S. 1606 [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S];… ders., JR 1962, S. 162 ff.;… ders., JR 1963, S. 305 f. [BGH 09.01.1963 - 4 StR 443/62]; Neumann, NStZ 1982, S. 466 f. [BGH 01.07.1982 - 3 StR 190/82];… Tenckhoff, Jura 1994, S. 362 [369]).

    Ob es - wie teilweise vorgeschlagen wird - hierfür der entsprechenden Anwendung des § 31 Abs. 2 S. 2 JGG bedarf (…so Grethlein, NJW 1962, S. 1606 [BFH 27.02.1962 - I - 208/60 S] [1607];… ders., JR 1962, S. 162 [163];… s. auch Schaffstein, NStZ 1986, S. 509 [511]), oder ob sich dies nicht ohnehin schon aus § 52 a S. 1 JGG ergibt (Neumann, NStZ 1982, S. 466 [BGH 01.07.1982 - 3 StR 190/82] [466]), sodass die Voraussetzungen einer Analogie mangels planwidriger Regelungslücke gar nicht erfüllt sind, mag dahin stehen.

  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Die im übrigen mitgeteilten Strafzumessungserwägungen sind so formelhaft und kurz, daß dem Senat eine Überprüfung nicht möglich ist, von welchen Strafzumessungsgründen die Jugendkammer sich hat leiten lassen und ob sie von einer zutreffenden Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände bei der Bildung der jeweiligen Einheitsjugendstrafe ausgegangen ist (vgl. BGH, NStZ 1982, 466, NStZ 1987, 183).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.1994 - 1 Ss 12/94
    Denn eine Beratung der rechtsunkundigen Partei über diesen Fragenkomplex, die auf jeden Fall erforderlich gewesen wäre (BGH NStZ 1982, 466 ; vgl. auch Dahs NStZ 1991, 564, 565), hat der Angeklagte nicht vorgenommen.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer …

    Jedoch läßt die Bemessung der Jugendstrafe jede Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; BGH StV 1982, 474 und 1988, 307; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 -).
  • OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02

    Revision im Jugendstrafprozess; Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers in …

    Rn. 18 Darüber hinaus weisen die Ausführungen des Jugendschöffengerichts zur Notwendigkeit der Verhängung von Jugendstrafe und deren Bemessung auch deshalb einen revisionsrechtlich bedeutsamen Darlegungsmangel auf, weil bezüglich des einbezogenen Urteils die Zumessungsgründe nicht mitgeteilt werden (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH StV 1982, 474; Senatsentscheidung vom 28.03.2002 - Ss 102/02).
  • BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89

    Strafbemessung: Jugendstrafe und minder schwerer Fall - Schmerzensgeld: …

    Daher ist auch bei der Bemessung von Jugendstrafe von Bedeutung, ob sich die Tat, wäre sie nach Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH NStZ 1982, 466; BGH StV 1984, 254).
  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Dabei wird auch zu beachten sein, daß bei der Bestimmung der neuen - einheitlichen - Jugendstrafe die vorliegende Tat und die in den einbezogenen früheren Urteilen festgestellten Straftaten zusammenfassend zu würdigen sind und daß es fehlerhaft wäre, die früher erkannte Einheitsstrafe lediglich rechnerisch zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGH, Beschluß vom 1. Juli 1982 - 3 StR 190/82 - bei Böhm NStZ 1983, 448, 449;… Brunner JGG, 8. Aufl. § 31 Rdn. 11, 12).
  • BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85

    Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer - …

    Die Jugendkammer hat bei der Prüfung der Frage, ob ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB vorliegt - was auch bei der Bemessung von Jugendstrafe (§ 18 JGG) von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1972, 693; BGH MDR 1972, 791, 792; BGH StV 1982, 27, 28; 1982, 338; 1982, 474; 1984, 254) - unter anderem ausgeführt (UA S. 14/15):.
  • BGH, 05.08.1982 - 4 StR 401/82

    Folgen eines fehlenden Bescheides über einen Hilfsbeweisantrag auf Einholung …

  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 640/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Verkennung von Urteilsgründen durch eine …

  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 135/89

    Unzureichende Erörterung einer schädlichen Neigung zu Gewaltdelikten bei der …

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87

    Verwerfen einer nicht näher ausgeführten Verfahrensrüge - Anwendbarkeit eines …

  • BGH, 28.10.1983 - 3 StR 430/83

    Erforderliche Belegung der Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Darlegung …

  • BGH, 02.12.1983 - 3 StR 326/83

    Verbot der Doppelverwertung im Rahmen der Strafmilderung - Schwere Beleidigung …

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