Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2017 - 3 StR 278/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 29a BtMG; § 30a BtMG
Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (bewaffnetes Handeltreiben; nicht geringe Menge; minder schwerer Fall; Sperrwirkung hinsichtlich Ober- und Untergrenze) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafrahmen bei minder schwerem Fall
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG, § 38 Abs 2 StGB
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafrahmen bei minder schwerem Fall - IWW
§ 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 301 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Ergänzung des Strafausspruchs; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 3 ; StPO § 301
Ergänzung des Strafausspruchs; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafrahmen bei minder schwerem Fall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
- BGH, 07.09.2017 - 3 StR 278/17
- BGH, 23.11.2017 - 3 StR 278/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 377
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der …
Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 3 StR 278/17
b) Im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG kommt es hier im Ergebnis nicht darauf an, dass diese - anders als von der Strafkammer angenommen - nach der Auffassung des Senats auch für die Strafobergrenze zu gelten hat (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 m. Nachw. zu abweichenden Entscheidungen des BGH; ebenso anderer Ansicht - nachfolgend - BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83;… vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180). - BGH, 14.08.2013 - 2 StR 144/13
Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG hinsichtlich der Mindeststrafe
Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 3 StR 278/17
b) Im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG kommt es hier im Ergebnis nicht darauf an, dass diese - anders als von der Strafkammer angenommen - nach der Auffassung des Senats auch für die Strafobergrenze zu gelten hat (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 m. Nachw. zu abweichenden Entscheidungen des BGH; ebenso anderer Ansicht - nachfolgend - BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83;… vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180). - BGH, 19.12.2013 - 4 StR 303/13
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 3 StR 278/17
b) Im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG kommt es hier im Ergebnis nicht darauf an, dass diese - anders als von der Strafkammer angenommen - nach der Auffassung des Senats auch für die Strafobergrenze zu gelten hat (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 m. Nachw. zu abweichenden Entscheidungen des BGH; ebenso anderer Ansicht - nachfolgend - BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83;… vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180). - BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14
Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten …
Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 3 StR 278/17
b) Im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG kommt es hier im Ergebnis nicht darauf an, dass diese - anders als von der Strafkammer angenommen - nach der Auffassung des Senats auch für die Strafobergrenze zu gelten hat (vgl. Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 m. Nachw. zu abweichenden Entscheidungen des BGH; ebenso anderer Ansicht - nachfolgend - BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82, 83; vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180).
- BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …
(3) Im Anschluss an die in BGHSt 30, 166 und BGHSt 32, 95 veröffentlichten Entscheidungen fand - nachdem der 3. Strafsenat seine abweichende Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht aufgegeben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17;… Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5) - keine tiefergehende Auseinandersetzung mehr mit der Frage der Reichweite der Sperrwirkung statt.(3) Im Anschluss an die in BGHSt 30, 166 und BGHSt 32, 95 veröffentlichten Entscheidungen fand - nachdem der 3. Strafsenat seine abweichende Rechtsprechung zum Betäubungsmittelstrafrecht aufgegeben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17;… Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 5) - keine tiefergehende Auseinandersetzung mehr mit der Frage der Reichweite der Sperrwirkung statt.
- BGH, 01.09.2020 - 3 StR 469/19
Strafrahmen beim minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit …
Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, wonach ausschließlich die Strafrahmenuntergrenze des § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung entfaltet, die Strafrahmenobergrenze jedoch dem § 30a Abs. 3 BtMG zu entnehmen ist, wenn zwar ein minder schwerer Fall gemäß § 30a Abs. 3 BtMG, nicht aber ein solcher gemäß § 29a Abs. 1 BtMG vorliegt; an seiner abweichenden Auffassung hält er nicht mehr fest (Aufgabe BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17).Deshalb ist es mit Blick auf die bisherige Auffassung des Senats (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f.;… vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 6; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17, juris Rn. 6) von einer Sperrwirkung sowohl der Strafrahmenober- als auch der Strafrahmenuntergrenze des § 29a Abs. 1 BtMG ausgegangen.
- BGH, 07.11.2017 - 1 StR 515/17
Minder schwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in …
Rechtsfehlerhaft wird jedoch vom Landgericht für die Bestimmung der Höchststrafe nicht die nach ständiger Rechtsprechung für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung des § 30a Abs. 3 BtMG herangezogen (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99 und vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82; Beschlüsse vom 14. August 2013 - 2 StR 143/13 und vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14; Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStZ-RR 2017, 117; Beschluss vom 17. Januar 2017 - 4 StR 604/16; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164; Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17).
- BGH, 26.09.2019 - 4 StR 133/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine strafschärfende Berücksichtigung des …
Vielmehr bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in diesen Fällen die Strafrahmenobergrenze nach der - für den Schuldspruch maßgeblichen - Vorschrift des § 30a BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13, NStZ-RR 2014, 82; Beschlüsse vom 7. November 2017 - 1 StR 515/17, StV 2018, 512, 513; vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; anders - nicht tragend - BGH, Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17, NStZ-RR 2017, 377; Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164). - BGH, 09.09.2020 - 4 StR 275/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Soweit das Landgericht einen minder schweren Fall gemäß § 30a Abs. 3 BtMG angenommen, infolge der Sperrwirkung seiner Strafzumessung jedoch den nicht gemilderten Strafrahmen des im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten § 29a Abs. 1 BtMG zugrunde gelegt hat, hat es übersehen, dass § 29a Abs. 1 BtMG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich hinsichtlich der Mindeststrafe eine Sperrwirkung entfaltet; für die Obergrenze des Strafrahmens gilt demgegenüber die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 ? 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vom 26. September 2019 ? 4 StR 133/19; vom 26. Februar 2020 - 4 StR 474/19, NStZ-RR 2020, 216; anders ? nicht tragend ? BGH, Urteil vom 7. September 2017 ? 3 StR 278/17, NStZ-RR 2017, 377). - BGH, 09.09.2020 - 4 StR 273/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Soweit das Landgericht einen minder schweren Fall gemäß § 30a Abs. 3 BtMG angenommen, infolge der Sperrwirkung seiner Strafzumessung jedoch den nicht gemilderten Strafrahmen des im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten § 29a Abs. 1 BtMG zugrunde gelegt hat, hat es übersehen, dass § 29a Abs. 1 BtMG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich hinsichtlich der Mindeststrafe eine Sperrwirkung entfaltet; für die Obergrenze des Strafrahmens gilt demgegenüber die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 ? 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vom 26. September 2019 ? 4 StR 133/19; vom 26. Februar 2020 - 4 StR 474/19, NStZ-RR 2020, 216; anders ? nicht tragend ? BGH, Urteil vom 7. September 2017 ? 3 StR 278/17, NStZ-RR 2017, 377). - LG Hamburg, 20.12.2017 - 615 KLs 5/16
Betäubungsmittelhandel: Strafbarkeit wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens …
Die Kammer hat einen Strafrahmen zwischen 6 Monaten und 11 Jahren 3 Monaten Freiheitsstrafe zugrunde gelegt, da sie der Auffassung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs folgt, nach der eine Sperrwirkung des § 29a BtMG sowohl für die Unter- als auch die Strafobergrenze anzunehmen ist (vgl. zuletzt: Urteil vom 7.9.2017 - 3 StR 278/17; so auch schon in 3 StR 343/13, dort mit ausführlicher Begründung - zitiert jeweils nach juris); dabei ist die Kammer bei der Bestimmung der Strafobergrenze nicht von 15 Jahren ausgegangen, da vorliegend im Falle einer (bloßen) Anwendung des § 29a Abs. 1 BtMG wegen der geleisteten Aufklärungshilfe des Angeklagten die dortige Strafobergrenze von 15 Jahren Freiheitsstrafe gemäß §§ 31 BtMG, 49 Abs. 1 StGB zu mildern gewesen wäre. - BGH, 20.11.2019 - 2 StR 357/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionsbegründungsfrist; …
Der Senat bestimmt den Anrechnungsmaßstab in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst, weil hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. September 2017 - 3 StR 278/17, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2017 - 3 StR 278/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
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Verfahrensgang
- LG Duisburg, 16.01.2017 - 36 KLs 26/16
- BGH, 07.09.2017 - 3 StR 278/17
- BGH, 23.11.2017 - 3 StR 278/17
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