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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14312
BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09 (https://dejure.org/2009,14312)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2009 - 3 StR 253/09 (https://dejure.org/2009,14312)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 3 StR 253/09 (https://dejure.org/2009,14312)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 25 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Untreue (Mittäterschaft; Serientaten; Tateinheit; Tatmehrheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der gesonderten Prüfung der Frage der Konkurrenz für jeden Beteiligten bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktserie; Verurteilung wegen Untreue aufgrund der Gewährung eines Privatdarlehens in Höhe von einer Million Euro

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StPO § 354 Abs. 1; StGB § 25
    Notwendigkeit der gesonderten Prüfung der Frage der Konkurrenz für jeden Beteiligten bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktserie; Verurteilung wegen Untreue aufgrund der Gewährung eines Privatdarlehens in Höhe von einer Million Euro

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19

    Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig

    Hat ein Mittäter seinen mehrere Einzeldelikte umfassenden Tatbeitrag bereits im Vorfeld erbracht, so verletzt er den Tatbestand zwar nicht nur einmal; die materiell selbständigen Einzeltaten der Mittäter werden ihm jedoch nicht in Tatmehrheit, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zugerechnet (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 253/09, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7244
BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09 (https://dejure.org/2010,7244)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - 3 StR 253/09 (https://dejure.org/2010,7244)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 3 StR 253/09 (https://dejure.org/2010,7244)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (unbegründete letztinstanzliche Entscheidungen)

  • lexetius.com

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
    Eine (entsprechende) Fallgestaltung, wie sie der vom Antragsteller zitierten Entscheidung BVerfGE 81, 97 zugrunde lag (Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch eine von den Vorschriften des Zivilprozessrechts abweichende Zurückweisung von Vorbringen als verspätet) ist - entgegen der mit der Gehörsrüge vertretenen Auffassung - nicht gegeben.
  • BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
    Dies entspricht indessen - verfassungsrechtlich unbedenklich und mit Art. 6 Abs. 1 MRK vereinbar (…vgl. Kuckein aaO § 349 Rdn. 16;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 349 Rdn. 7, jew. m. w. N.) - der Gesetzeslage, erlaubt keinen Schluss auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers und begründet daher einen (sonstigen) Gehörsverstoß im Sinne des § 356 a StPO ersichtlich nicht (vgl. BGH wistra 2009, 483 m. w. N.).
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