Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2009 - 3 StR 226/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 52 WaffG; § 46 StGB; § 54 StGB; § 337 StPO
Unerlaubter Besitz einer Schusswaffe; unerlaubtes Führen einer Schusswaffe; Strafzumessung (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellungen eines Urteils hinsichtlich einer Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes und Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Feststellungen eines Urteils hinsichtlich einer Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes und Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18
Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert; …
Übt der Täter die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder einen tragbaren Gegenstand wie hier außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums aus, so führt er sie (s. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 2 Ziffer 4.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2). - BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger …
e) Der Angeklagte übte während des gesamten Tatzeitraums vom Auffinden im Nachlass bis zur Sicherstellung zugleich die Verfügungsgewalt über sämtliche Waffen (…zu den Selbstladepistolen vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 14 und vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09 Rn. 3, zu beiden Waffenarten BGH…, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11 Rn. 5), Munition und den Sprengstoff in den beiden Lagern aus. - BGH, 05.08.2026 - 3 StR 238/26
Waffenrecht - Wer den Schlagring in der Tiefgarage lagert, führt ihn
6 c) Dementsprechend ist das Verwahren eines dem Waffengesetz unterfallenden Gegenstandes in einem Kraftfahrzeug, das auf einem frei zugänglichen Parkplatz, am Rand einer öffentlichen Straße oder in einem für die öffentliche Nutzung bestimmten Parkhaus abgestellt ist, als Führen im Sinne von § 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG zu werten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Juli 1974 - RReg. 4 St 57/74, BayObLGSt 1974, 72, 76); der begrifflich gleichermaßen verwirklichte Besitz tritt dahinter nach den Grundsätzen der Spezialität zurück (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2025 - 6 StR 634/24, juris Rn. 3;… vom 25. Januar 2023 - 3 StR 353/22, juris Rn. 11; vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2 Rn. 3).
- OLG Frankfurt, 15.07.2022 - 2 StE 18/17
Franco A. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten …
Die Tatvariante des Besitzes kommt nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über die Waffe auch innerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15 - NStZ 2015, 529; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09 - BeckRS 2009, 25654). - BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Dies gilt auch im Verhältnis des Führens einer Waffe zu ihrem Besitz, wenn der Täter die tatsächliche Gewalt über eine Waffe sowohl außer- als auch innerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388; vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09). - BGH, 21.02.2023 - 3 StR 278/22
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems; Erbringung …
aa) Zum einen ist das Mitsichführen von zwei halbautomatischen Pistolen durch den Angeklagten B. bei Geldtransporten als unerlaubtes Führen und nicht als unerlaubter Besitz halbautomatischer Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529; vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2 Rn. 3).Da dieser Angeklagte die tatsächliche Gewalt über die Schusswaffen ausschließlich während von ihm durchgeführter Geldtransporte und damit nur außerhalb der eigenen Räumlichkeiten und des eigenen befriedeten Besitztums ausübte, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter derjenigen wegen Führens der Schusswaffe zurück (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529; vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2 Rn. 3).
- BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen …
Wird die tatsächliche Gewalt über einen verbotenen Gegenstand aber wie hier nur außerhalb der eigenen Wohnung ausgeübt, kommt nur eine Verurteilung wegen Führens in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2). - BGH, 15.06.2015 - 5 StR 197/15
Konkurrenzverhältnis von Führen und Besitz einer Waffe (keine Tateinheit bei …
Eine Verurteilung wegen tateinheitlich verwirklichten Besitzes der Waffe kommt aber nur in Betracht, wenn festgestellt ist, dass der Täter die tatsächliche Gewalt über die Waffe auch innerhalb der bezeichneten Örtlichkeiten ausgeübt hat (vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2; BGH, NStZ-RR 2013, 387, 388). - BGH, 10.12.2019 - 5 StR 578/19
Tateinheitlich begangene Waffendelikte bei gleichzeitiger Ausübung der …
Der gleichzeitige Besitz der beiden Schlagringe hat mithin zur Folge, dass die am 20. Dezember 2017 und am 13. Januar 2018 begangenen waffenrechtlichen Verstöße in Tateinheit gemäß § 52 StGB zueinanderstehen (vgl. zum Verhältnis des Führens und des Besitzens einer Waffe BGH, Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2, und vom 15. Juni 2015 - 5 StR 197/15, NStZ 2015, 529 mwN). - BGH, 07.05.2015 - 2 StR 478/14
Bedrohung mit einem Verbrechen (Verhältnis zur Nötigung)
Die im Fahrzeug des Angeklagten aufbewahrte halbautomatische Kurzwaffe und die Schusswaffe hat er geführt (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 b), Abs. 3 Nr. 2 a) WaffG; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 226/09, BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 2); Munition und Stahlruten hat der Angeklagte besessen (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 und 2 b) WaffG). - BGH, 18.04.2012 - 1 StR 128/12
Unerlaubter Besitz und Führen einer Schusswaffe (Konkurrenzen; Tat im …
- BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21
Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie mit mehreren Beteiligten …
- BGH, 25.01.2023 - 3 StR 353/22
Bandeneinfuhr von Betäubungsmitteln (tatbestandlicher Erfolg); Bandenausfuhr von …
- BGH, 23.01.2019 - 5 StR 555/18
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach …
- BGH, 27.08.2024 - 4 StR 203/24
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Führen einer Schusswaffe …
- BGH, 16.07.2020 - 4 StR 110/20
Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (zur …
- BGH, 19.07.2017 - 4 StR 159/17
Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe (Konkurrenzen)
- BGH, 05.03.2024 - 6 StR 599/23
Führen einer verbotenen Waffe (Führen: Tatsächliche Gewalt; Obdachlosigkeit)
- BGH, 07.06.2016 - 4 StR 116/16
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zum Besitz des Butterflymessers
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".