Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 25 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Untreue (Mittäterschaft; Serientaten; Tateinheit; Tatmehrheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der gesonderten Prüfung der Frage der Konkurrenz für jeden Beteiligten bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktserie; Verurteilung wegen Untreue aufgrund der Gewährung eines Privatdarlehens in Höhe von einer Million Euro
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265; StPO § 354 Abs. 1; StGB § 25
Notwendigkeit der gesonderten Prüfung der Frage der Konkurrenz für jeden Beteiligten bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktserie; Verurteilung wegen Untreue aufgrund der Gewährung eines Privatdarlehens in Höhe von einer Million Euro - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09
- BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
- BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19
Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig
Hat ein Mittäter seinen mehrere Einzeldelikte umfassenden Tatbeitrag bereits im Vorfeld erbracht, so verletzt er den Tatbestand zwar nicht nur einmal; die materiell selbständigen Einzeltaten der Mittäter werden ihm jedoch nicht in Tatmehrheit, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zugerechnet (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 253/09, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (unbegründete letztinstanzliche Entscheidungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gehörverstoß wegen Verwerfung der Revision ohne Begründung
- ra.de
- rechtsportal.de
Gehörverstoß wegen Verwerfung der Revision ohne Begründung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09
- BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
- BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
Eine (entsprechende) Fallgestaltung, wie sie der vom Antragsteller zitierten Entscheidung BVerfGE 81, 97 zugrunde lag (Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch eine von den Vorschriften des Zivilprozessrechts abweichende Zurückweisung von Vorbringen als verspätet) ist - entgegen der mit der Gehörsrüge vertretenen Auffassung - nicht gegeben. - BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
Dies entspricht indessen - verfassungsrechtlich unbedenklich und mit Art. 6 Abs. 1 MRK vereinbar (…vgl. Kuckein aaO § 349 Rdn. 16;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 349 Rdn. 7, jew. m. w. N.) - der Gesetzeslage, erlaubt keinen Schluss auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers und begründet daher einen (sonstigen) Gehörsverstoß im Sinne des § 356 a StPO ersichtlich nicht (vgl. BGH wistra 2009, 483 m. w. N.).
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